Donnerstag, Januar 09, 2020

Glück im Jahr 2020 für Kapitalanleger, Glücksspieler, Spekulanten: Glück ist keineswegs nur Glücksache!

Kennen Sie in Ihrem Bekanntenkreis glückliche Menschen? Ist da vielleicht einer jener Menschen darunter welcher die beinahe unheimliche Fähigkeit hat, immer zum richtigen Zeitpunkt am jeweils richtigen Ort zu sein? Profitiert er mehr vom Glück als der Durchschnitt der Ihnen bekannten Personen? Ist er sehr selten oder überhaupt nie krank? Hat er es durch Kapitalanlagen zu Wohlstand gebracht?

Für manche Menschen, die noch nie zuvor in Wertpapiere investiert haben, ist diese Investition ihrer Ansicht nach, nur eine andere Form des Glücksspiels. „Diese Sicht der Dinge hält viele Menschen davon ab ihre Ersparnisse zum Beispiel in Aktien anzulegen“ bedauert Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung. Dabei steht aber von vornherein schon fest, dass durch den mathematischen Vorteil des Casinos gegenüber dem Spieler, dieser auf lange Sicht gesehen stets verlieren wird. Der Aktienbesitzer dagegen ist auf lange Sicht gesehen meist der Gewinner. 

Generell kann man sagen, dass sorgfältig ausgewählte Investments trotz mitunter auftretenden Höhen und Tiefen im Laufe der Jahre rentabel sind.

Wie rentabel eine Anlage schlussendlich sein wird, das entscheidet die Risikobereitschaft des jeweiligen Anlegers. Die Null-Risiko Anlage dagegen gibt es nicht, da auch solche Anlagen immer Inflationsrisiken beinhalten.

„Viele Investoren holen sich nicht ausreichend genug Informationen über ihr geplantes Investment ein, wie es eigentlich notwendig wäre,“ sagt Roosen. So werden viele Anlageentscheidungen auf Grund der Tipps von Bekannten, Ratschlägen aus dem Internet und schlussendlich dem Verkaufsgespräch eins Anlageberaters getroffen. Der Rat, den sie vom Anlageberater erhalten, ist so viel Wert wie das Wissen und die Erfahrung ihres Beraters. So sind manche Beratungen gut, einige davon sind schlecht, und manche sind einfach absolut inakzeptabel.

Unter solchen Voraussetzungen kann man den Investor dann auch als Glücksspieler bezeichnen.

  • Ein Spekulant ist er aber nicht! Denn der Spekulant engagiert sich ganz bewusst bei Investments mit erheblichem Risiko, weil er die Chance auf große Gewinne wahrnehmen möchte.

Die Anleger können von einem Finanzberater keine hellseherischen Fähigkeiten erwarten.

Ein Kapitalverlust bei ehrlicher und kompetenter Beratung ist eine Sache, ein Verlust der auf schlechter Beratung beruht ist eine andere Sache und sollte nicht so einfach hingenommen werden. Auf lange Sicht gesehen führt eine schlechte  Anlageberatung stets zu Geldverlusten.

Die Kunden des Anlageberaters nehmen die Anlageberatung höchst unterschiedlich wahr und haben unterschiedliche Meinungen über das was ihnen vorgetragen wurde. Obwohl sie vom gleichen Anlageberater beraten wurden, kam jeder Beratene zu unterschiedlichen Entscheidungen. Das liegt darin begründet, dass wir sehr unterschiedlich wahrnehmen was um uns herum geschieht.

Verkehrsrichter kennen dieses Phänomen bei Zeugen von Verkehrsunfällen. Da werden vom gleichen Unfallereignis vollkommen unterschiedliche Wahrnehmungen geschildert.

Wer investiert gibt sein Geld in fremde Hände.

Warum tut er das? Ganz einfach, er glaubt, dass der andere mehr Geschick hat, sein Geld zu vermehren als er es selbst kann. Es ist durchaus richtig, dass es immer Menschen geben wird, die beim Geld anlegen deutlich mehr Geschick haben als andere. Bei näherer Betrachtung zeigt sich aber, dass in vielen Fällen die Ergebnisse schlicht und einfach durch Glück zustande gekommen sind.

Was bedeutet das für die eigene Kapitalanlage?

Es bedeutet, dass Ratschläge und Warnungen von  Anlegerschützern kaum Wirkung auf das Anlageverhalten haben. Kein Anleger wird sein Verhalten auf Grund allgemeiner Ratschläge  ändern. Die Leute wollen ihr Geld vermehren und es ist ihnen in der Regel egal wie das erreicht wird. Sie verlassen sich auch auf ihr persönliches Glück!

Durch zahlreiche Gespräche mit Anlegern hat sich gezeigt, dass die meisten Menschen investieren wenn die Dinge gut laufen und sofort in Panik verfallen wenn es weniger gut läuft, erzählt Horst Roosen der seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig. In vielen Fällen folgt aber nach einem Hoch das unausweichliche Tief. Warum wird die Chance nicht wahrgenommen vom Hoch von Anfang an zu profitieren indem man einsteigt wenn es nicht so gut läuft? Zumal es doch bekannt ist, dass die Top-Performance in einem Jahr im nächsten Jahr selten wiederholt werden kann.

Die Anlageprofis bestreiten natürlich vehement, dass bei ihren Anlageentscheidungen auch das Glück eine Rolle spielt.

Im Erfolgsfalle ist stets ihre geschickte Hand und ihre überdurchschnittliche Marktkenntnis die Quelle des Erfolges. Läuft es in die andere Richtung, konnte natürlich kein Mensch mit den  überraschend eingetretenen Umständen die zum Abschwung führten  auch nur im Entferntesten rechnen. Wahr ist aber auch, dass es hier einfach an der notwendigen Dosis Glück gefehlt hat, sagt Roosen.

  • Wenn man sein Geld in fremde Hände gibt, stellt sich doch die Frage, ob der Andere mit dem Geld genau so vorsichtig und umsichtig umgehen wird, wie man es selbst tun würde. Warum sollte er das tun? Das Verlustrisiko liegt ja nicht bei ihm.

Was man auf keinen Fall tun sollte“, warnt Roosen, „das Glück herausfordern“! 

Wenn Sie bei roter Ampel über die Straße gehen, fordern Sie Ihr Glück heraus. Ihr Glück fordern Sie auch heraus, wenn Sie sich  nicht ausreichend genug Informationen über ihr geplantes Investment einholen oder sich bei Ihrer Anlageentscheidung ausschließlich auf die Tipps von Bekannten, Ratschlägen aus dem Internet oder das Verkaufsgespräch eines Anlageberaters verlassen.

Generell kann man sagen, dass sorgfältig ausgewählte Investments trotz mitunter auftretenden Höhen und Tiefen im Laufe der Jahre rentabel sind. Wie rentabel eine Anlage schlussendlich sein wird, das entscheidet die Risikobereitschaft des jeweiligen Anlegers. Die Null-Risiko Anlage dagegen gibt es nicht, da auch solche Anlagen immer Inflationsrisiken beinhalten.

„Nach meiner persönlichen Überzeugung gehören Glück und erfolgreiches Investment zweifellos zusammen“, sagt  Horst Roosen.

"Die Kraft, die unser Leben bestimmt" liefert nicht nur wissenschaftliche Theorien sondern auch handfeste Ergebnisse. Wünsche gehen in Erfüllung, denen wir eine ausreichende Energie mitgeben - also das, was wir uns "wirklich" wünschen. Zum tragen kommen hier die Energieflüsse im Innern des eigenen Körpers und die Außeneinflüsse in der Umwelt, die uns individuell beeinflussen, wann, wie , wo und in welcher Stimmung wir unsere persönlichen Entscheidungen treffen. Kein Mensch kann sich von diesen Lebensenergie-Einflüssen frei machen. Also sollte man sie zum eigenen Glück anwenden.

Spinnerei? Auf keinen Fall! „Dass es medizinisch förderlich ist, positive Emotionen und optimistische Zufriedenheit zu fördern, weiß man: Wer glücklich ist, wird seltener krank und schneller gesund, denn die Selbstheilungskräfte kommen besser zur Entfaltung“.

Ich hoffe, dass ich Ihnen vermitteln konnte, dass  „Glück keineswegs nur  Glücksache ist und dass Sie selbst etwas dafür tun können“, sagt Horst Roosen abschließend.

Keine Anlage ohne Risiko!

Aber das glaubt niemand!  So war es für die Banken ein leichtes Unterfangen ihren Kunden die Lehman Papiere als Anlage ohne Risiko anzudrehen. Das gleiche Spiel wurde mit den Schiffsfonds gespielt. Das was da teilweise als sichere Altersvorsorge verkauft wurde, stürzt viele Rentner in die Altersarmut.

Gesetzlich vorgeschriebene Risikohinweise, werden verniedlicht und als unbedeutende Formalie unter den Teppich gekehrt. Wenn überhaupt, dann steht das Risiko natürlich in keinem Verhältnis zu den in Aussicht gestellten Gewinnen.

Dass Finanzdienstleistungen  nicht in einer Art und Weise an Anleger verkauft werden, die es verdienen als „fair“ , „eindeutig“ und  „nicht irreführend“ bezeichnet zu werden, kann man tagtäglich bei Kapitalanlageprozessen vor Gericht erleben.  Da offenbart sich auf der Beraterseite nicht selten, nur oberflächliches Wissen und Inkompetenz gepaart mit mangelnder Sorgfalt.

Aus der Vergangenheit lassen sich zwar keine Schlüsse auf die Entwicklung zukünftiger Anlagen ziehen, aber es lässt erkennen, dass selbst skeptische Investoren in der Gewinn-Euphorie die spekulative Blase nicht erkennen und ihr Geld versenken.

Übrigens, wer im Kapitalanlageschutz tätig ist, kennt das geflügelte Wort geschädigter Anleger:

„ Ich will aber kein gutes Geld dem schlechten Geld hinterherwerfen.“

Die Mehrzahl der Anleger will damit zum Ausdruck bringen, dass sie eigentlich nicht bereit ist nochmals Geld in eine verlorene Investition zu stecken. Es kann auch als eine Form der Kritik wahrgenommen werden, was darauf hindeutet, dass der Betroffene sich selbst die Schuld an dem Verlust gibt und glaubt eine falsche Anlageentscheidung getroffen zu haben.  Diese Aussage ist praktisch die Rechtfertigung vor sich selbst, dass man untätig auf dem erlittenen Schaden sitzen bleibt, sagt Horst Roosen.

  • Zunächst sollte man sich von seiner Anlageentscheidung die man in der Regel nach reiflicher Überlegung getroffen und für gut befunden hat nicht so ohne weiteres distanzieren. Vielleicht war die Entscheidung überhaupt nicht falsch!

Es wird von vielen Menschen als die einfachste Lösung empfunden, den Verlust einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen. Allerdings sollte man sich vor Augen halten, dass man viel Zeit und Geld in diese Angelegenheit investiert hat weil einem damals die Entscheidung sehr wichtig war. 

Die bessere Idee ist, sorgfältig prüfen zu lassen was passiert ist und die Situation rechtlich bewerten zu lassen.

  • Der Rat des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht  hilft die Situation zu klären und kann Licht ins Dunkle bringen.

Es wird sich dann zeigen, ob es aussichtsreich erscheint und sinnvoll ist, in dieser Angelegenheit noch einmal Geld in die Hand zu nehmen. Wer hier allerdings den falschen Ratgeber kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er sein gutes Geld dem schlechten hinterher wirft.

Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren. Der ESK rät strikt davon ab, mit dem oder den Schädigern selbst zu verhandeln.

Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Roosen.

Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von selbst erledigen.  Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein positives Ergebnis.

Fazit des ESK

Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten mit einer windigen Kapitalanlage  vorerst weiteres Kapital  einzuschießen, um nicht alles zu verlieren, widerstehen.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld.

Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Erfolgsbasis zu bearbeiten.

Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur  angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen. Bei diesem ersten Schritt entstehen den Anlegern keine Kosten.

  • Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Falls die gerichtliche Geltendmachung der Forderungen angesagt ist,
kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen Rechtsanwälten, den betroffenen Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen,
holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!

Für Anleger die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen,
oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer verweigert wurde, kann unsere Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft eventuell  das Risiko abnehmen. 

Stellen Sie uns einfach ihre Finanzierungsanfrage.

  • Die Prozessfinanzierungsgesellschaft übernimmt für Sie das gesamte Prozesskostenrisiko.
  • Sie erhalten die Chance, Ihren Rechtsanspruch ohne eigenes finanzielles Risiko einzuklagen.
  • Sie beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös.
  • Für ESK-Fördermitglieder kostenlose Prüfung und Beurteilung des Finanzierungsantrags.

Auf Basis der von Ihnen übermittelten Informationen, prüfen und beurteilen unsere unabhängigen und renommierten Vertrauensanwälte fallbezogen und unter Berücksichtigung örtlicher Rechtssprechungsgepflogenheiten die Erfolgswahrscheinlichkeit Ihres Rechtsanspruchs sowie die Bonität des Anspruchsgegners. Ist Ihr Anspruch erfolgversprechend und die Bonität des Anspruchsgegners gewährleistet, so steht einer Finanzierung Ihres Prozesses nichts mehr im Wege.

Wenn Ihr Antrag von der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft positiv entschieden wurde,
übernimmt der Prozessfinanzierer das gesamte Kostenrisiko, welches bei der (gerichtlichen und außergerichtlichen)  Beitreibung Ihrer Ansprüche entsteht.

Als Gegenleistung für die Finanzierung der Anspruchsdurchsetzung gebührt dem Prozessfinanzierer ein Erfolgsentgelt jenes Betrags, welcher gewidmet auf Hauptsache und Zinsen hereingebracht werden kann.

Die Prüfung des Vorgangs durch die Prozessfinanzierungsgesellschaft ist für den Anspruchsinhaber – unabhängig vom Prüfungsergebnis – unentgeltlich.

  • Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Für den Bereich Kapitalanlagen mit Binäre Optionen | Binary Options

arbeitet der ESK mit einer fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein  zusammen. Diese Rechtsanwälte  sind führende Experten im Wirtschaftrecht und. verfügen über umfassende Erfahrung. Die Kanzlei bietet ganzheitliche Beratung und Unterstützung zum Schwerpunkt FinTech.  Beratung in Sachen Blockchain,  Kryptowährung, ICOs (Initial Coin Offerings) und ITOs (Initial Token Offerings).

Diese ESK Anwaltskanzlei hat bereits große Erfahrung durch viele Fälle mit Anbietern von binären Optionen gemacht.

Betroffene Anleger die Verluste durch  Binary Options erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.

Diese ESK Vertrauensanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Die ESK- Vertrauensanwälte prüfen gerne Ihren Rechtsanspruch und die Erfolgsaussichten des Anspruchs. 

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung


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