Wer der Ansicht ist, dass sein Anwalt bei der Bearbeitung seines
Falles fahrlässig gehandelt hat - und diese Fahrlässigkeit schließlich Geld
gekostet oder den eigenen Rechten geschadet hat -kann möglicherweise eine Klage
gegen seinen Anwalt einreichen.
Es ist frustrierend, wenn man mit seinem Anwalt oder seiner
Arbeit unzufrieden ist - vor allem, wenn man nicht weiß, was man dagegen tun
kann. Allerdings ist es für Mandanten oft schwierig zu beurteilen, ob der
Anwalt einen guten Job macht oder nicht. Aber wer denkt, dass die Arbeit seines Anwalts etwas
zu wünschen übrig lässt, sollte rasch handeln, bevor es zu spät ist.
Ein Mandant hat das
Recht, seinem Anwalt jederzeit das Mandat zu entziehen.
Wer einen solchen Schritt in Erwägung zieht, sollte sich
allerdings gut überlegen, ob der Anwalt
tatsächlich einen schlechten Job macht und die Beziehung zum Anwalt eigentlich
schon unerträglich geworden ist.
Einen Anwalt erfolgreich auf Schadensersatz zu verklagen ist
nicht einfach. Es genügt nicht, beweisen zu können, dass der Anwalt einen
Fehler gemacht hat. Es muss nachgewiesen werden, dass dieser Fehler einen
Schaden verursacht hat, den man nicht erlitten hätte, wenn der Anwalt den Fall
richtig d.h. ohne Fehler bearbeitet hätte.
Viele Mandanten beklagen sich bei der zuständigen
Anwaltskammer über ihre Anwälte. Hilfe bekommen Sie aber hier in der Regel
nicht.
Auch die
Honorarrechnung ist häufig ein Streitpunkt zwischen Mandant und Anwalt.
„Die Rechnung ist viel zu hoch“, „der Anwalt hat nur einen
Brief geschrieben und will dafür jetzt einen Haufen Geld von mir, „meine
Rechnung ist vollkommen unverständlich, ich kann nicht erkennen für welche
Leistung was berechnet wurde“, „mein Anwalt hat den Prozess in den Sand gesetzt
und schickt mir nun dafür eine gepfefferte Rechnung“. Das sind Aussagen von
Mandanten die dem ESK gegenüber am Telefon gemacht werden.
„Leider ist oft das einzige was auf einer Anwaltsrechnung für
den Empfänger klar und verständlich dargestellt wird, der Betrag den er
überweisen soll“, sagt Horst Roosen vom ESK Schutzbund.
- Warum
ein Anwalt als selbständiger Dienstleister, einen besonderen Berufsschutz
genießt und dadurch Einkommensprivilegien wie kein anderer Berufsstand
hat, bleibt Außenstehenden verschlossen.
Zumal der Anwalt keine hoheitlichen Aufgaben ausführt. Er
ist nichts anderes als ein Dienstleister im freien Wettbewerb des Marktes. Im
System einer freien Marktwirtschaft ist eine Berechtigung zu staatlicher
Festsetzung von Anwaltsgebühren jedenfalls so wenig begründbar, wie zugunsten
des Bäckers der Brotpreis staatlich vorgeschrieben werden darf.
In jedem Fall rät Horst Roosen ist es lohnenswerter, Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, als sie zu gewinnen.
Ist der Besuch beim Anwalt aber sinnvoll und auch notwendig,
dann sollte man bei der Auswahl des Anwaltes schon sehr kritisch sein. Viele
Anwälte leisten gute Arbeit; sie sind faire Dienstleister und das Preis
Leistungsverhältnis stimmt. Aber diese Anwälte sind nicht leicht zu finden.
Um für einen Mandanten erfolgreich tätig zu sein, ist absolute Grundvoraussetzung, dass der Anwalt das entsprechende Fachgebiet beherrscht. Nahezu paranoid skeptisch sollten Rechtsuchende gegenüber Anwälte sein, die nach dem Grundsatz „der Kunde hat immer Recht“ handeln. Denn dieser Anwalt ist möglicherweise eher daran interessiert, den eigenen Gewinn zu maximieren, als den größtmöglichen Nutzen für den Mandanten aus seiner Arbeit zu ziehen.
Wer bei dem falschen Anwalt gelandet ist und vielleicht sogar finanziellen Schaden erlitten hat, sollte prüfen lassen, ob er seinen Anwalt dafür haftbar machen kann.
Um festzustellen ob gegen einen Rechtsanwalt ein
Regressanspruch besteht…….. bedarf es umfangreicher Prüfungen.
Mit diesen Prüfungen beauftragt der ESK geeignete
Vertragsanwälte. Wird festgestellt, dass ein Anspruch gegen den betreffenden
Anwalt besteht, setzt sich der zuständige Vertragsanwalt direkt mit dem
Rechtsuchenden in Verbindung. Er teilt ihm mit, worin sein Anspruch besteht,
welche Kosten bei der Durchsetzung desselben entstehen werden und ob die
Durchsetzung des Anspruch auf Erfolgsbasis möglich ist.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Express Inkasso GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071- 9816829
esk-schutzbund@email.de
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