Donnerstag, Januar 09, 2020

Durch die Inkompetenz meines Anwalts habe ich meinen Rechtsstreit verloren. Was kann ich tun?

Wer der Ansicht ist, dass sein Anwalt bei der Bearbeitung seines Falles fahrlässig gehandelt hat - und diese Fahrlässigkeit schließlich Geld gekostet oder den eigenen Rechten geschadet hat -kann möglicherweise eine Klage gegen  seinen Anwalt einreichen.


Es ist frustrierend, wenn man mit seinem Anwalt oder seiner Arbeit unzufrieden ist - vor allem, wenn man nicht weiß, was man dagegen tun kann. Allerdings ist es für Mandanten oft schwierig zu beurteilen, ob der Anwalt einen guten Job macht oder nicht. Aber wer  denkt, dass die Arbeit seines Anwalts etwas zu wünschen übrig lässt, sollte rasch handeln,  bevor es zu spät ist.

Ein Mandant hat das Recht, seinem Anwalt jederzeit das Mandat zu entziehen.

Wer einen solchen Schritt in Erwägung zieht, sollte sich allerdings  gut überlegen, ob der Anwalt tatsächlich einen schlechten Job macht und die Beziehung zum Anwalt eigentlich schon unerträglich geworden ist.

Einen Anwalt erfolgreich auf Schadensersatz zu verklagen ist nicht einfach. Es genügt nicht, beweisen zu können, dass der Anwalt einen Fehler gemacht hat. Es muss nachgewiesen werden, dass dieser Fehler einen Schaden verursacht hat, den man nicht erlitten hätte, wenn der Anwalt den Fall richtig d.h. ohne Fehler bearbeitet hätte.

Viele Mandanten beklagen sich bei der zuständigen Anwaltskammer über ihre Anwälte. Hilfe bekommen Sie aber hier in der Regel nicht.

Auch die Honorarrechnung ist häufig ein Streitpunkt zwischen Mandant und Anwalt.

„Die Rechnung ist viel zu hoch“, „der Anwalt hat nur einen Brief geschrieben und will dafür jetzt einen Haufen Geld von mir, „meine Rechnung ist vollkommen unverständlich, ich kann nicht erkennen für welche Leistung was berechnet wurde“, „mein Anwalt hat den Prozess in den Sand gesetzt und schickt mir nun dafür eine gepfefferte Rechnung“. Das sind Aussagen von Mandanten die dem ESK gegenüber am Telefon gemacht werden.

„Leider ist oft das einzige was auf einer Anwaltsrechnung für den Empfänger klar und verständlich dargestellt wird, der Betrag den er überweisen soll“, sagt Horst Roosen vom ESK Schutzbund.

  • Warum ein Anwalt als selbständiger Dienstleister, einen besonderen Berufsschutz genießt und dadurch Einkommensprivilegien wie kein anderer Berufsstand hat, bleibt Außenstehenden verschlossen.

Zumal der Anwalt keine hoheitlichen Aufgaben ausführt. Er ist nichts anderes als ein Dienstleister im freien Wettbewerb des Marktes. Im System einer freien Marktwirtschaft ist eine Berechtigung zu staatlicher Festsetzung von Anwaltsgebühren jedenfalls so wenig begründbar, wie zugunsten des Bäckers der Brotpreis staatlich vorgeschrieben werden darf.

In jedem Fall rät Horst Roosen ist es lohnenswerter, Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, als sie zu gewinnen.

Ist der Besuch beim Anwalt aber sinnvoll und auch notwendig, dann sollte man bei der Auswahl des Anwaltes schon sehr kritisch sein. Viele Anwälte leisten gute Arbeit; sie sind faire Dienstleister und das Preis Leistungsverhältnis stimmt. Aber diese Anwälte sind nicht leicht zu finden.

Um für einen Mandanten erfolgreich tätig zu sein, ist absolute Grundvoraussetzung, dass der Anwalt das entsprechende Fachgebiet beherrscht. Nahezu paranoid skeptisch sollten Rechtsuchende gegenüber Anwälte sein, die nach dem Grundsatz „der Kunde hat immer Recht“ handeln. Denn dieser Anwalt ist möglicherweise eher daran interessiert, den eigenen Gewinn zu maximieren, als den größtmöglichen Nutzen für den Mandanten aus seiner Arbeit zu ziehen.

Wer bei dem falschen Anwalt gelandet ist und vielleicht sogar finanziellen Schaden erlitten hat, sollte prüfen lassen, ob er seinen Anwalt dafür haftbar machen kann.

Um festzustellen ob gegen einen Rechtsanwalt ein Regressanspruch besteht…….. bedarf es umfangreicher Prüfungen.

Mit  diesen Prüfungen beauftragt der ESK geeignete Vertragsanwälte. Wird festgestellt, dass ein Anspruch gegen den betreffenden Anwalt besteht, setzt sich der zuständige Vertragsanwalt direkt mit dem Rechtsuchenden in Verbindung. Er teilt ihm mit, worin sein Anspruch besteht, welche Kosten bei der Durchsetzung desselben entstehen werden und ob die Durchsetzung des Anspruch auf Erfolgsbasis möglich ist.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Express Inkasso GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071- 9816829
esk-schutzbund@email.de 

Keine Kommentare: