Entgegen anders lautender
Verlautbarungen einiger Kammern und Verbänden ist der BSZ Bund für soziales und
ziviles Rechtsbewußtsein e.V. nicht der
Auffassung, dass das deutsche System der außergerichtlichen Streitbeilegung
"im Grundsatz ein Erfolgsmodell" sei. „Die Abmahnung nehme hier zu
Recht eine zentrale Funktion ein, erlaube sie doch bei sachgerechtem Einsatz,
Konflikte unbürokratisch und ohne ein Einschreiten von Behörden oder Gerichten
zu lösen.“
Diese zitierte unbürokratische
Konfliktlösung ohne ein Einschreiten von Behörden oder Gerichten, kommt doch
nur durch die finanzielle Nötigung des Abgemahnten zustande. „Man könnte es
auch Erpressung nennen“. sagt BSZ e.V. Vorstand
Horst Roosen.
Derzeit ist
Deutschland im Würgegriff der Abmahnindustrie gefangen, die offensichtlich auch
von Interessengruppen und Konkurrenten unterstützt wird die niemand
kontrolliert.
Der Abgemahnte, will er einen Prozess vermeiden, muss zwecks
Beseitigung der Wiederholungsgefahr versichern, dass er für jeden weiteren
Verstoß des beanstandeten Sachverhalts, eine Vertragsstrafe von bis zu mehreren
Tausend Euro bezahlen wird.
Verweigert jemand die Unterlassungserklärung mit der
Vertragsstrafe-Verpflichtung, wird gegen ihn Klage erhoben oder eine
einstweilige Verfügung beantragt. Dies ist für den Anwalt ebenfalls lukrativ,
weil auch die passenden Verfügungsanträge im PC gespeichert sind und daher mit
geringem Aufwand für die Tätigkeit im Prozess erneut Gebühren aus hohen
Streitwerten fällig sind. Die erwirkten Urteile und Verfügungen verleihen dann
wiederum den Abmahnungen erhöhten Nachdruck.
Damit ist das Geschäft
für den Abmahnverein bzw. den Abmahnanwalt aber noch nicht gelaufen.
Es gibt Vereine/Anwälte die Hunderte manche sogar Tausende
von Unterlassungserklärungen erwirkt haben. Das ist für diese Zeitgenossen der
eigentliche Goldklumpen. Mit speziellen Programmen wird täglich geprüft, ob
gegen eine Unterlassungserklärung verstoßen wurde. Ist dies der Fall wird eine
Vertragsstrafe meist 5001.- Euro für jeden einzelnen Verstoß in Rechnung
gestellt und auch beigetrieben.
Ein
Vertragsstrafeversprechen einzuhalten ist nahezu unmöglich.
Das Internet ist weit verzweigt und verlinkt, das der
erneute Verstoß vorprogrammiert ist. Auch der Manipulation sind hierbei Tür und
Tor weit geöffnet. Es soll Leute geben, die sich alleine aus
Vertragsstrafen ein sorgenfreies Leben finanzieren.
So lange Verbände und/oder Rechtsanwaltskanzleien
Abmahnungen wegen angeblicher Rechtsverletzungen verschicken können, bringen
Sie die Abmahnopfer automatisch in eine juristische Zwickmühle:
- Zahlt
man, sitzt man automatisch in der Vertragsstrafenfalle.
- Beauftragt
man einen Rechtsanwalt wird es auch teuer.
- Wenn
man nichts macht, ist man so oder so der Dumme!
Man muss sich wirklich fragen, warum die Gerichte nicht prüfen ob sie
mit ihrer Tätigkeit eventuell ein unredliches Geschäftsmodell unterstützen.
Unternehmen die sich von einem Wettbewerber durch
ungesetzliche Handlungen benachteiligt oder geschädigt sehen, sollten
einmal darüber nachdenken ob es der Reputation ihres Unternehmens nicht
dienlicher sein kann, wenn sie auf die Abmahnkeule verzichten und stattdessen
zum Telefonhörer greifen und den entsprechenden Mitbewerber um Unterlassung
bitten. Durch diese wünschenswerte Vorgehensweise wird eine falsche
Rechtshandlung nicht durch finanzielle Nötigung, sondern durch ein Gespräch
zwischen zwei Wettbewerbern – die schlussendlich auch Kollegen sind- erreicht.
Das „Abmahnrecht“ bietet eine Fülle von Möglichkeiten, Geld
auch aus den kleinsten Wettbewerbs- und Urheber Rechtsverstößen zu
schlagen. Das absurde ist, dass sich auch diese „Abmahner“ als „Organ der
öffentlichen Rechtspflege“ wahrnehmen. Hier wird mit frei erfundenen
Streitwerten dem wirtschaftlich Schwächeren der Boden unter den Füßen
weggezogen. Da werden kleine Unternehmen wegen mitunter an den Haaren
herbeigezogenen Rechtsverstößen mit Existenz bedrohenden Geldforderungen
konfrontiert.
Kleinen Unternehmen die über Internetverkaufsportale wie
z.B. Ebay ihre Waren anbieten, werden von einem völlig aus dem Ruder
gelaufenen Abmahnunwesen teilweise sogar in die Insolvenz getrieben.
Die Abmahnvereine zusammen mit den Abmahnanwälten haben es
mit ihrer ausufernden Abmahntätigkeit
geschafft, insbesondere den kleinen Internetverkäufern die Freude am
Geschäft, mit den von den EU-Bürokraten ständig neu erlassenen Vorschriften und
Auflagen gründlich zu vergällen.
Der Staat will nicht erkennen
dass Abmahnvereine zusammen mit Rechtsanwälten in vielen Bereichen die private
Rechtsdurchsetzung zum Schaden der
Bürger und der Wirtschaft längst übernommen haben.
Wenn der Staat die private Abmahnindustrie weiterhin wie
einen Schutzgelderpresser agieren lässt untergräbt er immer mehr das Vertrauen
in Regierung und Rechtsstaat.
Der Einsatz privater Wettbewerbs-
Urheber- und Umwelt- „Rechtsschützer“ nimmt
weiter zu, offensichtlich weil sie den Staat kein Geld kosten. Wir erleben
eine grundlegende Veränderung im Rechtsstaat Deutschland. Die Tätigkeit der
Abmahnvereine beruht alleine auf wirtschaftlichen Anreizen, die an
Kopfgeldjäger erinnern. Im Vordergrund steht nicht mehr das Anliegen, für einen
fairen Wettbewerb zu sorgen, sondern die finanziellen Eigeninteressen der
Abmahner.
Auf Bundesebene spiegelt der
Einsatz von privaten Abmahnvereinen die Verpflichtung der Verwaltung wieder,
die Größe und den Umfang des politischen Pflichtenkatalogs zu reduzieren, indem
sie sich auf die Privatwirtschaft für früher von Bundesbediensteten erbrachte Tätigkeiten
verlagert.
Bei dem BSZ e.V. findet man das Abmahnunwesen als eine
gründlich aus dem Ruder gelaufene Paralleljustiz die erheblich eingeschränkt
werden sollte. Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung zu
stellen. Wenn das geltende Recht einen Missstand legalisiert, wenn die bloße
Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit
zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden.
Wenn tatsächlich
Wettbewerbs- und Urheber- Rechtsverstöße lückenlos verfolgt werden sollen, dann
gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt.
Wenn die allzu verlockenden Spitzengebühren für
Abmahntätigkeit wegfallen sollen, dann dürfen keine selbsterfundenen
Streitwerte und Vertragsstrafen der Abmahner mehr von den Gerichten einfach
durchgewinkt werden.
Der BSZ e.V. fordert schon seit langem, der Geschäftemacherei mit dem Abmahnwesen einen Riegel vorzuschieben.
„Wenn die Abmahngebühren auf 50.- Euro gedeckelt würden und
die Vertragsstrafen in der Höhe realistischen Bedingungen entsprechend
angepasst würden und an die Staatskasse abzuführen wären, dann wäre der
Abmahnwahnsinn schlagartig beendet“ sagt Horst Roosen.
Es ist nicht zu
erkennen, dass es weniger Abmahnungen geben wird.
Im Gegenteil! Die EU hat mit der DSGVO
(Datenschutzgrundverordnung) ein Datenschuz-Monster geschaffen welches den
Abmahnvereinen und Abmahnanwälten über viele Jahre gute Einkommen garantiert.
Die Angst vor dem Datenschutz-Monster ist durchaus berechtigt, denn
Existenz bedrohende Strafen und Schadenersatzklagen sind möglich! Die DSGVO
offenbart, welches Bild Brüssel von den EU-Bürgern hat.
Es ist in einem Rechtsstaat nicht hinzunehmen, dass
Wettbewerbs- und Urheberrecht zum Nachteil kleiner Unternehmen in die Hände
privater Firmen und Vereine gelegt werden. Das führt stets zu einem Konflikt
zwischen der Rolle der staatlichen Institutionen um Rechte zu wahren, und der
Rolle des privaten Abmahners der stets eigene finanzielle Interessen in den
Vordergrund stellt.
Bundesjustizministerin Katarina Barley will gegen den Missbrauch
von Abmahnungen vorgehen. Leider gebe es Anwaltskanzleien und Verbände, die mit
missbräuchlichen Abmahnungen Kasse machten. „Dem will ich einen Riegel
vorschieben“, versprach die Ministerin und legte den „Entwurf eines Gesetzes
zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ vor.
Der BSZ e.V. ist nicht
der Meinung, dass Abmahnungen ein wichtiges Instrument zur außergerichtlichen
Streitbeilegung bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht darstellen.
Wenn der Gesetzgeber glaubt, er müsse die von ihm erlassenen
Gesetze und Verordnungen nahtlos überwachen, dann soll er das gefälligst selbst
tun. Der BSZ e.V. fordert die Abschaffung der Abmahn- und
Klagebefugnis für private Abmahnvereine.
Wirtschaftlich schwachen Unternehmen, aber auch Vereinen,
wie zum Beispiel der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein
e. V., der überhaupt nicht mit Gewinnerzielungsabsicht arbeitet, wird von einem
völlig aus dem Ruder gelaufenen Abmahnunwesen, ein Maulkorb umgehängt
oder in die Insolvenz getrieben. Das neoliberale Gedankengut, dass
wirtschaftlich Schwache vor allem selbst Schuld sind, zeigt hier das wahre
Gesicht der neoliberalen Begriffshoheit von der sozialen Marktwirtschaft.
Große
Wirtschaftsstrafverfahren dauern in Deutschland nicht selten viele Jahre.
Mitunter können diese Verfahren überhaupt nicht eröffnet
werden, weil sie zwischenzeitlich verjährt sind. Wirtschaftsstarke
Großunternehmen, die den Staat um hohe Millionen Beträge geprellt haben, führen
ihr Geschäftsmodell einfach unbehelligt weiter.
Anders verhält es sich
bei Abmahnungen.
Da hat die Justiz die Kapazitäten um absolut zeitnah
zu arbeiten. Das Abmahnsystem läuft wie geschmiert. Da gibt es keine Hoffnung
auf Verjährung. Viele Abmahnungen dienen nicht der Rechtsdurchsetzung, sondern
ausschließlich der Erzielung von Gebühren.
An der Rechtsstaatlichkeit zweifeln mittlerweile nicht nur
die von Abmahnungen Betroffenen
Internethändler, sondern auch die Dieselfahrer. Hier steht der Deutsche Umwelt
Hilfe e.V. in der Kritik.
Wenn Entscheidungen von Gerichten und nicht mehr von der
Politik getroffen werden, dann widerspricht dies unserer Verfassung, denn die
weist der Justiz den dritten Platz bei der Gewaltenteilung zu. Der erste Platz
gehört dem Souverän, also uns dem Bürger. Die Bürger sind gerade dabei diesen
Weg in den Richterstaat zu verhindern und wieder mehr Demokratie einzufordern.
Das kann man an den Umfragewerten der politischen Parteien genau ablesen.
Die Berliner Republik hat sogar dafür gesorgt, dass es in
ihrer Hauptstadt zu Fahrverboten kommt. Sie setzt sogar noch einen drauf, und
schließt nicht aus, dass es auch für Euro-6 Diesel zu Fahrverboten kommen
könnte. Wie wenig verlässlich der Rechtsstaat für seine Bürger mittlerweile
geworden ist, erfahren jetzt die Autokäufer die ihre Euro 4- und 5-Diesel mit
der Kaufprämie durch neue Autos mit neuer Euro 6-Norm ersetzt haben.
Der Gesetzgeber sieht
die Qualität des Rechtsstaates offensichtlich erst dann gewährleistet, wenn er
mit zusätzlichen Gesetzen und Verordnungen totale Rechtsunsicherheit geschaffen
hat.
Das Ergebnis:
Wer heute ein Paar Socken im Internet verkaufen möchte, ist
gut beraten, wenn er vorher ein paar Semester Jura studiert. Denn wer nun
glaubt, dass der Gesetzgeber die Einhaltung der von ihm erlassenen Vorschriften
selbst überwacht und Verstöße selbst ahndet, hat noch nicht realisiert, dass
die Politik sich selbst nicht mehr an Regeln hält. Die Exekutive, also die
vollziehende Gewalt wurde hier in die Hände einer Abmahnindustrie gelegt.
Sind Abmahnvereine und Abmahnanwälte tatsächlich Organe der
Öffentlichen Rechtspflege?
Wie sich dies dann in der Praxis darstellt geben wir hier in
einem Auszug aus einer dem BSZ e.V. vorliegenden „Wettbewerbsrechtlichen
Abmahnung“ des „IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting
deutscher Online-Unternehmen e.V.“ wieder:
„Unsere gesetzliche verankerte Verbandsbefugnis zur
Verfolgung von Wettbewerbsverstößen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG. Wir
sind ein rechtsfähiger Verband zur Förderung gewerblicher oder selbständiger
beruflicher Interessen im Sinne des § 8 Absatz 3 Nr. 2 UWG……..“ „Zum
Beispiel haben folgende Gerichte unsere Aktivlegitimation (Mitgliederzahl, personelle,
sachliche und finanzielle Ausstattung) bestätigt:“ Es folgen dann über 2 DIN a
4 Seiten aufgelistet 123 Gerichtsurteile mit Aktenzeichen.
Über den IDO Verband
hat am 29.05.2018 das Fernsehmagazin Frontal 21 berichtet:
Es wurde der Fall einer kleinen Händlerin aufgezeigt, die
einen Wollschal im Internet angeboten hatte. Frontal 21 berichtete, dass die
Händlerin bei den Angaben zur Textilmischung
"Wolle-Kaschmir-Mischung" angab. Damit hatte sie gegen das
Wettbewerbsgesetz verstoßen, denn richtig wäre die Angabe "50 Prozent
Wolle, 50 Prozent Kaschmir" gewesen. Wegen dieses kleinen Fehlers aber ist
sie abgemahnt worden. Sie wehrte sich vor Gericht und bekam Recht, wegen
Geringfügigkeit ihres Vergehens.
Frontal 21 berichtet
weiter: „In vielen Fällen aber verlieren die Abgemahnten - selbst dann,
wenn sie vor Gericht ziehen.
Genau das nutzen fragwürdige Abmahnvereine, die wegen
Nichtigkeiten jedes Jahr Tausenden von Online-Händlern zunächst eine Abmahnung
schicken, mit Gebühren von rund 250 Euro. Darüber hinaus fordert der Abmahner
eine Unterlassungserklärung. Der Abgemahnte muss sich per Unterschrift
verpflichten, einen solchen Wettbewerbsverstoß künftig zu unterlassen."
Einer aktuellen Studien zufolge hat bereits jedes zweite im Internet tätige Unternehmen eine Abmahnung erhalten, berichtet Frontal 21. Jeder fünfte Befragte hat es dabei mit dem IDO-Verband in Leverkusen zu tun bekommen, der als einer der aggressivsten Abmahnvereine allein im Jahr 2017 rund 7000 Abmahnungen an Kleinhändler des Internetportals DaWanda verschickte.
Einer aktuellen Studien zufolge hat bereits jedes zweite im Internet tätige Unternehmen eine Abmahnung erhalten, berichtet Frontal 21. Jeder fünfte Befragte hat es dabei mit dem IDO-Verband in Leverkusen zu tun bekommen, der als einer der aggressivsten Abmahnvereine allein im Jahr 2017 rund 7000 Abmahnungen an Kleinhändler des Internetportals DaWanda verschickte.
Das Frontal 21 Video „Vorsicht Abmahnung! Wie Online-Händler
ruiniert werden“ können Sie sich HIER ansehen.
IDO e.V. hat Frontal 21, wie in dem Beitrag zu sehen ist,
ein Interview und jede Stellungnahme verweigert, ebenso der mit dem IDO e.V.
zusammen arbeitende Rechtsanwalt.
Der BSZ e.V. hatte wegen einer Vertragsstrafenforderung des
IDO e.V. für ein befreundetes Unternehmen mit einer Kontaktaufnahme von
Vereinsvorstand zu Vereinsvorstand versucht, mittels eines persönlichen
Wunsches des BSZ Vorstands Horst Roosen an die IDO Geschäftsführerin
Boddenberg, die Vertragsstrafenforderung zurückzunehmen. Die Reaktion: IDO unterstellt
dem BSZ e.V. verbotene Rechtsberatung und lehnt jede Stellungnahme ab.
Dabei war dies nur eine Kontaktaufnahme unter
Vereinskollegen. Eine Rechtsberatung wurde vom BSZ e.V.gegenüber keiner Partei
erbracht. Genau so wenig hatte der BSZ e.V. vom IDO e.V. verlangt den Vorgang
mit ihm zu erörtern. Der BSZ e.V. e.V. hat seine Meinung zu der
Vertragsstrafenforderung mitgeteilt. Aber dazu keine Stellungnahme erwartet
oder gar gefordert.
Da der Versuch diese Angelegenheit auf privater Basis von
Vereinsvorstand zu Vereinsvorstand, auf Grund des Schreibens des IDO e.V. als
gescheitert anzusehen ist, möchten wir die Einwendungen gegen die
Vertragsstrafenforderung hier öffentlich machen:
Das Einwurf-Einschreiben des IDO e.V. vom 11.06. 2018 ist
am 13.06.2018 gegen14.oo Uhr bei FPS Ltd. angekommen.
Am gleichen Tag um 16.30 war der entsprechende Eintrag
geändert.
Die FPS Ltd. hat auf ihrem ebay-shop aktuell 477
Warenpositionen eingestellt. Nach Eingang des IDO Abmahnschreibens wurden alle
eingestellten Positionen einzeln manuell aufgerufen und entsprechend geändert.
Im Schreiben vom 11.06.2018 stellt der IDO fest, dass die
FPS Ltd. nach wie vor gegen die wettbewerbsrechtlichen Regeln verstoße.
Wenn 476 Positionen geändert wurden, bei einer aber noch der
abgemahnte Text vorzufinden war, dann ist doch offensichtlich, dass es sich
hier um ein bedauerlichen Fehler handelt.
Der Zweck einer Vertragsstrafe ist eine Sanktion, die
bewirken soll, dass der Abgemahnte die Sache ernst nimmt und künftige Zuwiderhandlungen
vermeidet.
Dass die FPS Ltd. die Sache ernst nimmt, geht alleine schon
daraus hervor, dass ja 475 Positionen geändert wurden und eine leider vergessen
wurde.
Ob man hier überhaupt von einem Verstoß oder Wiederholung
reden kann sei dahingestellt. Dass Verschulden von FPS Ltd. ist lediglich ein
kleines Versehen.
Nach Kenntniserhalt über die Entdeckung der Zuwiderhandlung
wurde diese binnen 2 Stunden behoben.
Außerdem ist die nicht vorhandene Größe, die Unbekanntheit
des Unternehmens und der Miniumsatz zu berücksichtigen, sollte man zu dem
Schluss kommen können, in diesem Fall auf die geltend gemachte Vertragsstrafe
verzichten zu können. Besonders auch unter Berücksichtigung des Zwecks der
Vertragsstrafe, welche ja in erster Linie dazu beitragen soll künftige
Wettbewerbsverstöße zu verhindern.
Darüber hinaus stellt sich nach Kenntisnahme eines Beitrages
des Öffentlich Rechtlichen Fernsehmagazins Frontal 21 vom 29.05.2018 über
den IDO Verband, für FPS Ltd. die Frage ob der IDO Verband sich die Abmahnung
gegenüber FPS Ltd. erschlichen hat.
Einer aktuellen
Studien zufolge hat bereits jedes zweite im Internet tätige Unternehmen eine
Abmahnung erhalten, berichtet Frontal 21.
Jeder fünfte Befragte hat es dabei mit dem IDO-Verband in
Leverkusen zu tun bekommen, der als einer der aggressivsten Abmahnvereine
allein im Jahr 2017 rund 7000 Abmahnungen an Kleinhändler des Internetportals
DaWanda verschickte. Aus einer Studie der Firma Trusted Shops geht hervor, dass
von sämtlichen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen gegen Onlinehändler ganze 22%
auf den IDO Verband gehen. Unter den von Wettbewerbsverbänden ausgesprochenen
Abmahnungen soll der Anteil der Abmahnungen des IDO e.V. sogar bei 59% liegen.
DER IDO Verband spekuliert mit seiner kurz gesetzten Frist
zur Unterzeichnung der Unterlassungserklärung offensichtlich darauf, dass dem
Abgemahnten bei der Beseitigung der beanstandeten Verstöße Fehler unterlaufen
und dann sofort die vereinbarte Vertragsstrafe geltend gemacht werden kann.
Genau so ist es im hier geschilderten Fall passiert.
Daraus erklärt sich dann auch warum der IDO dem Abgemahnten
in seiner Unterlassungserklärung nicht die Möglichkeit anbietet eine längere
Aufbrauchsfrist zu vereinbaren, innerhalb welcher IDO von seinem in der Unterlassungserklärung
geforderten Recht, eine Vertragsstrafe geltend zu machen, keinen Gebrauch
macht.
Außerdem verzichtet der IDO auf die Aufklärung, dass sich
das Unterlassungsversprechen nicht nur auf den abgemahnten Internetauftritt,
sondern auf alle Internetauftritte des Abgemahnten bezieht.
Der IDO e.V. darf nur in den Branchen abmahnen, in denen er
über eine bedeutende Anzahl von Mitgliedern verfügt. Der IDO Verband hat zum
Beispiel der FPS Ltd gegenüber nicht den Nachweis erbracht eine bedeutende Anzahl
von Mitgliedern der Branche Sportschuhe zu haben.
Der BSZ e.V. fordert
die Abschaffung der in unserer Verfassung nicht vorgesehenen vierten Gewalt wie
z. B. dem IDO verband oder dem DUH e.V.
Wenn Rechtsdurchsetzung von privaten auf Gewinn orientierten
Unternehmen durchgeführt wird, dann widerspricht dies unserer Verfassung. Der
BSZ e.V. wird versuchen mit ständiger Öffentlichkeitsarbeit den Weg in den Abmahnstaat
zu verhindern und wieder mehr Rechtsstaatlichkeit einzufordern.
Jeder kann sich an dieser Aktion mit eigenen Berichten
(werden auf den BSZ e.V. Internetseiten veröffentlicht) und auch finanzieller Unterstützung
beteiligen.
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner Projekte und
Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle
Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich
gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur
Finanzierung der BSZ e.V. Projekte bei.
Für Ihre Zahlung können Sie den "bitte
zahlen" Button verwenden.
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& Datenschutz.
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