Das Fürstentum Liechtenstein ist ein international
anerkannter Finanzplatz der mit der FMA über eine starke Finanzmarktaufsicht
verfügt. Auch im Fürstentum ist der größte Teil von Beratern und Banken seriös.
Allerdings ist Liechtenstein auch ein Platz für einige wenige, äußerst schwarze
Schafe.
Immer wieder hat es der BSZ e.V. mit Fällen zu tun bei denen
die involvierten Firmen ihren Sitz in Liechtenstein haben.
Viele Deutsche Anleger bringen dem Schweizer und
Liechtensteiner Kapitalmarkt ein besonderes Vertrauen entgegen und erhoffen
sich darüber hinaus auch höhere Renditen als im eigenen Land. Bei Betrugsfällen
sind dann in der Regel auffällig viele deutsche Anleger betroffen.
In der Vergangenheit
sind auch immer wieder Liechtensteiner Treuhänder auffällig geworden.
Da gab es zum Beispiel einen Treuhänder der seine privaten
Rechnungen vom Treuhandkonto bezahlte und über Jahre hinweg das Treuhandvermögen
für seinen privaten Lebensstil zweckentfremdete. Die Kunden erhielten statt
Kontoauszügen selbst erstellet Excel-Tabellen.
Auch über
Liechtensteiner Lebensversicherungsgesellschaften gehen immer wieder
Beschwerden bei dem BSZ e.V. ein.
Der BSZ e.V. hat festgestellt, dass deutsche Anleger eine
große Scheu davor haben, eine Rechtsverfolgung im Fürstentum Liechtenstein mangels
Kenntnis des dortigen Rechtssystems durchzuführen.
Der BSZ e.V. wird daher über seine Liechtensteinischen
Partner, insbesondere auch unter Berücksichtigung nachstehend aufgeführter
Spezialgebiete dieser Kanzlei, für mehr Rechtssicherheit für betroffene deutsche
Anleger sorgen.
VERSICHERUNGSRECHT
Die Anwälte dieser Kanzlei sind auf sämtlichen Gebieten des
Versicherungsrechtes mit Spezialkenntnissen ausgestattet. In der Vergangenheit
haben sie weit über 500 Prozesse gegen Lebensversicherungen, die ihren Sitz in
Liechtenstein haben, geführt. Die Anfechtungsmöglichkeiten eines
Lebensversicherungsvertrages sind vielfältig. Sie reichen von falschen,
frivolen Versprechungen bis zur mangelnden Belehrung über das Rücktrittsrecht.
Mit wenigen Ausnahmen konnten sämtliche Prozesse zur vollsten Zufriedenheit der
Klienten abgeführt werden.
BANKENHAFTUNG
Aufgrund der räumlichen Distanz zwischen Bankkunde und Bank
entstehen naturgemäß Kommunikationsdefizite. Mitunter führt dies zu einem
beträchtlichen Schaden für den Kunden. Mitunter halten sich Banken auch nicht
an Vereinbarungen. Es sind auch Fälle denkbar, bei denen Banken schlichtweg
Fehler machen. Im Regelfall kommt ein Bankkunde nur dann zum Recht, wenn er zu
Gericht schreitet. Jedenfalls ist es dieser Kanzlei in der Vergangenheit nur in
einer verschwindenden Minderzahl der Fälle gelungen, eine Bank außergerichtlich
zu einer Zahlung zu bewegen
UNTREUE | VERUNTREUUNG
| BETRUG
Liechtenstein ist ein Finanzplatz und ein Tax Heaven. In
solchen Orten ist der größte Teil von Beratern und Banken seriös. Allerdings
sind solche Orte auch ein Platz für einige, äußerst wenige schwarze Schafe.
Immer wieder haben diese Rechtsanwälte mit Betrugsfällen zu tun. In solchen
Fällen ist grundsätzlich Eile geboten. Eile deshalb, weil sich das zur Seite
gebrachte Vermögen rapid verringert.
STRAFVERFAHREN
Die Rechtsanwälte dieser Kanzlei vertreten grundsätzlich
keine Straftäter, welche sich am Vermögen ihrer Kunden vergangen haben.
Allerdings vertreten sie eine Vielzahl von Geschädigten im Strafverfahren als
Privatbeteiligte (Nebenkläger). Angesichts der oft komplexen, intransparenten
und schlecht dokumentierten Situationen ist es für die Staatsanwälte schwer,
geschickte Betrüger zu fassen. Ein
sachkundiger Anwalt ist in der Lage, im Strafverfahren Aspekte aufzuzeigen,
welche zu einer Verurteilung in der Hauptsache und zu einer Verurteilung zum
Geldersatz führen.
MASSENKLAGEN
Aufgrund des Supportes einer verbundenen Rechtsanwalt GmbH
und einem eigens von der Kanzlei angestellten
IT-Technikers sind die Rechtsanwälte in der Lage, eine große Anzahl von
Geschädigten in einer Sache effizient zu vertreten. Es ist keine Seltenheit,
dass sie über 1000 Geschädigte in einer Sache vertreten. Dies ist nur aufgrund
des hohen Automatisierungsgrades und den Tools des Legal Tech möglich. Auch bei
der Vertretung einer großen Anzahl von Geschädigten ist es der Kanzlei daher
möglich, die Geschädigten stets auf dem Laufenden zu halten.
RECHTSSCHUTZ |
PROZESSFINANZIERUNG
Aufgrund des niederen Zinsumfeldes sind die Gewinnmargen der
Rechtsschutzversicherer jahrelang gesunken. Dies führt naturgemäß zu einer
strengeren Liquidierungspraxis. Da die Kanzlei mit keiner
Rechtsschutzversicherung irgendwelche Vereinbarungen hat, scheuen sich die
Anwälte nicht, Rechtsschutzversicherer zu klagen, falls sie die Deckung für
einen Rechtsstreit ablehnen. Die Rechtsanwälte und auch die in Kooperation mit
ihnen stehende Rechtsanwalt GmbH, haben ständig mehr als 100
Rechtsschutzdeckungsprozesse behängen. Ein Großteil dieser Prozesse wird
gewonnen. Bei der Verfolgung von Ansprüchen ist ein Kunde oft in einem Dilemma.
Er hat schon Geld verloren, soll nochmals Geld nachschießen, obwohl er nicht
weiß, ob die Rechtsverfolgung zum Erfolg führt. Weiters tritt das Problem auf,
dass ihn auch die Rechtsschutzversicherung im Stich lässt. Für diese Fälle
bieten sich Prozessfinanzierer an. Prozessfinanzierer nehmen von der Hauptsache
einen gewissen Prozentsatz. Für dieses Entgelt tragen sie das gesamte
Prozesskostenrisiko.
Mit einem Prozesskostenfinanzierer an der Seite steht der
Geschädigte auf einem gleichen finanziellen Niveau wie die Gegenseite (Banken,
Versicherungen, Finanzdienstleister). Da sozusagen auf Augenhöhe agiert wird,
lenken die Prozessgegner oft ein, da sie wissen, dass ihnen ein Prozessverlust
sehr teuer zu stehen kommt.
Diese mit dem BSZ e.V.
kooperierende Anwaltskanzlei in Liechtenstein gehört keiner
Interessensvereinigung an.
Sie hat weder mit Versicherungen, noch mit Banken,
Treuhandbüros, Wertpapierdienstleistern, Vermögensberatern etc. irgendeine
Vertrags- oder Kooperationsvereinbarung.
Die Rechtsanwälte dieser Kanzlei sind daher bei der
Geltendmachung von Ansprüchen gegen Institutionen und Personen vollkommen
konflikt- und kollisionsfrei. Aufgrund
langjähriger Erfahrung bei Versicherungen, Banken und als
selbstständiger Anwalt hat der Kanzleiinhaber im Versicherungs-, Bankenrecht,
aber auch bei der Verfolgung von Ansprüchen gegen Treuhänder und gegen andere Personen
entsprechendes Spezialwissen angeeignet. Der Anwalt verfügt über ein Netzwerk von
hervorragenden Sachverständigen, welche unterstützend zur Seite stehen. Weiters
kann jederzeit auf den Support der zahlreichen, ebenfalls spezialisierten
Juristen seiner Kanzlei zurückgegriffen werden.
Hinsichtlich der Honorarabrechnung legen diese Anwälte
größten Wert auf Transparenz. Die Mandanten sind jederzeit über Art und Umfang
der anwaltlichen Leistungen informiert.
Bei allen möglichen Varianten, besteht auch die Möglichkeit
der Vereinbarung eines Erfolgshonorars.
Wenn sich jemand einen Prozess nicht leisten kann oder will,
besteht die Möglichkeit, den jeweiligen Fall für einen Prozessfinanzierer
aufzubereiten. Die Kanzlei arbeitet mit einigen Prozessfinanzierern im In- und
Ausland zusammen. Die Aufbereitung des Falles für Prozessfinanzierer, welche
naturgemäß sehr schwierig ist, erledigen die Anwälte selbstverständlich auch für
ihre Mandanten.
Für die Durchsetzung
Ihrer Ansprüche
wird Ihnen somit ein
„Rundum Sorglos Paket“ angeboten!
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und von Ihnen
gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose
Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der
BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende
Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos
einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden
Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche wird Ihnen somit ein
„Rundum Sorglos Paket“ angeboten! Es bestehen gute Gründe hier die Interessen
zu bündeln und prüfen zu lassen und von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816810
Telefax 06071- 9816829
E-Mail: BSZ-eV@t-online.de
Internet www.sammelklagen.de
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.11.2018 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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