Geschädigte BWF-Anleger können nur noch bis Ende 2018 gegen
die beteiligten Vermittler vorgehen, dann tritt Verjährung ein.
Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei die seit
dem Jahr 2015 über 180 geschädigte BWF-Anleger gegen die Vermittler der Anlage
vertreten hat, weist nochmals darauf hin, dass Geschädigte sich beeilen müssen,
um noch Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler geltend zu machen, da Ende
2018 Verjährung der Ansprüche gegen die Vermittler eintreten wird.
Dabei sollen
betroffene Anleger darauf hingewiesen werden, dass die Chancen, um gegen die
Vermittler der Anlage vorzugehen, in vielen Fällen ausgezeichnet sind.
Die hier berichtende Kanzlei konnte etliche Klage stattgebende
(und inzwischen sogar rechtskräftige) Urteile vor zahlreichen Gerichten in ganz
Deutschland erstreiten, so z. B. LG Nürnberg, Hof, Frankfurt (Oder), Berlin,
Marburg, Frankenthal, Cottbus und Lüneburg, zudem vor dem Oberlandesgericht
Zweibrücken.
Das OLG Berlin hatte vor kurzem in 2 von diesen Anwälten betreuten
Fällen mitgeteilt, die Berufung der dortigen Vermittler durch sog. § 522er
II-Beschluss zurück weisen zu wollen, weil die Berufung der Vermittler keine
Aussicht auf Erfolg hat.
Vor kurzen hatte auch das Landgericht München II in einem
weiteren von dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei betreuten, noch nicht
rechtskräftigen, Verfahren mit dem Az. 10 O 2871/17 den dortigen Vermittler zum
Schadensersatz in Höhe von 50.000,- € an den Anleger verurteilt.
In vielen Fällen konnten für die Anleger aber auch
Vergleiche geschlossen werden, in denen die Anleger einen Teil ihres Schadens kompensiert
bekommen haben, in der Regel zwischen 30-80 % des Schadens.
Die Vermittler haben nach Ansicht der hier berichtenden BSZ
e.V. Anlegerschutzanwälte und der Gerichte in vielen Fällen ihre Pflicht zur
Plausibilitätsprüfung verletzt, weil die Anlage bei der BWF-Stiftung nicht
plausibel war, d.h, nicht plausibel 5-10 % Rendite mit einer sicheren
Gold-Anlage erzielt werden konnten, zumal der Goldpreis bereits gefallen war,
die Anleger auch nicht, wie ihnen vielfach mitgeteilt wurde, Eigentum am Gold erworben
haben, und die Anleger auch im Insolvenzfall nicht auf das Gold zugreifen
konnten und durch das Gold geschützt waren.
Die Erfolge gegen die
Vermittler sind deshalb so beachtlich, weil sich andere Vorgehensweisen bisher
als kompletter "Irrweg" für die Anleger erwiesen haben.
- Diverse
Anleger-Klagen gegen einen involvierten Rechtsanwalt wurden inzwischen vom
zuständigen Landgericht und sogar vom zuständigen Oberlandesgericht
teilweise rechtskräftig abgewiesen.
Doch Anleger Achtung:
Ende 2018 werden nach Ansicht der berichtenden Rechtsanwälte
Ansprüche gegen die Vermittler der Anlage verjähren aufgrund der Vorschrift der
§§ 195, 199 BGB.
Hiernach verjähren Ansprüche 3 Jahre ab Kenntnis oder grob
fahrlässiger Unkenntnis des Schadens und des Schädigers. Da die Insolvenz bei
der BWF-Stiftung 2015 eintrat, werden Gerichte sich nach Ansicht der Anwälte auf
den Standpunkt stellen, dass Ende 2018 Verjährung eintritt. Anleger sollten
also keine weitere Zeit mehr verlieren, und rechtzeitig verjährungshemmende
Maßnahmen ergreifen, denn auf einen verjährten Anspruch wird ein Vermittler
keine Zahlungen mehr leisten.
Die meisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen auch die
Kosten für ein Vorgehen gegen die Vermittler, was immer geprüft werden sollte. Die
BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte stellen gerne eine kostenlose Anfrage an die
Rechtsschutzversicherung für die Anleger.
Anleger der
BWF-Stiftung sollten also nicht länger zögern, ihre Ansprüche gegen die
Vermittler der Anlage fachkundig prüfen zu lassen, da Ende 2018 Verjährung
eintreten wird.
Fazit:
Für die geschädigten Anleger sind sofort konkrete Maßnahmen
erforderlich. Der BSZ® e.V. bietet Betroffenen die Aufnahme in eine "BSZ®
Interessengemeinschaft“ und eine entsprechende Prüfung durch die BSZ® Vertragsanwälte.
Geschädigte können sich mit der
BSZ® Interessengemeinschaft ausgewiesene
Anlage-Schutz-Experten leisten und somit Ihre Chancen wirkungsvoll
verbessern!
Der BSZ e.V. hilft
betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich
immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren
Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet.
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rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.10.2018 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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