Donnerstag, November 01, 2018

BSZ e.V. verstärkt seinen Anlegerschutz in Bezug auf Kapitalmarktangebote aus dem Fürstentum Liechtenstein.

Das Fürstentum Liechtenstein ist ein international anerkannter Finanzplatz der mit der FMA über eine starke Finanzmarktaufsicht verfügt. Auch im Fürstentum ist der größte Teil von Beratern und Banken seriös. Allerdings ist Liechtenstein auch ein Platz für einige wenige, äußerst schwarze Schafe.

Immer wieder hat es der BSZ e.V. mit Fällen zu tun bei denen die involvierten Firmen ihren Sitz in Liechtenstein haben.

Viele Deutsche Anleger bringen dem Schweizer und Liechtensteiner Kapitalmarkt ein besonderes Vertrauen entgegen und erhoffen sich darüber hinaus auch höhere Renditen als im eigenen Land. Bei Betrugsfällen sind dann in der Regel auffällig viele deutsche Anleger betroffen.

In der Vergangenheit sind auch immer wieder Liechtensteiner Treuhänder auffällig geworden.

Da gab es zum Beispiel einen Treuhänder der seine privaten Rechnungen vom Treuhandkonto bezahlte und über Jahre hinweg das Treuhandvermögen für seinen privaten Lebensstil zweckentfremdete. Die Kunden erhielten statt Kontoauszügen selbst erstellet Excel-Tabellen.

Auch über Liechtensteiner Lebensversicherungsgesellschaften gehen immer wieder Beschwerden bei dem BSZ e.V. ein.

Der BSZ e.V. hat festgestellt, dass deutsche Anleger eine große Scheu davor haben, eine Rechtsverfolgung im Fürstentum Liechtenstein mangels Kenntnis des dortigen Rechtssystems durchzuführen.

Der BSZ e.V. wird daher über seine Liechtensteinischen Partner, insbesondere auch unter Berücksichtigung nachstehend aufgeführter Spezialgebiete dieser Kanzlei,   für mehr Rechtssicherheit für betroffene deutsche Anleger sorgen.

VERSICHERUNGSRECHT

Die Anwälte dieser Kanzlei sind auf sämtlichen Gebieten des Versicherungsrechtes mit Spezialkenntnissen ausgestattet. In der Vergangenheit haben sie weit über 500 Prozesse gegen Lebensversicherungen, die ihren Sitz in Liechtenstein haben, geführt. Die Anfechtungsmöglichkeiten eines Lebensversicherungsvertrages sind vielfältig. Sie reichen von falschen, frivolen Versprechungen bis zur mangelnden Belehrung über das Rücktrittsrecht. Mit wenigen Ausnahmen konnten sämtliche Prozesse zur vollsten Zufriedenheit der Klienten abgeführt werden.

BANKENHAFTUNG

Aufgrund der räumlichen Distanz zwischen Bankkunde und Bank entstehen naturgemäß Kommunikationsdefizite. Mitunter führt dies zu einem beträchtlichen Schaden für den Kunden. Mitunter halten sich Banken auch nicht an Vereinbarungen. Es sind auch Fälle denkbar, bei denen Banken schlichtweg Fehler machen. Im Regelfall kommt ein Bankkunde nur dann zum Recht, wenn er zu Gericht schreitet. Jedenfalls ist es dieser Kanzlei in der Vergangenheit nur in einer verschwindenden Minderzahl der Fälle gelungen, eine Bank außergerichtlich zu einer Zahlung zu bewegen

UNTREUE | VERUNTREUUNG | BETRUG

Liechtenstein ist ein Finanzplatz und ein Tax Heaven. In solchen Orten ist der größte Teil von Beratern und Banken seriös. Allerdings sind solche Orte auch ein Platz für einige, äußerst wenige schwarze Schafe. Immer wieder haben diese Rechtsanwälte mit Betrugsfällen zu tun. In solchen Fällen ist grundsätzlich Eile geboten. Eile deshalb, weil sich das zur Seite gebrachte Vermögen rapid verringert.

STRAFVERFAHREN

Die Rechtsanwälte dieser Kanzlei vertreten grundsätzlich keine Straftäter, welche sich am Vermögen ihrer Kunden vergangen haben. Allerdings vertreten sie eine Vielzahl von Geschädigten im Strafverfahren als Privatbeteiligte (Nebenkläger). Angesichts der oft komplexen, intransparenten und schlecht dokumentierten Situationen ist es für die Staatsanwälte schwer, geschickte Betrüger zu fassen.  Ein sachkundiger Anwalt ist in der Lage, im Strafverfahren Aspekte aufzuzeigen, welche zu einer Verurteilung in der Hauptsache und zu einer Verurteilung zum Geldersatz führen.

MASSENKLAGEN

Aufgrund des Supportes einer verbundenen Rechtsanwalt GmbH und einem eigens von der Kanzlei  angestellten IT-Technikers sind die Rechtsanwälte in der Lage, eine große Anzahl von Geschädigten in einer Sache effizient zu vertreten. Es ist keine Seltenheit, dass sie über 1000 Geschädigte in einer Sache vertreten. Dies ist nur aufgrund des hohen Automatisierungsgrades und den Tools des Legal Tech möglich. Auch bei der Vertretung einer großen Anzahl von Geschädigten ist es der Kanzlei daher möglich, die Geschädigten stets auf dem Laufenden zu halten.

RECHTSSCHUTZ | PROZESSFINANZIERUNG

Aufgrund des niederen Zinsumfeldes sind die Gewinnmargen der Rechtsschutzversicherer jahrelang gesunken. Dies führt naturgemäß zu einer strengeren Liquidierungspraxis. Da die Kanzlei mit keiner Rechtsschutzversicherung irgendwelche Vereinbarungen hat, scheuen sich die Anwälte nicht, Rechtsschutzversicherer zu klagen, falls sie die Deckung für einen Rechtsstreit ablehnen. Die Rechtsanwälte und auch die in Kooperation mit ihnen stehende Rechtsanwalt GmbH, haben ständig mehr als 100 Rechtsschutzdeckungsprozesse behängen. Ein Großteil dieser Prozesse wird gewonnen. Bei der Verfolgung von Ansprüchen ist ein Kunde oft in einem Dilemma. Er hat schon Geld verloren, soll nochmals Geld nachschießen, obwohl er nicht weiß, ob die Rechtsverfolgung zum Erfolg führt. Weiters tritt das Problem auf, dass ihn auch die Rechtsschutzversicherung im Stich lässt. Für diese Fälle bieten sich Prozessfinanzierer an. Prozessfinanzierer nehmen von der Hauptsache einen gewissen Prozentsatz. Für dieses Entgelt tragen sie das gesamte Prozesskostenrisiko.

Mit einem Prozesskostenfinanzierer an der Seite steht der Geschädigte auf einem gleichen finanziellen Niveau wie die Gegenseite (Banken, Versicherungen, Finanzdienstleister). Da sozusagen auf Augenhöhe agiert wird, lenken die Prozessgegner oft ein, da sie wissen, dass ihnen ein Prozessverlust sehr teuer zu stehen kommt.

Diese mit dem BSZ e.V. kooperierende Anwaltskanzlei in Liechtenstein gehört keiner Interessensvereinigung an.

Sie hat weder mit Versicherungen, noch mit Banken, Treuhandbüros, Wertpapierdienstleistern, Vermögensberatern etc. irgendeine Vertrags- oder Kooperationsvereinbarung.

Die Rechtsanwälte dieser Kanzlei sind daher bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen Institutionen und Personen vollkommen konflikt- und kollisionsfrei. Aufgrund  langjähriger Erfahrung bei Versicherungen, Banken und als selbstständiger Anwalt hat der Kanzleiinhaber im Versicherungs-, Bankenrecht, aber auch bei der Verfolgung von Ansprüchen gegen Treuhänder und gegen andere Personen entsprechendes Spezialwissen angeeignet.  Der Anwalt verfügt über ein Netzwerk von hervorragenden Sachverständigen, welche unterstützend zur Seite stehen. Weiters kann jederzeit auf den Support der zahlreichen, ebenfalls spezialisierten Juristen seiner Kanzlei zurückgegriffen werden.

Hinsichtlich der Honorarabrechnung legen diese Anwälte größten Wert auf Transparenz. Die Mandanten sind jederzeit über Art und Umfang der anwaltlichen Leistungen informiert.

Bei allen möglichen Varianten, besteht auch die Möglichkeit der Vereinbarung eines Erfolgshonorars.

Wenn sich jemand einen Prozess nicht leisten kann oder will, besteht die Möglichkeit, den jeweiligen Fall für einen Prozessfinanzierer aufzubereiten. Die Kanzlei arbeitet mit einigen Prozessfinanzierern im In- und Ausland zusammen. Die Aufbereitung des Falles für Prozessfinanzierer, welche naturgemäß sehr schwierig ist, erledigen die Anwälte selbstverständlich auch für ihre Mandanten.

Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche
wird Ihnen somit ein „Rundum Sorglos Paket“ angeboten!

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und  von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer  BSZ e.V. Interessengemeinschaft  anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche wird Ihnen somit ein „Rundum Sorglos Paket“ angeboten! Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und  von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung anschließen.


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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de

Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.11.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



Dienstag, Oktober 30, 2018

Sie wollen ihre Vienna Life Lebensversicherung kündigen? Unser Prozessfinanzierer übernimmt sämtliche Kosten!


Die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte unter der Leitung eines mit Spezialkenntnissen auf dem Gebiet des Versicherungsrechtes ausgestatteten in Österreich und im Fürstentum Liechtenstein zugelassenen BSZ e.V. Vertrauensanwalts, haben in der Vergangenheit bereits weit über 500 Prozesse gegen Lebensversicherungen, die ihren Sitz in Liechtenstein haben, geführt.

Viele Geschädigte, die jeweils große finanzielle Schäden mit ihren Lebensversicherungen erlitten haben wurden bereits erfolgreich vertreten.  Dank des Einsatzes dieser Spezialisten und ausgewählter Sachverständiger sind die Geschädigten mit einem blauen Auge davongekommen: Der Schaden wurde ihnen ersetzt.

Da grundsätzlich Verjährung eingewendet wird, sollten Geschädigte mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche nicht zu lange warten.

  • Denn: Je früher geklagt wird, desto geringer die Wahrscheinlichkeit der Verjährung und desto größer die Chance auf Erfolg.

Wenn auch Sie eine Fondsgebundene Lebensversicherung der Vienna Life Lebensversicherungen AG besitzen, oder jemanden kennen, der eine solche Fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen hat, dann handeln Sie jetzt und sichern sich über den Beitritt zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft Vienna Life Lebensversicherung die erfolgversprechende Vertretung durch die vorgenannten Spezialisten.  

Mit unserem Prozesskostenfinanzierer an der Seite, steht der Geschädigte auf einem gleichen finanziellen Niveau wie die Gegenseite.

Da sozusagen auf Augenhöhe agiert wird, lenken die Prozessgegner oft ein, da sie wissen, dass ihnen ein Prozessverlust sehr teuer zu stehen kommt.

  • Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsanstalt hat ihren Sitz im Fürstentum Liechtenstein und finanziert aktuell über 100 Verfahren gegen die Vienna-Life Lebensversicherung AG am Fürstlichen Landgericht in Vaduz.

Diese Prozesskostenfinanzierungsanstalt ist unabhängig und sieht es als ihre einzige Pflicht an, geschädigten Versicherungsnehmern zu ihrem Recht und damit zu ihren Ansprüchen zu verhelfen. Die Prozesskostenfinanzierungsanstalt übernimmt dabei sämtliche Kosten, Auslagen und Gebühren, insbesondere Rechtsanwalts- und Gutachterkosten sowie sonstige Honorare - sowohl im vorprozessualen, als auch im Prozessstadium. Bei Gewinn bleibt ein vertraglich vereinbarter Anteil davon bei der Gesellschaft als Provision zur Prozesskostendeckung.

Für das Einschreiten der Prozesskostenfinanzierungsanstalt und die Bearbeitung des Falles erwachsen bei Zustandekommen einer Erfolgsbeteiligungsvereinbarung zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Gebühren oder Kosten. Die anfallenden Kosten und Gebühren werden von der Prozesskostenfinanzierungsanstalt getragen. 

Daher haben die Kunden mit keinen Fixkosten zu rechnen!

Es liegt somit auch im größten Interesse der Prozesskostenfinanzierungsanstalt, alles dafür zu tun den maximalen Profit für Sie zu erwirtschaften. Nur wenn Sie Erfolg haben, hat auch die Prozesskostenfinanzierungsanstalt Erfolg!

Wer auch relativ rasch und ohne Risiko zu einem sehr attraktiven wirtschaftlichen Erfolg gelangen will, kann sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft Vienna Life Lebensversicherung anmelden.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Vienna Life Lebensversicherung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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CROWDINVESTING: Private Unternehmensfinanzierung Chance und Risiko.

Unternehmen die keine Finanzmittel über traditionelle Kanäle bekommen, versuchen vermehrt über Crowdinvesting Kapital einzusammeln. Online wird ein Geschäftsmodell vorgestellt und nach entsprechenden Investoren gesucht.

Aber Vorsicht ist geboten. Die Geschäftsmodelle werden oft mit blumigen Marketingsprüchen beworben, die mit der Realität wenig zu tun haben. Am Ende steht dann oft die Insolvenz.

Nachstehend geben wir mit freundlicher Empfehlung des Autors den aktuellen Bericht vom  29. 10. 2018 auf www.investmentcheck.de   wieder:

***

moovin ist leider kein Einzelfall. Seedmatch und BaFin machen keinen guten Job

29.10.2018 • Der Prozess der Immobilienvermarktung und –Vermittlung ist angeblich verstaubt und festgefahren. Deshalb will moovin alles digitalisieren und damit den Markt aufrollen. Das im März 2015 gegründete Unternehmen moovin Immobilien GmbH startete zur Finanzierung in 2016 über Seedmatch ein Crowdfunding.

294 Investoren gaben 300.000 Euro, um das Unternehmen voranzubringen. Heute braucht moovin erneut Geld. Das neue Funding kumuliert allerdings viele der typischen Probleme, die Crowdfundings in ihrer heutigen Form sehr problematisch machen.



Funding 2016.

Zwischen 100.000 und bis zu 300.000 Euro suchte Seedmatch für moovin ab September 2016. Im Dezember erfolgte die Schließung mit dem Maximalbetrag. Damit gehörte den Anlegern zwölf Prozent an moovin, weil die Pre-Money-Bewertung für die eigentlich überschuldete GmbH bei 2,2 Millionen Euro angesetzt war. Die Verkaufsunterlagen von damals bezifferten einen für 2016 geplanten Jahresumsatz von 318.000 Euro. Ab 2017 sollten es 1,1 Millionen und in 2018 schon 2,1 Millionen Euro sein. In diesem Jahr war geplant Geld zu verdienen. Immerhin 340.000 Euro Gewinn standen für 2018 nach der Vorschau auf der Uhr. Zum frühestmöglichen Rückzahlungszeitpunkt Ende 2021 hätten Anleger sensationelle Gewinne verbucht, denn in diesem Jahr wollte moovin schon fast drei Millionen Euro verdienen.

Funding 2018.

Das Geschäftsmodell hat bisher nicht gezündet. moovin ist per Ende 2017 immer noch überschuldet und weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 380.000 Euro aus (entspricht 66 Prozent der Bilanzsumme). Frisches Geld wird benötigt und Seedmatch steht wieder parat. Dieses Mal werden bis zu 500.000 Euro gesucht. Und um die Verwässerung für die Altgesellschafter nicht so schlimm ausfallen zu lassen, wird die Unternehmensbewertung vor dem Crowdfunding mit 5,5 Millionen Euro angesetzt.

Transparenzverstöße.

Unabhängig von den fragwürdigen Bewertungsansätzen sollten Anleger bedenken, dass moovin extrem intransparent ist. Denn aufgrund des Fundings in 2016 ist es verpflichtet, den Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten nach Geschäftsjahresende im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Für 2016 wäre das folglich der 30. Juni 2017 gewesen. Stattdessen wurde es April 2018, bis sie den Abschluss einreichten. Nächster Verstoß ist die Hinterlegung, statt die Zahlen zu veröffentlichen, wie es das Vermögensanlagengesetz vorschreibt. Und wem das noch nicht reicht, der muss sich den hinterlegten Abschluss gegen Gebühr nur besorgen, um zu sehen, dass der Inhalt ebenfalls nicht den gesetzlichen Vorgaben für ein Unternehmen mit Kapitalmarktbezug entspricht.

Ausreden.

Auf Anfrage, warum die gesetzlichen Transparenzpflichten nicht eingehalten werden, erklärte die „Managerin Corporate Communications“ von Seedmatch, dass der Jahresabschluss 2017 auf Seedmatch veröffentlicht sei. Ähnliches erklärte Mercedes Zierau von der Abteilung „Finance & Business Intelligence“ bei der moovin Immobilien GmbH: „Unser Jahresabschluss 2017 ist auf Seedmatch veröffentlicht und kann dort gerne eingesehen werden. Wir sind uns hier unseren Transparenzpflichten bewusst.“ Wirklich? Es würde den Rahmen dieses Beitrages sprengen, die sehr umfangreichen Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes zu den Bekanntmachungspflichten zu zitieren. Vielleicht sollten die Macher von Seedmatch und moovin die Paragraphen ab 23 auch mal lesen, damit sie wissen, was die gesetzlich vorgeschriebene Mindesttransparenz ist.

BaFin.

Den Mitarbeitern der Finanzaufsicht BaFin zu raten, das Vermögensanlagengesetz zu lesen, ist sicher nicht nötig. Denn die kennen das Gesetz vermutlich auswendig. Aber der Rat es zu beachten, wäre vielleicht hilfreich. Denn auch wenn die BaFin die zur Gestattung bei ihr eingereichten Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIB) nicht inhaltlich prüft, so sollte doch der formale Verstoß gegen die Transparenzpflichten auffallen. Im VIB vom 2. Oktober 2018 ist ausgeführt, dass der letzte aufgestellte Jahresabschluss das Jahr 2016 betrifft. Damit war er bereits 21 Monate alt. Eine Beanstandung gab trotzdem nicht. Ob das die BaFin störte, hat investmentcheck Seedmatch gefragt: „Die BaFin hat die zweite Finanzierungsrunde von moovin bei Seedmatch ohne Auflagen genehmigt.“

Haftung.

Der Fall von moovin ist leider keine Ausnahme. Die Crowd-Plattformen wollen Geld einsammeln und damit verdienen. Sie sind bei der Auswahl ihrer Investments nicht wählerisch genug. Seedmatch spricht keine Investitionsempfehlungen aus und wird auch nicht als Berater, sondern nur als Vermittler tätig. Die Investorenhinweise schieben die Verantwortung komplett auf den Anleger: „Durch Seedmatch erfolgt nur eine Vorauswahl der Startups auf Basis des Investmentfokus’ und nach bestimmten formalen Kriterien. [...] Seedmatch prüft nicht, ob und inwieweit ein Investment in das Startup wirtschaftlich sinnvoll ist.“

Loipfinger’s Meinung.

Gebetsmühlenartig wiederhole ich die strukturellen Probleme des Crowdmarktes. Ich habe es auch ausführlich in meinem Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ beschrieben. Hier wird gerade das Vertrauen in eine sinnvolle und volkswirtschaftlich wichtige Idee der privaten Unternehmensfinanzierung zerstört. Anleger werden reihenweise Geld verlieren und in den Glücksfällen erfolgreicher Investments mit Krümeln abgespeist. Die BaFin, die ohnehin nur wenige formale Pflichten übernommen hat, erfüllt nicht einmal diese und unterstützt damit zweifelhafte Marktakteure. Meinen täglichen Frust gibt mir heute. Die BaFin sorgt schon dafür....


NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“

Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

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Bei den  BSZ e.V. Interessengemeinschaften  melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die mit den unterschiedlichsten Kapitalanlagen Verluste erlitten haben.

Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften werden durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.

  • Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft CROWDINVESTING anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft CROWDINVESTING kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu       

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Montag, Oktober 29, 2018

Bericht von den P&R- Gläubigerversammlungen.

Am 17. und 18. Oktober 2018 haben die Berichtstermine und die Gläubigerversammlungen drei insolventer P&R-Gesellschaften in der Münchner Olympiahalle stattgefunden.

Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben im Auftrag einer Vielzahl von Mandanten daran teilgenommen und wollen Sie hier ausführlich über den Verlauf informieren, die juristisch gesehen als Teil des gerichtlichen Verfahrens gilt.

Wie erwartet hat der Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé zu Beginn die Komplexität des Insolvenzverfahrens dargestellt. Es dürfte eines der größten, wenn nicht sogar das größte Kapitalanlage-Insolvenzverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sein. Außerdem wiederholte er den  bisherigen Stand der Erkenntnisse, was er bereits im Vorfeld gegenüber den Medien getan hatte.

Neu war die Erkenntnis daher nicht, dass statt der rund 1,6 Mio. Container, die bei den vier insolventen deutschen P&R-Gesellschaften ausweislich der mit den Anlegern abgeschlossenen Verträge vorhanden sein müssten, tatsächlich nur rund 628.000 Container existent sind. Deren Durchschnittsalter beträgt gut neun Jahre und sie werden von der schweizerische P&R Equipment & Finance Corp. (E&F) verwaltet.

Im Jahr 2006 soll es noch eine – möglicherweise zufällige – Deckung von Ist- und Sollbestand an Container gegeben haben, der Fehlbestand sei aber seit 2007 massiv aufgebaut worden. Insbesondere in und nach der Weltwirtschaftskrise geriet P&R demnach in große wirtschaftliche Schwierigkeiten, die gegenüber den Anlegern aber verschwiegen wurden. Um Altverbindlichkeiten gegenüber den Anlegern bedienen zu können, kurbelte P&R den Vertrieb enorm an, nicht zuletzt, um die bereits bestehenden Containerfehlbestände zu kaschieren. Das gesamte „System“ funktionierte schon seit spätestens 2009 nur solange, wie frisches Geld von Anlegern hereinkam.

Ende 2009 fehlten laut Insolvenzverwalter bereits 461.000 Container, so dass durch die bestehende Containerflotte schon keine Umsätze generiert werden konnten, die auch nur ansatzweise ausreichen konnten, um die Verbindlichkeiten aus den Mieten und Rückkäufen gegenüber den Altanlegern zu bedienen. Neben dem Fehlbestand an Containern und der

Tatsache, dass weder die den Anlegern versprochenen Mieten, noch die in Aussicht gestellten und in der Vergangenheit gezahlten Rückkaufpreise, marktkonform waren, kam erschwerend hinzu, dass während der Weltwirtschaftskrise auf dem ohnehin sehr volatilen Containermarkt auch die Nachfrage massiv zurück ging, also mit der bestehenden Containerflotte völlig unzureichend Umsätze geniert werden konnten.

Diese wirtschaftlichen Umstände verstärkten den Liquiditätsbedarf von P&R zusätzlich. Nur durch die Einwerbung frischen Kapitals und dem Verkauf bestehender Container (teilweise zu Ramschpreisen) konnte das Konzept aufrechterhalten werden, wobei schon zu diesem Zeitpunkt eine Insolvenz allein aufgrund der Containerfehlbestände  nicht mehr abwendbar war. Trotz seit Jahren fehlender positiver Fortführungsprognose wurde noch bis in 2018 hinein der Vertrieb weiter fokussiert, um die Containerfehlbestände zu verschleiern.

Erst als der Vertriebsumsatz einbrach, kollabierte auch das System, weil nicht mehr genügend frisches Kapital generiert wurde, um die Altverbindlichkeiten zu befriedigen.

Der Lug und Trug ist nach Ansicht des Insolvenzverwalters nur deshalb solange nicht aufgeflogen, weil die schweizerische E&F und die jeweilige deutsche P&R-Gesellschaft intern völlig unabhängig voneinander agierten. Es soll eine große, historisch bedingte Intransparenz zwischen den deutschen Verwaltungsgesellschaften und dem Schweizer Containermanagement geben haben. Die Mitarbeiter der schweizerischen E&F sollen keine Kenntnis über die Anleger und die Vertragsabschlüsse der insolventen deutschen Gesellschaft gehabt haben. Umgekehrt sollen die Mitarbeiter der insolventen deutschen Gesellschaft keine Kenntnis über die Containerflotte bei der schweizerischen E&F gehabt haben.

Für die Insolvenzmasse geht es nun darum, zur Minimierung der Schäden der Anleger Vermögenswerte zu realisieren.
Das Hauptaugenmerk liegt daher auf dem vorhandenen Containerbestand bei der schweizerischen E&F, sprich dem Erlös aus Mieten und dem Verkauf der Container. Um dies zu realisieren, sind - da die Container nicht im Eigentum der insolventen deutschen P&R-Gesellschaften stehen, sondern ausschließlich die schweizerische E&F Umsätze generiert - die Anteile des Herrn Roth an der schweizerischen E&F inzwischen an die insolventen deutschen Gesellschaften verpfändet worden.

Zudem wurde ein Schweizer Wirtschaftsprüfer als alleinvertretungsberechtigtes Verwaltungsratsmitglied bestellt. Heinz Roth ist seither Verwaltungsrat ohne Zeichnungsbefugnis. Alle Erlöse der schweizerischen E&F stünden schuldrechtlich den deutschen P&R-Gesellschaften zu, wobei sich der Insolvenzverwalter noch nicht dazu äußern wollte, in welchem Verhältnis Vermögen an die vier insolventen deutschen P&R-Gesellschaften verteilt werden würden. Marktkenner halten Erlöse aus Vermietung und Verkauf in Höhe von 1,9 Mrd. USD (aktuell rund 1,6 Mrd. EUR) für realistisch, was allerdings aufgrund der Volatilität des Containermarktes mit Vorsicht zu betrachten ist. Nach Auffassung des Insolvenzverwalters sei zum jetzigen Zeitpunkt juristisch und faktisch nicht möglich, alle Container direkt zu verwerten.

Zudem habe der Insolvenzverwalter bereits damit begonnen, die Inanspruchnahme früherer Geschäftsführer, insbesondere Herrn Roth vorzubereiten.

Für Sie als P&R-Gläubiger sind zwei Themen besonders wichtig:

Zum einen hat der Insolvenzverwalter auf die drängende Frage des hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwalts hin eingeräumt, was wir bereits prognostiziert haben. Nämlich, dass er die in den vorausgefüllten Forderungsanmeldungen geltend gemachten Forderungen in einem bevorstehenden Prüftermin bestreiten müsse.

Also werden diejenigen Anleger, die die vom Insolvenzverwalter verschickte Forderungsanmeldung verwendet haben, leer ausgehen.

In diesem Zusammenhang hat der Insolvenzverwalter zu rechtfertigen versucht, dass die vorausgefüllte Forderungsanmeldung allein zur Verfahrensvereinfachung verwendet wurde, ohne jedes Präjudiz im Hinblick auf die dort formulierten Forderungen. Es gab und gibt also keinerlei Gewähr dafür, dass diese vorformulierten Forderungen anerkennt werden. Ganz im Gegenteil hat der Insolvenzverwalter eingeräumt, dass genau dies nicht passieren wird.

Zum anderen hat der Insolvenzverwalter die Anleger damit zu besänftigen versucht, dass aus seiner Sicht am Ende nur auf Basis eines Kompromisses Forderungen zur Tabelle angemeldet werden können, damit alle Anleger möglichst gleich behandelt würden. Nach Ansicht der berichtenden Anwälte ist der von ihm gewünschte Kompromiss allenfalls eine romantische Wunschvorstellung. Denn es wird – völlig legitim und empfehlenswert – immer Anleger geben, die nicht auf „faule Kompromisse“ eingehen wollen und ihre tatsächlichen Forderungen – nötigenfalls gerichtlich – durchsetzen werden. Dadurch werden sie eine sehr viel höhere Forderungen zur Tabelle festgestellt bekommen werden, als jene Anleger, für die auf Grundlage eines Kompromisses Feststellungen zur Tabelle erfolgen. Diese Anleger werden, auch vor dem Hintergrund der mutmaßlich durchaus signifikanten Vermögenswerte, die zu verteilen sein werden, dann wirtschaftlich sehr viel besser stehen, als diejenige, die nichts unternehmen.

Der Rat des Insolvenzverwalters an die Anleger „Ruhe bewahren, Sie haben keine Nachteile, wenn Sie nichts tun.“ ist mithin absolut falsch und nur sein Versuch, Anleger ruhig zu stellen und sich selbst Arbeit zu ersparen.

Zudem steht nach wie vor die Frage im Raum, ob und wenn ja in welchem Umfang der Insolvenzverwalter Anfechtungen vornehmen und in der Vergangenheit geflossene Auszahlungen zurückfordern wird.

Auch hier hielt er sich äußerst bedeckt. Nach seinem Dafürhalten handele es sich zwar vorliegend nicht um die typischen Fallgruppen von sogenannten Schneeballsystemen, in denen bislang von der Rechtsprechung Rückforderungen des Insolvenzverwalters bestätigt wurden. Er müsse das aber noch abschließend prüfen und könne keinerlei Zusicherungen machen, dass keine Rückforderungen gestellt werden. Mithin wird sich zeigen, was der Insolvenzverwalter, der von den Versammlungen in seinem Amt bestätigt wurde, tatsächlich tun wird.

In weiteren Abstimmungsverfahren wurden außerdem die jeweilige Besetzung des Gläubigerausschusses bestätigt und eine Erweiterung um zusätzliche Mitglieder jeweils abgelehnt.

Ob und wieweit die für Sie geltend gemachten Ansprüche bestritten werden, wird der ursprünglich für den 14. November 2018 anberaumte Prüftermin zeigen. Allerdings wies der verfahrensleitende Richter schon darauf hin, dass der Termin aufgrund des Umfangs des Verfahrens vertagt werden und vermutlich erst in mehreren Monaten stattfinden wird.


Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft  P&R Container  kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.10.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



Samstag, Oktober 27, 2018

BWF-Stiftung: Sehr gute Schadensersatzchancen. Verjährung Ende 2018!

Geschädigte BWF-Anleger können nur noch bis Ende 2018 gegen die beteiligten Vermittler vorgehen, dann tritt Verjährung ein.

Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei die seit dem Jahr 2015 über 180 geschädigte BWF-Anleger gegen die Vermittler der Anlage vertreten hat, weist nochmals darauf hin, dass Geschädigte sich beeilen müssen, um noch Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler geltend zu machen, da Ende 2018 Verjährung der Ansprüche gegen die Vermittler eintreten wird.

Dabei sollen betroffene Anleger darauf hingewiesen werden, dass die Chancen, um gegen die Vermittler der Anlage vorzugehen, in vielen Fällen ausgezeichnet sind.

Die hier berichtende Kanzlei konnte etliche Klage stattgebende (und inzwischen sogar rechtskräftige) Urteile vor zahlreichen Gerichten in ganz Deutschland erstreiten, so z. B. LG Nürnberg, Hof, Frankfurt (Oder), Berlin, Marburg, Frankenthal, Cottbus und Lüneburg, zudem vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken. 

Das OLG Berlin hatte vor kurzem in 2 von diesen Anwälten betreuten Fällen mitgeteilt, die Berufung der dortigen Vermittler durch sog. § 522er II-Beschluss zurück weisen zu wollen, weil die Berufung der Vermittler keine Aussicht auf Erfolg hat.

Vor kurzen hatte auch das Landgericht München II in einem weiteren von dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei betreuten, noch nicht rechtskräftigen, Verfahren mit dem Az. 10 O 2871/17 den dortigen Vermittler zum Schadensersatz in Höhe von 50.000,- € an den Anleger verurteilt.

In vielen Fällen konnten für die Anleger aber auch Vergleiche geschlossen werden, in denen die Anleger einen Teil ihres Schadens kompensiert bekommen haben, in der Regel zwischen 30-80 % des Schadens.

Die Vermittler haben nach Ansicht der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte und der Gerichte in vielen Fällen ihre Pflicht zur Plausibilitätsprüfung verletzt, weil die Anlage bei der BWF-Stiftung nicht plausibel war, d.h, nicht plausibel 5-10 % Rendite mit einer sicheren Gold-Anlage erzielt werden konnten, zumal der Goldpreis bereits gefallen war, die Anleger auch nicht, wie ihnen vielfach mitgeteilt wurde, Eigentum am Gold erworben haben, und die Anleger auch im Insolvenzfall nicht auf das Gold zugreifen konnten und durch das Gold geschützt waren.

Die Erfolge gegen die Vermittler sind deshalb so beachtlich, weil sich andere Vorgehensweisen bisher als kompletter "Irrweg" für die Anleger erwiesen haben.

  • Diverse Anleger-Klagen gegen einen involvierten Rechtsanwalt wurden inzwischen vom zuständigen Landgericht und sogar vom zuständigen Oberlandesgericht teilweise rechtskräftig abgewiesen.

Doch Anleger Achtung:

Ende 2018 werden nach Ansicht der berichtenden Rechtsanwälte Ansprüche gegen die Vermittler der Anlage verjähren aufgrund der Vorschrift der §§ 195, 199 BGB.

Hiernach verjähren Ansprüche 3 Jahre ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Schadens und des Schädigers. Da die Insolvenz bei der BWF-Stiftung 2015 eintrat, werden Gerichte sich nach Ansicht der Anwälte auf den Standpunkt stellen, dass Ende 2018 Verjährung eintritt. Anleger sollten also keine weitere Zeit mehr verlieren, und rechtzeitig verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen, denn auf einen verjährten Anspruch wird ein Vermittler keine Zahlungen mehr leisten.

Die meisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen auch die Kosten für ein Vorgehen gegen die Vermittler, was immer geprüft werden sollte. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte stellen gerne eine kostenlose Anfrage an die Rechtsschutzversicherung für die Anleger.

Anleger der BWF-Stiftung sollten also nicht länger zögern, ihre Ansprüche gegen die Vermittler der Anlage fachkundig prüfen zu lassen, da Ende 2018 Verjährung eintreten wird.

Fazit: 
Für die geschädigten Anleger sind sofort konkrete Maßnahmen erforderlich. Der BSZ® e.V. bietet Betroffenen die Aufnahme in eine "BSZ® Interessengemeinschaft“ und eine entsprechende Prüfung durch die BSZ® Vertragsanwälte. Geschädigte  können sich mit der BSZ®  Interessengemeinschaft  ausgewiesene  Anlage-Schutz-Experten leisten und somit Ihre Chancen wirkungsvoll verbessern!

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF)  anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF)      kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de

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Montag, Oktober 22, 2018

Gescheiterte Kapitalanlagen mit verheerenden Folgen für die Anleger.

Wenn Verbraucher Ihr erspartes Geld mit einer miesen Kapitalanlage in Gefahr gebracht haben oder gar der Totalverlust droht  und sie sich nicht dagegen wehren, finden sie sich schnell als Opfer wieder.

Opfer eines Anlagebetrugs oder einer Anlagepleite erleiden nicht nur einen finanziellen Schaden. Die emotionalen Schäden wiegen oft viel schwerer. Selbst schwere gesundheitliche Probleme können die Folge sein.  Das Vertrauen in das eigene Urteil, und das Vertrauen in andere, wird nachhaltig erschüttert. Sehr schlimm ist es für Betroffene die von einem unredlichen „Anlageberater“  aus dem eigenen Bekanntenkreis über den Tisch gezogen wurden. Viele dieser Opfer fühlen sich ausgenutzt, verraten und isoliert.

Bei älteren Menschen, die nicht mehr im Berufsleben stehen und damit in der Regel keine Chance haben, den erlittenen Verlust auszugleichen, wird die finanzielle Sicherheit zerstört und damit auch ihre Unabhängigkeit. Es ist gerade oft dieser Personenkreis der die Schuld an dem finanziellen Fiasko bei sich selbst sucht. Oft sind es auch noch nahe Angehörige die mit Vorwürfen und Zweifel am Urteilsvermögen des Opfers dieses Empfinden verstärken. 

Die Opfer  von Kapitalanlagebetrug und gescheiterten Kapitalanlagen kommen aus allen Bevölkerungs- und Bildungsschichten.  Obwohl Anlage Opfer nicht allein sind, da es in der Regel Hunderte oft Tausende weitere Geschädigte gibt, bleiben sie oft isoliert und wehren sich nicht.  Von den geschädigten Anlegern klagt tatsächlich nur eine kleine Minderheit gegen die Initiatoren, Berater, Vermittler, Finanzvertriebe oder Banken. Warum ist das so?

Es liegt im Interesse der Finanzlobby, dass bei dem Anleger der Eindruck entsteht, die gescheiterte Kapitalanlage sei das kleinere Übel.

Die Branche hält auch den Standardspruch geschädigter Anleger hoch: "Kein GUTES Geld dem schlechten Geld hinterher werfen". Da werden Anlegerschutzvereine und Anlegerschutzanwälte als gierige Abzocker, welche die gebeutelten Anleger ausnehmen wollen dargestellt. Die Saat geht auf! Da wird der Frust über den erlittenen Kapitalverlust auf die Anlegerschützer übertragen. Die Anfeindungen erreichen da mitunter jakobinesche  Dimensionen. Hier wird nicht etwa die Abzockerei der Finanzmärkte thematisiert sondern das angebliche Unwesen des Anlegerschutzes. Da wird ein mieses Bild des Anlegerschutzes gezeichnet, welches dermaßen zu gesellschaftlichem Konsens geworden ist, dass sich die Frage stellt von wem sich die über den Tisch gezogenen Anleger überhaupt noch helfen lassen wollen.

Bei dem BSZ e.V. versteht man, dass Opfer von mieser Anlageberatung und Kapitalanlagebetrug in vielen Fällen vor einem finanziellen Fiasko stehen und am Boden zerstört sind und meist auch  nicht mehr wissen wem sie eigentlich noch Vertrauen entgegen bringen können. Viele Betroffene wurden von ihren eigenen Hausbanken in die Pleite hineinberaten.

Die Geldvernichter dagegen, vor allem wenn sie durch die Gelder ihrer abgezockten Kunden reich wurden, sind (leider) eingebettet in ein gesellschaftliches Klima der Akzeptanz und Hochachtung für den "erfolgreichen Manager" oder auch die am Markt erfolgreich tätigen großen und kleinen Geldinstitute. Diese Einstellung von Teilen unserer auf Erfolg getrimmten Gesellschaft ist weit verbreitet! Die geschädigten Anleger interessieren dabei nicht!

Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten.

Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Manche Anleger haben Angst, dass sie mit dem Beitritt zu einer BSZ® e.V. Interessengemeinschaft oder der Erteilung des Mandats an einen Rechtsanwalt einen "Ball ins Rollen bringen", den sie nicht mehr aufhalten können: Üblicherweise gehen die Vertrauensanwälte der BSZ so vor, dass zunächst außergerichtlich versucht wird, zu einer Einigung zu gelangen. Scheitert ein derartiges Vorgehen, so hat es der Mandant selbst in der Hand, ob er das Verfahren weiter, also vor Gericht, betreiben will oder nicht. Auch in diesem Fall wird der Rechtsanwalt den Mandanten über die weiteren Kosten in Kenntnis setzen bzw. vorab für diese Maßnahmen die Deckungszusage bei einer eventuell bestehenden Rechtsschutzversicherung einholen.

In nicht wenigen Fällen gelingt es bereits außergerichtlich eine Regelung zu erreichen, die den Anleger zufrieden stellt.

In diesem Fall muss der Anleger nicht vor Gericht erscheinen und hat trotzdem einen Nutzen aus der Beauftragung des Rechtsanwalts gezogen. Falls die außergerichtliche Bereinigung der Angelegenheit scheitert, so bleibt es ihm immer noch unbenommen, gerichtliche Hilfe zu suchen oder das Verfahren nicht weiter zu betreiben.

Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben

Fazit des BSZ e.V.:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen

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Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

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Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft   kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.10.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.