Wenn Verbraucher Ihr erspartes Geld mit einer miesen
Kapitalanlage in Gefahr gebracht haben oder gar der Totalverlust droht und sie sich nicht dagegen wehren, finden sie
sich schnell als Opfer wieder.
Opfer eines Anlagebetrugs oder einer Anlagepleite erleiden
nicht nur einen finanziellen Schaden. Die emotionalen Schäden wiegen oft viel
schwerer. Selbst schwere gesundheitliche Probleme können die Folge sein. Das Vertrauen in das eigene Urteil, und das
Vertrauen in andere, wird nachhaltig erschüttert. Sehr schlimm ist es für
Betroffene die von einem unredlichen „Anlageberater“ aus dem eigenen Bekanntenkreis über den Tisch
gezogen wurden. Viele dieser Opfer fühlen sich ausgenutzt, verraten und
isoliert.
Bei älteren Menschen, die nicht mehr im Berufsleben stehen
und damit in der Regel keine Chance haben, den erlittenen Verlust
auszugleichen, wird die finanzielle Sicherheit zerstört und damit auch ihre
Unabhängigkeit. Es ist gerade oft dieser Personenkreis der die Schuld an dem
finanziellen Fiasko bei sich selbst sucht. Oft sind es auch noch nahe
Angehörige die mit Vorwürfen und Zweifel am Urteilsvermögen des Opfers dieses
Empfinden verstärken.
Die Opfer von
Kapitalanlagebetrug und gescheiterten Kapitalanlagen kommen aus allen
Bevölkerungs- und Bildungsschichten. Obwohl
Anlage Opfer nicht allein sind, da es in der Regel Hunderte oft Tausende
weitere Geschädigte gibt, bleiben sie oft isoliert und wehren sich nicht. Von den geschädigten Anlegern klagt tatsächlich
nur eine kleine Minderheit gegen die Initiatoren, Berater, Vermittler,
Finanzvertriebe oder Banken. Warum ist das so?
Es liegt im Interesse
der Finanzlobby, dass bei dem Anleger der Eindruck entsteht, die gescheiterte
Kapitalanlage sei das kleinere Übel.
Die Branche hält auch den Standardspruch geschädigter
Anleger hoch: "Kein GUTES Geld dem schlechten Geld hinterher werfen".
Da werden Anlegerschutzvereine und Anlegerschutzanwälte als gierige Abzocker,
welche die gebeutelten Anleger ausnehmen wollen dargestellt. Die Saat geht auf!
Da wird der Frust über den erlittenen Kapitalverlust auf die Anlegerschützer
übertragen. Die Anfeindungen erreichen da mitunter jakobinesche Dimensionen. Hier wird nicht etwa die
Abzockerei der Finanzmärkte thematisiert sondern das angebliche Unwesen des
Anlegerschutzes. Da wird ein mieses Bild des Anlegerschutzes gezeichnet,
welches dermaßen zu gesellschaftlichem Konsens geworden ist, dass sich die
Frage stellt von wem sich die über den Tisch gezogenen Anleger überhaupt noch
helfen lassen wollen.
Bei dem BSZ e.V. versteht man, dass Opfer von mieser
Anlageberatung und Kapitalanlagebetrug in vielen Fällen vor einem finanziellen
Fiasko stehen und am Boden zerstört sind und meist auch nicht mehr wissen wem sie eigentlich noch
Vertrauen entgegen bringen können. Viele Betroffene wurden von ihren eigenen
Hausbanken in die Pleite hineinberaten.
Die Geldvernichter dagegen, vor allem wenn sie durch die
Gelder ihrer abgezockten Kunden reich wurden, sind (leider) eingebettet in ein
gesellschaftliches Klima der Akzeptanz und Hochachtung für den
"erfolgreichen Manager" oder auch die am Markt erfolgreich tätigen
großen und kleinen Geldinstitute. Diese Einstellung von Teilen unserer auf
Erfolg getrimmten Gesellschaft ist weit verbreitet! Die geschädigten Anleger
interessieren dabei nicht!
Jedem Anleger, der
bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst
frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten.
Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu
einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den
Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.
Manche Anleger haben Angst, dass sie mit dem Beitritt zu
einer BSZ® e.V. Interessengemeinschaft oder der Erteilung des Mandats an einen
Rechtsanwalt einen "Ball ins Rollen bringen", den sie nicht mehr
aufhalten können: Üblicherweise gehen die Vertrauensanwälte der BSZ so vor,
dass zunächst außergerichtlich versucht wird, zu einer Einigung zu gelangen.
Scheitert ein derartiges Vorgehen, so hat es der Mandant selbst in der Hand, ob
er das Verfahren weiter, also vor Gericht, betreiben will oder nicht. Auch in
diesem Fall wird der Rechtsanwalt den Mandanten über die weiteren Kosten in
Kenntnis setzen bzw. vorab für diese Maßnahmen die Deckungszusage bei einer
eventuell bestehenden Rechtsschutzversicherung einholen.
In nicht wenigen
Fällen gelingt es bereits außergerichtlich eine Regelung zu erreichen, die den
Anleger zufrieden stellt.
In diesem Fall muss der Anleger nicht vor Gericht erscheinen
und hat trotzdem einen Nutzen aus der Beauftragung des Rechtsanwalts gezogen.
Falls die außergerichtliche Bereinigung der Angelegenheit scheitert, so bleibt
es ihm immer noch unbenommen, gerichtliche Hilfe zu suchen oder das Verfahren
nicht weiter zu betreiben.
Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte haben in unzähligen
Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für
Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger
beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die
Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die
Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan
erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter
Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des
Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann
ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht
leisten.
Der aktuelle BSZ e.V.
Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum
noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an
erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger
rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten,
Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds,
sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl
solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das
führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es
der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken
ihrer Kundschaft beteiligt haben
Fazit des BSZ e.V.:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne
zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen
Der BSZ e.V. hilft
betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich
immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren
Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet.
Für die Prüfung von
Ansprüchen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V.
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen.
Auch Sie wollen Ihre
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V.
Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V.
Interessengemeinschaft kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.10.2018 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen