Insolvenzrechtler zu P&R: "Anleger sind nicht
Containereigentümer". Die Insolvenz des Containeranbieters P&R
verunsichert zehntausende Investoren. Ein Insolvenzverwalter rät am 8. 8. 2018
in FONDS Professionell online, die Unterstützung eines Anwalts in Anspruch zu
nehmen, damit die Forderungsanmeldung fehlerfrei ist.
Das Gericht hat kürzlich die Insolvenzverfahren über die
deutschen P&R-Gesellschaften eröffnet. Die Anleger erhalten jetzt
vorausgefüllte Formular zur Anmeldung ihrer Forderungen. Wie wahrscheinlich ist
es, dass Anleger mit den Formularen zurechtkommen und ohne anwaltliche
Unterstützung alles richtig ausfüllen, fragt FONDS Professionell online den
Insolvenzrechtler Frank-Rüdiger Scheffler.
Er meint, Forderungsanmeldungen aus rechtlich komplexeren
Anspruchsgrundlagen, zum Beispiel aus unerlaubten Handlungen, sogenannte
"deliktische Schadenersatzansprüche", seien kompliziert. Der
Forderungsgrund müsse vollständig benannt und belegt werden. Das könnten
oftmals nur Rechtskundige bewerkstelligen. Die ordnungsgemäße Anmeldung sei
aber wichtig, weil nur diese Forderungen vom Insolvenzverwalter festgestellt
werden und nur dann die Verjährung gehemmt werden kann.
Scheffler äußert sich in FONDS Professionell online auch zur
wichtigen Frage der Eigentumsübertragung bei P&R-Containern. "Die
Übersendung des Eigentumszertifikats begründet kein Eigentum. Außerdem wurden
diese Zertifikate in allen mir bekannten Fällen erst weit nach der Einigung
über den Eigentumsübergang ausgetauscht."
Außerdem bewertet der Insolvenzexperte die Frage, ob Anwälte
die besseren Anlegervertreter sein, wenn sie Mitglieder der Gläubigerausschüsse
sind. "Ein Gläubigerausschussmitglied ist zur Verschwiegenheit
hinsichtlich der Informationen verpflichtet, die er bei seiner Tätigkeit im
Gläubigerausschuss erhält. Insofern bringt diese Stellung den von ihm
vertretenen Mandanten grundsätzlich keinen Vorteil, wenn sich der Anwalt an die
Verpflichtung hält. ... Im Übrigen hat ein Gläubigerausschussmitglied nicht nur
die Interessen seiner Mandanten, sondern aller Gläubiger zu wahren."
Für die Anmeldung Ihrer Forderung zur Insolvenztabelle beim
Insolvenzverwalter sowie zur Vertretung Ihrer Rechte im Gläubigerausschuss und
auf den Gläubigerversammlungen ist die hier berichtende BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei die richtige Adresse. Bitte vergessen Sie nicht: Wer
zuerst kommt, mahlt zuerst!
Nur wenn Sie jetzt schnell sind, haben Sie als Anleger noch
Chancen, trotz der Insolvenzen Ihr Investment zu retten.
Sie haben möglicherweise Ansprüche gegen den Vertrieb und
gegen Anlageberater. Die Anlagen sind auch durch Kreditinstitute, zum Beispiel
die Sparkassen, vertrieben worden. Wurde von dort nicht korrekt über Risiken
aufgeklärt, machen diese Anwälte als spezialisierte Fachanwälte für Bank-und
Kapitalmarktrecht mit jahrelanger Erfahrung Schadensersatz für Sie geltend.
Warten Sie nicht weiter, auch wenn es heißt, "Ruhe
bewahren", es werde sich schon alles zum Guten wenden. Das wird ganz
sicher nicht passieren.
Handeln Sie jetzt!
Wenn Sie weiter warten, steigt nur das Risiko des
Totalverlustes Ihres Investments.
Das in Auszügen zitierte Interview finden Sie HIER. http://bit.ly/2Muyl7x
Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind
oder Direktinvestments in Container getätigt haben, sollten Sie jetzt unbedingt
schnell handeln. Warten Sie auf keinen Fall jetzt noch länger. Das erhöht nur
das Risiko, dass Sie Ihr investiertes Kapital völlig verlieren.
Bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment
haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große
Zahl betroffener Anleger gemeldet.
Die Interessengemeinschaft wird durch vier hochqualifizierte
BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien
verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und
praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine
qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden
Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.
Durch Kooperationen
mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen
Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen
Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.
Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen
Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche
und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus
ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.
Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind
oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.
Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V.
Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container
verpassen
Sie wollen weiterhin informiert bleiben!
Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!
Auch Sie wollen Ihre
rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V.
Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der
Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R
Container-Investments anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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hh
Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
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glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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