In letzter Zeit fand durch eine Reihe spektakulärer
Anlagepleiten eine ungeheuere Geldvernichtung statt. Die Geschädigten sind oft
Kleinanleger, die dabei nicht selten ihre komplette Altersvorsorge verlieren.
In vielen Fällen sind es auch die Unternehmen des „seriösen
Finanzmarkts“ die Millionen von Menschen
mit dem Abschluss von Bausparverträgen, Kapital-Lebensversicherungen,
Sparbuchverträgen und Anlagen in Fonds sowie überteuerten und unnötigen
Versicherungen das Geld kübelweise zum Fenster hinauswerfen lassen. Schlechte
Anlageberatung findet übrigens nicht nur am Bankschalter sondern auch im Wohnzimmer statt
Den Unternehmen des Kapitalmarkts gelingt es immer
wieder mittels raffinierter
Vermittlungs- und Werbemethoden den Wunsch der Menschen nach Sicherheit und
Altersvorsorge schamlos auszunutzen. Keine Festung ist so stark, dass Geld sie
nicht einnehmen kann. Cicero (106–43 v. Chr.)
So konzentrieren sich die Vorwürfe geschädigter Anleger auch
überwiegend darauf, dass eine unqualifizierte, weder anleger- noch anlagegerechte
Beratung stattfindet und sich die Anlageberatung von Versicherungs- und/oder
Finanzprodukten eher an der Zusage der Vermittlerprovisionen orientiert, statt
an einer auf den Kunden zugeschnittenen Produktpalette.
Besonders frustrierend
für geschädigte Kapitalanleger ist, wenn sie im Rahmen von Sanierungskonzepten und Insolvenzen
geschlossener Beteiligungen mit der Rückforderung der bereits vor Jahren
vereinnahmten Ausschüttungen konfrontiert werden. Immer öfter werden diese
Ansprüche durch Inkassoinstitute geltend gemacht. Banken, Fonds- und
Vertriebsgesellschaften wollen damit offensichtlich die Zahlungsbereitschaft
der betroffenen Anleger steigern.
Immer mehr geschädigte
Kapitalanleger resignieren wegen hoher
Anwalts- und Gerichtskosten und verzichten darauf ihr Geld zurückzuholen.
Hohe Anwalts- und Gerichtskosten sind nach Befürchtungen des
BSZ e.V. zu einer Hürde geworden, Rechtsansprüche notfalls auch vor Gericht
durch zu setzen. Vor allem Haushalte mit mittlerem Einkommen ohne private
Rechtsschutzversicherung sind betroffen. Da ist auch die Mahnung des
Bundesverfassungsgerichts, dass der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang
zum Recht nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten darf, für die
Betroffenen ein Muster ohne Wert. Denn wer heute klagt oder verklagt wird und
verliert, dessen Existenz ist bedroht.
Geschröpfte Anleger die nicht mehr die innere Kraft oder
auch nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten ihre berechtigten Forderungen
einzutreiben haben, denn Gerichtsprozess Gerichtskostenvorschüsse,
Anwaltsgebühren, Gutachterkosten, das kann sich summieren, können jetzt als
Fördermitglied der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft „Solidarservice“ beitreten. Sie können dann prüfen
lassen ob die berechtigte Forderung ganz ohne eigenes finanzielles Risiko zu
realisieren ist.
Bedenken Sie,
Anlegerklagen können sehr teuer werden!
Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte raten daher zuerst
außergerichtliche Schritte prüfen zu lassen. Juristische Auseinandersetzungen
mit Finanzdienstleistern vor Gericht sollten immer nur dann in Erwägung gezogen
werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten
Ergebnis geführt haben, oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen.
Alleine schon wegen der drohenden hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche
Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine
Rechtsschutzversicherung verfügt.
Die BSZ® e.V.
Solidargemeinschaft nimmt Ihnen das Kostenrisiko ab.
Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet seinen Fördermitgliedern
über BSZ Vertrauensanwälte kostenlos die Prüfung von Schadensersatzansprüchen
und die Durchführung erster außergerichtlicher Schritte. Möglich macht das die
Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung, Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank-
und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.
Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den
eingereichten Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um
einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen
Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus, um die Angelegenheit erfolgreich zu
beenden. Als Mitglied der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlen Sie
dann im Erfolgsfall von der beigetriebenen Summe lediglich einen Förderbeitrag an die BSZ e.V.
Fördergemeinschaft.
Führen die
außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg entstehen dem Mitglied der
Fördergemeinschaft keine Kosten.
Der mit dem Fall betraute Rechtsanwalt kann aber durch den
damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere
Vorgehensweise aussprechen. Das Fördermitglied erhält in diesen Fällen
kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte,
welches Sie dann annehmen oder ablehnen können. Außerdem wird die
Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer geprüft. Bei positiver
Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und
ist lediglich am Erfolg beteiligt. Sie können Ihre berechtigten Ansprüche
durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen - die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten Sie beteiligen die
Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass Sie
eigenes Geld einsetzen.
Fazit:
Die Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung
erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als
überdurchschnittlich gut bezeichnen. Wenn Sie fallbezogen verlässlich wissen
möchten, welche konkreten Möglichkeiten für Sie selbst tatsächlich bestehen,
können Sie gerne den Beitritt zu der
„BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice“ beantragen..
Wenn Sie fallbezogen
verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten für Ihre Anlage
tatsächlich bestehen, können Sie wie folgt vorgehen:
- Beantragen
Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag.
Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.-
Euro nicht unterschreiten.
- Senden
Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich
(soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der
betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung
oder des – Erwerbs erhalten haben.
- Sollte
der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit
erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.
- Wenn
Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie uns die
entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf
Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung
abklären.
Die Informationen, die die Rechtsanwälte den Unterlagen und
den gemachten Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um eine fundierte
Empfehlung auszusprechen.
Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an
der Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst
vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft
mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er
sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.
Um eine vertrauliche
Überprüfung Ihres Falls zu vereinbaren, können Sie den Beitritt zu der BSZ e.V.
Fördergemeinschaft Solidarservice hier beantragen.Direkter Link zum Aufnahmeantrag
BSZ® Bund
für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str.
36a
64807
Dieburg
Telefon:
06071-9816810
Telefax:
06071-9816829
E-mail:
bsz-ev@t-online.de
Internet: www.sammelklagen.deRechtshinweis
Der
BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller
Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden,
seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht
entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur
Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt.
Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung
kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für
Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein
geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine
entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver
Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT
§ BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.
Rechtsanwälte
die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem
interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier
in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite
Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
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