Damit endete die zweiwöchige Zitterpartie seit Bekanntgabe
von Zahlungsverzögerungen. In vielen Aspekten wird juristisches Neuland betreten.
Für die über 50.000 Anleger bleiben viele Fragen offen. Spannend wird sein, ob
es wirklich alle Container gibt und ob sie den Anlegern gehören. Auch die
aufsichtsrechtliche und politische Dimension für die gesamte Branche wird sich
erst noch zeigen.
Insolvenzanträge.
Wie das Handelsblatt meldete, wurde für die P&R
Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbG sowie die P&R Gebrauchtcontainer
Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH der Münchner Insolvenzverwalter Michael Jaffé
bestellt. Für die P&R Container-Leasing GmbH ernannte das Insolvenzgericht
Philip Heinke aus der Kanzlei Jaffé zum vorläufigen Insolvenzverwalter.
Schneeballsystem?
Viel wurde bereits über die Frage geschrieben, wie abhängig
P&R vom Neugeschäft war. Welche Rolle spielte der Umsatzeinbruch von 40
Prozent im vergangenen Jahr? Waren die Mietunterdeckungen von 2014 bis 2016 mit
zum Teil deutlich über 150 Millionen Euro auch schon vorher angefallen? Sind
Finanzberater und Banken, die P&R-Container vermittelten, dafür haftbar,
wenn Sie die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells nicht ausreichend
verplausibilisiert haben?
- Und
nicht zu vergessen: Wenn bei P&R eine Art von Schneeballsystem
festgestellt werden würde, könnte der Insolvenzverwalter gemäß
BGH-Rechtsprechung Scheingewinne zurückfordern. Damit wären Tausende von
Anleger, deren Containermodelle in den letzten Jahren erfolgreich
zurückgezahlt wurden, plötzlich dem Risiko einer Rückforderung erhaltener
Ausschüttungen und Rückzahlungen ausgesetzt.
Luftcontainer?
P&R-Vermittler und Anleger haben die letzten Wochen
verzweifelt darauf gehofft, dass der Grünwalder Containeranbieter statt einem
Insolvenzantrag durch eine Reduzierung von Mieten und Rückkaufspreisen das
Schlimmste verhindert. Das ist nun nicht passiert, weshalb die Frage nach dem
warum im Raum steht. Eine Begründung dafür könnte sein, dass nicht alle
Container existieren. Das und noch mehr wird zu klären sein.
Schweiz.
Extrem kompliziert werden die Insolvenzverfahren auch durch die
im schweizerischen Zug ansässige P&R Equipment & Finance Corp. Über
diese Konstruktion hat der P&R-Strippenzieher Heinz Roth lange Zeit alles
erfolgreich verschleiert. Da die in Deutschland nicht mehr angekommenen Mieten
und Rückzahlungen von diesem Unternehmen kommen hätten sollen, müsste dort
ebenfalls die Frage der Zahlungsfähigkeit im Raum stehen. Auf telefonische
Nachfrage erklärte eine Dame am Telefon, sie könnte dazu nichts sagen. Auf die
Frage, ob wirklich nur fünf MitarbeiterInnen bei der P&R in Zug arbeiten,
meinte sie, dass das “Inhouse” stimmt. Am Ende ist es schon erstaunlich, wenn
fünf MitarbeiterInnen rund sechs Prozent des Weltcontainerbestandes managen.
Politik.
Am 10. Juli 2015 ist das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft
getreten. Ursache war die Insolvenz des Windenergiebetreibers PROKON, bei dem
75.000 Anleger rund 1,4 Milliarden Euro in Genussrechte investiert hatten. Ein
vom Bundesministerium der Finanzen und vom Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz entwickeltes Maßnahmenpaket sollte solche unseriösen
Praktiken für die Zukunft verhindern. Dies ist nicht gelungen, wie der aktuelle
Fall von P&R aus Grünwald bei München zeigt. Aufgrund der Dimension ist zu
erwarten, dass es erneut zu gesetzlichen Anpassungen kommen wird.
Aufsicht.
Ganz viel zu diskutieren gibt es auch über die Rolle der
Finanzaufsicht BaFin. Sie hat die Verkaufsprospekte der Containermodelle 5001
bis 5005 zum Vertrieb freigegeben, obwohl Zweifel am Geschäftsmodell schon
damals erkennbar waren. Reflexartig wird sie die Verantwortung zwar abstreiten,
aber das Vermögensanlagengesetz sieht ausdrücklich in Paragraph 19
Auskunftsansprüche und in Paragraph 18 Untersagungsbefugnisse vor. Dabei wird
auf Paragraph 15 WpHG verwiesen, der wiederum auf Artikel 42 der EU-Verordnung
600/2014 verweist. Und dort wird eine Produktintervention ausdrücklich erlaubt,
wenn “erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz” auftauchen. Wer noch Zweifel
hat, ob das wirklich so anwendbar ist, kann auf der Homepage des
Finanzministeriums zum Kleinanlegerschutzgesetz nachlesen: “Aufgrund der neu
eingeführten Produktintervention kann die BaFin bei Rechtsverstößen oder
Gefahren für den Anlegerschutz Vermögensanlagen und Finanzinstrumente verbieten
oder deren Vermarktung beschränken.“ Und selbst wenn die BaFin-Mitarbeiter
diese bei den ersten Verkaufsprospekten nicht gesehen haben, hätten sie nach
einer warnenden Veröffentlichung der Stiftung Warentest im Juni 2017 aktiv werden
müssen.
Loipfinger’s Meinung
1.
Die Rolle der BaFin im Fall P&R ist keine rühmliche.
Aber wenigstens hat der zuständige Mitarbeiter im Referat WA 54
Verkaufsprospekte von Anfang an offenbar auf eine Veröffentlichung der
schweizer Bilanzen gedrängt. Denn es ist schwer vorstellbar, dass P&R diese
freiwillig in den Verkaufsprospekten abgedruckt hat. Bei anderen Investments
mit ähnlichen Konstruktionen bestehen andere Mitarbeiter nicht einmal darauf.
Für mich ist deshalb die BaFin ein zahnloser Tiger, der sich bei unangenehmen
Fällen freiwillig auch noch eine Augenbinde umlegt. Da bekommt der vom
BaFin-Präsidenten Felix Hufeld gerne gebrauchte Ausspruch „Aufsicht mit
Augenmaß“ gleich eine andere Bedeutung.
Loipfinger’s Meinung
2.
Und noch eine Rolle ist im Fall P&R sehr unrühmlich: die
der Berater. Wie konnten Banken und Finanzberater Container von P&R
verkaufen, ohne die Tragfähig des Geschäftsmodells auf Herz und Nieren zu
prüfen? Zu Recht werden das deren Kunden fragen und im Zweifel auch rechtlich
klären lassen. Ich kann jeden Richter verstehen, der hier zu Gunsten der
Anleger entscheidet. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen bekommen
viel zu tun.
- Weitere
Informationen. Wer mehr zu den Hintergründen erfahren möchte, sollte die
Berichte von Investmentcheck von Juli 2016, Juni 2017 und vom 8. März
nachlesen. Auch im kürzlich erschienenen Buch „Achtung, Anlegerfallen!“
ist ab Seite 221 einiges zu P&R zu lesen.
Quelle: http://www.investmentcheck.de
TIPP der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte:
Anleger der P&R-Gruppe dürften nach unserer Erfahrung
der vergangenen Jahrzehnte vor allem drei Dinge interessieren:
- Erhalte
ich mein investiertes Geld zurück?
- Und
wann wird das der Fall sein?
- Wer
ist dafür verantwortlich?
Darum ranken sich in Zukunft weitere Unsicherheiten, die es
sinnvoll erscheinen lassen, den Weg nicht alleine, sondern mit fachlicher
Begleitung zu gehen. Nutzen Sie unser know-how im Kapitalanlagesegment und
unsere Erfahrung im Umgang mit Insolvenzverwaltern, die wir für Sie in die
Waagschale werfen können. Denn schließlich vertreten wir Anleger nicht nur im
Gerichtssaal, sondern auch z. B. in Gläubigerausschüssen mehrerer Insolvenzverfahren.
Für Anleger gilt es
jetzt zunächst Ruhe zu bewahren und sich weitere Informationen für eine
optimale Vertretung ihrer Interessen im Insolvenzverfahren zu beschaffen.
Hierzu stellt der BSZ e.V. den Fördermitgliedern der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft P&R
Container-Investments die Anmeldung zu einem kostenlosen Newsletter zur
Verfügung, der dann regelmäßig die wichtigen Informationen enthält.
Des Weiteren sollte
die Eigentümerposition gegenüber dem Insolvenzverwalter dokumentiert werden,
damit die Rechte im Insolvenzverfahren besser durchgesetzt werden können.
- Den
Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments können entsprechende Musteranschreiben
zur Verfügung gestellt werden.
Für die Anleger, die zugleich Eigentümer der Container sind,
bedeutet dies, dass sie erst einmal abwarten sollten, was das
Insolvenzverfahren angeht.
„Zu empfehlen ist daher, sich mit anderen Anlegern in einer
Interessensgemeinschaft zusammen zu schließen, um sicherzustellen, dass man
alle wichtigen Informationen erhält und zugleich über Möglichkeiten der
finanziellen Wiedergutmachung auf dem Laufenden gehalten wird“, so Horst
Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.
Bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R
Container-Direktinvestment haben sich durch die tägliche Berichterstattung
bereits eine große Zahl betroffener Anleger gemeldet.
Die Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte
BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien
verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und
praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine
qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden
Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. Durch Kooperationen mit Steuerberatern,
Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese
Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und
Verhandlungsstrategie.
Anleger haben in den letzten Jahren sich gute Geschäfte mit
einer Investition in Container versprochen und Milliarden investiert. Dass sich
diese Hoffnungen nun nicht erfüllt, müssen die Anleger nun schmerzhaft zur
Kenntnis nehmen.
Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen
Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche
Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden
Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.
Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind
oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.
Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V.
Newsletter „recht§billig“. Wer möchte, kann außerdem die Option nutzen, online
den Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft zu wählen.
Sie wollen weiterhin
informiert bleiben!
Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!
Auch Sie wollen Ihre
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R
Container-Investments anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de