Freitag, Oktober 06, 2017

Prosavus AG: Insolvenzverwalter fordert von den Anlegern geleistete Auszahlungen zurück.

Mit Schreiben vom 05.09.2017 teilte der Insolvenzverwalter In Sachen Prosavus AG mit, dass die geleisteten Auszahlungen anfechtbar sein sollen und gemäß § 143 InsO der Insolvenzmasse zurückzugewähren sind, als Frist wurde hier sogar der 25.09.2017 genannt.

So sollen nämlich nur „Scheingewinne“ ausgeschüttet worden sein, die nämlich nach § 134 I InsO „unentgeltliche Leistungen“ gewesen sein sollen und somit soll der Leistungsempfänger keinen Anspruch auf die Ausschüttungen gehabt haben. Die Auszahlungen sollen daher von den Anlegern zurück bezahlt werden.

Der hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Rechtsanwalt empfiehlt Anlegern, „hier überprüfen zu lassen, ob wirklich eine unentgeltliche Leistung vorlag, was seiner Ansicht nach zu mindestens zweifelhaft ist, allerdings auch, die Forderung des Insolvenzverwalters nicht auf die „leichte Schulter“ zu nehmen, denn Anleger, die nicht reagieren, müssen damit rechnen, dass der Insolvenzverwalter sie demnächst verklagen wird, zumal eventuell zum Jahresende Verjährung eintreten könnte und der Insolvenzverwalter somit unter Zeitdruck stehen könnte und Klagen einreichen könnte, um die Verjährung wirksam zu hemmen.“

So ist schon fraglich, ob die Behauptung des Insolvenzverwalters, dass die Entnahmen nicht aus Gewinnen heraus erfolgt seien, dies ist nach Ansicht des Rechtsanwalts noch nicht bewiesen.

Auch sollte unbedingt geprüft werden, ob Anleger sich nicht auf den Einwand der „Entreicherung“ berufen können.

Weiterhin können Anleger prüfen, ob nicht bereits eventuell Verjährung eingetreten ist oder demnächst eintreten wird, denn auf eine verjährte Forderung muss der Anleger keine Zahlungen mehr leisten.

Die Anwälte empfehlen daher Anlegern, vor allem auch aufgrund der kurz gesetzten Frist, und des „Damoklesschwertes“ einer drohenden Klage des Insolvenzverwalters bei Nichtreaktion, sich hier umgehend fachanwaltlich beraten zu lassen, denn Anleger, die es auf eine Klage ankommen lassen, eventuell außergerichtlich gar nicht melden oder gar falsch reagieren, droht die konkrete Gefahr, dass sie, sofern der Insolvenzverwalter Klage einreicht, dann am „Ende des Tages“ noch deutlich mehr zahlen müssen als die geltend gemachte Forderung, sofern der Insolvenzverwalter mit seiner Forderung durchdringen sollte. Dies gilt es zu verhindern.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

  • Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prosavus AG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prosavus AG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829

drspä


Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR DAS JAHR 2017 SICHERN.

Anmeldung zum Newsletter

  • Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen.










Donnerstag, Oktober 05, 2017

Mit „Grünen Kapitalanlagen“ schützen Sie die Umwelt während Sie für Ihr Alter sparen! Stimmt das?

Immer stärker werden sogenannte Green Investments als neue, alternative Kapitalanlagemöglichkeiten am Markt beworben.

Sie verheißen hohe, zum Teil zweistellige Renditen pro Jahr und verbinden diese Verheißung für den bewussten Kapitalanleger zugleich mit der Gewissheit, das Geld nicht nur ökonomisch sinnvoll, sondern auch ökologisch wertvoll anzulegen. Gegenstand dieser Investments sind nachwachsende natürliche Rohstoffe, wie z.B. Holz, oder Plantagen zum Anbau dieser Rohstoffe sowie die Erzeugung erneuerbarer und ökologischer Energie.

Aber Vorsicht, gerade bei nachhaltigen Investitionen in "grüne Kapitalanlagen" können Gefahren drohen. Green Planet & Co. lassen grüßen.

Green Investments können auf die unterschiedlichste Art erfolgen, als Kommanditbeteiligung eines geschlossenen Fonds, als Aktienerwerb, als Erwerb von Genussscheinen, als Direktinvestment etc. Von der Form der Anlage hängt es sodann ab, ob und welche Anforderungen die Initiatoren treffen und inwiefern diese zur Aufklärung über die mit dem Geschäft verbundenen Risiken verpflichtet sind. Handelt es sich beispielsweise um Direktinvestitionen, besteht keine Pflicht der Initiatoren, über Risiken aufzuklären.

Bei Green Investments ergeben sich die Risiken häufig erst auf den zweiten Blick.

Vordergründig sind sie renditestark, modern, zukunftsorientiert und ökologisch sauber. Mangelnde Transparenz der Produkte und fehlende Aufklärung lassen Risiken zunächst nicht augenscheinlich werden. Aber auch bei grünen Kapitalanlagen verbergen sich häufig erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Risiken, die, wären sie im Zeitpunkt der Zeichnung hinlänglich bekannt gewesen, zur Abstandnahme durch den Anleger, zumindest aber zu einer anderen Bewertung dieser Investitionsmöglichkeit geführt hätten.

Green Investments, das belegen aktuelle Fälle läuten offensichtlich auch den Beginn einer neuen Ära im Kapitalanlagebetrug ein. 

Das Engagement in Öko-Beteiligungen fällt gerade Anlegern, die sonst eine natürliche Scheu vor einer Anlageberatung haben, sehr leicht, da sie das Gefühl haben, etwas Sinnvolles zu tun!" Dabei lauert nach Ansicht von Experten für "Grüne Anlagen" gerade im Öko-Investment große Gefahr: "Die Anleger sind da recht gutgläubig und hinterfragen die wirtschaftlichen Zusammenhänge oft kaum!"  Da gibt es unter diesen Anlegern Neulinge, die ohne wirklich gute Prüfung des Angebotes über 200.000 Euro in dubiosen Plantagen versenkt haben! "Rückblickend fällt es ihnen wie Schuppen von den Augen, aber zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung war da nur das gute Gefühl, das Richtige zu tun".

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte raten "Grüne Anlagen" noch intensiver prüfen zu lassen als die ohnehin schon ins Gerede gekommen Kapitalanlageformen wie offene Immobilienfonds oder geschlossene Anlagen wie z.B. Schiffsfonds: "Die schwarzen Vermittler-Schafe kennen ihre Opfer und wissen genau, wie sie im Gespräch mit motivierten Anlegern ein "Grünes Thema" zum Abschluss führen können. Besonders gefährlich ist eine Investition z.B. in Übersee-Plantagen auch dadurch, da über die eigentlichen Besitz- und Verantwortungsverhältnisse kaum Klarheit besteht und eins sicher ist: "Verlorenes Geld bleibt ohne erheblichen juristischen Aufwand auch verloren!"

Bei Investitionen in die „Grüne Energiewirtschaft“ ist zu beachten, dass dieser Bereich  stark von den staatlichen Subventionen und Vorschriften reglementiert wird.

Bei einigen  „Grünen Anlagemöglichkeiten“ steht Grün nur auf der Verpackung. Hier fehlt oft die klare Definition für eine grüne Bindung und die Investoren wissen nicht, ob ihr Geld tatsächlich in nachhaltigen Projekten eingesetzt wird. 

Das „Green Investment“ ist sicher einer der populärsten Trends in der Wirtschaft, der sich noch lange fortsetzen wird und steil nach oben drängt. Langfristig werden Investoren hier wahrscheinlich keine Traumrenditen kassieren, dafür aber ein hohes Maß an relativer Sicherheit genießen.
Statt einer nachhaltigen Rendite erwirtschaften viele Ökofonds aber auch empfindliche Verluste.

Für die betroffenen Anleger stellt sich in diesen Fällen die Frage, ob sie mit Aussicht auf Erfolg ihre Verluste erstattet verlangen können. Wenn Sie von den Erfahrungen der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit verlustreichen geschlossenen Fonds profitieren wollen und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen möchten, können Sie sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Grüne Geldanlagen“ anschließen.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

  • Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Grüne Geldanlagen anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Grüne Geldanlagen  kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829


Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR DAS JAHR 2017 SICHERN.

Anmeldung zum Newsletter

  • Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen.



Mittwoch, Oktober 04, 2017

Diesel-Klage: Jetzt klagt die Landesregierung von Baden-Württemberg also doch gegen das umstrittene Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart.

In den Räumen des Umweltbundesamtes wurde eine Studie vorbereitet, die in der Forderung gipfelt, dass nur noch zehn von 1.000 Einwohnern in Städten ein Auto haben dürfen. Zehn, das wird sogar für die Oberen knapp. Vom Volk redet sowieso niemand.

Jetzt klagt die Landesregierung von Baden-Württemberg also doch gegen das umstrittene Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart. Das hatte im Juli dieses Jahres in einem aufsehenerregenden Verfahren entschieden, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichten, um die Luftwerte im Stuttgarter Talkessel zu verbessern. Fahrverbote drohen ab kommendem Jahr, wenn nicht jetzt das Bundesverwaltungsgericht etwas anderes entscheidet.

In der vergangenen Woche gab es heftigen Streit im Koalitionsausschuss, als die Frage beraten wurde, wie Baden-Württemberg vorgehen solle. Ein Weg durch die verschiedenen Instanzen hätte sicherlich einige Jahre gekostet und der Politik Zeit verschafft. Das wollten die Grünen nicht, die das Urteil annehmen wollten und am liebsten sofort die Autos aus der Innenstadt verbannen.

Die grün-schwarze Regierung in Stuttgart einigte sich auf den Kompromiss »Sprungrevision«. Das ist der schnellste Weg. Das Bundesverwaltungsgericht wird ohne über Berufungsinstanzen zu gehen direkt angerufen und soll über eine Revision entscheiden. Damit ist das ab 1. Januar kommenden Jahres drohende Fahrverbot für Dieselfahrzeuge, die die Euro 5 erfüllen, hinfällig, denn die Entscheidung des Stuttgarter Verwaltungsgerichtes ist nicht rechtskräftig. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes dürfte frühestens im kommenden Jahr fallen. Bis dahin gibt es keinerlei Einschränkungen im Verkehr.

Das Bundesverwaltungsgericht befasst sich nicht mehr mit inhaltlichen Fragen, sondern untersucht nur, ob der Vorgängerinstanz rechtliche Fehler unterlaufen sind. Die Frage spielt dann keine Rolle mehr, ob mit Nachrüstungen von älteren Diesel-Fahrzeugen die Grenzwert-Forderungen doch erfüllt werden könnten. Das hat die Vorgänger-Instanz in Stuttgart nicht gesehen. Sie hat gesagt, dass Fahrverbote notwendig seien.

In Leipzig muss auch geklärt werden, ob das Land selbst Fahrverbotszonen für ältere Diesel-Fahrzeuge einrichten könne, wenn der eigentlich dafür zuständige Bund dies nicht tut. Das Verwaltungsgericht sagte, das Land dürfe dies. Wie das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht ausgeht, ist offen.

Es gehe um »Gesundheitsschutz«, sagen die Grünen. Wohl kaum eine Aussage stimmt weniger als diese. Aus den Daten des Umweltbundesamtes geht hervor, dass der gesamte Autoverkehr nur zu 43 Prozent Stoffe zur Luftverschmutzung beiträgt, den größten Teil machen die Abgase der Heizungen aus. Wenn jetzt in der kalten Jahreszeit wieder viele Stuttgarter in Halbhöhenlage ihre Holzkamine anwerfen, verschärft das die schlechte Luftlage im Talkessel dramatisch. Politisch korrekt wäre jetzt »Kamin aus« und »Frieren gegen Feinstaub und Stickoxide«.

Das muss man sich einmal plastisch vor Augen halten: Eine höchst umstrittene Grenzwertregelung versetzt Umweltdesperados wie die von dem Abmahnverein »Deutsche Umwelthilfe« DUH in die Lage, großflächige wirtschaftliche Verwerfungen auszulösen. Sie verursachen einen gesamtwirtschaftlichen Schaden, der kaum zu beziffern ist. Und dies auf einer Faktenlage, die nicht von wissenschaftlichen Erkenntnissen gedeckt ist. Heftig in der Diskussion sind die Stellplätze der Messstationen. Im Stuttgarter Gemeinderat wurde vorgeschlagen, die Messstation Neckartor ein wenig zu verschieben. Das sieht der von der EU gesetzte Rahmen ausdrücklich vor. Doch das hätte den Grünen und der DUH ihr schönes Geschäft mit dem Horror »Luftverschmutzung« verhagelt.

»Grenzwertlüge« sagt zudem Professor Helmut Greim von der Technischen Universität München. Er weist immer wieder darauf hin, dass ein Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft wissenschaftlich vollkommen unbegründet ist. Der Grenzwert für Büroarbeitsplätze beträgt 950 Mikrogramm, hier sitzen Büroangestellte den gesamten Tag über drin, während die Werte direkt an der Messstation am Stuttgarter Neckartor zu messen sind, ein paar Meter weiter entfernt dagegen schon deutlich niedriger sind.

Überdies sind die Werte unter anderem der Stickstoffdioxide seit 1990 um über 60 Prozent zurückgegangen, wie das die Daten des Umweltbundesamtes ergeben. Die Grundlagen für einen regelrechten Grenzwertwahn und damit das derzeitige Diesel-Desaster wurden vor langer Zeit gelegt. Die ersten Vorschriften, wie viel Abgase Autos ausstoßen dürfen, wurden 1970 erlassen. Damals war die Luft in den Städten tatsächlich teilweise zum »Schneiden«.

Seit 1990 erläßt die EU immer neue Normen, die die Werte nahezu halbierten. Ergebnis: Heute sorgen Holzöfen und Kamine in den Städten für mehr Feinstaub als Automotoren. Bei den Beratungen in Brüssel, wie die neuen Grenzwerte für Abgase auszusehen haben, zeigten sich die Industrievertreter überaus harmoniesüchtig. Werner Ressing, Ministerialdirektor a.D., der als oberster Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums bei den Grenzwert-Verhandlungen in Brüssel am Tisch saß, erinnert sich. Er kämpfte gegen die Verschärfung der Abgaswerte, die damals technisch nicht erreichbar seien: »Wir dürfen Industrie nicht überfordern!«

»Oettinger«, so erzählt er, »mit dem ich vorher nie Kontakt hatte, klopfte mir nachher auf die Schulter und sagte: »Noch nie so ein klares deutsches Statement hier gehört!« Am nächsten Tag in Berlin las Ressing in den Tickermeldungen: »VW akzeptiert die neuen Brüsseler Grenzwertvorschläge«. Er rief sofort wütend den Berliner VW-Repräsentanten an: »Wieso fallt ihr mir in den Rücken?« Der VW-Mann leitete die Beschwerde nach Wolfsburg weiter. Kurze Antwort aus Wolfsburg: »Es bleibt dabei, wir schaffen das!«

Die VW-Ingenieure in den Entwicklungsabteilungen dagegen schlugen die Hände über dem Kopf zusammen. Ihnen war bewusst, dass solche Grenzwerte mit den damaligen Technologien nicht zu stemmen waren, schon gleich gar nicht zu verkaufbaren Preisen. Ressing: »Das Ergebnis ist bekanntlich die »Schummelsoftware.« Auch Mercedes-Chef Dieter Zetsche saß mit am großen runden Tisch. Was hat er gesagt? Anwort von Werner Ressing: »Er hat geschwiegen!«

Auch Vertreter von Bosch, dem wichtigsten Hersteller von Diesel-Einspritzpumpen und damit Zulieferer der Automobilindustrie, überschlugen sich förmlich vor grüner Begeisterung. Ressing: »Nach der Sitzung in Brüssel sprachen mich Bosch-Vertreter vor dem Ratssaal an und sagten mir: ›Da steckt noch viel mehr drin bei der Emissionsminderung!‹ Und ›Wie?‹ habe ich gefragt: Keine Antwort.« Es muss eine kollektive Besoffenheit bei den Spitzen der wichtigsten deutschen Industrie geherrscht haben. Auf dem Automobilsalon in Genf prahlte der damalige VW-Chef Martin Winterkorn: Wir unterbieten die Normen um 25 bis 30 Prozent. Der 17,5 Millionen teure VW-Chef wollte ehrgeizig den Konzern grüner machen. Das war zu der Zeit, da Greenpeace VW aufs Dach kletterte und mal wieder gegen Autos protestierten.

»In meiner Zeit als Industrieabteilungsleiter habe ich der Industrie und dem BDI immer wieder gesagt: »Ihr seid zu schlapp!« Die haben mir die Bude eingerannt und meine Frau hat immer gesagt: »Warum beschweren die sich bei Dir? Schick sie zur Merkel.« »Das habe ich versucht. Zum Beispiel beim Klimapaket 2008 habe ich gesagt: »Wenn sie im Kanzleramt ist, dann kippt ihr das Tor zu mit Steinen und Zement, bis sie von ihren verrückten Plänen ablässt. Das Ergebnis ist bekannt: Nichts ist passiert.« Ressing hörte die Erklärung des Industrievertreter: »Wir können doch nicht die Kanzlerin beleidigen!« Sein Fazit: »Nicht die Regierung geht in Kumpanei mit der Regierung, sondern umgekehrt und zwar die Vorstandsebene.«

Fest steht schon jetzt, welch extrem hohen Kapitalverluste die Autohändler zu tragen haben. Bei ihnen stehen rund 300.000 Diesel-Fahrzeuge auf dem Hof, die die Euro 5 – Norm erfüllen, aber praktisch nicht verkaufbar sind. Das bedeutet für sie einen immensen Kapitalverlust. Betroffen sind auch Fahrzeuge nach der Euro 6 Norm. Deren Restwert sinkt dramatisch, damit hat das auch erhebliche Einflüsse auf das Leasinggeschäft, bei dem Restwerte ein wesentlicher Faktor in der Berechnung darstellt.

Es geht weder um begrenzte Fahrverbote für einzelne Diesel-Fahrzeuge, um Betrügereien der Automobilindustrie, noch um Gesundheit.

Am Ende steht die individuelle Mobilität in Frage – für die Allgemeinheit wohlgemerkt, nicht für diejenigen, die gleicher sein wollen. Denn selbst fahren die lautesten Akteure die fettesten Autos, DUH-Chef Jürgen Resch steigt als Vielflieger gern in Flugzeuge, die Diesel-Verbot fordernde SPD-Chefin des Umweltbundesamtes, Maria Krautzberger, fährt selbst dicke Dienstwagen. Die DUH wird von Daimler Konkurrenz Toyota fürstlich unterstützt. So geht Konkurrenzkampf.

Dahinter steht ganz klar: Hier soll die individuelle Mobilität verboten werden. Das ist auch eine Entscheidung gegen persönliche Freizügigkeit; niemand soll mehr frei bestimmen können, wann er sich wohin bewegen will. Fahrverbote stehen auf dem Wunschzettel der Grünen. Grünen-Chef Özdemir will nur dann Koalitionsverhandlungen, wenn das Ende des Verbrennungsmotors besiegelt werde. Fahren darf außer der Nomenklatura niemand mehr frei dorthin, womit, wo und wann er will. Es gilt: Wasser predigen und Wein saufen.

Bezeichnend, wie sich die bisherige Bundesumweltministerin Hendricks auf dem Berliner Kongreß zur Elektromobilität als »Elektromobilitätsministerin« in Deutschland vorstellte. Ein Tagungsteilnehmer fragte sie: »Warum steht im Fuhrpark Ihres Ministeriums kein einziges Elektrofahrzeug?« Antwort: »Die Beamten müssen ja auch mal längere Strecken fahren. Deswegen ist Elektromobilität für uns nicht geeignet!«

Das gleicht der neuen CDU-Umweltministerin Christina Schulze Föcking in Nordrhein-Westfalen, die als eine ihrer ersten Amtshandlungen den Dienst-Tesla abschaffte. Sie erfuhr erschrocken, welch geringe Reichweiten im täglichen Einsatz damit zu erreichen sind. Den Tesla hatte für teure Steuergelder ihr grüner Vorgänger Johannes Remmel (Grüne) prestigeträchtig kaufen lassen. Jetzt fährt sie in einem sündhaft teuren 422 PS starken Mercedes 500.

Nicht zufällig wurde in den Räumen des Umweltbundesamtes sogar eine Studie vorbereitet, die in der Forderung gipfelt, dass nur noch zehn von 1.000 Einwohnern in Städten ein Auto haben dürfen. Das Mittel, um diese Forderung durchzusetzen, heißt Fahrverbote. Das Umweltbundesamt gehört zum bislang SPD-geführten Umweltministerium. Was aus solchen Plänen wird, muss man sehen. Es stehen demnächst noch Landtagswahlen an.


Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist
Holger Douglas ist Autor dieses Beitrags

Mitgeteilt durch:
DAO Deutsche Außerparlamentarische Opposition
Vertreten durch:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816810
Telefax 06071- 9816829
e-mail: info@bsz-ev.de


Anmerkung der DAO Deutsche Außerparlamentarische Opposition

Der BSZ® e.V. fordert Autohersteller auf, betrogene Deutsche Autokäufer nach den gleichen Regeln wie US Kunden zu behandeln!

Ein Dieselmotor läuft in den USA nicht nach US Recht und in Deutschland nicht nach Deutschem Recht sondern hier wie dort mit Dieseltreibstoff und in der Art und Weise wie ihn seine Ingenieure konstruiert haben.

Werden die Abgaswerte mittels einer illegalen Software manipuliert, so sind die US Kunden als auch die Deutschen Kunden eines solchen Autos die Betrogenen, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 aktiv im Anleger- und Verbraucherschutz tätig.

Der BSZ e.V. ruft alle betroffenen Autofahrer auf, sich an der Aktion „gleiches Recht für Deutsche Autokäufer wie für US-Käufer zu beteiligen. Hier lesen Sie den ganzen BSZ-Beitrag: http://bit.ly/2hLJfva 

*******
Für eine aktive Bürgergesellschaft ist es doch einfach unbefriedigend, wenn sich die demokratischen Aktivitäten darauf beschränken, alle vier Jahre zur Wahl des Bundestages und alle fünf Jahre zur Landtagswahl  ein Kreuzchen auf einen  Stimmzettel  zu setzen und sich dann auch noch der Bewertung seines Wahlverhaltens auszusetzen ob man Demokrat ist oder eben nicht.

Wenn man bedenkt, dass die beiden größten politischen Parteien SPD und CDU jede weniger als 500 000 Mitglieder haben, ergibt sich doch eine einfache Rechnung. 97% der Deutschen sind kein Parteimitglied, sind aber von den Entscheidungen dieser Parteien direkt betroffen.

Die satte Mehrheit von Bürgerinnen und Bürger sind eine starke aber bis jetzt stillschweigende Deutsche  Außerparlamentarische Opposition, die nun mit der DAO Deutsche außerparlamentarische Opposition, in Form einer freien Bürgerbewegung, ihre politische und gesellschaftliche Meinung frei äußern und verbreiten kann.

Die DAO Deutsche außerparlamentarische Opposition, ist ein loser nicht organisierter Zusammenschluss von Bürgern zu einer politisch ideellen Interessengruppe die sich für politische, gesellschaftliche und öffentliche Interessen einsetzt und alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einem gemeinschaftlichen Engagement gegen Gewalt und Terror und zur Förderung des nationalen und globalen Rechtsfriedens und für mehr soziale Gerechtigkeit  einlädt.

Die DAO Deutsche außerparlamentarische Opposition fordert für die Bürgerinnen und Bürger mehr Mitgestaltung an politischen Entscheidungsprozessen.

Jeder Bürger kann auf der DAO Internetplattform https://volksregierung.wordpress.com   kostenlos Beiträge einstellen. Alle Beiträge werden unter Nennung des Namens des Autors veröffentlicht. Die Beiträge werden ohne Zensur und Korrektur online gestellt.

Die auf der DAO Internetseite https://volksregierung.wordpress.com   eingerichteten Kategorien entsprechen den  Ministerien:

  • Arbeit und Soziales
  • Auswärtiges
  • Bildung und Forschung
  • Ernährung und Landwirtschaft
  • Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Inneres
  • Justiz und Verbraucherschutz
  • Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
  • Verkehr und digitale Infrastruktur
  • Verteidigung
  • Wirtschaft und Energie
  • Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
  • Presse

Jeder Autor kann auf  https://volksregierung.wordpress.com  quasi als Bürger-Minister oder Bürger-Abgeordneter agieren.

Die DAO Plattform vergleicht sich nicht mit professionellem Journalismus, also keine Angst davor eventuell Fehler zu machen. Die Information wird hier höher bewertet als Rechtschreibung und Zeichensetzung. Selbst wenn ein Text einmal gespickt von Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehlern sein sollte, wird er für voll genommen und deswegen nicht kritisiert.

Anders als im üblichen Journalismus steht bei der DAO Plattform nicht ausschließlich die Information im Vordergrund sondern vielmehr auch die Sicht der Dinge aus einer bestimmten Perspektive – aus der des Autors  eben.  Eben darum gilt hier nicht die im professionellen Journalismus übliche Trennung von objektiver Berichterstattung einerseits und Kommentar andererseits: Die persönliche Bewertung dessen, worüber berichtet wird, macht erst die DAO Plattform.

Jeder Bürger ist herzlich eingeladen sich mit Beiträgen aktiv an der Internetplattformhttps://volksregierung.wordpress.com      zu beteiligen und über die seine eigene reale Lebenswirklichkeit zu berichten.

Auf ein persönliches Wort…..
Die DAO Deutsche Außerparlamentarische Opposition ruft alle Bürger auf, die Werbung gegen Gewalt, Terror und Fremdenhass und für mehr soziale Gerechtigkeit zu unterstützen! Auch die finanzielle Unterstützung gehört dazu. Hier geht es nicht darum, durch eine Zuwendung Steuern zu sparen oder eine individuelle Gegenleistung zu erhalten,  sondern das politische und gesellschaftliche  Wirken für das Gemeinwohl zu unterstützen. Denn der Ruf nach staatlichem Handeln und der Gedanke, mehr Staat sei das beste Mittel um uns vor Gewalt, Terror und sozialer Ungerechtigkeit zu schützen, hat sich mittlerweile als große Illusion erwiesen.

Eine finanzielle Zuwendung an die DAO ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der DAO Projekte bei. Danke!

Für Ihre Zahlung können Sie den „bitte zahlen“ Button verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten).
Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.

Stehen Sie auf, bekennen Sie sich öffentlich zu Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz.

  • Stehen Sie persönlich dafür ein!
  • Helfen Sie mit die Spirale von Hass und Gewalt zu beenden.
  • Machen Sie die Welt durch einen kleinen Plastik Sticker wieder lebenswerter.
  • Zeigen Sie Solidarität!
  • Leben Sie Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz!
  • Kleben Sie den Aufkleber an Ihr Auto!


Überraschen Sie die anderen Verkehrsteilnehmer doch einmal mit Ihrer persönlichen Botschaft für Weltoffenheit – Gewaltfreiheit und Toleranz!
Ihren BSZ® e.V. Aufkleber „weltoffen – gewaltfrei – tolerant“  erhalten Sie gegen einen von Ihnen selbst zu bestimmenden Förderbetrag, mindestens 5.00 Euro pro Aufkleber,   unter dem Stichwort „Aufkleber“ und Angabe der gewünschten Stückzahl.

Sie können den „bitte zahlen Button“ verwenden.  (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.

Sie können unter dem Stichwort “BSZ Aufkleber” und Angabe der gewünschten Stückzahl auch gerne auf unser Bankkonto überweisen:
Bank: Sparkasse Dieburg
IBAN: DE 44 5085 2651 0132 1009 00   BIC HELADEF1DIE
oder per Post (Schein im Briefumschlag)

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Bündnis gegen Gewalt und Terror
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail. info@bsz-ev.de




Montag, Oktober 02, 2017

Wir wollen 10.000.- Euro sicher und rentabel anlegen! Wo gibt es die entsprechenden Angebote!

Bei dem BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. wird immer wieder von Kleinanlegern nach sicheren und lukrativen Kapitalanlagen im Bereich zwischen 5000.- und 50.000 Euro angefragt.  

Wir würden unseren Besuchern und Mitgliedern gerne solche Angebote vorstellen.  Wenn Sie Anlagen anbieten, die den Anlegern eine gute Rendite bei hoher Sicherheit garantieren können, berichtet der BSZ® e.V. gerne darüber. Horst Roosen, Vorstand  des BSZ e.V. und seit 1998 im Anlegerschutz tätig freut sich über jede Kontaktaufnahme.

Wer auf diese Frage im Internet eine Antwort sucht, landet schnell bei entsprechende „Experten“ und auch Verbraucherschützern die mit einem Sack voller Ratschläge dienen können. Aber wohin nun tatsächlich mit dem Geld im speziellen Fall, diese Frage bleib meist offen.

Es stellt sich auch die Frage, wie diese Experten Anlageratschläge geben wollen, ohne überhaupt zu wissen, welche Ziele der Anleger mit einem Investment verfolgt. Die grundsätzliche Fragen, sparen investieren, oder erst vorhandene Schulden bezahlen bleiben meist ausgespart. Für den Kleinanleger ist das größte Risiko, wenn er überraschend Geld benötigt, aber nicht darüber verfügen kann. In dem Fall nutzt dann auch die schönste Rendite nichts.

Früher als es noch Zinsen gab, war die Entscheidung leichter.

Da wurde das Geld einfach auf dem Sparbuch geparkt und konnte dort, zwar langsam aber stetig wachsen, und zwar bei 100% Sicherheit. Heute dagegen wird das Geld durch die Inflation langsam aber sicher aufgefressen.

Die Vielzahl von Anlagemöglichkeiten bietet meist auch einen Weg um ein bestimmtes Anlageziel erreichen zu können. Aber da für den normalen Anleger das Marktangebot kaum überschaubar ist, scheidet meist die „Do-it-yourself-Anlageentscheidung“ aus.  Der Weg führt dann zum Anlageberater. Die Produktauswahl wird dann, genau wie die Beratung, oft eher bescheiden.

Ganz schlimm wird es für den Anleger, wenn er an den falschen Berater gerät.

Das Netz ist voll mit diesen Abzockern. Da werden Aktien mit traumhaften Renditen für den kurz bevorstehenden Börsengang angepriesen. Mit dem Börsengang wird es dann meist nichts, der Absturz der Aktie ins Bodenlose klappt aber immer. Dann beginnt des Dramas zweiter Teil: Telefonverkäufer bieten einen Aktientausch an. Die wertlos gewordenen Aktien sollen dann gegen einen ordentlichen Aufpreis gegen andere Aktien getauscht werden. Entweder die Papiere werden dann nicht geliefert oder sie entpuppen sich als Schrott.  

Nachdem den Anlegern das zweite Mal das Fell über die Ohren gezogen wurde, ist das miese Spiel noch nicht zu Ende. Die Betrüger machen sich die Erkenntnis, dass Anleger die Geld verloren haben, anfällig sind  für neue Angebote, die ihren Schaden mindern könnten, zu Nutze und verkaufen die Anlegeradressen an andere Abzocker. Solche Adressen landen mitunter auch in Anwaltsbüros, die den geschädigten Anlegern, den Bären aufbinden, dass sie Retten können was eigentlich nicht mehr zu retten ist.

Der BSZ e.V. veröffentlicht gerne Anlageangebote die den Anlegern eine gute Rendite bei hoher Sicherheit bieten.

  • Anleger die Schiffbruch mit Ihrer Anlage erlitten haben, können sich gerne einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

  Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

  • Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer  BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829


Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR DAS JAHR 2017 SICHERN.

Anmeldung zum Newsletter

  • Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen.








Freitag, September 29, 2017

Bei Fremdwährungsdarlehen muss der Kunde von der Bank eindeutig auf das Wechselkursrisiko hingewiesen werden.

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 20.09.2017, Az. C-186/16, entschieden, dass, wenn ein Kreditinstitut ein Fremdwährungsdarlehen vergibt, es den Kreditnehmer über das bestehende Wechselkursrisiko umfassend aufklären muss.

Der EuGH hat entschieden, dass ein Kreditinstitut verpflichtet ist, Kreditnehmern umfassende Informationen zur Verfügung zu stellen und sie auch z. B. auf die Möglichkeit der Auf- oder Abwertung der jeweiligen Währung hinzuweisen.

Der Kunde muss also z. B. auf das Wechselkursrisiko eindeutig hingewiesen werden.

Auch müsse ein Gericht laut BGH die Missbräuchlichkeit der Klausel überprüfen, also ein Missverhältnis zwischen den Parteien, das sich erst im Laufe der Zeit zeigen könne.

Der hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt mit Kanzleisitz in Berlin und Hamburg „begrüßt diese Entscheidung des BGH, die Kreditnehmern von Fremdwährungsdarlehen in vielen Fällen die Möglichkeit geben sollte, sich bei unterbliebener Aufklärung von ihren Verlusten zu lösen.“

Denn bei unterbliebener Aufklärung des Kunden kann das laut EuGH dazu führen, dass die Bank das Wechselkursrisiko zu tragen habe, ein großer Vorteil für Kunden, die in den letzten Jahren mit diversen Fremdwährungsdarlehen wie z. B. auf den Schweizer Franken erhebliche Verluste erleiden mussten.

Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte hatten in den letzten 3 Jahren ca. 200 Fälle mit Berührung zum Schweizer Franken bearbeitet, in denen Anleger durch die Kursveränderung des Schweizer Franken zum Euro erhebliche Verluste erleiden mussten.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

  • Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Fremdwährungskredite anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Fremdwährungskredite kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829

drspä


Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR DAS JAHR 2017 SICHERN.

Anmeldung zum Newsletter

  • Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen.



Dienstag, September 26, 2017

Nordcapital Waldfonds 1 SilviRom Forest GmbH & Co. KG :Rechtsanwälte erstreiten rechtskräftiges Urteil.

Die hier berichtende auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  hat für eine Anlegerin des Nordcapital Waldfonds 1 SilviRom Forest GmbH & Co. KG Schadensersatz gegen die beratende Bank in Höhe von € 47.750,00 erstritten.

Der Nordcapital Waldfonds 1 investiert in verschiedene Mischwälder in Rumänien und wurde ausweislich der Rechtsanwälte vorliegenden Unterlagen u.a. mit einem hohen Wertsteigerungspotential bei Veräußerung der Waldflächen am Ende der Fondslaufzeit und den prognostizierten, langfristig steigenden Holz- und Waldpreisen bei sinkendem Angebot an Anleger vertrieben.

Die von diesen Rechtsanwälten vertretene Anlegerin war nach ihrer Darstellung über die Risiken dieser Beteiligung sowie über das Vergütungsinteresse der beratenden Bank nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden. Die Bank muss der Anlegerin nach dem zwischenzeitlich rechtskräftigen Urteil nunmehr ihre gesamte Einlage nebst Agio abzüglich während der Laufzeit an die Anlegerin ausgezahlte Ausschüttungen erstatten. Ferner muss die Bank die Anlegerin von etwaigen weiteren Verbindlichkeiten freistellen sowie die außergerichtlichen Kosten der Klägerin und die Kosten des Rechtsstreits tragen. Zug um Zug muss die Anlegerin der Bank die Beteiligungan der Nordcapital Waldfonds 1 SilviRom Forest GmbH & Co. KG übertragen.

Anleger an der Nordcapital Waldfonds 1 SilviRom Forest GmbH & Co. KG sollten daher durch einen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche gegen die Beratungsgesellschaft/beratende Bank zustehen.
Bei geschlossenen Beteiligungen ist sowohl über die Verlustrisiken bis hin zum Risiko des Totalverlustes als auch darüber aufzuklären, dass eine vorzeitige Veräußerung derselben nur sehr erschwert und häufig nur unter Inkaufnahme von hohen Verlusten möglich ist. Ferner müssen Anleger darüber aufgeklärt werden, dass das Risiko besteht, gewinnunabhängige Ausschüttungen gegebenenfalls zurückzahlen zu müssen.

Soweit die Beteiligung von einer Bank empfohlen wurde, ist diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ferner dazu verpflichtet, über die an sie geflossene Vergütung in Form von Rückvergütungen aufzuklären.

Rechtsfolge einer Pflichtverletzung ist, dass der Anleger Anspruch darauf hat, so gestellt zu werden, als hätte er die Beteiligung nicht gezeichnet. Es sind ihm also die Erwerbskosten abzüglich der seit dem Erwerb an ihn geflossenen Ausschüttungen zu erstatten. Zug um Zug gegen Zahlung dieses Betrages hat der Anleger die Beteiligung auf die Beratungsgesellschaft/beratende Bank zu übertragen.

Der hier berichtende Rechtsanwalt rät daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen und auch die mögliche Verjährung der Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

  • Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Nordcapital Waldfonds 1 SilviRom Forest GmbH & Co. KG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Nordcapital Waldfonds 1 SilviRom Forest GmbH & Co. KG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829

cllbdrltz


Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR DAS JAHR 2017 SICHERN.

Anmeldung zum Newsletter