Bei dem BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V. wird immer wieder von Kleinanlegern nach sicheren und
lukrativen Kapitalanlagen im Bereich zwischen 5000.- und 50.000 Euro angefragt.
Wir würden unseren Besuchern und Mitgliedern gerne solche
Angebote vorstellen. Wenn Sie Anlagen
anbieten, die den Anlegern eine gute Rendite bei hoher Sicherheit garantieren
können, berichtet der BSZ® e.V. gerne darüber. Horst Roosen,
Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 im
Anlegerschutz tätig freut sich über jede Kontaktaufnahme.
Wer auf diese Frage im Internet eine Antwort sucht, landet
schnell bei entsprechende „Experten“ und auch Verbraucherschützern die mit einem
Sack voller Ratschläge dienen können. Aber wohin nun tatsächlich mit dem Geld
im speziellen Fall, diese Frage bleib meist offen.
Es stellt sich auch die Frage, wie diese Experten
Anlageratschläge geben wollen, ohne überhaupt zu wissen, welche Ziele der
Anleger mit einem Investment verfolgt. Die grundsätzliche Fragen, sparen
investieren, oder erst vorhandene Schulden bezahlen bleiben meist ausgespart.
Für den Kleinanleger ist das größte Risiko, wenn er überraschend Geld benötigt,
aber nicht darüber verfügen kann. In dem Fall nutzt dann auch die schönste
Rendite nichts.
Früher als es noch
Zinsen gab, war die Entscheidung leichter.
Da wurde das Geld einfach auf dem Sparbuch geparkt und
konnte dort, zwar langsam aber stetig wachsen, und zwar bei 100% Sicherheit.
Heute dagegen wird das Geld durch die Inflation langsam aber sicher
aufgefressen.
Die Vielzahl von Anlagemöglichkeiten bietet meist auch einen
Weg um ein bestimmtes Anlageziel erreichen zu können. Aber da für den normalen
Anleger das Marktangebot kaum überschaubar ist, scheidet meist die „Do-it-yourself-Anlageentscheidung“
aus. Der Weg führt dann zum
Anlageberater. Die Produktauswahl wird dann, genau wie die Beratung, oft eher
bescheiden.
Ganz schlimm wird es
für den Anleger, wenn er an den falschen Berater gerät.
Das Netz ist voll mit diesen Abzockern. Da werden Aktien mit
traumhaften Renditen für den kurz bevorstehenden Börsengang angepriesen. Mit
dem Börsengang wird es dann meist nichts, der Absturz der Aktie ins Bodenlose
klappt aber immer. Dann beginnt des Dramas zweiter Teil: Telefonverkäufer
bieten einen Aktientausch an. Die wertlos gewordenen Aktien sollen dann gegen
einen ordentlichen Aufpreis gegen andere Aktien getauscht werden. Entweder die
Papiere werden dann nicht geliefert oder sie entpuppen sich als Schrott.
Nachdem den Anlegern das zweite Mal das Fell über die Ohren
gezogen wurde, ist das miese Spiel noch nicht zu Ende. Die Betrüger machen sich
die Erkenntnis, dass Anleger die Geld verloren haben, anfällig sind für neue Angebote, die ihren Schaden mindern
könnten, zu Nutze und verkaufen die Anlegeradressen an andere Abzocker. Solche
Adressen landen mitunter auch in Anwaltsbüros, die den geschädigten Anlegern,
den Bären aufbinden, dass sie Retten können was eigentlich nicht mehr zu retten
ist.
Der BSZ e.V.
veröffentlicht gerne Anlageangebote die den Anlegern eine gute Rendite bei
hoher Sicherheit bieten.
- Anleger
die Schiffbruch mit Ihrer Anlage erlitten haben, können sich gerne einer
BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Auch Sie
wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V.
Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der
Dinge bringen lassen?
- Sie
können Ihre Rechtsansprüche auch
ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf
Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen
werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und
Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen
Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver
Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und
ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten
Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die
Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss.
Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der
Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft!
Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft
anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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