Montag, Oktober 02, 2017

Wir wollen 10.000.- Euro sicher und rentabel anlegen! Wo gibt es die entsprechenden Angebote!

Bei dem BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. wird immer wieder von Kleinanlegern nach sicheren und lukrativen Kapitalanlagen im Bereich zwischen 5000.- und 50.000 Euro angefragt.  

Wir würden unseren Besuchern und Mitgliedern gerne solche Angebote vorstellen.  Wenn Sie Anlagen anbieten, die den Anlegern eine gute Rendite bei hoher Sicherheit garantieren können, berichtet der BSZ® e.V. gerne darüber. Horst Roosen, Vorstand  des BSZ e.V. und seit 1998 im Anlegerschutz tätig freut sich über jede Kontaktaufnahme.

Wer auf diese Frage im Internet eine Antwort sucht, landet schnell bei entsprechende „Experten“ und auch Verbraucherschützern die mit einem Sack voller Ratschläge dienen können. Aber wohin nun tatsächlich mit dem Geld im speziellen Fall, diese Frage bleib meist offen.

Es stellt sich auch die Frage, wie diese Experten Anlageratschläge geben wollen, ohne überhaupt zu wissen, welche Ziele der Anleger mit einem Investment verfolgt. Die grundsätzliche Fragen, sparen investieren, oder erst vorhandene Schulden bezahlen bleiben meist ausgespart. Für den Kleinanleger ist das größte Risiko, wenn er überraschend Geld benötigt, aber nicht darüber verfügen kann. In dem Fall nutzt dann auch die schönste Rendite nichts.

Früher als es noch Zinsen gab, war die Entscheidung leichter.

Da wurde das Geld einfach auf dem Sparbuch geparkt und konnte dort, zwar langsam aber stetig wachsen, und zwar bei 100% Sicherheit. Heute dagegen wird das Geld durch die Inflation langsam aber sicher aufgefressen.

Die Vielzahl von Anlagemöglichkeiten bietet meist auch einen Weg um ein bestimmtes Anlageziel erreichen zu können. Aber da für den normalen Anleger das Marktangebot kaum überschaubar ist, scheidet meist die „Do-it-yourself-Anlageentscheidung“ aus.  Der Weg führt dann zum Anlageberater. Die Produktauswahl wird dann, genau wie die Beratung, oft eher bescheiden.

Ganz schlimm wird es für den Anleger, wenn er an den falschen Berater gerät.

Das Netz ist voll mit diesen Abzockern. Da werden Aktien mit traumhaften Renditen für den kurz bevorstehenden Börsengang angepriesen. Mit dem Börsengang wird es dann meist nichts, der Absturz der Aktie ins Bodenlose klappt aber immer. Dann beginnt des Dramas zweiter Teil: Telefonverkäufer bieten einen Aktientausch an. Die wertlos gewordenen Aktien sollen dann gegen einen ordentlichen Aufpreis gegen andere Aktien getauscht werden. Entweder die Papiere werden dann nicht geliefert oder sie entpuppen sich als Schrott.  

Nachdem den Anlegern das zweite Mal das Fell über die Ohren gezogen wurde, ist das miese Spiel noch nicht zu Ende. Die Betrüger machen sich die Erkenntnis, dass Anleger die Geld verloren haben, anfällig sind  für neue Angebote, die ihren Schaden mindern könnten, zu Nutze und verkaufen die Anlegeradressen an andere Abzocker. Solche Adressen landen mitunter auch in Anwaltsbüros, die den geschädigten Anlegern, den Bären aufbinden, dass sie Retten können was eigentlich nicht mehr zu retten ist.

Der BSZ e.V. veröffentlicht gerne Anlageangebote die den Anlegern eine gute Rendite bei hoher Sicherheit bieten.

  • Anleger die Schiffbruch mit Ihrer Anlage erlitten haben, können sich gerne einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

  Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

  • Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer  BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829


Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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