Die hier berichtende auf Kapitalmarktrecht spezialisierte
BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei hat für
eine Anlegerin des Nordcapital Waldfonds 1 SilviRom Forest GmbH & Co. KG
Schadensersatz gegen die beratende Bank in Höhe von € 47.750,00 erstritten.
Der Nordcapital Waldfonds 1 investiert in verschiedene
Mischwälder in Rumänien und wurde ausweislich der Rechtsanwälte vorliegenden
Unterlagen u.a. mit einem hohen Wertsteigerungspotential bei Veräußerung der
Waldflächen am Ende der Fondslaufzeit und den prognostizierten, langfristig
steigenden Holz- und Waldpreisen bei sinkendem Angebot an Anleger vertrieben.
Die von diesen Rechtsanwälten vertretene Anlegerin war nach
ihrer Darstellung über die Risiken dieser Beteiligung sowie über das
Vergütungsinteresse der beratenden Bank nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden.
Die Bank muss der Anlegerin nach dem zwischenzeitlich rechtskräftigen Urteil
nunmehr ihre gesamte Einlage nebst Agio abzüglich während der Laufzeit an die
Anlegerin ausgezahlte Ausschüttungen erstatten. Ferner muss die Bank die
Anlegerin von etwaigen weiteren Verbindlichkeiten freistellen sowie die
außergerichtlichen Kosten der Klägerin und die Kosten des Rechtsstreits tragen.
Zug um Zug muss die Anlegerin der Bank die Beteiligungan der Nordcapital
Waldfonds 1 SilviRom Forest GmbH & Co. KG übertragen.
Anleger an der Nordcapital Waldfonds 1 SilviRom Forest GmbH
& Co. KG sollten daher durch einen auf das Kapitalanlagerecht
spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche
gegen die Beratungsgesellschaft/beratende Bank zustehen.
Bei geschlossenen Beteiligungen ist sowohl über die
Verlustrisiken bis hin zum Risiko des Totalverlustes als auch darüber
aufzuklären, dass eine vorzeitige Veräußerung derselben nur sehr erschwert und
häufig nur unter Inkaufnahme von hohen Verlusten möglich ist. Ferner müssen
Anleger darüber aufgeklärt werden, dass das Risiko besteht, gewinnunabhängige
Ausschüttungen gegebenenfalls zurückzahlen zu müssen.
Soweit die Beteiligung von einer Bank empfohlen wurde, ist
diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ferner dazu verpflichtet,
über die an sie geflossene Vergütung in Form von Rückvergütungen aufzuklären.
Rechtsfolge einer Pflichtverletzung ist, dass der Anleger
Anspruch darauf hat, so gestellt zu werden, als hätte er die Beteiligung nicht
gezeichnet. Es sind ihm also die Erwerbskosten abzüglich der seit dem Erwerb an
ihn geflossenen Ausschüttungen zu erstatten. Zug um Zug gegen Zahlung dieses
Betrages hat der Anleger die Beteiligung auf die
Beratungsgesellschaft/beratende Bank zu übertragen.
Der hier berichtende Rechtsanwalt rät daher allen
Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten
Anwälten in Anspruch zu nehmen und auch die mögliche Verjährung der
Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.
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rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
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ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf
Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen
werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und
Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen
Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver
Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und
ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten
Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die
Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss.
Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der
Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der
Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Nordcapital Waldfonds 1 SilviRom Forest
GmbH & Co. KG anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Nordcapital Waldfonds 1 SilviRom Forest GmbH & Co. KG kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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