Kapitalanleger wissen meist ganz genau, dass höhere Renditen
immer auf Kosten eines erhöhten Risikos gehen.
Jedoch werden immer wieder Angebote an Kleinanleger herangetragen, die
sie glauben machen sollen, dass es auch höchste Renditen ohne erhöhtes Risiko
gibt! Dazu der BSZ e.V.: „Es gibt keine Ausnahmen von dieser Regel.“
Ganz perfide wurden so Anleger mit ökologischem Bewusstsein
mit hohen Renditen in „grüne Anlagen“ gelockt und wie sich in vielen Fällen
zeigt gnadenlos hinters Licht geführt.
Die Anleger wurden mit teilweise abenteuerlichen
Vertriebsmethoden geködert.
Die Masche ist uralt
aber immer noch sehr erfolgreich:
Verspreche hohe Renditen mit wenig oder keinem Risiko und
schon hast du die Hand in der Brieftasche des Anlegers. Diese Investitionen
sind jedoch immer ganz genau das Gegenteil von dem, was sie versprechen. Sie
sind alle das pure Risiko mit der hohen Wahrscheinlichkeit des
Kapitalverlustes!
Für den BSZ e.V. ist es erstaunlich wie viele Anleger ihre
gesamten Ersparnisse in diese Anlagen investiert haben. Es ist egal wie gut
eine Investitionsmöglichkeit auch klingen mag, man sollte nie sein ganzes oder
einen wesentlichen Teil seines Vermögens in ein Investment stecken.
In letzter Zeit fand
durch eine Reihe spektakulärer Anlagepleiten eine ungeheuere Geldvernichtung
statt.
Die Geschädigten sind oft Kleinanleger, die dabei nicht
selten ihre komplette Altersvorsorge verlieren. In vielen Fällen sind es auch die
Unternehmen des „seriösen Finanzmarkts“ die
Millionen von Menschen mit dem Abschluss von Bausparverträgen, Kapital-Lebensversicherungen,
Sparbuchverträgen und Anlagen in Fonds sowie überteuerten und unnötigen
Versicherungen das Geld kübelweise zum Fenster hinauswerfen lassen. Schlechte
Anlageberatung findet übrigens nicht nur am Bankschalter sondern auch im Wohnzimmer statt.
Es gibt sie immer noch, die ungewollte Mitbringsel aus dem
Urlaub: Timesharingverträge! Es sitzen viele Urlauber auf Timesharingverträgen,
die sie eigentlich gar nicht wollten, die sie aber jetzt teuer zu stehen
kommen.
Menschen die Geld anlegen möchten sind in der Regel angenehm
überrascht, wenn sie von einem angeblichen Broker einen Anruf erhalten, der ihm
ein nicht abzulehnendes Angebot zu unterbereiten hat. Dann wird gelogen und
getäuscht, dass sich die Balken biegen: Da ist von einer geplanten feindlichen
Übernahme des betreffende Unternehmens die Rede. Dadurch ergebe sich nun die
einmalige Chance einen weit über dem Kurs der Aktie liegenden Preis zu
erzielen. Oder aber es wird der Tausch
der Aktien angeboten, meist gegen solche, bekannter Gesellschaften. Dieser Deal
wird mit Steuerabschreibung erklärt. Bei Annahme des verlockend klingenden
Angebots fordert der Anrufer einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises als
Sicherheit auf ein Bankkonto einzuzahlen. Nach Durchführung des Geschäfts soll
die Sicherheitsleistung zurückgezahlt werden. Das Geld ist natürlich weg und
eine Rückführung in der Regel nicht mehr möglich.
Der Penny-Stock-Betrug
erlebt seine Renaissance:
Das Geschäft mit den billigen Aktien (Penny Stocks) ist oft
ein großangelegter mitunter international organisierter Anlagebetrug. Die Werbemaßnahmen
und die Akquisition erfolgen dabei ähnlich wie im normalen Geschäftsleben durch
Marketing und Vermittler. Eine der gefährlichsten und aggressivsten
Vertriebsmethoden für betrügerische Produkte stellt das Telefonmarketing dar.
Im Boiler Room also dem angemieteten Büro arbeitet ein Heer von jungen Männern
und Frauen, die sogenannten „Opener“. Ihre Aufgabe besteht darin, täglich
unzählige Personen anzurufen (Cold
Calls) um sie für Spekulationen in Aktien zu gewinnen. Die Opener werden
im morgendlichen Sales Meeting auf ihre
Arbeit am Telefon eingeschworen und mit entsprechenden Vorgaben unter Druck
gesetzt. Wer nicht spurt oder zu wenig „produziert“ wird gefeuert! Ein guter
Opener schafft am Tag bis zu 250 Anrufe. Dass, es dann natürlich auch viele
betrogene Anleger gibt, liegt auf der Hand.
Geschädigte Anleger werden von Firmen kontaktiert welche
deren scheinbar wertlose Beteiligungen bzw. Aktien kaufen wollen. Die Masche,
bekannt unter dem Namen „Recovery Room Operation“, Menschen die bereits anderen Betrügern zum
Opfer gefallen sind, ein zweites Mal über den Tisch zu ziehen ist nicht neu.
Dieser kriminellen Vorgehensweise liegt die aus den USA stammende Erkenntnis
zugrunde, dass ein Anleger trotz erlittenem Totalverlust zu einem erneuten Investment
überredet werden kann. Das Opfer wird
nicht selten bis zum totalen Ruin ausgenommen. Auch der Philosoph Schopenhauer
ist dem Irrtum unterlegen, dass man einem Anleger nur einmall das Fell über die
Ohren ziehen kann. (Kein Geld ist vorteilhafter angelegt als das, um welches
wir uns haben prellen lassen; denn wir haben dafür unmittelbar Klugheit
eingehandelt. Artur Schopenhauer, Philosoph (1788–1860).)
Man kann es kaum
glauben, dass Schneeballsysteme auch heute noch viele Tausende Geschädigte produzieren können.
Spam ist eine nervige Sache, aber in den üblichen Dosen
inzwischen etabliert. Doch wenn Spam professionell mit dem Zweck der betrügerischen
Geldanlage in großen Mengen gezielt verschickt wird, ist dies nicht nur für die
betroffenen Anleger übel, sondern auch für die Empfänger dieser Mails.
Den Unternehmen des Kapitalmarkts gelingt es immer
wieder mittels raffinierter
Vermittlungs- und Werbemethoden den Wunsch der Menschen nach Sicherheit und
Altersvorsorge schamlos auszunutzen. Keine Festung ist so stark, dass Geld sie
nicht einnehmen kann. Cicero (106–43 v. Chr.)
So konzentrieren sich die Vorwürfe geschädigter Anleger auch
überwiegend darauf, dass eine unqualifizierte, weder anleger- noch
anlagergerechte Beratung stattfindet und sich die Anlageberatung von
Versicherungs- und/oder Finanzprodukten eher an der Zusage der
Vermittlerprovisionen orientiert, statt an einer auf den Kunden zugeschnittenen
Produktpalette.
Warum sind es oft
gerade die windigsten Anlagemodelle bei denen oft überdurchschnittlich viele
Anleger ihr Geld verlieren?
Oft gelingt es den Initiatoren, charismatische
Vertriebsmanager zum Vertrieb ihrer
Produkte zu gewinnen. Diese Profis sind in der Lage innerhalb kürzester
Zeit ein Heer von zum größten Teil
ahnungslosen Helfershelfern aus der Finanzdienstleistungsbranche zum Vertrieb
der Produkte einzusetzen. Die Gier nach hohen Provisionen verdrängt
offensichtlich die Zweifel an der Seriosität der betreffenden Finanzprodukte.
Der Grund dafür, dass gerade in Deutschland derart viel
Anlegergeld verbrannt wird, liegt nach Erkenntnis des BSZ e.V. nicht zuletzt in
der mangelnden Klagebereitschaft der Geschädigten. Dazu kommt noch, dass hierzu Lande die
Meinung vertreten wird, bei Kapitalanlagen seien Kapitalverluste durch Betrug
kaum zu vermeiden und im übrigen habe der Staat für die notwendige Sicherheit
zu sorgen. Die vorhandenen staatlichen und vom Staat finanziell geförderten
Stellen, sind mit dieser Aufgabe aber offensichtlich überfordert.
In diesem Zusammenhang sollte nicht unerwähnt bleiben, dass
die effektivste und zugleich kostengünstigste Art der Schadensvermeidung die
ständige Sammlung, Veröffentlichung und Auswertung aller relevanten Informationen ist. Der BSZ
e.V. praktiziert dies seit nunmehr bald 20 Jahren. Allerdings muss auch gesagt
werde, dass sich die Initiatoren fragwürdiger Anlagemodelle gegen kritische
Berichterstattung oft mit Unterlassungsklagen mit Streitwerten in utopischer
Höhe zur Wehr setzen. Sie bedienen sich dabei teuerer Wirtschaftskanzleien mit Abmahnspezialisten.
Die Anlageinitiatoren haben dabei nichts zu verlieren! Außerdem wollen Sie ihre
Glaubwürdigkeit wieder herstellen und natürlich auch Angst einflößen. Die
Abmahnanwälte tragen somit erheblich dazu bei, dass sich Kapitalvernichtende
Anlagemodelle länger am Markt halten können, als es eigentlich notwendig wäre.
Besonders frustrierend
für geschädigte Kapitalanleger ist, wenn sie im Rahmen von Sanierungskonzepten
und Insolvenzen geschlossener Beteiligungen mit der Rückforderung der bereits vor
Jahren vereinnahmten Ausschüttungen konfrontiert werden.
Immer öfter werden diese Ansprüche durch Inkassoinstitute
geltend gemacht. Banken, Fonds- und Vertriebsgesellschaften wollen damit
offensichtlich die Zahlungsbereitschaft der betroffenen Anleger steigern.
Die Anleger haben in der Regel sauberes Geld einbezahlt,
aber durch ungesetzliche Machenschaften der Finanzinvestoren ist es zu
schmutzigem Geld geworden. Um dieses schmutzige Geld nun wieder gefahrlos in
den legalen Wirtschaftskreislauf einführen zu können, muss es in die
Waschmaschine. Geldwäsche nennt man das. Die Herkunft des Geldes wird dann
durch vielfältige Transaktionen unter Einschaltung von Briefkastenfirmen,
Treuhändern, Offshore-Konten, Steueroasen und falschen Identitäten verschleiert.
Die Errichtung von
„International Business Companies (IBC)“
- auf Deutsch „Briefkastenfirma“ ist eine Angelegenheit von wenigen
Tagen. Die Gründungsgebühren sind gering, Haftungskapital ist nicht
erforderlich, die Gründung kann anonym erfolgen. Diese Briefkastenfirmen werden
oft nur für eine einzige Aktion gegründet, Danach verschwinden sie wieder.
Für die Geldwäsche wird oft ein größerer Zeitaufwand
betrieben als man ihn in die Anlage investiert hat. Für die professionelle
Geldwäsche finden sich immer wieder Länder mit unzureichender Gesetzeslage,
mangelnder Kontrolle und Banken die sich nicht mit Überprüfungen belasten
wollen.
Das Geld um welches man Sie als Anleger betrogen hat, findet
sich dann nach einiger Zeit auf dem Bankkonto irgendeines seriösen Deutschen
Unternehmens oder eines „erfolgreichen“ Geschäftsmanns wieder. Das muss so
nicht sein, passiert aber in vielen Fällen
genau so.
Man schätzt, dass das Geldwäschevolumen in Deutschland bei
100 Milliarden Euro jährlich liegt!
Wobei die Geldwäsche bei Kapitalanlagen bisher kaum in das Visier der
Ermittler geraten zu sein scheint.
Die Gefahr vor Augen,
nochmals Geld in den Sand zu setzen, lässt so manch geschädigten Kapitalanleger
glauben, dass ihm nunmehr kostenlose Hilfe zuteil wird.
Vorsicht vor Anbietern die geschädigten Kapitalanlegern mit
verlockenden Angeboten Ihre Dienste offerieren: Alles unverbindlich und ohne
Risiko!
Für betroffene Anleger, die Ihr Kapital zurück haben
möchten, führt der erste Weg in der
Regel in die nächst gelegene Anwaltskanzlei. Nachdem man dort eine meist nicht
unerhebliche Summe für Anwaltsgebühren
ausgegeben hat, besteht die anwaltliche „Analyse“ mitunter in der lapidaren
Nachricht, dass das Geld weg sei und die Erfolgsaussicht bei einer Klage gegen
Null liege. Oft sind das Kanzleien die im Bereich Kapitalmarkrecht noch nicht
positiv aufgefallen sind geschweige denn, für den Anleger hilfreiche
Veröffentlichungen vorzuweisen haben.
Solchen Helfern sollte man mit der notwendigen Skepsis begegnen.
Aus diesen Gründen sollte der Wahl des richtigen Anwalts
verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet werden, rät der BSZ e.V. Denn auch hier wird
manchmal die Not und die Ratlosigkeit von Rechtsuchenden nur als Chance zum
eigenen Profit begriffen. Allerdings
gibt es weder schlechte Mandanten noch schlechte Anwälte. Nur die Partnerwahl
ist mitunter falsch. Der durch diese falsche Anwaltswahl angerichtete Schaden
beim Mandanten kann beträchtlich sein. Manchmal ist es sogar eine Art
Gnadenstoß in den absoluten Ruin des Mandanten verbunden mit einem irreparablen
Vertrauensmissbrauch gegen das Empfinden der Rechtsstaatlichkeit
Organisationen und
auch Interessengemeinschaften die in diesem Bereich ermitteln, aufklären und
praktische Hilfe anbieten sind sehr hilfreich und auch dringend notwendig.
Dazu gehört auch der BSZ® e.V. Der BSZ® e.V. ist ein
unabhängiger, weisungsfreier eingetragener Verbraucherschutzverein der mit
seinem Anlegerschutzprogramm mit zur Stabilität des Finanzmarktes Deutschland
beiträgt, das Vertrauen in einen seriösen deutschen Finanzmarkt stärkt und die
Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und Gesetze schützt. Ob eine
einzelne Anwaltskanzlei oder auch zwei diese Aufgabe so wahrnehmen wollen oder
können, darf jedermann selbst beurteilen.
Die dem BSZ® e.V. verbundenen Anlegerschutzkanzleien sind auf das Kapitalmarkt-, Bank- und
Börsenrecht spezialisiert. Die Rechtsanwälte vertreten in ganz Deutschland
sowohl Privatanleger als auch institutionelle Investoren. Im Fokus der
anwaltlichen Tätigkeit stehen der präventive Anlegerschutz und Haftungsfragen
des Kapitalmarktes.
Verständlicherweise zögern viele geschädigte Kapitalanleger
ihr Geld mit allen möglichen rechtlichen Mitteln zurückzufordern. Aber jede
Verzögerung reduziert die Chance auf einen Erfolg. Der BSZ e.V. bietet dank seines globalen
Netzwerks juristischer und investigativer Partner betroffenen Anlegern den
notwendigen methodischen Ansatz zu einer Wiedergutmachung. Der BSZ e.V. sorgt dafür, dass betroffene Anleger nicht
auf ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu
haben, Schadenersatz zu bekommen: Auf Grund langjähriger Erfahrung im
Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen die Spezialisten des BSZ e.V.
Netzwerks, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht
werden können und wie die Initiatoren zweifelhafter Anlagemodelle rechtzeitig daran gehindert werden Gelder zu verschieben , bevor der Fall
entschieden ist.
Durch das globale Experten-Netzwerk des BSZ e.V. wird es
keinem Kapitalanlagebetrüger gelingen sich irgendwie außerhalb der Reichweite
gesetzlicher Rechtsmittel einzurichten. Der BSZ® e.V. ist einer der „aktivsten“
Vereine im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz. Mehrmals wöchentlich werden
im Internet auf den Seiten www.rechtsboerse.de
, www.kapitalanleger-echo.de
und auf der Portalseite www.fachanwalt-hotline.eu neue Beiträge zu den Themen Anleger- und
Verbraucherschutz eingestellt und den Beteiligten somit wertvolle, hochaktuelle
Top-Informationen an die Hand gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen
aufbauen können – ein Service, der in Deutschland unter den Vereinen wohl
einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!!
Betroffene Anleger
können sich auch gerne einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Der BSZ® e.V.
arbeitet innerhalb der Interessengemeinschaft für geschädigte
Kapitalanleger mit Kanzleien zusammen,
die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in
Deutschland gehören. Die Anwälte haben
langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben
ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar
höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre
Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu
denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der
BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die
Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die
Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in
irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und
nicht weisungsgebunden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge
im Bereich Anlegerschutz verweisen: Ein Grund dafür ist, dass die
Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass
deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder
Anleger alleine tätig werden würde.
Auch Sie wollen
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Sie können Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes
finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf
Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen
werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und
Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen
Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver
Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und
ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten
Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die
Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die
Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für
den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall
zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das
geringste Risiko.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V.
werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ
e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR
DAS JAHR 2017 SICHERN.
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