Montag, Juli 03, 2017

Anlegerschutz ein Ritt auf der Rasierklinge

In letzter Zeit entsteht oft der Eindruck, dass die Lobby der Kapitalvernichter größer und mächtiger ist als die der Anlegerschützer. Wer heute einen geschädigten Kapitalanleger ermuntert, sich gegen den erlittenen finanziellen Schaden zu wehren und einen Anwalt mit der Durchsetzung von Schadensersatz zu beauftragen, muss sich auf einiges gefasst machen.

Verunglimpfung, Beschimpfung und Unterstellung  der Anlegerschutzanwälte und Anlegerschutzvereine gehört zum eingeübten Programm. Initiiert werden diese Kampagnen oft von der Finanzindustrie also von Kapitalvernichtern die sich in der Regel völlig unverfroren über bestehende Gesetze hinwegsetzen  und ein in dieser Hinsicht zu liberales Rechtssystem zum Abzocken der Anleger gnadenlos ausnutzen. Leider lassen sich auch einige Medien und auch einige mit Steuergeldern subventionierte Anlegerschützer vor diesem Karren spannen. „Warum manch Anwälte glauben sich auch daran beteiligen zu müssen, ist wohl einem falsch verstandenen Marketingverhalten geschuldet“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig. 

Die oft laxe Rechtsverfolgung der Kapitalvernichtung trägt mit dazu bei, dass immer mehr Anleger ihre Spargroschen verlieren.

Wer gegen dieses schändliche Treiben einschreitet, hat mit erheblichen Widerständen zu kämpfen. In jedem Fall wird versucht den Sachverhalt zu konterkarieren und schlussendlich den Anlegerschützer als den Rechtsverletzer dastehen zu lassen.

Auch die Rechtsanwälte sind Unternehmer und müssen schon aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten ihre Kanzlei wie ein Unternehmen führen. Ein Unternehmen definiert sich über seine Produkte, der Rechtsanwalt über seine Fachgebiete. Für jedes Fachgebiet wird er eine dafür in Frage kommende Personengruppe definieren und diese natürlich auch bewerben. Wegen dieser betriebswirtschaftlichen Notwendigkeit wurde in den letzten Jahren die bis dahin bestehende Unmöglichkeit anwaltlicher Werbung weites gehend beseitigt.

Heute sind viele Anwaltskanzleien im Gegensatz zu früheren Zeiten  überregional manche sogar international tätig. Gerade die Anlegerschutzanwälte bieten ihre Beratungsleistungen flächendeckend an und möchten, wie jedes Unternehmen auch, ihre Marktanteile ausbauen. Für den Rat- und Rechtsuchenden hat die Spezialisierung der Anwälte den Vorteil sich nicht mehr auf den „Anwalt seiner Wahl“ beschränken zu müssen, sondern dass er den sachbezogenen Spezialisten beauftragen kann.

Die Rechtsanwälte machen genau dass, was die Mandanten von ihnen erwarten, sie sind im Recht kundig, decken Rechtsfehler auf und verhelfen ihren Auftraggebern zu ihrem Recht. Über die Güte der geleisteten Dienstleistung von Rechtsanwälten entscheiden die Mandanten, sonst niemand! Es liegt an jedem einzelnen Anwalt wie sein Mandant den Leistungsumfang, die Beratungsleistung und das Honorar einschätzt. Unzufriedenen Mandanten wurde in der Regel nicht deutlich genug der Nutzen der Beratungsleistung und die Vorteile die sie  daraus ziehen konnten vermittelt.

Leider gibt es auch Anwälte die mehr an Umsatz und Profit interessiert sind als an Recht und Gerechtigkeit.

Die sind  für ihre Mandanten tatsächlich ein Risiko.  Wegen der Erfolgsunabhängigkeit anwaltlicher Honorierung fördert dies im Ergebnis noch mal die Schludrigkeit manch anwaltlicher Tätigkeit. Das beweist in der gerichtlichen Praxis der fachliche Murks, der zum Nachteil der unwissenden Mandanten in Zivilprozessen anwaltsseitig mitunter geboten wird

Sie haben ein Rechtsproblem. Sie gehen zu einem Rechtsanwalt. Dort schildern Sie Ihren Fall und der Anwalt übernimmt ihn. Sie unterschreiben ein Formular, das sich "Vollmacht" nennt, mit dem Sie praktisch Ihre sämtlichen Rechte gegenüber dem Anwalt aufgeben. Außerdem leisten Sie noch einen stattlichen Vorschuss! Wenn Sie jetzt glauben damit seien Sie Ihr Rechtsproblem los, dann kann das so sein - muss aber nicht! ...

Viele Kapitalanleger nehmen Ihre Verluste hin, ohne überhaupt in Erwägung zu ziehen, ihren Anspruch vor Gericht einzuklagen obwohl sie in vielen Fällen gute Chancen hätten, Schadensersatz zugesprochen zu bekommen. 

Durch Falschberatung bei Kapitalanlagen entstehen gigantische Schadenssummen.

Gerade die Banken nutzen Ihre starke Marktstellung oft gnadenlos aus. Im Immobilienbereich bedienen sich Banken gerne zwielichtiger Vermittler. Das können Tausende betrogener Anleger bestätigen. Ein gigantischer volkswirtschaftlicher Schaden zugunsten der Banken, Bauträger und Vertriebsstrukturen, auf Kosten der Anleger, Mieter und Steuerzahler.

Betroffene wissen, wie schwierig es ist, Ansprüche aus einer Falschberatung gegenüber einem Geldinstitut durchzusetzen, so dass es immer notwendig sein wird, mit Hilfe eines sachkundigen Anwalts die Rechts- und Beweislage zu erörtern.

Aber Vorsicht! Anwälte gibt es viele.

Aber leider nur wenige die sich mit dieser Materie auskennen und einem Geschädigten wirklich weiter zu helfen wissen. Auch hier wird manchmal die Not und die Ratlosigkeit der Geschädigten nur als Chance zum eigenen Profit begriffen. Einige (voraussichtlich erfolglose) Schreiben oder gar Gerichtsverfahren werden eingeleitet und dem Klienten laut  Gebührenordnung in Rechnung gestellt. Der damit angerichtete Schaden beim Geschädigten ist katastrophal. Eine Art Gnadenstoß in den absoluten Ruin des Geschädigten und irreparablen Vertrauensmissbrauch gegen das Empfinden der Rechtsstaatlichkeit. Aber auch ein erheblicher juristischer und volkswirtschaftlicher Schaden wird damit angerichtet. Mit schlecht geführten Verhandlungen werden Vergleichsurteile zu Gunsten der Betrüger geschaffen

Wenn Sie der Meinung sind Ihr Anwalt hat Sie nicht richtig vertreten oder gar handwerkliche Fehler festgestellt haben, dann sollten Sie nicht zögern den dadurch entstandenen Schaden bei dem Anwalt geltend zu machen.  Ist das nicht zielführend, sollten Sie Ihren Anspruch gerichtlich geltend mach.

Um festzustellen ob gegen Ihren Rechtsanwalt ein Regressanspruch besteht, bedarf es umfangreicher Prüfungen.

Diese Prüfung kann von BSZ® Vertragsanwälten durchgeführt werden. Wird festgestellt, dass Sie einen Anspruch gegen Ihren Anwalt haben, setzt sich der zuständige BSZ® Vertragsanwalt direkt mit Ihnen in Verbindung. Er teilt Ihnen mit, worin Ihr Anspruch besteht und welche Kosten bei der Durchsetzung desselben entstehen werden. Sie haben dann die Möglichkeit, dem Anwalt eine entsprechende Vollmacht zu erteilen, oder die Sache auf sich beruhen zu lassen.

Schildern Sie bitte schriftlich, knapp und präzise den Vorgang. Teilen Sie uns auch mit, worin Ihrer Meinung nach der Anwaltsfehler besteht, welcher Vermögensschaden Ihnen dadurch entstanden ist und ob der Anwalt Sie darüber aufgeklärt hat, dass ihm ein Fehler unterlaufen ist.


Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer  BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine  BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810



Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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