Prominente aus Sport, Wirtschaft und Politik sollen in Panama Briefkastenfirmen unterhalten. Sein Vermögen im Ausland zu parken, verstößt nicht automatisch gegen Gesetze. Es kommt vielmehr darauf an, was dahinter steckt. Nur wer dem heimischen Finanzamt damit Vermögen verschweigt oder Geld aus kriminellen Geschäften wäscht macht sich strafbar.
Bei Kapitalanlagebetrügereien verstecken sich die
beteiligten Personen sehr oft hinter Briefkastenfirmen. Wobei da natürlich
nicht von Briefkastenfirmen sondern von International Business Companies (IBC) gesprochen wird. So
eine IBC ist in wenigen Tagen für ein paar Euro schnell gegründet. Haftungskapital
ist nicht erforderlich. Der wirtschaftlich Berechtigte, also der
Briefkasteneigentümer, versteckt sich in der Regel hinter Strohmännern. Die
Gründung erfolgt meist per Post. Da Niemand zur Gründung persönlich erscheinen
muss, kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass eine falsche
Legitimation verwendet wird.
Wie funktioniert eine
Briefkastenfirma?
Die Firmen, für die eine Hülle gegeben wird, existieren nur
auf dem Papier. Sie führt keine wirtschaftliche Betätigung durch Geschäfte aus.
Sie besitzt nur eine Bankverbindung. Eine Buchhaltung oder eine
Bilanzerstellung sind sehr oft nicht
erforderlich. Gut klingende und eine gewisse Größe vorgaukelnde Firmennamen,
wie zum Beispiel, „Worldwide“, „First American“, „Global“, „Euro“, oder „International“, werden problemlos
eingetragen. Dieses potente Erscheinungsbild
wird oft noch dadurch untermauert, dass ein Haftungskapital über
teilweise mehrere Hundert Millionen
Dollar in die Papiere eingetragen wird und dafür auch Aktien ausgegeben werden.
Das findet aber alles nur auf dem Papier statt, Geld ist da nie im Spiel.
Wo werden
Briefkastenfirmen gegründet?
Meistens wird eine Briefkastenfirma in einem der
Steuerparadiese wie Panama, den britischen Jungferninseln, den Kaimaninseln aber
auch in Delaware (USA) und Liechtenstein mit Hilfe von Anwälten oder Dienstleistern
vor Ort gegründet. Die Beratungs- und Errichtungsstruktur dieser
Offshore-Firmen gleichen einer regelrechten Großindustrie. Schätzungen gehen
davon aus, dass weltweit jährlich zwischen 200 000 bis 250 000 Tausend Offshore-Firmen gegründet werden.
Briefkastenfirmen und
Kapitalanlagebetrug
Das Konstrukt Briefkastenfirma bietet den Betrügern den
Vorteil, dass sie auf dem Papier große internationale Geschäfte vortäuschen
können. So werden oft aufwendige Recherchen um festzustellen ob der Briefkasten
einen realen wirtschaftlichen Hintergrund hat, frühzeitig wieder eingestellt,
weil man auf ein undurchschaubares Geflecht von Firmen trifft. Die Betrüger sichern sich vor Enttarnung
durch die Gründung virtueller
Firmenimperien fast nahezu perfekt ab.
Bevorzugt werden für solche Tarnnetzwerke Länder mit strengem
Bankgeheimnis, Verschwiegenheitspflicht der Treuhänder und Rechtsanwälte und
natürlich ganz wichtig, mangelnder Rechtshilfe.
Pro forma gibt es oft einen Geschäftsführer, dessen Aufgabe
besteht aber nur darin, einmal im Jahr pünktlich die Registergebühr zu zahlen. Um
Finanzströme zu verschleiern, wird Geld oft über verschiedene Konten in
verschiedenen Ländern an die Briefkastenfirma überwiesen. Es ist kaum
herauszubekommen, wer hinter der Gesellschaft steckt!
Betrüger die das ganz große Rad drehen um das Aufspüren
ihrer kriminell erworbenen Gelder zu verhindern, meiden oft die großen
Offshore-Fabriken und nutzen stattdessen die Dienste kleiner und kleinster
Länder. Da werden dann teilweise sogenannte „Ecconomic Citizenship Programs“
zur Verkomplizierung eventueller Nachforschungen in Anspruch genommen. Für viel Geld
kann man sich damit eine zweite Identität (Pässe inklusive) verschaffen.
Ist die Gründung einer
Briefkastenfirma legal?
Grundsätzlich ja.
Aber Briefkastenfirmen werden häufig dazu genutzt, um
Steuerbetrug, Korruption oder Geldwäsche aus kriminellen Geschäften zu
verschleiern.
Anders sieht es bei Gesellschaften aus, die zwar auch als
Briefkastenfirmen bezeichnet werden, aber der legalen Minderung der Steuerlast
dienen. Aus Sicht von Juristen ein großer Unterschied: Wenn eine Gesellschaft
z. B. in Luxemburg oder Irland gegründet wird, um Steuern zu sparen und das
gegenüber den Finanzbehörden auch transparent macht, ist das rechtlich in
Ordnung.
Beispiele legaler
Steuervermeidung
Legal ist es, wenn ein Unternehmen für eine Erfindung eine
Lizenz vergibt. Die Tochtergesellschaft sitzt in Deutschland und muss der
Mutter im Steuerparadies auf den britischen Jungferninseln Gebühren zahlen. Das
mindert die Zahlungen an den Fiskus in Deutschland. Das ist legal, sofern die
Lizenz einen wirtschaftlichen Wert hat.
Legal sei es ebenfalls, wenn der Ehemann einen Teil seines
Vermögens vor seiner Frau in einer Briefkastenfirma verberge. Allerdings dürfe
er bei einer Scheidung dieses Geld nicht verschweigen.
Welche Rolle spielen
Banken bei der Begründung von Briefkastenfirmen?
Es sollen 15 deutsche Institute oder ihre Töchter in den
"Panama Papers“ vorkommen. In welcher Form, ist allerdings bisher unklar.
Banken betonen die Rechtmäßigkeit der Vorgänge. So erklärt
beispielsweise die Deutsche Bank: "Wir überprüfen, mit wem wir Geschäfte
machen und stellen sicher, dass unsere Richtlinien, Verfahren und Systeme so
gestaltet sind, dass sie allen relevanten Gesetzen und Regularien folgen.“
Die Hamburger Privatbank Berenberg bestätigt die
Kontoführung für sogenannten Offshorefirmen im Ausland, betont aber: "Dies
steht selbstverständlich im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen.“ Jeder
hinter dem Konto stehende wirtschaftlich Berechtigte sei immer bekannt.
"Nicht jeder, der mit Briefkastenfirmen in Berührung kommt, macht sich
auch strafbar“, so Wirtschaftsstrafrechtler.
Gab es vergleichbare
Fälle?
In der Vergangenheit hatten die HypoVereinsbank, die HSH
Nordbank und die Commerzbank millionenschwere Bußgelder gezahlt. Sie sollen
Kunden geholfen haben, Scheinfirmen in Überseegebieten wie Panama zu eröffnen
und so Vermögen vor den Steuerbehörden zu verstecken. Die Behörden waren ihnen
auf die Spur gekommen, nachdem Nordrhein-Westfalen eine Steuer-CD angekauft
hatte.
Die Commerzbank dürfte einen Großteil der Deals von der
Dresdner Bank geerbt haben, die sie im Herbst 2008 übernahm. Dem Vernehmen nach
bot die Commerzbank die umstrittenen Praktiken seit 2008 aber nicht mehr an.
Der Briefkasten in
Panama
Bis zu den „Panama Papers“ galten die panamesischen
Briefkästen als „wasserdicht“. Es gab die Behauptung der wahre
Briefkastenbesitzer sei niemals feststellbar.
In Panama kann man Firmen in unterschiedlicher Rechtsform
eintragen lassen. Zur Auswahl stehen:
„Ltd.“, „S. A.“, „Inc.“ und „Corp“. Wobei der Firmenwortlaut
in jeder Sprach registriert werden kann.
Präsenz vor Ort zeigt die Panama Firma in der Regel durch
das sogenannte „Representative Office“. Etabliert ist so ein Büro meist in
einem „Business Service“. Dort wird die Post, Faxe und Telefonate umgeleitet.
Wert wird aber immer auf eine Prestige-Adresse gelegt, wie zum Beispiel die
Bahnhofstraße in Zürich oder die Fifth Avenue in New York. Für
umfangreichere Geschäfte wird der Briefkasten mitunter auch bei einem
Treuhänder angesiedelt.
Seit den Panama Papers schlafen Briefkastenbesitzer schlecht
weil sie Angst vor Entdeckung haben. In vielen Fällen geht es nämlich um Steuerhinterziehung. Nirgends in Deutschland wird mittlerweile so gelogen wie in
Steuererklärungen. Warum das so ist, bedarf wohl keiner Erklärung. Das
Finanzamt wird belogen, dass sich die Balken biegen. Den Schlaf des Gerechten kann
jedoch die kleine wohlhabende Clique die es
versteht legal Steuern zu „optimieren“ auch weiterhin genießen? Diesen Damen und Herren sind die Gestaltungsmöglichkeiten die zur
Einsparung der Erbschaftssteuer, zum Pfändungsschutz und anderer persönlicher
Vorteile führen, wohl bekannt.
Wenn Sie Vermögenswerte
an eine Stiftung übertragen, gelten diese dann nicht mehr als ihr persönliches
Eigentum, sondern als Stiftungsvermögen. Das heißt, dass ihr persönlicher
Besitz, von dem der Stiftung getrennt wird. Der Stiftungsbesitz kann von keinem
Ihrer Gläubiger gepfändet oder beschlagnahmt werden. Ebenso kann es Ihnen nicht
als zu versteuerndes Vermögen angerechnet werden. Im Falle einer Erbfolge, kann
das Stiftungsvermögen nicht zu ihrem Erbe gezählt werden. Eine deutliche
Reduzierung der Erbschaftssteuer und ein Wegfall von Erbstreitigkeiten kann
dadurch sehr einfach erzielt werden.
Wir sprechen hier
nicht von der Panama-Briefkastenfirma sondern von der Panama-Stiftung welche in
ihrer heutigen Form im Personen- und Gesellschaftsrecht PGR bereits seit 1926
besteht. Wesentlichster Unterschied zu der in den meisten anderen Ländern
bekannten (öffentlichen) Stiftungsformen liegt darin, dass die Errichtung
dieser Privat-Stiftung hinsichtlich Gründung, Zweck und Organisation nur
wenigen Beschränkungen unterworfen ist, während in der Regel viele
Restriktionen und öffentliche Kontrolle das Stiftungsrecht prägen. Mit Gesetz
Nr. 25 über Stiftungen privaten Charakters vom 12. Juni 1995 wurde das
Privat-Stiftungsrecht in Panama entsprechend dem liechtensteinischen Vorbild
eingeführt und zum Teil - unter Berücksichtigung von innovativen Neuerungen aus
dem angloamerikanischen Recht des Trusts - sogar noch liberalisiert. Die
Stiftung genießt absolute Steuerfreiheit für im Ausland erwirtschaftete
Vermögenswerte (keine Einkommens-, Vermögens-, Grundstücks- oder andere
Steuer). Einzige Abgabe ist die günstige "Annual Franchise Tax" von
USD 150.--. Da dieses Land keine Erbschaftssteuer kennt, bleiben
Nachfolgeregelungen mittels einer Stiftung ebenfalls steuerfrei.
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