Montag, April 13, 2015

Penell GmbH: Insolvenzverfahren eröffnet.

Für die Anleihe-Gläubiger der Penell-GmbH kommt es immer dicker. Das Amtsgericht Darmstadt hat am 27. März das Insolvenzverfahren über das Unternehmen eröffnet (Az.: 9 IN 105/15). Die Anleger müssen finanzielle Verluste befürchten.


Bereits Anfang Februar hatte die Penell GmbH Insolvenzantrag gestellt, da die Liquiditätslücke nicht zu schließen und eine Fortführung des operativen Geschäfts daher nicht möglich sei. Nun hat das Amtsgericht Darmstadt das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 29. April 2015 beim Insolvenzverwalter anmelden. Nur angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden.

,,Das sollte für die Anleihe-Gläubiger aber nur der erste Schritt sein", sagt  BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. ,,In einem weiteren Schritt sollten parallel auch mögliche Schadensersatzansprüche geprüft werden. Denn ob die Insolvenzmasse ausreicht, um alle Forderungen zu bedienen, ist zumindest zweifelhaft. Dann müssten auch die Anleihe-Gläubiger finanzielle Verluste hinnehmen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen kann der erfolgversprechendere Weg sein."

Die Aussichten auf die erfolgreiche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen schätzt der erfahrene Rechtsanwalt als gut ein. Denn die Anleihe sollte mit dem Lagerbestand an Kupfer besichert sein. Doch dieser Bestand war weitaus geringer als prospektiert. ,,Hier liegt offensichtlich ein Prospektfehler vor. Dadurch kann das Geschäft rückabgewickelt werden", so der Anwalt. Ein weiterer Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche sei eine fehlerhafte Anlageberatung. Cäsar-Preller: ,,Die Anleger hätten über die Risiken ihrer Kapitalanlage umfassend aufgeklärt werden müssen. Wurden Risiken verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt, rechtfertigt das den Schadensersatzanspruch."

Der nächste wichtige Termin für die Anleger ist dann die Gläubigerversammlung am 10. Juni am Amtsgericht Darmstadt.

Die Penell GmbH hatte die Unternehmensanleihe mit einem Zinssatz von 7,75 Prozent und einer fünfjährigen Laufzeit erst 2014 begeben. Doch schon kurz nach der Emission stand fest, dass der Lagerbestand weit weniger wert ist als prospektiert und die Anleihe damit nicht ausreichend gemäß den Prospektvorgaben besichert ist.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit 17 Jahren  die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Penell GmbH beizutreten.

Weitere Informationen
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.04.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

cp

HCI ACM Hantong III MS Kilian S im vorläufigen Insolvenzverfahren

Das Amtsgericht Nordenham hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft der MS Kilian S eröffnet (Az.: 7 IN 12/15). Der Schiffsfonds HCI ACM Hantong III MS Kilian S wurde 2009 aufgelegt.


Den Anlegern droht nun nur wenige Jahre nach der Emission schon der Totalverlust des investierten Geldes.

Diese Entwicklung deutete sich bereit Ende vergangenen Jahres an. Trotz der wirtschaftlichen Schieflage wurde durch das Fondsmanagement kein Sanierungskonzept mehr angestrebt. Der Insolvenzantrag ist daher schon fast die logische Folge. ,,Für die Anleger ist es natürlich trotzdem bitter. Ihnen drohen hohe finanzielle Verluste. Daher sollten sie ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen", sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Dabei hat der erfahrene Rechtsanwalt besonders die Anlageberatung im Blick. ,,Es hat sich immer wieder gezeigt, dass die hohen Maßstäbe an eine anlegergerechte Beratung bei Schiffsfonds nicht erfüllt wurden, beispielsweise wurden die Risiken oft verschwiegen", so der Fachanwalt. Da die Anleger mit den Beteiligungen in der Regel aber unternehmerische Beteiligungen erworben haben, sind sie damit auch ins Risiko gegangen. Am Ende kann sogar der Totalverlust des eingesetzten Geldes stehen. ,,Deshalb hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Das Gegenteil war jedoch oft genug der Fall. Obwohl es sich bei Schiffsfonds um spekulative Geldanlagen handelt, wurden sie auch an sicherheitsbewusste Anleger vermittelt. Doch statt einer Altersvorsorge stehen diese dann vor dem Totalverlust. Allerdings kann bei solch einer Falschberatung auch Schadensersatz geltend gemacht werden", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ihre Rückvergütungen, sog. Kick-Backs, offen legen müssen. Diese Kick-Backs können dem Anleger einen Hinweis auf das Provisionsinteresse der Banken liefern und so zur Entscheidung für oder gegen eine Beteiligung beitragen. Wurden die Rückvergütungen verschwiegen, kann das ebenfalls die Schadensersatzansprüche begründen.

Für die Prüfung von Ansprüchen
aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit 17 Jahren  die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ HCI ACM Hantong III MS Kilian S beizutreten.

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cp

Inhaberschuldverschreibungen bei der HSBC Bank durch Herrn Sowa vertrieben

Vor einigen Jahren wurden Inhaberschuldverschreibungen der HSBC Bank mit 7 % p.a. von Herrn Sowa an eine Vielzahl von Kapitalanlegern vertrieben! Die Zinszahlungen wurden zunächst erbracht, dann reduziert und schließlich blieben sie aus.


Jetzt schließen sich Anleger zusammen. Dabei sollen Informationen und Kenntnisse gebündelt werden.

Nach einer Strafanzeige wurde der Direktor Sowa in einem Wirtschaftsstrafverfahren verurteilt. Bald kommt er in Freiheit und dann lassen sich weitere Details des Schicksals der Inhaberschuldverschreibungen klären.

Anleger sollten sich zusammenschließen um die Informationen und Kenntnisse bündeln. Eine Beratung durch einen Fachanwalt für Bank - und Kapitalmarktrecht könnte die Schadensersatzansprüche klären.

Anleger können sich  gerne an die vom BSZ e.V. gegründete Interessengemeinschaft Investment Union AG, die von einem Berliner BSZ e.V. Fachanwalt für Bank und Kapitalmarkrecht betreut wird an anschließen, um mögliche Schadensersatzansprüche aus der Kapitalanlage oder der Begebung des Wechsels prüfen zu lassen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit 17 Jahren  die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Investment Union AG beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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khsteff

Freitag, April 10, 2015

IVG Euroselect Zwölf ("London Wall") - LG Essen verurteilt Commerzbank zu Schadensersatz

Weiterer Erfolg für einen Anleger: das Landgericht Essen verurteilt die Commerzbank AG wegen fehlerhafter Anlageberatung zu Schadensersatz.


Nachdem bereits mehrere Gerichte Banken wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem IVG Euroselect 12 verurteilt haben, erging nunmehr auch vor dem Landgericht Essen ein Urteil gegen die Commerzbank zugunsten eines von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertretenen Anlegers. Rechtsanwältin Danijela Rajic von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei, die in zahlreichen Verfahren IVG - Anleger vertreten hat, erwartet weitere positive Urteile, nachdem noch eine ganze Reihe  Klageverfahren von  Anlegern des IVG Euroselect Zwölf bei Gerichten anhängig sind.

Der Fonds, der in das Londoner Bürogebäude ,,THE WALL" investiert hat, befindet sich in einer erheblichen Schieflage. Die Gründe sind im baldigen Auszug des Hauptmieters und der Schwierigkeiten bei der Anschlussvermietung zu suchen. Hinzu kommen Fallstricke in den Bedingungen des Darlehensvertrages, den die Fondsgesellschaft abgeschlossen hatte.

Die Fondsgesellschaft finanzierte THE WALL nicht nur über die eingenommenen Anlegergelder, sondern nahm darüber hinaus ein Darlehen in beträchtlicher Höhe auf. Der Darlehensvertrag sieht eine regelmäßige Wertermittlung des Gebäudes vor, gewisse Beleihungswertgrenzen dürfen nicht überschritten werden. Fallende Preise auf dem Londoner Immobilienmarkt und die Vermietungssituation führten jedoch dazu, dass die Beleihungswertgrenze überschritten wurde, weshalb der Fonds trotz noch fast voll vereinnahmter Mieten keine Ausschüttungen mehr leisten kann. Zwischenzeitlich wurde auf Druck der Banken ein Verkauf des Objekts beschlossen.

Die Commerzbank ihrerseits hat für die Vermittlung der Beteiligungen erhebliche Provisionen und Rückvergütungen vereinnahmt. Das Landgericht Essen stellte fest, dass die Bank den Anleger hierüber pflichtwidrig nicht korrekt informiert hatte und sprach ihm deshalb einen auf eine Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs gerichteten Schadensersatzanspruch gegen die Bank zu.

Eine ganze Reihe von Anlegern sah sich im Vorfeld ihrer Zeichnung nicht richtig aufgeklärt und entschloss sich zu einer gerichtlichen Geltendmachung ihrer Schadensersatzansprüche. Mit Erfolg, wie die Urteile zeigen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Rajic hält das Risiko für die Anleger des Fonds nach wie vor für hoch, ihre Einlage in weiten Teilen, wenn nicht gar vollständig zu verlieren. Sie rät den Anlegern dazu, auf keinen Fall untätig bleiben, sondern zeitnah prüfen lassen, ob im individuellen Fall mit Erfolg Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Schon im nächsten Jahr droht den Anlegern die absolute Verjährung ihrer Ansprüche, diese tritt auf den Tag genau 10 Jahre nach der Zeichnung der jeweiligen Beteiligung ein. Wer also darüber nachdenkt Klage einzureichen, sollte dies unbedingt vorher tun.

Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung.

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cllbRajic

Mittwoch, April 08, 2015

Penell GmbH - Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Schadensersatzansprüche der Anleger

Am 27.03.2015 wurde vor dem Amtsgericht Darmstadt, Az. : 9 IN 105/15, das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen bei dem Insolvenzverwalter bis zum 29.04.2015 anzumelden und gleichzeitig mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.


Im vergangenen Jahr konnten zwischen dem 26.05. und dem 06.06.2014 Unternehmensanleihen mit einem Volumen von bis zu 5 Mio. Euro gezeichnet werden. Den Anlegern wurde bei einer Laufzeit von 5 Jahren eine jährliche Verzinsung von 7,75 Prozent geboten. Als Sicherheit sollte das Warenlager an die Anleihegläubiger gleichrangig abgetreten werden.

In dem zugrundeliegenden Wertpapierprospekt vom 19.05.2014 wird dargestellt, dass sämtliche Ansprüche der Anleihegläubiger auf Rückzahlung des Nennbetrages der Schuldverschreibungen und Zinszahlungen sowie die Zahlung von sonstigen Beträgen unter den Schuldverschreibungen durch die Sicherungsübereignung des Warenlagers gesichert sei. Das Warenlager bestehe hierbei zum größten Teil aus Kupferkabeln. Zum Stichtag 14.05.2014 ergäbe sich hier - aufgrund der aktuellen Kupferpreise - ein Wert von rund 7,3 Mio. Euro, mit denen die Anleger gesichert werden, bzw. - ausgehend vom durchschnittlichen Kupferpreis -  mindestens 6,094 Mio. Euro. Aus dem im Bundesanzeiger für den maßgeblichen Zeitpunkt zuletzt veröffentlichten Jahresabschluss für das (abweichende) Geschäftsjahr vom 01.04.2012 bis zum 31.03.2013 ergeben sich unter dem Aktivposten ,,Vorräte" - zu denen auch das zur Sicherheit abgetretene Warenlager gehört - ein Vermögenswert in Höhe von 9.526.637,20 EUR.

Offenbar eine komplette Fehleinschätzung, wie sich herauskristallisiert. Bereits Ende des letzten Jahres ist bekannt geworden, dass sich der Wert des Warenlagers - nach einer offenbar erfolgten Zwischeninventur, die die Treuhänderin - viel zu spät - veranlasst hatte - lediglich auf etwa 2,5 Mio. Euro beläuft. Eine vollständige Besicherung aller Anleihegläubiger ist damit bereits nicht möglich. Am 11.12.2014 - so ergibt es sich aus einer Veröffentlichung im Bundesanzeiger - hat die Treuhänderin, die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, mitgeteilt, dass sie bereits seit dem 19.11.2014 Kenntnis davon habe, dass der Wert des Sicherungsgutes nicht den Betrag von 125 % des Betrages der besicherten Forderungen erreicht und dass die Penell GmbH zur Nachbesicherung aufgefordert wurde. Diese Nachbesicherung war der Penell GmbH offenbar nicht möglich.

Wie konnte es zu solch erheblichen Abweichungen zwischen dem vermeintlichen und tatsächlichen Lagerbestand kommen? Offenbar sind bereits bilanzielle Unrichtigkeiten in Bezug auf den dort aufgeführten Lagerbestand ,,Vorräte" vorhanden. Inwieweit hier bereits Unregelmäßigkeiten bei der Bilanzerstellung vorliegen oder z. B. eine fehlerhafte Inventur Ursache sind, wollte die Penell GmbH offenbar zunächst selbst prüfen. So ließ sie Mitte Januar mitteilen, dass sie noch mehr Zeit für die Aufarbeitung der falsch berechneten Sicherheiten für die Penell-Unternehmensanleihe benötige und sich dazu auch rechtlichen Beistands bediene.

Das Ergebnis: Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Der Anleihegläubiger ist - trotz Eröffnung des Insolvenzverfahrens - nicht schutzlos, so die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB. Zu prüfen gilt es nun, ob hier Ansprüche gegen Wirtschaftsprüfer und Treuhänder der Penell GmbH bestehen.

So haben die TPW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft in dem Wertpapierprospekt vom 19.05.2014 bestätigt, dass der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 01.04.2012 - 31.03.2013 geprüft wurde. Jener Jahresabschluss, in dem die Vorräte mit einem Wert von 9.526.637,20 EUR ermittelt waren, denen nun offensichtlich nur ein tatsächlicher Wert von 2,5 Mio. Euro gegenübersteht. Auch die Treuhänderin, die ausweislich des Wertpapierprospekts, als Sicherheitentreuhänderin bestellt wurde, die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft hat möglicherweise ihre Vermögensbetreuungspflichten verletzt. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen daher alle betroffenen Anleihegläubiger bei der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen sämtliche in Betracht kommende Anspruchsgegner. Auch sollten Ansprüche im Insolvenzverfahren geprüft werden.

Für die Prüfung von Ansprüchen
aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit 17 Jahren  die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Penell GmbH beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.04.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

cllbcoc

Dienstag, April 07, 2015

Bausparvertrag gekündigt? So wehren Sie sich als Bausparkunde richtig!

Viele Bausparkassen landab und landauf gehen dazu über, lang laufende Bausparverträge zu kündigen, um die vergleichsweise hohen Zinsen von um 4 % p.a. nicht zahlen zu müssen.


,,In vielen Fällen können sich die Bausparkunden dagegen wehren, indem Sie den Rat eines Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrechts einholen" sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Karl-Heinz Steffens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Die Kündigungswelle bei den Bausparverträgen verunsichert immer mehr Bausparkunden, die nicht wissen, ob sie die Kündigung so hinnehmen. Sollen Sie in Zeiten anhaltender Niedrigzinsen auf eine lukrative Geldanlage verzichten? Fachanwälte können beruhigen. In den vielen Fällen sind auch Verträge betroffen, die noch nicht voll angespart wurden. Sie sind überhaupt nicht kündbar. Aber immer mehr Bausparkassen versuchen es, zuletzt auch

    LBS Nord,
    BHW und
    Bausparkasse LBS Bayern.

Sie als betroffener Verbraucher sollten sich dagegen wehren.

Bausparkassen, die ihre alten Bausparverträge loswerden wollen, berufen sich dabei oft auf ein Urteil des Landgerichts Mainz. Demnach ist eine Bausparkasse berechtigt, den Bausparvertrag zu kündigen, wenn der Bausparer sein Darlehen länger als zehn Jahre nicht abrufe.

Das Urteil ist allerdings umstritten und andere Gerichte und Verbraucherschutzanwälte haben wesentlich verbraucherfreundlicher Einschätzungen. Betroffen von der Kündigungswelle sind häufig Bausparverträge, die zuteilungsreif sind aber noch nicht abgerufen wurden. Denn hier werden vergleichsweise hohe Zinsen auf die angesparte Summe fällig. Die Zuteilungsreife reicht nach der gängigen Rechtsprechung nicht aus, um den Bausparvertrag kündigen zu können. Das ist nur möglich, wenn die vereinbarte Bausparsumme bereits vollständig angespart ist.

Wahren Sie ihre Rechte und nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf.  Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit 17 Jahren  die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bausparkasse beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.04.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

steff

Freitag, April 03, 2015

Investment Union AG, in Amsoldingen in der Schweiz in der Insolvenz - Hoffnung für Anleger

Investment Union AG, in Amsoldingen in der Schweiz in der Insolvenz - Hoffnung für Anleger durch die Freilassung des ehemaligen Direktors der Investment Union AG.


Hat Ralf Kurt Clarke-Wood-Sowa noch Informationen, die auf die Spur des Geldes führen? Einige Hundert Anleger allein in Berlin betroffen. Investment Union AG, in Amsoldingen, CH-400.3.020.076-6, Dienstleistungen in den Bereichen Vermögensplanung und Finanzierungen usw. Aktiengesellschaft ist schon länger insolvent.

Viele Kleinanleger haben der Gesellschaft auf ein Investmentkonto ihr Kapital zur Verfügung gestellt. Das Konto bestand bei einer schweizerischen Bank. Es kam dann zur Insolvenz der Investment Union AG.

Manche Anleger haben sich auch Wechsel geben lassen, um das Investment abzusichern.

Es gab dann einen Prozess gegen den ehemaligen Direktor Clarke-Wood-Sowa vor dem LG Berlin. Einige Anleger hatten eine Strafanzeige gestellt. Es wurde eine Freiheitsstrafe verhängt.

Nach informierten Stellen soll die Strafverbüssung im Sommer zu Ende gehen. Eine Vielzahl von Anlegern hofft auf eine Zusammenarbeit mit dem ehemaligen Direktor, um an das angelegte Kapital zu kommen.

Die Anleger wären gut beraten sich zu einer Interessengemeinschaft zusammen zu schließen , um die Erfahrungen auszutauschen und den Wissenstand über die Investment Union AG zuverbessern. Sie haben nämlich das anvertraute Geld noch nicht aufgegeben.

Anleger können sich  gerne an die vom BSZ e.V. gegründete Interessengemeinschaft Investment Union AG, die von einem Berliner BSZ e.V. Fachanwalt für Bank und Kapitalmarkrecht betreut wird an anschließen, um mögliche Schadensersatzansprüche aus der Kapitalanlage oder der Begebung des Wechsels prüfen zu lassen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit 17 Jahren  die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der betreffenden Interessengemeinschaft beizutreten.

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khsteff

Donnerstag, April 02, 2015

Das Landgericht Stuttgart verurteilt einen Finanzdienstleister zur Zahlung von EUR 33.000,00 an eine Anlegerin im Zusammenhang mit der Vermittlung einer Beteiligung am SHB Altersvorsorgefonds. In dem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte erstrittenen Urteil vom 17.02.2015 (nicht rechtskräftig) stellt das Gericht mehrere Beratungsfehler fest.


Empfehlung einer ,,IMMORENTE Plus"

Anfang 2007 empfahl der beklagte Anlageberater der Klägerin und ihrem Ehemann eine Beteiligung an dem SHB Altersvorsorgefonds in der Beteiligungsform ,,IMMORENTE Plus". Danach sollten die Eheleute die Einlage in Höhe von 75.000,00 EUR mit einer Ersteinlage in Höhe von 5 % und anschließenden monatlichen Raten von 300,00 EUR erbringen. Außerdem empfahl der Berater, eine Lebensversicherung zu kündigen, um die Fondsbeteiligung finanzieren zu können. Bis heute haben die Eheleute insgesamt 33.000,00 EUR in den Fonds eingezahlt.

Der SHB Altersvorsorgefonds

Der Fonds mit dem plakativen und vertrauenserweckenden Namen wurde 2006 aufgelegt. Mehr als 5.000 Anleger haben ein Kommanditkapital in Höhe von über 120 Mio. Euro gezeichnet. Nach den Angaben im Prospekt sollte dieser Renditefonds durch Investitionen in mehrere wertbeständige Immobilienobjekte eine ideale Form des Vermögensaufbaus und der Altersvorsorge darstellen. Für Personen, die die Einlage nicht auf einmal bezahlen konnten, bot die Fondsgesellschaft eine Ratensparvariante an. Danach konnten auch einkommensschwache Anleger die Einlage verteilt über einen Zeitraum von ca. 13 Jahren in kleinen monatlichen Raten aufbringen. Das nannte sich dann ,,Immorente" oder sogar ,,Immorente Plus".

Zur Altersvorsorge ungeeignet

Das Landgericht Stuttgart hat sich aufgrund der Beweisaufnahme und vorgelegter Urkunden davon überzeugt, dass der vom Beklagten empfohlene geschlossene Immobilienfonds zur Altersvorsorge verkauft wurde. Zur Erreichung dieses Anlageziels sei der Fonds aber ungeeignet, weil die vorhandenen Risiken eine Empfehlung als Altersvorsorge nicht zuließen. Dieser Fonds investiere nicht wie andere geschlossene Immobilienfonds direkt in Sachwerte, sondern in weitere Immobiliengesellschaften. Da diese Immobiliengesellschaften eine Fremdkapitalquote von bis zu 80 % aufweisen würden, seien die Verlustrisiken ungewiss. Das wiederum vertrage sich nicht mit dem Anlageziel Altersvorsorge.

Der Vermittler habe aber auch - so das Stuttgarter Gericht - das Totalverlustrisiko verharmlost. Außerdem habe er die Klägerin nicht darüber aufgeklärt, dass im Falle einer Insolvenz der Fondsgesellschaft die noch ausstehende Zeichnungssumme als Sofortzahlung fällig werden könne. Demzufolge hafte der Berater seiner Kundin auf den vollen Schadensersatz. Dies bedeutet, dass er der Anlegerin die bisher eingezahlten Raten erstatten muss, Zug um Zug gegen Übernahme des Fonds. Außerdem muss er die Klägerin von künftigen Forderungen aufgrund der Beteiligung freistellen.

Fazit

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten mittlerweile mehr als 850 SHB-Anleger. Einen Teil der Fälle haben sie schon erfolgreich abschließen können. Bei anderen gibt es Erfolg versprechende Ansatzpunkte. Jedenfalls ergeben sich aus einer solch großen Gemeinschaft viele Synergieeffekte. So profitieren die nicht rechtsschutzversicherten Mandanten der Kanzlei von den Erfahrungen und Erkenntnissen aus den Pilotprozessen, die die Anwälte für rechtsschutzversicherte Anleger führen. Die große Anzahl von Anlegern führt weiterhin dazu, dass die Kanzlei immer wieder neue wertvolle Informationen und Unterlagen erhält, die zu einer Verbesserung der Erfolgsaussichten führen.

Für die Prüfung von Ansprüchen
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vb

Dienstag, März 31, 2015

Wölbern-Prozess: Staatsanwalt fordert 12 Jahre Haft für Ex-Wölbern-Chef

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren für den ehemaligen Chef des Emissionshauses Wölbern Invest. Der Staatsanwalt hält Heinrich Maria S. in 327 Fällen der schweren und gewerbsmäßigen Untreue für schuldig.


Seit Mai vergangenen Jahres muss sich der ehemalige Inhaber und Geschäftsführer von Wölbern Invest vor dem Landgericht Hamburg verantworten. Ihm wird schwere und gewerbsmäßige Untreue in 327 Fällen vorgeworfen. Der Staatsanwalt hält ihn in allen Fällen für schuldig und forderte in seinem Plädoyer am 48. Verhandlungstag eine zwölfjährige Haftstrafe. Der Angeklagte soll zwischen 2011 und 2013 aus den Wölbern-Fonds rund 117 Millionen Euro zweckentfremdet haben. S. bestreitet die Vorwürfe nach wie vor. Das Plädoyer der Verteidigung wird am 13. April erwartet.

,,Ein spektakulärer Prozess neigt sich dem Ende entgegen. Das Urteil bleibt natürlich noch abzuwarten. Aber selbst wenn der ehemalige Wölbern-Chef verurteilt werden sollte, haben die vielen geschädigten Anleger dadurch noch nicht ihr Geld zurück. Denn viele der geschlossenen Immobilienfonds von Wölbern Invest sind in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten oder mussten Insolvenz anmelden. Anleger haben dabei viel Geld verloren", sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Den geschädigten Anlegern der Wölbern-Fonds empfiehlt er daher, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Diese können zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. ,,Im Beratungsgespräch hätten die Anleger auch umfassend über alle Risiken geschlossener Immobilienfonds aufgeklärt werden müssen - insbesondere über das Totalverlust-Risiko. Unserer Erfahrung nach ist das häufig nicht geschehen. Dann kann wegen Falschberatung Schadensersatz geltend gemacht werden", erklärt der Fachanwalt.

Schadensersatz kann auch gefordert werden, wenn die vermittelnde Bank ihre Rückvergütungen verschwiegen hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese so genannten Kick-Backs zwingend offen gelegt werden. ,,Sollte der ehemalige Wölbern-Chef schuldig gesprochen werden, können sich daraus noch weitere rechtliche Möglichkeiten ergeben. Aber natürlich muss das Urteil abgewartet werden", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Wölbern-Fonds". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 31.03.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt. 

Cp

BGH gibt Gläubigern Argentinischer Staatsanleihen Recht

Schon seit mittlerweile 10 Jahren zieht sich ein juristischer Streit hin, in welchem Gläubiger Geld aus Argentinischen Staatsanleihen verlangen. ,,Sie bekamen nun vom BGH Recht.", berichtet BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller.


Der BGH bestätigte nämlich kürzlich einen Anspruch zweier Deutscher Privatanleger, welche in den 1990ern argentinische Staatsanleihen nach deutschem Recht erwarben (Az.: XI ZR 47/14, XI ZR 193/14).

Im Jahre 2001 kam es in Argentinien zu einer schweren Wirtschaftskrise, in welcher auch ihr Finanzsystem zusammenbrach. Ein Jahr später konnte die Regierung ihre Schulden in Höhe von 95 Milliarden $ nicht mehr zahlen. ,,In Umschuldungsverhandlungen verlangte Argentinien von seinen Gläubigern einen Verzicht von 70 % ihres Geldes, was 93 % auch mitmachten.", sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Einige, beispielsweise die Kläger, machten hierbei aber nicht mit. Sie pochten auf eine Rückzahlung ihres investierten Kapitals in Höhe von umgerechnet etwa 8.000 EUR. Bei Zeichnung ihrer Anlagen nach deutschem Recht fehlten sogenannte ,,Collective Action Clauses", nach welchen sich eine Minderheit bei Beschlüssen einer Mehrheit von Gläubigern fügen muss.

Nach Ansicht der BGH-Richter haben die Kläger somit einen Anspruch auf Rückzahlung ihrer Gelder. ,,Hier weigert sich Argentinien nach wie vor, eine Vollstreckung gestaltet sich sehr schwierig.", so der Rechtsanwalt.

Es bleibt also abzuwarten, ob Argentinien schließlich einlenkt.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermitteln Ihnen die BSZ e.V. Interessengemeinschaften entsprechende Anwälte. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Argentinien Anleihen anzuschließen.

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Montag, März 30, 2015

BSZ® e.V.: ,,Aktiver Aufklärer der Anleger"

Wer privat für das Alter vorsorgt, riskiert dabei viel Geld zu verlieren. Die Altersvorsorge ist ein  Milliardengrab. Anlegern entsteht ein jährlicher Schaden von knapp 50 Milliarden Euro. Mindestens 30 Milliarden Euro pro Jahr schießen die Deutschen mit ,,grauen" Finanzprodukten wie offenen Immobilienfonds in den Wind, die oft als langfristige Anlage zur Altersvorsorge verkauft werden. Mit Kapitallebens- und Rentenversicherungen werden 16 Milliarden Euro verbrannt, mit Riester-Produkten eine Milliarde.


Durch Falschberatung entstehen gigantische Schadenssummen. Gerade die Banken nutzen Ihre starke Marktstellung oft gnadenlos aus. Im Immobilienbereich bedienen sich Banken gerne zwielichtiger Vermittler. Das können Tausende betrogener Anleger bestätigen. Ein gigantischer volkswirtschaftlicher Schaden zugunsten der Banken, Bauträger und Vertriebsstrukturen, auf Kosten der Anleger, Mieter und Steuerzahler.

Vor diesem Hintergrund erfüllt der BSZ® e.V. eine wichtige aufklärende Funktion im Bereich des Anleger- und Verbraucherschutzes: Der BSZ® e.V. widmet seit seiner Gründung am 15.04.1998 seinen Einsatz dem Dienst von Anlegern, die Opfer unseriöser oder gar betrügerischer Machenschaften von Initiatoren, Vermittlern oder sonstigen Hintermännern von Kapitalanlagemodellen wurden. Der BSZ® kann immer wieder Anleger vor betrügerischen oder unseriösen Kapitalanlagemodellen warnen, durch die detektivische Kleinarbeit des BSZ® werden dabei oftmals Informationen ans Tageslicht gefördert, die sich später als  absoluter Volltreffer erweisen und viel Schaden von Anlegern abwenden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen.

Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig werden würde, ein weiterer Grund, weil der BSZ® mit Kanzleien zusammenarbeitet, die nach Ansicht von Marktführern wohl führend im Bereich des Kapitalanlagerechts in Deutschland sind. Alle Anwälte, mit denen der BSZ® e.V. zusammenarbeitet, sind spezialisiert auf den Bereich Kapitalanlage- und Anlegerschutz und haben darin jahrelange Erfahrung und ihre Kompetenz in etlichen gerichtlichen und außergerichtlichen Erfolgen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt.

Mehrmals wöchentlich werden in dem sog. ,,Kapitalanlegerecho" www.kapitalanleger-echo.de   und auf den Portalseiten www.fachanwalt-hotline.eu    und www.rechtsboerse.de    neue Beiträge zu den Themen Anleger- und Verbraucherschutz eingestellt und den Beteiligten somit wertvolle, hochaktuelle Top-Informationen an die Hand gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen aufbauen können - ein Service, der in Deutschland unter den Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!!  Mit der Suchmaschine www.geldfuchs.eu    steht eine Suchmaschine zur Verfügung in welcher der BSZ® e.V. sein Kapitalanlageschutz-Know-How einfließen lässt und dabei das Potential und die Technik der Suchmaschine Google nutzt.

Der BSZ® ist somit auch einer der ,,aktivsten" Vereine im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz.

Es gibt viel für den BSZ® e.V. zu tun: Unseriöse Anbieter von Kapitalanlagemodellen sind auf dem Vormarsch und versuchen, die Zukunfts- und Versorgungsängste der Menschen auszunutzen mit dubiosen Anlagemodellen und hohen Renditeversprechen. Der BSZ® e.V. wird seine Rolle als ,,aktiver Aufklärer der Anleger" unermüdlich weiterverfolgen, und stets alles daran setzen, seiner Position als einer der führenden Vereine im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz gerecht zu werden.

Die geschädigten Anleger überlegen sich natürlich, wie sie wieder an ihr in den Sand gesetztes Geld herankommen. Hier bieten sich viele Helfer an. Die Gefahr vor Augen, nochmals Geld in den Sand zu setzen, lässt so manch geschädigten Kapitalanleger glauben, dass ihm nunmehr kostenlose Hilfe zuteil wird.  Unterstützt wird er in diesem Irrglauben, durch interessierte Kreise  die immer wieder von Abzockern sprechen, die den bereits geschädigten Anlegern noch den letzten Euro aus der Tasche ziehen wollen.

Natütlich gibt es viele Anbieter die geschädigten Kapitalanlegern ihre Dienste offerieren. Die Angebote klingen verlockend. Professionelle Hilfe für kleines Geld, beim Rechtsanwalt um die Ecke müsste man locker mehrere hundert Euro hinblättern.   
Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. rät zur Vorsicht: Um keine teure Überraschung zu erleben, sollte man bedenken, dass renommierte Anlegerschutzanwälte in der Regel nicht zum Nulltarif arbeiten!  So ist es auch nicht verwunderlich, dass diese ,,Discount Helfer" außer ihrer blumenreichen Beschreibung der eigenen guten Absichten und die der ach so schlechten Mitbewerber oft nichts anzubieten haben.

Bei den Abietern von Wundertaten zum Discounttarif, sind erstrittene Urteile, vorteilhafte Vergleiche zu Gunsten der geschädigten Anleger - Mangelware oder ganz Fehlanzeige.

Es gibt Verbraucherschützer die warnen vor allem, nur nicht vor sich selbst. Oft geht man hier nicht vorurteilsfrei an den Sachverhalt heran und lässt sich durch scheinbar überzeugende Schilderungen angeblich Geschädigter blenden und unterstellt auch gelegentlich Sachverhalte, die schlicht unzutreffend sind. Häufig springen Verbraucherschützer auf angeblich überhöhte Renditeversprechungen an und sehen den zur Herausgabe einer Warnmeldung erforderlichen betrügerischen Sachverhalt schon deshalb als begründet an, weil den Anlegern eine unrealistisch erscheinende Rendite in Aussicht gestellt worden ist, die nicht zur Auszahlung kam.

Dies ist eine falsche, jedenfalls unzureichende Sicht der Dinge. Dass spekulative Anlagen hohe Renditen versprechen können, aber eben auch riskant sind, wird sicher in den meisten Fällen durch den Anlageberater dem Kunden gegenüber auch in aller Offenheit und Deutlichkeit dargelegt.  Nicht selten stellt sich im Nachhinein heraus, dass der angeblich betrogene Anleger äußerst geschäftserfahren und sich der Risiken des übrigens sauberen Geschäfts in vollem Umfang bewusst war.

Die Sparbuchmentalität mancher Verbraucherschützer ("mehr als 3 % Zinsen kann es gar nicht geben") verstellt den Blick und kann den Initiator in grösste Schwierigkeiten bringen. Auch ist es so, dass in den Fällen in denen die Kapitalanlage in den Sand gesetzt wurde 50% der Anleger selbst schuld sind. Einfach weil sie zu unkritisch auf das Angebot angesprungen sind und noch nicht einmal dafür gesorgt haben, dass im Zweifelsfall für die Durchsetzbarkeit einer Schadensersatzforderung z.B. wegen Falschberatung gesorgt ist.

Anleger die sich mit ihrem Verlust einfach abfinden, haben keine Chance ihr Geld wieder zu bekommen. Anleger die das zwar gerne möchten, aber glauben, dass man gute Helfer zum Nulltarif findet, werden ihr Geld auch abschreiben müssen. Ohne einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt, der nicht über eine mit Beweisen gespickte Argumentationskette verfügt, ist der geschädigte Anleger vor Gericht ohne Chance seinen Anspruch durchzusetzen! Gerade solche Anwälte arbeiten oft mit Geschädigtengemeinschaften zusammen. Denn diese Experten wissen ganz genau, dass eine Informationsbündelung viele neue Erkenntnisse bringt und stets einen Wissensvorsprung garantiert.

Wenn der geschädigte Anleger versucht das verlorene Kapital ohne Rechtsanwalt wieder herein zu holen, wird er oft nochmals gnadenlos abgezockt. Das sind meist sogenannte Wirtschaftsdetekteien oder selbsternannte Wiederbeschaffer-Gurus die im Internet und in Kleinanzeigen ihre Dienste anbieten. Zum Anzeigentext gehört regelmäßig der Hinweis "Keine Rechtsberatung". Nach einer dicken Vorauszahlung ist dann meist von Wiederbeschaffung nichts mehr zu merken.

Man muss sich schon fragen, was da von Hilfe noch übrig bleibt wenn die Rechtsberatung ausdrücklich ausgeschlossen wird. Denn genau die braucht der geschädigte Anleger jetzt dringend. Aber Vorsicht! Anwälte gibt es viele. Aber leider nur wenige die sich mit dieser Materie auskennen und einem Geschädigten wirklich weiter zu helfen wissen. Auch hier wird manchmal die Not und die Ratlosigkeit der Geschädigten nur als Chance zum eigenen Profit begriffen. Einige (voraussichtlich erfolglose) Schreiben oder gar Gerichtsverfahren werden eingeleitet und dem Klienten laut  Gebührenordnung in Rechnung gestellt. So manche Anwaltskanzlei hat ein System eingeführt, mit dem sie ihre Mandanten per Massenmailing ködert. Der eigentliche Sachverhalt wird dramatisiert und die eigene (angebliche) fachliche Kompetenz in den Vordergrund gestellt. Der Mandant soll dankbar sein, dass er das außergewönliche juristische Wissen, gerade dieser Kanzlei in Anspruch nehmen darf, zumal man ja schon mehrere Hundert Mandanten vertitt.

Diese Kanzleien verzichten in der Regel auf ein persönliches Gespräch mit ihren Mandanten. Der Fragebogen ist das Mittel der Wahl. Dafür wird von den Mandanten  erhrfürchtige Anerkennung dieser juristischen Wunderheiler als selbstverständlich vorausgesetzt. Nun ist es aber durchaus nicht so, dass jeder Mandant nur einen Fragebogen ausfüllen möchte, er hat Fragen, er sucht das persönliche Gespräch. Bei mehreren Hundert Mandanten ist das aber ein Problem! Es ist natürlich kein Geheimnis, dass der Kanzlei durch das ,,Massengeschäft" mehr Vorteile als Nachteile entstehen. Zum Beispiel ein rationalisierter Ablauf in der Kanzlei der enorme Kosten spart. Für den Mandanten selbst entstehen in der Regel nur Nachteile. Der oft damit angerichtete Schaden beim Geschädigten ist katastrophal. Eine Art Gnadenstoß in den absoluten Ruin des Geschädigten und irreparablen Vertrauensmissbrauch gegen das Empfinden der Rechtsstaatlichkeit. Aber auch ein erheblicher juristischer und volkswirtschaftlicher Schaden wird damit angerichtet. Mit schlecht geführten Verhandlungen werden Vergleichsurteile zu Gunsten der Betrüger geschaffen.

 Nach Erfahrung des BSZ® e.V. ist es für Geschädigte immer von Vorteil sich einer fallbezogenen Interessengemeinschaft anzuschließen oder eine solche selbst zu initiieren. Dies hat sich zum Informationsaustausch der Geschädigten und der Bündelung von Beweismaterial bewährt. Nur sollte man darauf achten wo man beitritt, damit man nicht den Bock zum Gärtner macht.

Der BSZ® e.V. ist eine geschützte Marke, kooperiert mit ausgewiesenen kompetenten Anlegerschutzkanzleien und hat sich mit seinen erfolgreich agierenden Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger bei Anlegern und Verbraucherschutzinstitutionen einen guten Ruf erworben. Anleger können in die Qualitätsstandards der Marke vertrauen und sich damit die schwierige Aufgabe, rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen wesentlich erleichtern.

Die Interessengemeinschaften im BSZ® e.V. bieten den geschädigten Kapitalanlegern die Möglichkeit von BSZ® -Anlegerschutzanwälten ihre Kapitalanlagen fachkundig bewerten zu lassen. Die Anwälte prüfen, ob die Ansprüche juristisch durchsetzbar wären, ob Schadensersatz zusteht und welche Maßnahmen eventuell sofort zu ergreifen sind. Die Ansprüche können dann über die Rechtsanwälte der Interessengemeinschaften durchgesetzt werden.

Der BSZ® e.V.  wird weiterhin durch eine offene Berichterstattung dazu beitragen, dass Anleger frühzeitig davon erfahren wenn Sie mit fragwürdigen Anlageprodukten um Millionen erleichtert werden sollen. Viele Anleger erfahren erst durch eine klare und unmissverständliche Berichterstattung, dass Sie Opfer eines Betrugs geworden sind. Ein dem BSZ® e.V., aber auch den Polizeidienststellen Staatsanwälten und Gerichten wohl bekanntes Phänomen ist die oft zwischen Tätern und Opfern bestehende Loyalität. Das erklärt die oft wütenden  verbalen Angriffe der Opfer dem BSZ e.V. gegenüber, wenn der über einen Anlagebetrug berichtet. Staatsanwälte die Betrügereien aufdecken, machen oft auch diese Erfahrung. Die betrogenen Anleger glauben nämlich, dass ja alles weiter funktioniert hätte, wenn die Staatsanwaltschaft nicht eingegriffen hätte.

Immer wider gehen Betrogene bereitwillig auf das Angebot der Anlagebetrüger ein, die bestehenden Verträge abzuändern. In der Regel zum erheblichen Nachteil für die Anleger. Da die Hoffnung zuletzt stirbt, glauben die Kapitalanleger lieber den Versprechen der Betrüger, als den Warnungen und Erklärungen des BSZ e.V. bzw. Polizei oder Rechtsanwalt.

Der BSZ e.V. kann aber auch immer mehr auf die Unterstützung durch die Betrogenen zählen. Selbst aus den Reihen betrügerischer Anlagefirmen, werden dem BSZ® e.V. immer öfter Informationen von Insidern zugespielt. Auf der anderen Seite wird sich der BSZ® e.V. wohl auch weiterhin  mit  Anwälten die den Verein  mit kostenträchtigen Abmahnungen überziehen auseinandersetzen müssen. Besonders ärgerlich sind für den BSZ® e.V. Abmahnverfahren die vorrangig aus Gebühreninteresse angestrengt werden. Für den BSZ® e.V. handelt es sich immer dann um einen ,,Abmahnanwalt"  wenn er - was (leider) kaum zu beweisen ist-  im eigenen Kosteninteresse auftritt - und den Initiatoren zweifelhafter Kapitalanlageangebote für seine Abmahntätigkeit Kostenneutralität zusichert.

Fazit des BSZ e.V.
Mit dem richtigen Helfer ist auch der argloseste Kapitalanleger nicht rechtlos. Verträge hin, Unterschriften her- nur mit der richtigen Strategie und exzellenter Sachkenntnis wird er sein Recht durchsetzen können.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der betreffenden Interessengemeinschaft beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.03. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Samstag, März 28, 2015

Schweizer Franken/Euro-Kurs: – Banken fordern Millionen von Anleger ein. Betroffene wehren sich!

Betroffene schließen sich dem BSZ e.V. an. Banken fordern Anleger nach wie vor zum Zahlen von Nachschüssen in exorbitanter Höhe auf. Zahlreichen Anlegern droht Privatinsolvenz! Oftmals gute Ansatzpunkte für Betroffene!


Nach der Entscheidung der Schweizerischen Nationalbank, den Kurs des Schweizer Franken am 15. Januar 2015 überraschend frei zu geben, war der Schweizer Franken massiv in die Höhe geschnellt, auf zum Teil 0,85 €/Franken. Der Euro hatte somit im Verhältnis zum Schweizer Franken binnen kurzer Zeit fast 30 %  an Wert verloren.

Viele Anleger sitzen inzwischen auf massivsten Verlusten, schlimmer noch, haben existenzbedrohende Verluste zu befürchten, wie der BSZ e.V. bereits berichtete.

Anleger, die in Schweizer Franken/Euro-Hebelprodukte investiert haben, hatten oftmals den Verlust ihres gesamten Eigenkapitals zu verschmerzen. Durch den immensen Hebel, der teilweise bei 100, manchmal sogar bis zu 500 lag, haben sich die Verluste potenziert- sehr häufig weisen nunmehr die Konten extreme Debit-Salden auf.

Banken wie die Saxo-Bank A/S aus Dänemark und Broker waren inzwischen  dazu übergegangen, die Anleger zum Einzahlen von Nachschüssen aufzufordern, die sie oftmals binnen weniger Tage leisten sollten.

Die Folgen der Nachzahlung wären für viele Anleger geradezu ruinös:

Wie z.B. Spiegel online mit Datum vom 19.03.2015 berichtet, droht diversen Anlegern der Bankrott, so wird z.B. ein Ingenieur in Spiegel online erwähnt, der 2.800,- € investiert hatte und nun 280.000,- € nachschießen soll weil das dortige Finanzprodukt im Verhältnis 1 : 400 gehebelt wurde.

Die Verzweiflung unter vielen Anlegern ist daher zur Zeit nach wie vor groß, denn inzwischen hat z.B. die Saxo-Bank A/S mit Schreiben vom 17.03.2015 über ihre Rechtsanwälte diverse Anleger nochmals dazu aufgefordert, die Nachschüsse zu begleichen, und zwar binnen einer Frist von vierzehn Tagen.

In anderen Fällen berichten Anleger davon, dass Mitarbeiter der Saxo-Bank sich bei Ihnen telefonisch gemeldet hätten und ihnen angeboten hätten, nur 50 % der Nachschussforderung zu begleichen, und die Saxo-Bank auf den Rest verzichten würde.

Der NSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Späth hierzu: „Anleger sollten auf jeden Fall prüfen lassen, ob die Nachschussverpflichtungen überhaupt gerechtfertigt sind.. So gibt es auf jeden Fall mehrere Fragen, die zu klären wären, angefangen vom Gerichtsstand, bei dem sich die Frage stellt, ob er in Dänemark, der Schweiz oder Deutschland wäre, über die Frage, ob die Allgemeinen Geschäftsbedingungen überhaupt wirksam einbezogen wurden, auch z.B. die Frage, ob derartige Hebelprodukte überhaupt an Privatanleger verkauft werden durften, ob die Kursfindung überhaupt in Ordnung war und zahlreiche weitere Fragen.“

In einigen bekannt gewordenen Fällen haben die Banken teilweise in Fällen, in denen die Anleger Stopp-Loss-Kurse gesetzt haben, die Aufträge erst 30 – 45 Minuten später ausgeführt, wobei sich die Frage stellt, ob dies überhaupt zulässig war.

Teilweise wurden auch Durchschnittskurse berechnet, bei denen ebenfalls fraglich ist, ob es zulässig war, diese an die Anleger weiter zu geben.

Auch stellt sich heraus, dass in diversen Fällen Broker sogar mit den Verlusten der Anleger ihre Verluste ausgleichen konnten, was ebenfalls bereits unzulässig sein könnte.

Fazit: Anleger sollten nicht vorschnell der Zahlungsaufforderung der Saxo-Bank oder anderer Broker oder Banken nachkommen, sondern auf jeden Fall prüfen lassen, ob diese Forderungen zu Recht geltend gemacht werden.

Es gibt mehrere gute Ansatzpunkte für Geschädigte-die natürlich immer im Einzelfall geprüft werden müssen-, um die Forderungen der Banken und Broker abzuwehren.


Betroffene können sich der BSZ e.V.-IG „Schweizer Franken“ anschließen.

Speziell Bankkunden, die sogenannte Stop-Loss Vereinbarungen abgeschlossen haben, meist aufgrund einer Falschberatung der Bank, haben kürzlich immense Schäden hinnehmen müssen. Vor überstürzten, unüberlegten Handlungen wird daher ausdrücklich abgeraten. Der BSZ e.V. arbeitet mit fachkompetenten Anwälten zusammen, welche für Betroffene hilfreich einschreiten können.

"Franken-Kreditnehmer haben gute Chancen, Rechtsansprüche gegen Banken und Vermögensberater geltend zu machen. Sie sollten sich umgehend fachkundig beraten lassen. Mögliche Rechtsansprüche werden dann im Einzelfall geprüft. Da der Rechtsweg jedoch mit hohen Risiken verbunden ist, scheuen sich viele Betroffene davor, Ansprüche geltend zu machen. Prozesskostenfinanzierung bietet hier jedoch einen Ausweg. Mit Hilfe der Prozessfinanzierung erhält der Geschädigte die Chance, einen Anspruch ohne Kostenrisiko einzuklagen."

Die Kreditnehmer wurden in der Regel  zu wenig über die Wirkungsweisen und Risiken der Fremdwährungskredite und die langfristigen Folgen informiert. Banken und Vermögensberater erklären die Verträge oft unzureichend oder gar einseitig.

Generell fordert der BSZ e.V. verständlichere Kredit-Angebotsblätter, die ausreichend über negative Folgen informieren, sowie fundierte Informationen über die Tilgungsträger. Das soll Transparenz hinsichtlich möglicher Chancen, aber vor allem über mögliche Risiken und langfristige Folgen schaffen.

Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft, hat sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert. Derzeit finanziert die Gesellschaft mehr als 100 Schadenersatz- und Rechtsschutzdeckungsprozesse gegen Banken und Versicherungen.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schweizer Franken/Anlagen und Kredite. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 28 .03. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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Freitag, März 27, 2015

Effektiver Anlegerschutz durch massenhafte Anlegerklagen!

Das Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz teilt mit Pressemitteilung vom 26.03.2015 mit, dass der Finanzmarktwächter und der Marktwächter Digitale Welt jetzt mit ihrer Arbeit beginnen werden, nachdem die konzeptionelle Arbeit an der Marktwächterarchitektur abgeschlossen ist. Parallel dazu geht der Aufbau der Marktbeobachtungsprozesse weiter. Erste Beobachtungsergebnisse und die Einrichtung von Beiräten sind für 2015 geplant.

Die Marktwächter sollen mehr Erkenntnisse über die tatsächliche Lage der Verbraucherinnen und Verbraucher im Finanzmarkt und in der digitalen Welt gewinnen sowie ein Frühwarnsystem aufbauen. Grundlage dafür sind Verbraucherbeschwerden, empirische Untersuchungen und perspektivisch ein interaktives Onlineportal. Die Ergebnisse der Marktwächterarbeit werden auch Aufsichts- und Regulierungsbehörden bei ihrer Arbeit unterstützen.

Das Marktwächterprinzip Der Finanzmarktwächter und der Marktwächter Digitale Welt arbeiten nach  dem Prinzip Erkennen, Informieren, Handeln. Sie werden das Marktgeschehen nach Standards der empirischen Sozialforschung beobachten und auswerten. Die Datenerhebung für die Marktbeobachtung findet auf Grundlage der Verbraucherberatung in allen 16 Verbraucherzentralen statt.

Das BMJV fördert beide Marktwächter  vorerst bis Ende 2017 mit  insgesamt 5,6 Mio. Euro pro Jahr.

Dazu der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas: ,,Die Marktwächter stärken den Verbraucherschutz in Deutschland. Sie nehmen das reale Marktgeschehen in den Blick. Empirisch gewonnene Erkenntnisse helfen dabei, Verbraucher zielgenauer und schneller vor Fehlentwicklungen oder dubiosen Angeboten zu schützen. Wir werden damit in Zukunft ,schwarze Schafe' auf den Märkten schneller identifizieren."

Der BSZ e.V. begrüßt und unterstützt jede Initiative die dem Anlegerschutz dient!  Inwieweit die Anleger von der Arbeit der Finanzwächter profitieren werden, bleibt abzuwarten.

Nach den Erfahrungen des BSZ e.V. sind es nicht unbedingt die dubiosen Anbieter des ungeregelten Kapitalmarkts bei denen das meiste Anlegergeld versenkt wird.  Bei dem BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. melden sich täglich verzweifelte  Kleinanleger die Ihr Erspartes und damit ihre Altersvorsorge verloren haben. Meist wurden diese Anleger von "seriösen" Geschäftsbanken, meist der eigenen Haubank in für sie nicht geeignete Anlageprodukte "hineinberaten".

Da wurde offensichtlich auch noch der letzte Euro eingesammelt, egal ob bei Rentner oder Kleinverdiener, wundert sich Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.  Egal ob Immobilen-, Film-, Medien- oder Schiffsfonds, der versprochene Geldsegen ist bei der Bank und nicht auf den Konten der Anleger gelandet.  Ein guter Kriminalroman ist da oft näher an der Realität als so manches Beratungsgespräch der Bankprofis. Da wird dem Kunden die Möglichkeit hohe Profite zu kassieren schmackhaft gemacht.  Natürlich ganz ohne Risiko für das eingesetzte Kapital. 

Heute sitzt so mancher Anleger nicht mehr bei der Bank im bequemen Beratungssessel, sondern demonstriert gemeinsam mit anderen Anlegern, die ihr Geld auch in Schiffsfonds versenkt haben, vor der Bank!  Die Wut der Anleger wächst noch, da in vielen Fällen die Ausschüttungen zurückgefordert werden, was für viele überraschend kommt, weil sie über diese Möglichkeit der Fondsgesellschaft von ihren Beratern gar nicht aufgeklärt wurden.

Bei dem BSZ e.V. kann man die Wut der geschädigten Anleger verstehen: ,,Man muss sich doch nur in ihre Lage versetzen. Sie vertrauen ihr sauer erspartes Geld ihrem Bankberater an, um eine sichere Altersvorsorge aufzubauen. Und dann wird ihnen die Beteiligung an Schiffsfonds empfohlen, die einfach hochriskant sind. Am Ende ist das Geld weg und die Anleger haben den Schaden!"

Ob die Anleger durch die Marktwächter vor diesem finanziellen Desaster geschützt worden wären, darf bezweifelt werden.

Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten Anleger wehren. Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von selbst erledigen.  Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein positives Ergebnis.

Nach einem Anlageverlust hat der Großteil der Anleger nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten, gegen die Verantwortlichen vorzugehen. Denn gerade im Wertpapier- und Kapitalmarkt- Bereich ist mit besonders langwierigen und teuren Prozessen zu rechnen.

Der BSZ e.V. und seine Partner wollen  Rechtssuchenden, insbesondere betrogenen Anlegern, zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Hilfestellung erfolgt einerseits durch kompetente Beratung von Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht, andererseits durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur Rechtsdurchsetzung durch eine mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft.

Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für den Anleger keine weiteren Kosten mehr an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft. Der Anleger hat nicht das geringste Risiko.

Auch die Anlegerschutzvereine wie der BSZ e.V. tragen  mit ihrer Tätigkeit zur Stabilität des Finanzmarktes Deutschland bei, stärken das Vertrauen in einen seriösen deutschen Finanzmarkt und schützen Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und Gesetze. 

Wer ernsthaft rechtliche Vertretung benötigt, kann sich kostenlos und unverbindlich über die BSZ e.V. Interessengemeinschaft informieren lassen.  Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte!

Weitere Informationen
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Bildquelle: © Thomas Max Müller / pixelio.de


Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.03. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Donnerstag, März 26, 2015

MS Hammonia Revolution aus dem HCI Shipping Select XV verkauft

Anleger des Dachfonds HCI Shipping Select XV müssen einen weiteren Abgang verkraften. Der Mehrzweckfrachter MS Hammonia Revolution wurde verkauft.


Wie ,,Fonds professionell online" berichtet, musste das Schiff veräußert werden, da die finanzierende Bank Ende 2014 den Kontokorrentkredit gekündigt hatte. Ein schon beschlossenes Sanierungskonzept war zuvor gescheitert. ,,Durch den Notverkauf dürfte sich die wirtschaftliche Situation des 2005 aufgelegten HCI Shipping Select XV nicht verbessert haben. Von den ursprünglich sieben Schiffen, in die der Dachfonds investiert hat, verbleiben jetzt nur noch vier", so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Denn neben der MS Hammonia Revolution (ehemals MS Beluga Revolution) wurde bereits 2008 der Frachter MS Pacific Castle verkauft und für die Gesellschaft des Containerschiffs MS MarCatania schon 2009 Insolvenzantrag gestellt werden. ,,Anleger, die mit dieser Entwicklung nicht zufrieden sind und finanzielle Verluste befürchten, sollten ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen", empfiehlt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Der Fachanwalt sieht dabei durchaus gute Erfolgsaussichten. Denn häufig sei die Anlageberatung bereits fehlerhaft gewesen. Schiffsfonds seien als renditestarke und sichere Kapitalanlagen auch an Anleger vermittelt worden, die eine sichere Geldanlage suchten, um für das Alter etwas auf die hohe Kante zu legen. ,,Und da sind Schiffsfonds nicht die geeignete Anlageform. Denn sie sind etlichen Risiken ausgesetzt und spekulativ. Da die Anleger in der Regel unternehmerische Beteiligungen erwerben, tragen sie auch das Risiko, das sogar im Totalverlust der Einlage enden kann. Daher hätten die Anleger im Beratungsgespräch auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Ist das nicht geschehen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden", so der Rechtsanwalt.

Eine weitere Möglichkeit, Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können, bietet die Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Demnach müssen die vermittelnden Banken auch ihre Rückvergütungen offen legen. Wurden diese verschwiegen, begründet das ebenfalls den Schadensersatzanspruch.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ HCI Shipping Select XV". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

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können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 26 .03. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

cp

Mittwoch, März 25, 2015

Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite ab 2012 zurückfordern

Nach Urteilen des Bundesgerichtshofs können Kreditbearbeitungsgebühren zurückgefordert werden. Der BGH hatte die Erhebung von Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten im vergangenen Jahr für unzulässig erklärt.


,,Die Bearbeitungsgebühren konnten rückwirkend für zehn Jahre zurückgefordert werden, d.h. die Forderungen für Verträge, die zwischen 2004 und 2011 abgeschlossen wurden, sind inzwischen verjährt falls keine verjährungshemmenden Maßnahmen ergriffen wurden. Aber für Kreditverträge, die seit dem 1. Januar 2012 abgeschlossen wurden, können die Bearbeitungsgebühren nach wie vor zurückgefordert werden. Für diese Verträge gilt jetzt die dreijährige Verjährungsfrist. Die Ansprüche verjähren also zum 31. Dezember 2015", erklärt der BSZ e.V. Verbraucheranwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Entsprechend setzt sich die Verjährungsfrist fort. Bei Kreditverträgen, die 2013 abgeschlossen wurden, sind die Forderungen Ende 2016 verjährt und bei Verträgen aus 2014 setzt die Verjährung Ende 2017 ein. Also sollten besonders Verbraucher, die 2012 einen Kredit aufgenommen haben, jetzt reagieren und die Bearbeitungsgebühren zurückfordern. ,,Aber auch alle anderen Verbraucher sollten handeln. Das Geld macht sich schließlich im eigenen Portemonnaie besser als bei der Bank", so der Rechtsanwalt.

Der BGH hatte im vergangen Jahr entschieden, dass die Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten unzulässig seien. Der Kreditnehmer habe nur den Zins für die Gewährung des Kredits zu zahlen. Die Kreditvergabe erfolge schließlich auch im Interesse der Banken und stelle keine gesonderte Leistung da.

,,Die Praxis zeigt aber auch, dass die Banken sich häufig quer stellen und die Bearbeitungsgebühren nicht zurückzahlen wollen. In solchen Fällen kann ein anwaltliches Schreiben schon Wunder wirken", so der BSZ e.V. Verbraucheranwalt.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die "BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bank und Gebühren". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 25.03.2015 wieder. Durch nachträglich eintretende Änderungen, kann sich die Sach- und Rechtslage ändern
cp

Dienstag, März 24, 2015

Landgericht Berlin verurteilt erneut Sunrise Energy

Das Unternehmen Sunrise Energy schloss im Jahr 2007 Kaufverträge mit Anlegern der Debi Select ab. Diese veräußerten ihre Rechte an der Debi Select noch vor Bekanntwerden der finanziellen Schieflage der Debi Select Gruppe an die Sunrise Energy.


Der erheblich über dem Anlagebetrag liegende Kaufpreis sollte dabei in Raten verteilt über mehrere Jahre gezahlt werden. Nachdem offensichtlich wurde, dass das Kapital der Debi Select Funds durch riskante Beteiligungen verloren war, stellte die Sunrise Energy teilweise die Ratenzahlungen ein und kündigte an, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte reichte daraufhin im Jahr 2013 für einen Anleger Klage vor dem Landgericht Berlin ein. Das Landgericht gab der Klage statt und verurteilte die Sunrise Energy zur vertragsgemäßen Zahlung. Hiergegen legte die Sunrise Energy Berufung ein. 
Das Kammergericht Berlin erteilte den Parteien daraufhin den Hinweis, dass es beabsichtige, die Berufung der Sunrise Energy zurückzuweisen, da sie keine Aussicht auf Erfolg habe. Denn das Landgericht Berlin habe zutreffend festgestellt, dass zwischen den Parteien wirksame Kaufverträge abgeschlossen worden seien. Auch hätten sich der Kläger und die Sunrise Energy verbindlich auf einen Kaufpreis geeinigt.

In der Zwischenzeit hat nun auch das Landgericht Berlin die Sunrise Energy erneut zur Zahlung verurteilt, nachdem  die Rechtsanwälte für einen weiteren Mandanten Klage gegen Sunrise Energy eingereicht hatte. Die Gesellschaft hatte es unterlassen, rechtzeitig die Bereitschaft, sich gegen die Klage verteidigen zu wollen, gegenüber dem Gericht anzuzeigen.

,,Es ist erfreulich, dass sich sowohl das Landgericht als auch das Kammergericht Berlin unserer Rechtsansicht angeschlossen haben", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, LL.M., M.A.,. ,,Wir sind daher zuversichtlich, dass das Landgericht Berlin auch bei den weiteren von uns für unsere Mandanten geführten Verfahren weiterhin bei seiner Linie bleibt und die Sunrise Energy verurteilen wird."

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