Betroffene schließen sich dem BSZ e.V. an. Banken fordern Anleger nach wie vor zum Zahlen von Nachschüssen in exorbitanter Höhe auf. Zahlreichen Anlegern droht Privatinsolvenz! Oftmals gute Ansatzpunkte für Betroffene!
Nach der Entscheidung der Schweizerischen
Nationalbank, den Kurs des Schweizer Franken am 15. Januar 2015 überraschend
frei zu geben, war der Schweizer Franken massiv in die Höhe geschnellt, auf zum
Teil 0,85 €/Franken. Der Euro hatte somit im Verhältnis zum Schweizer Franken
binnen kurzer Zeit fast 30 % an Wert
verloren.
Viele Anleger sitzen inzwischen auf massivsten
Verlusten, schlimmer noch, haben existenzbedrohende Verluste zu befürchten, wie
der BSZ e.V. bereits berichtete.
Anleger, die in Schweizer Franken/Euro-Hebelprodukte
investiert haben, hatten oftmals den Verlust ihres gesamten Eigenkapitals zu
verschmerzen. Durch den immensen Hebel, der teilweise bei 100, manchmal sogar
bis zu 500 lag, haben sich die Verluste potenziert- sehr häufig weisen
nunmehr die Konten extreme Debit-Salden auf.
Banken wie die Saxo-Bank A/S aus Dänemark und
Broker waren inzwischen dazu
übergegangen, die Anleger zum Einzahlen von Nachschüssen aufzufordern, die sie
oftmals binnen weniger Tage leisten sollten.
Die Folgen der Nachzahlung wären für viele
Anleger geradezu ruinös:
Wie z.B. Spiegel online mit Datum vom
19.03.2015 berichtet, droht diversen Anlegern der Bankrott, so wird z.B. ein
Ingenieur in Spiegel online erwähnt, der 2.800,- € investiert hatte und nun
280.000,- € nachschießen soll weil das dortige Finanzprodukt im Verhältnis 1 :
400 gehebelt wurde.
Die Verzweiflung unter vielen Anlegern ist
daher zur Zeit nach wie vor groß, denn inzwischen hat z.B. die Saxo-Bank A/S
mit Schreiben vom 17.03.2015 über ihre Rechtsanwälte diverse Anleger nochmals
dazu aufgefordert, die Nachschüsse zu begleichen, und zwar binnen einer Frist
von vierzehn Tagen.
In anderen Fällen berichten Anleger davon,
dass Mitarbeiter der Saxo-Bank sich bei Ihnen telefonisch gemeldet hätten und
ihnen angeboten hätten, nur 50 % der Nachschussforderung zu begleichen, und die
Saxo-Bank auf den Rest verzichten würde.
Der NSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Späth
hierzu: „Anleger sollten auf jeden Fall prüfen lassen, ob die
Nachschussverpflichtungen überhaupt gerechtfertigt sind.. So gibt es auf jeden
Fall mehrere Fragen, die zu klären wären, angefangen vom Gerichtsstand, bei dem
sich die Frage stellt, ob er in Dänemark, der Schweiz oder Deutschland wäre,
über die Frage, ob die Allgemeinen Geschäftsbedingungen überhaupt wirksam
einbezogen wurden, auch z.B. die Frage, ob derartige Hebelprodukte überhaupt an
Privatanleger verkauft werden durften, ob die Kursfindung überhaupt in Ordnung
war und zahlreiche weitere Fragen.“
In einigen bekannt gewordenen Fällen haben
die Banken teilweise in Fällen, in denen die Anleger Stopp-Loss-Kurse gesetzt
haben, die Aufträge erst 30 – 45 Minuten später ausgeführt, wobei sich die
Frage stellt, ob dies überhaupt zulässig war.
Teilweise wurden auch Durchschnittskurse
berechnet, bei denen ebenfalls fraglich ist, ob es zulässig war, diese an die
Anleger weiter zu geben.
Auch stellt sich heraus, dass in diversen
Fällen Broker sogar mit den Verlusten der Anleger ihre Verluste ausgleichen
konnten, was ebenfalls bereits unzulässig sein könnte.
Fazit: Anleger sollten nicht vorschnell der
Zahlungsaufforderung der Saxo-Bank oder anderer Broker oder Banken nachkommen,
sondern auf jeden Fall prüfen lassen, ob diese Forderungen zu Recht geltend
gemacht werden.
Es gibt mehrere gute Ansatzpunkte für
Geschädigte-die natürlich immer im Einzelfall geprüft werden müssen-, um die
Forderungen der Banken und Broker abzuwehren.
Betroffene können sich der BSZ e.V.-IG
„Schweizer Franken“ anschließen.
Speziell Bankkunden, die
sogenannte Stop-Loss Vereinbarungen abgeschlossen haben, meist aufgrund einer
Falschberatung der Bank, haben kürzlich immense Schäden hinnehmen müssen. Vor
überstürzten, unüberlegten Handlungen wird daher ausdrücklich abgeraten. Der
BSZ e.V. arbeitet mit fachkompetenten Anwälten zusammen, welche für Betroffene hilfreich
einschreiten können.
"Franken-Kreditnehmer haben gute Chancen, Rechtsansprüche gegen Banken und Vermögensberater geltend zu machen. Sie sollten sich umgehend fachkundig beraten lassen. Mögliche Rechtsansprüche werden dann im Einzelfall geprüft. Da der Rechtsweg jedoch mit hohen Risiken verbunden ist, scheuen sich viele Betroffene davor, Ansprüche geltend zu machen. Prozesskostenfinanzierung bietet hier jedoch einen Ausweg. Mit Hilfe der Prozessfinanzierung erhält der Geschädigte die Chance, einen Anspruch ohne Kostenrisiko einzuklagen."
"Franken-Kreditnehmer haben gute Chancen, Rechtsansprüche gegen Banken und Vermögensberater geltend zu machen. Sie sollten sich umgehend fachkundig beraten lassen. Mögliche Rechtsansprüche werden dann im Einzelfall geprüft. Da der Rechtsweg jedoch mit hohen Risiken verbunden ist, scheuen sich viele Betroffene davor, Ansprüche geltend zu machen. Prozesskostenfinanzierung bietet hier jedoch einen Ausweg. Mit Hilfe der Prozessfinanzierung erhält der Geschädigte die Chance, einen Anspruch ohne Kostenrisiko einzuklagen."
Die Kreditnehmer wurden in der Regel zu wenig über die Wirkungsweisen und Risiken der Fremdwährungskredite und die langfristigen Folgen informiert. Banken und Vermögensberater erklären die Verträge oft unzureichend oder gar einseitig.
Generell fordert der BSZ e.V. verständlichere Kredit-Angebotsblätter, die ausreichend über negative Folgen informieren, sowie fundierte Informationen über die Tilgungsträger. Das soll Transparenz hinsichtlich möglicher Chancen, aber vor allem über mögliche Risiken und langfristige Folgen schaffen.
Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft, hat sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert. Derzeit finanziert die Gesellschaft mehr als 100 Schadenersatz- und Rechtsschutzdeckungsprozesse gegen Banken und Versicherungen.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schweizer Franken/Anlagen und Kredite. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Bildquelle: © michael berger / pixelio.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 28 .03. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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