Samstag, März 28, 2015

Schweizer Franken/Euro-Kurs: – Banken fordern Millionen von Anleger ein. Betroffene wehren sich!

Betroffene schließen sich dem BSZ e.V. an. Banken fordern Anleger nach wie vor zum Zahlen von Nachschüssen in exorbitanter Höhe auf. Zahlreichen Anlegern droht Privatinsolvenz! Oftmals gute Ansatzpunkte für Betroffene!


Nach der Entscheidung der Schweizerischen Nationalbank, den Kurs des Schweizer Franken am 15. Januar 2015 überraschend frei zu geben, war der Schweizer Franken massiv in die Höhe geschnellt, auf zum Teil 0,85 €/Franken. Der Euro hatte somit im Verhältnis zum Schweizer Franken binnen kurzer Zeit fast 30 %  an Wert verloren.

Viele Anleger sitzen inzwischen auf massivsten Verlusten, schlimmer noch, haben existenzbedrohende Verluste zu befürchten, wie der BSZ e.V. bereits berichtete.

Anleger, die in Schweizer Franken/Euro-Hebelprodukte investiert haben, hatten oftmals den Verlust ihres gesamten Eigenkapitals zu verschmerzen. Durch den immensen Hebel, der teilweise bei 100, manchmal sogar bis zu 500 lag, haben sich die Verluste potenziert- sehr häufig weisen nunmehr die Konten extreme Debit-Salden auf.

Banken wie die Saxo-Bank A/S aus Dänemark und Broker waren inzwischen  dazu übergegangen, die Anleger zum Einzahlen von Nachschüssen aufzufordern, die sie oftmals binnen weniger Tage leisten sollten.

Die Folgen der Nachzahlung wären für viele Anleger geradezu ruinös:

Wie z.B. Spiegel online mit Datum vom 19.03.2015 berichtet, droht diversen Anlegern der Bankrott, so wird z.B. ein Ingenieur in Spiegel online erwähnt, der 2.800,- € investiert hatte und nun 280.000,- € nachschießen soll weil das dortige Finanzprodukt im Verhältnis 1 : 400 gehebelt wurde.

Die Verzweiflung unter vielen Anlegern ist daher zur Zeit nach wie vor groß, denn inzwischen hat z.B. die Saxo-Bank A/S mit Schreiben vom 17.03.2015 über ihre Rechtsanwälte diverse Anleger nochmals dazu aufgefordert, die Nachschüsse zu begleichen, und zwar binnen einer Frist von vierzehn Tagen.

In anderen Fällen berichten Anleger davon, dass Mitarbeiter der Saxo-Bank sich bei Ihnen telefonisch gemeldet hätten und ihnen angeboten hätten, nur 50 % der Nachschussforderung zu begleichen, und die Saxo-Bank auf den Rest verzichten würde.

Der NSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Späth hierzu: „Anleger sollten auf jeden Fall prüfen lassen, ob die Nachschussverpflichtungen überhaupt gerechtfertigt sind.. So gibt es auf jeden Fall mehrere Fragen, die zu klären wären, angefangen vom Gerichtsstand, bei dem sich die Frage stellt, ob er in Dänemark, der Schweiz oder Deutschland wäre, über die Frage, ob die Allgemeinen Geschäftsbedingungen überhaupt wirksam einbezogen wurden, auch z.B. die Frage, ob derartige Hebelprodukte überhaupt an Privatanleger verkauft werden durften, ob die Kursfindung überhaupt in Ordnung war und zahlreiche weitere Fragen.“

In einigen bekannt gewordenen Fällen haben die Banken teilweise in Fällen, in denen die Anleger Stopp-Loss-Kurse gesetzt haben, die Aufträge erst 30 – 45 Minuten später ausgeführt, wobei sich die Frage stellt, ob dies überhaupt zulässig war.

Teilweise wurden auch Durchschnittskurse berechnet, bei denen ebenfalls fraglich ist, ob es zulässig war, diese an die Anleger weiter zu geben.

Auch stellt sich heraus, dass in diversen Fällen Broker sogar mit den Verlusten der Anleger ihre Verluste ausgleichen konnten, was ebenfalls bereits unzulässig sein könnte.

Fazit: Anleger sollten nicht vorschnell der Zahlungsaufforderung der Saxo-Bank oder anderer Broker oder Banken nachkommen, sondern auf jeden Fall prüfen lassen, ob diese Forderungen zu Recht geltend gemacht werden.

Es gibt mehrere gute Ansatzpunkte für Geschädigte-die natürlich immer im Einzelfall geprüft werden müssen-, um die Forderungen der Banken und Broker abzuwehren.


Betroffene können sich der BSZ e.V.-IG „Schweizer Franken“ anschließen.

Speziell Bankkunden, die sogenannte Stop-Loss Vereinbarungen abgeschlossen haben, meist aufgrund einer Falschberatung der Bank, haben kürzlich immense Schäden hinnehmen müssen. Vor überstürzten, unüberlegten Handlungen wird daher ausdrücklich abgeraten. Der BSZ e.V. arbeitet mit fachkompetenten Anwälten zusammen, welche für Betroffene hilfreich einschreiten können.

"Franken-Kreditnehmer haben gute Chancen, Rechtsansprüche gegen Banken und Vermögensberater geltend zu machen. Sie sollten sich umgehend fachkundig beraten lassen. Mögliche Rechtsansprüche werden dann im Einzelfall geprüft. Da der Rechtsweg jedoch mit hohen Risiken verbunden ist, scheuen sich viele Betroffene davor, Ansprüche geltend zu machen. Prozesskostenfinanzierung bietet hier jedoch einen Ausweg. Mit Hilfe der Prozessfinanzierung erhält der Geschädigte die Chance, einen Anspruch ohne Kostenrisiko einzuklagen."

Die Kreditnehmer wurden in der Regel  zu wenig über die Wirkungsweisen und Risiken der Fremdwährungskredite und die langfristigen Folgen informiert. Banken und Vermögensberater erklären die Verträge oft unzureichend oder gar einseitig.

Generell fordert der BSZ e.V. verständlichere Kredit-Angebotsblätter, die ausreichend über negative Folgen informieren, sowie fundierte Informationen über die Tilgungsträger. Das soll Transparenz hinsichtlich möglicher Chancen, aber vor allem über mögliche Risiken und langfristige Folgen schaffen.

Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft, hat sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert. Derzeit finanziert die Gesellschaft mehr als 100 Schadenersatz- und Rechtsschutzdeckungsprozesse gegen Banken und Versicherungen.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schweizer Franken/Anlagen und Kredite. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu  

Direkter Link zum Kontaktformular:

http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=4ee3cc3de6bba192a2e52913f7177118


Bildquelle: © michael berger / pixelio.de 

Dieser Text gibt den Beitrag vom 28 .03. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
drwspä


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