Samstag, März 28, 2015

Schweizer Franken/Euro-Kurs: – Banken fordern Millionen von Anleger ein. Betroffene wehren sich!

Betroffene schließen sich dem BSZ e.V. an. Banken fordern Anleger nach wie vor zum Zahlen von Nachschüssen in exorbitanter Höhe auf. Zahlreichen Anlegern droht Privatinsolvenz! Oftmals gute Ansatzpunkte für Betroffene!


Nach der Entscheidung der Schweizerischen Nationalbank, den Kurs des Schweizer Franken am 15. Januar 2015 überraschend frei zu geben, war der Schweizer Franken massiv in die Höhe geschnellt, auf zum Teil 0,85 €/Franken. Der Euro hatte somit im Verhältnis zum Schweizer Franken binnen kurzer Zeit fast 30 %  an Wert verloren.

Viele Anleger sitzen inzwischen auf massivsten Verlusten, schlimmer noch, haben existenzbedrohende Verluste zu befürchten, wie der BSZ e.V. bereits berichtete.

Anleger, die in Schweizer Franken/Euro-Hebelprodukte investiert haben, hatten oftmals den Verlust ihres gesamten Eigenkapitals zu verschmerzen. Durch den immensen Hebel, der teilweise bei 100, manchmal sogar bis zu 500 lag, haben sich die Verluste potenziert- sehr häufig weisen nunmehr die Konten extreme Debit-Salden auf.

Banken wie die Saxo-Bank A/S aus Dänemark und Broker waren inzwischen  dazu übergegangen, die Anleger zum Einzahlen von Nachschüssen aufzufordern, die sie oftmals binnen weniger Tage leisten sollten.

Die Folgen der Nachzahlung wären für viele Anleger geradezu ruinös:

Wie z.B. Spiegel online mit Datum vom 19.03.2015 berichtet, droht diversen Anlegern der Bankrott, so wird z.B. ein Ingenieur in Spiegel online erwähnt, der 2.800,- € investiert hatte und nun 280.000,- € nachschießen soll weil das dortige Finanzprodukt im Verhältnis 1 : 400 gehebelt wurde.

Die Verzweiflung unter vielen Anlegern ist daher zur Zeit nach wie vor groß, denn inzwischen hat z.B. die Saxo-Bank A/S mit Schreiben vom 17.03.2015 über ihre Rechtsanwälte diverse Anleger nochmals dazu aufgefordert, die Nachschüsse zu begleichen, und zwar binnen einer Frist von vierzehn Tagen.

In anderen Fällen berichten Anleger davon, dass Mitarbeiter der Saxo-Bank sich bei Ihnen telefonisch gemeldet hätten und ihnen angeboten hätten, nur 50 % der Nachschussforderung zu begleichen, und die Saxo-Bank auf den Rest verzichten würde.

Der NSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Späth hierzu: „Anleger sollten auf jeden Fall prüfen lassen, ob die Nachschussverpflichtungen überhaupt gerechtfertigt sind.. So gibt es auf jeden Fall mehrere Fragen, die zu klären wären, angefangen vom Gerichtsstand, bei dem sich die Frage stellt, ob er in Dänemark, der Schweiz oder Deutschland wäre, über die Frage, ob die Allgemeinen Geschäftsbedingungen überhaupt wirksam einbezogen wurden, auch z.B. die Frage, ob derartige Hebelprodukte überhaupt an Privatanleger verkauft werden durften, ob die Kursfindung überhaupt in Ordnung war und zahlreiche weitere Fragen.“

In einigen bekannt gewordenen Fällen haben die Banken teilweise in Fällen, in denen die Anleger Stopp-Loss-Kurse gesetzt haben, die Aufträge erst 30 – 45 Minuten später ausgeführt, wobei sich die Frage stellt, ob dies überhaupt zulässig war.

Teilweise wurden auch Durchschnittskurse berechnet, bei denen ebenfalls fraglich ist, ob es zulässig war, diese an die Anleger weiter zu geben.

Auch stellt sich heraus, dass in diversen Fällen Broker sogar mit den Verlusten der Anleger ihre Verluste ausgleichen konnten, was ebenfalls bereits unzulässig sein könnte.

Fazit: Anleger sollten nicht vorschnell der Zahlungsaufforderung der Saxo-Bank oder anderer Broker oder Banken nachkommen, sondern auf jeden Fall prüfen lassen, ob diese Forderungen zu Recht geltend gemacht werden.

Es gibt mehrere gute Ansatzpunkte für Geschädigte-die natürlich immer im Einzelfall geprüft werden müssen-, um die Forderungen der Banken und Broker abzuwehren.


Betroffene können sich der BSZ e.V.-IG „Schweizer Franken“ anschließen.

Speziell Bankkunden, die sogenannte Stop-Loss Vereinbarungen abgeschlossen haben, meist aufgrund einer Falschberatung der Bank, haben kürzlich immense Schäden hinnehmen müssen. Vor überstürzten, unüberlegten Handlungen wird daher ausdrücklich abgeraten. Der BSZ e.V. arbeitet mit fachkompetenten Anwälten zusammen, welche für Betroffene hilfreich einschreiten können.

"Franken-Kreditnehmer haben gute Chancen, Rechtsansprüche gegen Banken und Vermögensberater geltend zu machen. Sie sollten sich umgehend fachkundig beraten lassen. Mögliche Rechtsansprüche werden dann im Einzelfall geprüft. Da der Rechtsweg jedoch mit hohen Risiken verbunden ist, scheuen sich viele Betroffene davor, Ansprüche geltend zu machen. Prozesskostenfinanzierung bietet hier jedoch einen Ausweg. Mit Hilfe der Prozessfinanzierung erhält der Geschädigte die Chance, einen Anspruch ohne Kostenrisiko einzuklagen."

Die Kreditnehmer wurden in der Regel  zu wenig über die Wirkungsweisen und Risiken der Fremdwährungskredite und die langfristigen Folgen informiert. Banken und Vermögensberater erklären die Verträge oft unzureichend oder gar einseitig.

Generell fordert der BSZ e.V. verständlichere Kredit-Angebotsblätter, die ausreichend über negative Folgen informieren, sowie fundierte Informationen über die Tilgungsträger. Das soll Transparenz hinsichtlich möglicher Chancen, aber vor allem über mögliche Risiken und langfristige Folgen schaffen.

Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft, hat sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert. Derzeit finanziert die Gesellschaft mehr als 100 Schadenersatz- und Rechtsschutzdeckungsprozesse gegen Banken und Versicherungen.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schweizer Franken/Anlagen und Kredite. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 28 .03. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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Freitag, März 27, 2015

Effektiver Anlegerschutz durch massenhafte Anlegerklagen!

Das Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz teilt mit Pressemitteilung vom 26.03.2015 mit, dass der Finanzmarktwächter und der Marktwächter Digitale Welt jetzt mit ihrer Arbeit beginnen werden, nachdem die konzeptionelle Arbeit an der Marktwächterarchitektur abgeschlossen ist. Parallel dazu geht der Aufbau der Marktbeobachtungsprozesse weiter. Erste Beobachtungsergebnisse und die Einrichtung von Beiräten sind für 2015 geplant.

Die Marktwächter sollen mehr Erkenntnisse über die tatsächliche Lage der Verbraucherinnen und Verbraucher im Finanzmarkt und in der digitalen Welt gewinnen sowie ein Frühwarnsystem aufbauen. Grundlage dafür sind Verbraucherbeschwerden, empirische Untersuchungen und perspektivisch ein interaktives Onlineportal. Die Ergebnisse der Marktwächterarbeit werden auch Aufsichts- und Regulierungsbehörden bei ihrer Arbeit unterstützen.

Das Marktwächterprinzip Der Finanzmarktwächter und der Marktwächter Digitale Welt arbeiten nach  dem Prinzip Erkennen, Informieren, Handeln. Sie werden das Marktgeschehen nach Standards der empirischen Sozialforschung beobachten und auswerten. Die Datenerhebung für die Marktbeobachtung findet auf Grundlage der Verbraucherberatung in allen 16 Verbraucherzentralen statt.

Das BMJV fördert beide Marktwächter  vorerst bis Ende 2017 mit  insgesamt 5,6 Mio. Euro pro Jahr.

Dazu der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas: ,,Die Marktwächter stärken den Verbraucherschutz in Deutschland. Sie nehmen das reale Marktgeschehen in den Blick. Empirisch gewonnene Erkenntnisse helfen dabei, Verbraucher zielgenauer und schneller vor Fehlentwicklungen oder dubiosen Angeboten zu schützen. Wir werden damit in Zukunft ,schwarze Schafe' auf den Märkten schneller identifizieren."

Der BSZ e.V. begrüßt und unterstützt jede Initiative die dem Anlegerschutz dient!  Inwieweit die Anleger von der Arbeit der Finanzwächter profitieren werden, bleibt abzuwarten.

Nach den Erfahrungen des BSZ e.V. sind es nicht unbedingt die dubiosen Anbieter des ungeregelten Kapitalmarkts bei denen das meiste Anlegergeld versenkt wird.  Bei dem BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. melden sich täglich verzweifelte  Kleinanleger die Ihr Erspartes und damit ihre Altersvorsorge verloren haben. Meist wurden diese Anleger von "seriösen" Geschäftsbanken, meist der eigenen Haubank in für sie nicht geeignete Anlageprodukte "hineinberaten".

Da wurde offensichtlich auch noch der letzte Euro eingesammelt, egal ob bei Rentner oder Kleinverdiener, wundert sich Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.  Egal ob Immobilen-, Film-, Medien- oder Schiffsfonds, der versprochene Geldsegen ist bei der Bank und nicht auf den Konten der Anleger gelandet.  Ein guter Kriminalroman ist da oft näher an der Realität als so manches Beratungsgespräch der Bankprofis. Da wird dem Kunden die Möglichkeit hohe Profite zu kassieren schmackhaft gemacht.  Natürlich ganz ohne Risiko für das eingesetzte Kapital. 

Heute sitzt so mancher Anleger nicht mehr bei der Bank im bequemen Beratungssessel, sondern demonstriert gemeinsam mit anderen Anlegern, die ihr Geld auch in Schiffsfonds versenkt haben, vor der Bank!  Die Wut der Anleger wächst noch, da in vielen Fällen die Ausschüttungen zurückgefordert werden, was für viele überraschend kommt, weil sie über diese Möglichkeit der Fondsgesellschaft von ihren Beratern gar nicht aufgeklärt wurden.

Bei dem BSZ e.V. kann man die Wut der geschädigten Anleger verstehen: ,,Man muss sich doch nur in ihre Lage versetzen. Sie vertrauen ihr sauer erspartes Geld ihrem Bankberater an, um eine sichere Altersvorsorge aufzubauen. Und dann wird ihnen die Beteiligung an Schiffsfonds empfohlen, die einfach hochriskant sind. Am Ende ist das Geld weg und die Anleger haben den Schaden!"

Ob die Anleger durch die Marktwächter vor diesem finanziellen Desaster geschützt worden wären, darf bezweifelt werden.

Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten Anleger wehren. Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von selbst erledigen.  Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein positives Ergebnis.

Nach einem Anlageverlust hat der Großteil der Anleger nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten, gegen die Verantwortlichen vorzugehen. Denn gerade im Wertpapier- und Kapitalmarkt- Bereich ist mit besonders langwierigen und teuren Prozessen zu rechnen.

Der BSZ e.V. und seine Partner wollen  Rechtssuchenden, insbesondere betrogenen Anlegern, zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Hilfestellung erfolgt einerseits durch kompetente Beratung von Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht, andererseits durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur Rechtsdurchsetzung durch eine mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft.

Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für den Anleger keine weiteren Kosten mehr an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft. Der Anleger hat nicht das geringste Risiko.

Auch die Anlegerschutzvereine wie der BSZ e.V. tragen  mit ihrer Tätigkeit zur Stabilität des Finanzmarktes Deutschland bei, stärken das Vertrauen in einen seriösen deutschen Finanzmarkt und schützen Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und Gesetze. 

Wer ernsthaft rechtliche Vertretung benötigt, kann sich kostenlos und unverbindlich über die BSZ e.V. Interessengemeinschaft informieren lassen.  Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte!

Weitere Informationen
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.03. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Donnerstag, März 26, 2015

MS Hammonia Revolution aus dem HCI Shipping Select XV verkauft

Anleger des Dachfonds HCI Shipping Select XV müssen einen weiteren Abgang verkraften. Der Mehrzweckfrachter MS Hammonia Revolution wurde verkauft.


Wie ,,Fonds professionell online" berichtet, musste das Schiff veräußert werden, da die finanzierende Bank Ende 2014 den Kontokorrentkredit gekündigt hatte. Ein schon beschlossenes Sanierungskonzept war zuvor gescheitert. ,,Durch den Notverkauf dürfte sich die wirtschaftliche Situation des 2005 aufgelegten HCI Shipping Select XV nicht verbessert haben. Von den ursprünglich sieben Schiffen, in die der Dachfonds investiert hat, verbleiben jetzt nur noch vier", so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Denn neben der MS Hammonia Revolution (ehemals MS Beluga Revolution) wurde bereits 2008 der Frachter MS Pacific Castle verkauft und für die Gesellschaft des Containerschiffs MS MarCatania schon 2009 Insolvenzantrag gestellt werden. ,,Anleger, die mit dieser Entwicklung nicht zufrieden sind und finanzielle Verluste befürchten, sollten ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen", empfiehlt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Der Fachanwalt sieht dabei durchaus gute Erfolgsaussichten. Denn häufig sei die Anlageberatung bereits fehlerhaft gewesen. Schiffsfonds seien als renditestarke und sichere Kapitalanlagen auch an Anleger vermittelt worden, die eine sichere Geldanlage suchten, um für das Alter etwas auf die hohe Kante zu legen. ,,Und da sind Schiffsfonds nicht die geeignete Anlageform. Denn sie sind etlichen Risiken ausgesetzt und spekulativ. Da die Anleger in der Regel unternehmerische Beteiligungen erwerben, tragen sie auch das Risiko, das sogar im Totalverlust der Einlage enden kann. Daher hätten die Anleger im Beratungsgespräch auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Ist das nicht geschehen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden", so der Rechtsanwalt.

Eine weitere Möglichkeit, Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können, bietet die Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Demnach müssen die vermittelnden Banken auch ihre Rückvergütungen offen legen. Wurden diese verschwiegen, begründet das ebenfalls den Schadensersatzanspruch.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ HCI Shipping Select XV". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 26 .03. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

cp

Mittwoch, März 25, 2015

Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite ab 2012 zurückfordern

Nach Urteilen des Bundesgerichtshofs können Kreditbearbeitungsgebühren zurückgefordert werden. Der BGH hatte die Erhebung von Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten im vergangenen Jahr für unzulässig erklärt.


,,Die Bearbeitungsgebühren konnten rückwirkend für zehn Jahre zurückgefordert werden, d.h. die Forderungen für Verträge, die zwischen 2004 und 2011 abgeschlossen wurden, sind inzwischen verjährt falls keine verjährungshemmenden Maßnahmen ergriffen wurden. Aber für Kreditverträge, die seit dem 1. Januar 2012 abgeschlossen wurden, können die Bearbeitungsgebühren nach wie vor zurückgefordert werden. Für diese Verträge gilt jetzt die dreijährige Verjährungsfrist. Die Ansprüche verjähren also zum 31. Dezember 2015", erklärt der BSZ e.V. Verbraucheranwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Entsprechend setzt sich die Verjährungsfrist fort. Bei Kreditverträgen, die 2013 abgeschlossen wurden, sind die Forderungen Ende 2016 verjährt und bei Verträgen aus 2014 setzt die Verjährung Ende 2017 ein. Also sollten besonders Verbraucher, die 2012 einen Kredit aufgenommen haben, jetzt reagieren und die Bearbeitungsgebühren zurückfordern. ,,Aber auch alle anderen Verbraucher sollten handeln. Das Geld macht sich schließlich im eigenen Portemonnaie besser als bei der Bank", so der Rechtsanwalt.

Der BGH hatte im vergangen Jahr entschieden, dass die Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten unzulässig seien. Der Kreditnehmer habe nur den Zins für die Gewährung des Kredits zu zahlen. Die Kreditvergabe erfolge schließlich auch im Interesse der Banken und stelle keine gesonderte Leistung da.

,,Die Praxis zeigt aber auch, dass die Banken sich häufig quer stellen und die Bearbeitungsgebühren nicht zurückzahlen wollen. In solchen Fällen kann ein anwaltliches Schreiben schon Wunder wirken", so der BSZ e.V. Verbraucheranwalt.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die "BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bank und Gebühren". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

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Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 25.03.2015 wieder. Durch nachträglich eintretende Änderungen, kann sich die Sach- und Rechtslage ändern
cp

Dienstag, März 24, 2015

Landgericht Berlin verurteilt erneut Sunrise Energy

Das Unternehmen Sunrise Energy schloss im Jahr 2007 Kaufverträge mit Anlegern der Debi Select ab. Diese veräußerten ihre Rechte an der Debi Select noch vor Bekanntwerden der finanziellen Schieflage der Debi Select Gruppe an die Sunrise Energy.


Der erheblich über dem Anlagebetrag liegende Kaufpreis sollte dabei in Raten verteilt über mehrere Jahre gezahlt werden. Nachdem offensichtlich wurde, dass das Kapital der Debi Select Funds durch riskante Beteiligungen verloren war, stellte die Sunrise Energy teilweise die Ratenzahlungen ein und kündigte an, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte reichte daraufhin im Jahr 2013 für einen Anleger Klage vor dem Landgericht Berlin ein. Das Landgericht gab der Klage statt und verurteilte die Sunrise Energy zur vertragsgemäßen Zahlung. Hiergegen legte die Sunrise Energy Berufung ein. 
Das Kammergericht Berlin erteilte den Parteien daraufhin den Hinweis, dass es beabsichtige, die Berufung der Sunrise Energy zurückzuweisen, da sie keine Aussicht auf Erfolg habe. Denn das Landgericht Berlin habe zutreffend festgestellt, dass zwischen den Parteien wirksame Kaufverträge abgeschlossen worden seien. Auch hätten sich der Kläger und die Sunrise Energy verbindlich auf einen Kaufpreis geeinigt.

In der Zwischenzeit hat nun auch das Landgericht Berlin die Sunrise Energy erneut zur Zahlung verurteilt, nachdem  die Rechtsanwälte für einen weiteren Mandanten Klage gegen Sunrise Energy eingereicht hatte. Die Gesellschaft hatte es unterlassen, rechtzeitig die Bereitschaft, sich gegen die Klage verteidigen zu wollen, gegenüber dem Gericht anzuzeigen.

,,Es ist erfreulich, dass sich sowohl das Landgericht als auch das Kammergericht Berlin unserer Rechtsansicht angeschlossen haben", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, LL.M., M.A.,. ,,Wir sind daher zuversichtlich, dass das Landgericht Berlin auch bei den weiteren von uns für unsere Mandanten geführten Verfahren weiterhin bei seiner Linie bleibt und die Sunrise Energy verurteilen wird."

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durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Sunrise Energy". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

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Vorläufiges Insolvenzverfahren über Medico Fonds Nr. 2, 3, 18 und 41 eröffnet

Gleich über vier Medico Fonds der Düsseldorfer Gebau-Gruppe wurde am Amtsgericht Düsseldorf am 18. bzw. 19. März das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Betroffen sind der Medico Rendite Fonds Nr. 2, der Medico Fonds Nr. 3, der Medico Fonds Nr. 18 und der Medico Fonds Nr. 41. Den Anlegern drohen hohe Verluste bis zum Totalverlust des investierten Geldes.

Wie der vorläufige Insolvenzverwalten gegenüber dem ,,Manager Magazin" sagte, werde versucht, die geschlossenen Immobilienfonds zu sanieren und weiterzuführen. Ausgang ungewiss. ,,Die Medico Fonds befinden sich schon längere Zeit in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Selbst wenn noch eine Sanierung gelingen sollte, müssten die Anleger wahrscheinlich ihren Teil dazu beitragen. Und ob die Sanierung dann nachhaltig ist, ist auch ungewiss. Daher sollten die Anleger jetzt ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen. Denn im Fall der Insolvenz droht ihnen der Totalverlust", sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Die Medico Fonds waren besonders bei Ärzten und Apothekern beliebte Investitionsobjekte, u.a. flossen die Gelder in Warenhäuser, Kinos oder Hotels. Allerdings hatten viele Fondsgesellschaften offenbar mit den Schwankungen auf dem Immobilienmarkt und fallenden Verkehrswerten für die Objekte zu kämpfen. Die Folge dürften jetzt die Insolvenzanträge sein. ,,Das zeigt auch deutlich, dass Investitionen in geschlossene Immobilienfonds keineswegs sichere Geldanlagen sind. Im Gegenteil. Die Fonds sind den Schwankungen auf dem Immobilienmarkt ausgeliefert und können dadurch in massive Schwierigkeiten geraten. Für die Anleger kann das mit hohen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust enden", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Allerdings sieht der Fachanwalt auch durchaus gute Chancen für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Denn in der Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Cäsar-Preller: ,,Das ist aber häufig nicht geschehen. Die Risiken, insbesondere das Totalverlust-Risiko, wurden oft verharmlost oder ganz verschwiegen. So eine Falschberatung löst den Schadensersatzanspruch aus." Ebenso hätten die vermittelnden Banken auch häufig ihre Rückvergütungen verschwiegen. ,,Dazu hat der BGH aber klar Stellung bezogen. Diese so genannten Kick-Backs müssen offen gelegt werden. Wurden sie verschwiegen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden", ergänzt der Rechtsanwalt.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Medico Immobilien Fonds". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

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cp

Widerrufsbelehrungen in Immobilienkreditverträgen vermehrt fehlerhaft

In der Vergangenheit haben scheinbar einige Unternehmensjuristen Widerrufsbelehrungen eine ,,eigene Nuance" verliehen. Bei der Prüfung von Kreditverträgen fällt immer häufiger auf, dass Widerrufsbelehrungen in Immobiliendarlehensverträgen relevante Mängel enthalten.


In den letzten Monaten hatte die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei WHP Wegel Hemmerich Partner, vermehrt auch hierauf Verträge überprüft. Die Verbraucherschutzzentrale Hamburg unterstreicht die Vermutung und deckte bei der Analyse von 1.500 Verträgen auf, dass sogar 89,5 % der Verträge betroffen seien. Vorwiegend handelt es sich um Verträge aus den Jahren 2002 bis 2010.

In den Widerrufsbelehrungen ist des Öfteren der Beginn der Widerrufsfrist unklar, Klauseln teilweise verwirrend oder aber nicht fettgedruckt. Scheinbar übersehen wurde bei diesen individuellen Änderungen, die sich durch tausende Verträge ziehen, dass selbst bei kleinsten Fehlern das Widerrufsrecht nicht startet. Wichtig dabei zu wissen: das Widerrufsrecht verjährt nicht! Ein Widerruf bleibt somit möglich, auch noch Jahre nach dem Vertragsschluss. Aber Achtung! Eine Rückabwicklung bedeutet Sie brauchen einen anderen Kreditgeber.

Die großen Banken haben sich teilweise zusammengetan und bieten keine neuen Kredite an, welche zur Umschuldung dienen würden. Jedoch gibt es genug Banken, die trotzdem bereit sind Kredite zu übernehmen. Umso wichtiger ist es strukturiert und zusammen mit einem Anwalt den Widerruf zu vollziehen und nicht auf eigene Faust.

Was bedeutet das für die Praxis?

Vor der Erklärung des Widerrufs sollten Sie bereits eine Anschlussfinanzierung abgeschlossen haben. Die noch vor paar Jahren geschlossenen Baufinanzierungen zu 5 % können so teilweise ohne Vorfälligkeitsentschädigung auf 2 % umgeschuldet werden.

Gerade, wenn es noch keine Anschlussfinanzierung gibt oder ein umschulden nicht gewollt ist, ist der gefundene Fehler nicht selten auch ein guter Hebel um bessere Konditionen für den bestehenden Vertrag auszuhandeln.

Verhandlungen mit den Banken zeigten jedoch, dass die Durchsetzung der Forderungen sich nicht immer ganz einfach darstellen. Banken vertrauen nicht selten darauf, dass Verbraucher Ihre Rechte rechtlich nicht durchsetzen, dies vor allem, wenn kein Anwalt eingeschaltet wird.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte raten betroffenen Kreditnehmern daher Ihre Verträge von einem Fachanwalt überprüfen zu lassen und den Weg zur Umschuldung bzw. Vertragsanpassung mit diesem zu gehen.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die "BSZ e.V. Interessengemeinschaft Widerrufsbelehrungen/ Vorfälligkeitsentschädigung/Umschuldung". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel

Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 24.03.2015 wieder. Durch nachträglich eintretende Änderungen, kann sich die Sach- und Rechtslage ändern.
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Montag, März 23, 2015

Die ,,Goldesel" der Finanzdienstleister machen das, was sie am besten können: ,,Mist"

Viele Kapitalanlagestrategien erweisen sich oft als Reinfälle. Mit Schrottimmobilien, Bauherrenmodellen, Film- und Medienfonds, Schiffsfonds, Schneeball- und Pyramidensystemen, und wertlosen U.S.-Aktien zieht sich eine Ausplünderungsspur durchs ganze Land. Trotzdem präsentieren die ,,Anlageprofis" ständig neue ,,Goldesel" die sie gerne als Insidertipps verkaufen. Natürlich mit Garantie. Auf die Nase fallen, könne man damit nicht, sondern sich eine  goldene Nase verdienen.  Tatsächlich erzielen diese ,,Anlageprofis" mit ihren brandheißen Tipps oft klägliche Ergebnisse die sogar unter der Werteentwicklung des DAX liegen. Tausende geschädigte Anleger stehen dafür als Zeugen.

Die Ratschläge sind oft so mies, dass die Berater ihre Empfehlungen gleich aus der Lostrommel ziehen könnten, wobei sie nach allen Regeln der Wahrscheinlichkeitsrechnung  mehr Erfolg haben müssten. Es gibt Berater die Produkte empfehlen, die dem überwiegenden Teil ihrer  Klienten statt der versprochenen Rendite ein sattes Minus bescheren.

Verantwortlich für das miese Ergebnis ist in vielen Fällen der Erfolgsdruck unter dem die Berater stehen und auch der Tatsache geschuldet, dass die angebotenen Produkte einfach nur mies sind, oder so kompliziert gestrickt wurden,  dass sie keiner mehr versteht. Jahr für Jahr werden Anleger in Deutschland bei dem Versuch sich eine sichere Altersvorsorge aufzubauen regelrecht ausgenommen bis zur bitteren Pleite.

Die Finanzdienstleister entwickeln ständig neue Produkte. Gerade für kleine Investoren werden ständig neue Produkte gestrickt. Dabei wächst für den Anleger die Gefahr den Überblick zu verlieren und scheinbar sicheren Investitionen mit hohen Renditen, die aber z.B. als Altersvorsorge denkbar ungeeignet sind, zu erliegen.

Die meisten Anleger  vertrauen ihren Beratern und haben auch nicht das Wissen oder die Zeit, ihre eigene Recherche über die geplante Anlage durchzuführen. In vielen Fällen ist dem Anleger nicht bewusst wie seine Anlage überhaupt ,,funktioniert".  Aber nur so können Chancen und Risiken erkannt und abgewogen werden.   Gibt es eine Kapitalgarantie? Wenn ja, durch wen? Ist es möglich vor Fälligkeit auf das Geld zuzugreifen? Ist ein Totalverlust möglich? Gibt es einen Insolvenzschutz? Welchen Schutz gibt es überhaupt für den Anleger?

Das Desaster setzt sich für den geprellten Anleger nahtlos fort, wenn er nun versucht sein in den Sand gesetztes Kapital über den Rechtsweg wieder zu erlangen. Wer seine Ansprüche vor einem deutschen Gericht durchsetzen möchte, muss sich auf einen langwierigen und kostspieligen Prozess mit ungewissem Ausgang einrichten berichtet Horst Roosen Vorstand des BSZ® e.V.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben den betroffenen Anlegern  eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Anlage gescheitert was nun?" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

Eine Mitgliedschaft in einer BSZ e.V. - Interessengemeinschaft  bringt dabei viel, kostet aber wenig: Ständig- mehrmals wöchentlich- aktualisierte Topinfos zu aktuellen Kapitalanlage- und Verbraucherthemen, Bündelung der Interessen in zielgerichteten Interessengemeinschaften, Kontakt zu führenden Anwaltskanzleien im Bereich Kapitalanlagerecht und last but not least die Mitgliedschaft in einer starken Gemeinschaft.

Der BSZ e.V. und die mit ihm verbundenen Partner  sorgen dafür, dass der geschädigte Anleger nicht auf seinem Schaden sitzen bleibt, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft übernimmt für den betroffenen Anleger gegebenenfalls das Prozessrisiko. Aufgrund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Beitrag gibt den Sachstand und die Rechtslage vom 23.03.2015 wieder.

Freitag, März 20, 2015

Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung - Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt wegen gewerblichen Betrugs

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  informieren über  Handlungsmöglichkeiten für Geschädigte.


Nachdem in den letzten Wochen bekannt wurde, dass die Staatsanwaltschaft Berlin gegenüber der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) den Vorwurf des gewerblichen Betrugs erhoben hat, unternehmen nun Anleger erste Versuche, ihr Geld wieder zurück zu erhalten.

Nach übereinstimmenden Medienberichten führte sowohl die Staatsanwaltschaft Berlin als auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der letzten Februarwoche eine Durchsuchung bei der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) durch. Hierbei wurden mehrere Tonnen Metall sichergestellt, das aber anscheinend nur zu geringem Anteil tatsächlich aus Gold besteht.

Zu den Ermittlungen kam es, als klar wurde, dass die BWF, so der Vorwurf der BaFin, ein verbotenes Bankgeschäft betreibt. Demnach wurden über 8.000 Anlegern Goldsparverträge mit einem Gesamtvolumen von mehr als 200 Millionen Euro verkauft und den Anlegern zugleich zugesagt, das Gold später zu einem höheren Preis zurückzukaufen. Diese Vorgehensweise der BWF bewertet die BaFin wohl als Bankgeschäft, für das die  Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) aber  anscheinend keine Erlaubnis der BaFin erhalten hatte. Die BaFin hat daher nun die Abwicklung der Gesellschaft angeordnet.

,,Für die Anleger sieht es damit wieder einmal schlecht aus. Es ist zwar zu erwarten, dass es zu einer gewissen Rückzahlung der Anlegergelder kommen könnte, allerdings ist zu befürchten, dass ein Großteil der investierten Gelder verloren ist", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A.,. ,,Es stellt sich damit wie so oft die Frage, wie die Geschädigten ihre Verluste reduzieren können."

Hierfür bestehen mehrere Möglichkeiten: Zum einen kann die Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) zur Rückzahlung des Anlagebetrages aufgefordert werden. Während dies für den Fall, dass der Vorwurf der BaFin zutrifft, dass vorliegend eine Banklizenz erforderlich war, die Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) eine solche aber nicht besaß, rechtlich relativ unproblematisch sein dürfte, ist die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit dieser Vorgehensweise fraglich. Denn sinnvoll ist dies nur dann, wenn die BWF die Rückzahlung auch tatsächlich leisten kann.

Als zweite Möglichkeit ist ein Vorgehen gegen die Verantwortlichen der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) zu nennen. Auch hier gilt wiederum: Wenn der Vorwurf der BaFin zutrifft, dass vorliegend eine Banklizenz erforderlich war, diese die Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) aber nicht besaß, ist hierin eine Verletzung einer Schutznorm aus dem Kreditwesengesetz zu sehen. In Verbindung mit deliktsrechtlichen Normen ergibt sich hieraus ein Schadensersatzanspruch gegen die Verantwortlichen der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF). Eine solche Vorgehensweise kann auch wirtschaftlich Sinn ergeben. Klar dürfte zwar sein, dass die Verantwortlichen der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) nicht über ausreichend Kapital verfügen, um die Ansprüche sämtlicher Anleger zu erfüllen. Zumindest diejenigen, die zeitnah Ansprüche geltend machen, könnten aber durchaus ihre Ansprüche mit Erfolg geltend machen.

Schließlich kann auch gegen etwaige Vermittler vorgegangen werden. ,,Grundlage dieser Vorgehensweise ist die unserer Ansicht nach mangelnde Plausibilität des Anlagekonzepts. Denn wir können nicht nachvollziehen, wie eigentlich die Gewinne, die an die Anleger ausgeschüttet werden sollten, erwirtschaftet werden sollten. Die von der der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) vorgestellte Begründung überzeugt uns nicht wirklich", so Rechtsanwalt Luber weiter. ,,Da zu den Pflichten einer ordnungsgemäßen Anlageberatung aber insbesondere eben auch die Plausibilitätsprüfung gehört, besteht in der Verletzung dieser Pflicht der Ansatzpunkt für einen Schadensersatzanspruch der Anleger."

Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich  erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Anleihen empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.03.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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Mittwoch, März 18, 2015

HCI Schiffsfonds VIII: Unruhige Zeiten für die Anleger

Den Anlegern des HCI Schiffsfonds VIII stehen wieder einmal unruhige Zeiten bevor. Ein Rechtsstreit mit der Bank, ein havariertes und arretiertes Schiff und ein Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken belasten den Fonds, wie das ,,fondstelegramm" berichtet. Die Anleger sollen nun offenbar einen Teil ihrer Ausschüttungen zurückzahlen, um das Schlimmste zu verhindern.


,,Sollten sich die Wogen nicht glätten, könnte der HCI Schiffsfonds VIII sich in die lange Liste insolventer Schiffsfonds einreihen", befürchtet der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Probleme sind beim im Jahr 2004 aufgelegten HCI Schiffsfonds VIII nicht neu. Ursprünglich hatte der Dachfonds in acht Schiffe investiert. Doch für die MS Maria Sibum, MS Pioneer und MS Pandora wurden bereits Insolvenzanträge gestellt. Die Schiffe MS Lake Erie und MT Nordamerika wurden verkauft. So bleiben nur noch die MS Ile de Molene, MS Lake Ontario und MS Ile de Batz übrig.

Wie das ,,fondstelegramm" berichtet, havarierte der Mehrzweckfrachter MS Ile de Molene im Dezember 2014 in einem Sturm. Damit nicht genug: Der Schiffsgesellschaft droht eine Mitschuld, da die Ladung nicht ausreichend befestigt gewesen sein könnte. Von den Versicherern wurde das Schiff arrestiert. Eine Insolvenz könnte drohen. Beim Bulker MS Lake Ontario drückt offenbar ein Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken und beim bereits verkauften Tanker MT Nordamerika hat die finanzierende Bank offenbar entgegen den Absprachen einen Kredit fällig gestellt. Die Schiffsgesellschaft hat dagegen geklagt.

,,Die Anleger des HCI Schiffsfonds VIII haben ja schon einiges mitgemacht, wenn man nur an die drei insolventen Schiffsgesellschaften denkt. Auch jetzt sieht die Lage alles andere als rosig aus. Bevor die Anleger einen Teil ihrer Ausschüttungen wieder zurückzahlen, sollten sie meiner Meinung nach überlegen, ob sie jetzt nicht besser die Notbremse ziehen und ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. Denn ob der Fonds tatsächlich wieder in ruhige Fahrwasser gelangen kann, ist ungewiss", so Cäsar-Preller.

Schadensersatzansprüche können aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Insbesondere über ihr Totalverlust-Risiko. ,,Das ist aber häufig nicht geschehen. Dann kann Schadensersatz geltend gemacht werden", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Außerdem hätten die vermittelnden Banken auch ihre Rückvergütungen offen legen müssen. Cäsar-Preller: ,,Wurden diese so genannten Kick-Backs verschwiegen begründet das nach Rechtsprechung des BGH ebenfalls den Schadensersatzanspruch."

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft " Schiffsfonds/ HCI Schiffsfonds VII ". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Beitrag gibt den Sachstand und die Rechtslage vom 18.03.2015 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können insbesondere die Rechtslage und auf die Einschätzung verändern.
cp

DAB Bank zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt - Neue Hoffnung für Anleger

Rund 40.000 Anleger haben mit Finanzprodukten der Accessio AG (früher Driver & Bengsch AG) viel Geld verloren. In diesem Zusammenhang verurteilte das OLG München jetzt die DAB Bank zur Zahlung von Schadensersatz.


,,Das Urteil dürfte etlichen Anlegern Hoffnung machen, doch noch etwas von ihrem Geld wiederzusehen", begrüßt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, das Urteil des Oberlandesgerichts München. Das OLG ist zu der Auffassung gekommen, dass die DAB Bank nicht nur als Depotbank fungierte, sondern auch zumindest seit 2007 über die Falschberatung der Anleger durch die Accessio AG im Bilde war. Durch diese Kenntnis über die Falschberatung sei die Direktbank gegenüber den Anlegern auch schadensersatzpflichtig.

Damit knüpfte das OLG München an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 19. März 2013 an. Der BGH hatte festgestellt, dass die DAB Bank gegen ihre Warnpflicht verstoßen habe, wenn sie von der Falschberatung gewusst habe und die Anleger trotz dieser Kenntnis nicht vor den Finanzprodukten der Accessio AG gewarnt habe. Das OLG München kam nun zu der Überzeugung, dass die DAB Bank spätestens seit Mitte 2007 von der fehlerhaften Anlageberatung gewusst habe.

Die inzwischen insolvente Accessio AG hatte den Anlegern diverse spekulative Finanzprodukte angeboten ohne ausreichend über die Risiken der Kapitalanlagen aufzuklären. Etwa 40.000 Anleger sollen sich beteiligt haben und der Gesamtschaden bei rund 300 Millionen Euro liegen. Nachdem bei der insolventen Accessio AG aber nichts mehr zu holen war, haben viele Anleger ihr Geld in der Zwischenzeit wohl abgeschrieben. ,,Das war vielleicht zu voreilig. Denn jetzt können Schadensersatzansprüche gegen die DAB Bank geltend gemacht werden, wenn ihr der Verstoß gegen die Warnpflicht nachgewiesen werden kann. Das dürfte zumindest für Anlagen seit 2007 gelten. Allerdings kann die Bank auch noch Revision gegen das Urteil einlegen", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Accessio. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

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Dieser Beitrag gibt den Sachstand und die Rechtslage vom 18.03.2015 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können insbesondere die Rechtslage und auf die Einschätzung verändern.
cp


Der beste Kapitalanlageschutz ist ein wehrhafter Anleger! - Wehren! - Nicht Jammern!

Aus Geld Geld zu machen ist ein komplexes Unterfangen mit vielen wenn und aber und in seiner Entwicklung kaum sicher vorhersehbar. Mit komplexen Entscheidungen die eine schier unübersehbare Menge von Variablen beinhalten sind die Anleger überfordert. Also wird die Entscheidung ausschließlich nach Faustregeln getroffen. Zinsen realistisch, Berater ist freundlich und macht einen kompetenten Eindruck, Produkt hört sich gut an, Arbeitskollege findet es auch gut. Also Ja!


Ausgeblendet wird, dass die schönsten Pläne scheitern können, auch am Markt gut positionierte Unternehmen plötzlich zusammenbrechen können. Falls dies doch kritisch hinterfragt wird, hat der geschulte Berater noch sein Ass im Ärmel: Das Angebot mit Kapitalschutz und fester Rendite! Mit diesem Argument und dem ständig wiederkehrenden Wort "sicher" im Anlageprospekt werden sogar windige Schneeballsysteme an die Frau und den Mann gebracht. Das passt wunderbar in das Anlegerbedürfnis nach einfachen Regeln und Sicherheit.

Leider gibt es im Bereich der Kapitalanlage auch Personen und Unternehmen, deren einziges Ziel es ist, zum Nachteil der Anleger den eigenen Gewinn zu maximieren. Die Zahl der Schadensfälle auf dem deutschen Kapitalmarkt nimmt ständig zu. Ganze Heerscharen betroffener Anleger, die oft von provisionsgetriebener Beratung getäuscht wurden, sind Opfer dieser katastrophalen Situation. Der Bogen der Unkorrektheiten spannt sich vom kleinen Anlageberater bis zu den renommierten Versicherungsgesellschaften und Banken.

Täglich werden auf den Internetseiten des BSZ e.V. www.fachanwalt-hotline.eu und www.rechtsboerse.de   neue Beiträge zu den Themen Anleger- und Verbraucherschutz eingestellt und den Beteiligten somit wertvolle, hochaktuelle Top-Informationen an die Hand gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen aufbauen können - ein Service, der in Deutschland unter den Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!!

Mit der Suchmaschine www.geldfuchs.eu  steht eine Suchmaschine zur Verfügung in der die DSK Deutsche Streitgenossenschaft für Kapitalschutz im BSZ® e.V. ihr Kapitalanlageschutz-Know-How einfließen lässt und dabei das Potential und die Technik der Suchmaschine Google nutzt.

Der BSZ® e.V. hat für geschädigte Anleger einen Anleger Notruf - quasi als "Erste-Hilfe-Station" -  eingerichtet. Wer Verluste bei einer Kapitalanlage - hierzu zählen auch die Versicherungsprodukte mit Kapitalanlagecharakter - erlitten hat oder  befürchtet, kann unter der Rufnummer 06071 -981 681 0 ausführliche schriftliche Empfehlungen zur Einleitung der richtigen Schritte anfordern. 

Der BSZ e.V. und die mit ihm verbundenen Partner  sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft übernimmt für Sie gegebenenfalls das Prozessrisiko. Aufgrund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können.

Falls eine Prozessführung erforderlich ist, wird mit dem jeweiligen Kunden durch die Prozessfinanzierungsgesellschaft eine individuelle Honorarvereinbarung geschlossen. Prinzipiell gilt: Gelingt der Gesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für den Kunden keine weiteren Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten des Prozesskostenfinanzierers! Der Kunde hat nicht das geringste Risiko. Kann die Prozessfinanzierungsgesellschaft  für den Kunden Gelder beitreiben, so erhält sie das prozentuell vereinbarte Erfolgshonorar vom einbringlich gemachten Betrag.

Der BSZ® ist somit einer der "aktivsten" Vereine im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz.

Auch im Jahr 2015 gibt es viel für den BSZ® e.V. zu tun: Unseriöse Anbieter von Kapitalanlagemodellen sind auf dem Vormarsch und versuchen, die Zukunfts- und Versorgungsängste der Menschen auszunutzen mit dubiosen Anlagemodellen und hohen Renditeversprechen.

Eine Mitgliedschaft in einer BSZ e.V. - Interessengemeinschaft  bringt dabei viel, kostet aber wenig: Ständig- mehrmals wöchentlich- aktualisierte Topinfos zu aktuellen Kapitalanlage- und Verbraucherthemen, Bündelung der Interessen in zielgerichteten Interessengemeinschaften, Kontakt zu führenden Anwaltskanzleien im Bereich Kapitalanlagerecht und last but not least die Mitgliedschaft in einer starken Gemeinschaft.

Wenn Anleger glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht,  kann der Rechtsweg die beste Option sein. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften bieten einen fokussierten Ansatz, der den Anlegern eine ehrliche Einschätzung ihrer Chancen zum Ausgleich ihres  finanziellen Schadens vermittelt.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sind hochqualifizierte und seit vielen Jahren am Markt tätige Anwaltskanzleien, die von zahlreichen Dritten, also nicht nur vom BSZ® e.V., als bundesweit renommierte Anwaltskanzleien empfohlen werden. Diese Kanzleien haben nachweislich weit überdurchschnittliche Erfolge seit vielen Jahren im Bereich des Kapitalanlagerechts zu verzeichnen.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrechtsspezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Anlage gescheitert was nun?" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dienstag, März 17, 2015

HCI MS Berit: AG Niebüll eröffnet vorläufiges Insolvenzverfahren

Ein weiterer HCI-Schiffsfonds ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Niebüll hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Containerschiffs MS Berit eröffnet (Az.: 5 IN 10/15). Den Anlegern droht der Totalverlust des eingesetzten Geldes.


,,Es könnte für die Anleger noch schlimmer kommen. Möglicherweise fordert der Insolvenzverwalter auch noch die Ausschüttungen wieder zurück", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller. Deshalb empfiehlt der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht den betroffenen Anlegern zu handeln und ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen.

Schiffsfonds wurden den Anlegern häufig als renditestarke und sichere Kapitalanlagen empfohlen. Die Realität sah dann aber in vielen Fällen anders aus. Im Zuge der anhaltenden Krise der Schifffahrt gerieten immer mehr Fondsgesellschaften in wirtschaftliche Schwierigkeiten und mussten zum Teil Insolvenz anmelden. In der Regel mit beträchtlichem Schaden bis hin zum Totalverlust für die Anleger. ,,Doch genau in dieser fehlerhaften Anlageberatung kann auch die Chance für die Anleger liegen. Denn zu einer anleger- und objektgerechten Beratung gehört auch die Aufklärung über die Risiken der Kapitalanlage", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Wurden die Risiken, insbesondere das Totalverlust-Risiko verschwiegen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

,,Die Erfahrung zeigt, dass Schiffsfonds auch immer wieder an Anleger vermittelt wurden, die an einer sicheren Kapitalanlage zur Altersvorsorge interessiert waren. Schiffsfonds-Anteile sind aber in der Regel unternehmerische Beteiligungen und dementsprechend riskant. Somit sind sie zum Aufbau einer Altersvorsorge denkbar ungeeignet", so der Fachanwalt.

Die vermittelnden Banken hätten in den Beratungsgesprächen aber nicht nur auf die Risiken hinweisen, sondern auch ihre Rückvergütungen offen legen müssen. Diese sog. Kick-Back-Zahlungen können das Provisionsinteresse der Banken offenbaren. ,,Oft genug sind auch noch unverhältnismäßige Innenprovisionen geflossen. Auch diese hätten offen gelegt werden müssen. Denn möglicherweise war die hohe Provision am Ende wichtiger als die Anlageziele der Kunden. Wurden die Kick-Backs oder hohe Innenprovisionen verschwiegen, begründet das auch den Schadensersatzanspruch", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/HCI MS Berit". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller

Dieser Beitrag gibt den Sachstand und die Rechtslage vom 17.03.2015 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können insbesondere die Rechtslage und auf die Einschätzung verändern.
cp

Deltoton: CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 im vorläufigen Insolvenzverfahren

Über die Gesellschaften der CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 wurde am Amtsgericht Würzburg das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Anleger müssen den Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten.


Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, sieht in den Insolvenzanträgen für die CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 schon eine logische Entwicklung. ,,Mit den Ermittlungen gegen die Deltoton GmbH wegen des Verdachts auf Anlagebetrug wurde diese Entwicklung eingeleitet. Es folgte der Insolvenzantrag der Deltoton GmbH und nun sind die CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 offenbar pleite. Leidtragende sind die Anleger, die hohe Verluste befürchten müssen und daher schnell handeln sollten."

Zum Hintergrund: Die Deltoton GmbH ist aus der Frankonia AG hervorgegangen. Zu deren Tochtergesellschaften zählte unter anderem die Capital Sachwert Alliance (CSA), die die Beteiligungsfonds auflegte. Ende 2014 führte die Staatsanwaltschaft Würzburg eine groß angelegte Razzia bei der Deltoton GmbH durch, bei der auch umfangreiches Beweismaterial sichergestellt wurde. Ermittelt wird u.a. wegen Betrugsverdacht. Dabei sollen Anlegergelder zumindest teilweise zweckentfremdet worden sein.

Für die Anleger des CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 könnte es noch dicker kommen. Cäsar-Preller: ,,Auszahlungen haben sie offenbar schon seit geraumer Zeit nicht mehr erhalten. Die Anleger, die ihre Einlage über Ratenzahlungen finanziert haben, könnten aber weiterhin aufgefordert werden, die ausstehenden Raten noch einzuzahlen. Obwohl es eigentlich keine Hoffnung mehr auf Auszahlungen gibt." Daher empfiehlt der erfahrene Rechtsanwalt den betroffenen Anlegern, umgehend zu handeln und ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen.

,,Schadensersatzansprüche können zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anlageberatung oder auch durch so genannte Haustürgeschäfte entstanden sein. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit der Kapitalanlage informiert werden müssen. Das gilt es zu prüfen und einen Ausstieg aus den Fonds zu erreichen", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Deltoton". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller

Dieser Beitrag gibt den Sachstand und die Rechtslage vom 17.03.2015 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können insbesondere die Rechtslage und auf die Einschätzung verändern.
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Montag, März 16, 2015

HCI Schiffsportfolio X: MS Jork Ranger insolvent - Anlegern drohen Verluste

Schlechte Nachrichten für Anleger des Dachfonds HCI Schiffsportfolio X: Über die Gesellschaft des Zielfonds MS Jork Ranger wurde am Amtsgericht Neumünster am 2. März das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 93 IN 24/15). Anleger müssen mit finanziellen Verlusten rechnen.


Für die Anleger, die in den 2005 aufgelegten Dachfonds HCI Schiffsportfolio X investierten, verlief die Beteiligung ohnehin nicht wunschgemäß. ,,Durch den Insolvenzantrag für die Gesellschaft der MS Jork Ranger dürfte sich die Wirtschaftlichkeit des Fonds nicht erhöht haben", so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Ursprünglich hatte der HCI Schiffsportfolio X in sechs Einschiffsgesellschaften investiert. Neben der MS Jork Ranger waren das die Schiffe HR Resolution, HR Mastery D, MS Weserwolf, MS Baltic Castle und MS Vogebulker. Nachdem die MS Baltic Castle, MS Vogebulker und HR Resolution inzwischen verkauft wurden und die MS Jork Ranger insolvent ist, bleiben nur noch zwei Schiffe, um den Fonds in wirtschaftlich ruhigem Fahrwasser zu halten. ,,Ob das gelingt, ist ungewiss. Zumal die Situation in der Handelsschifffahrt nach wie vor angespannt ist. Die Anleger müssen sich wohl auf finanzielle Verluste einstellen befürchtet der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Daher empfiehlt der erfahrene Rechtsanwalt den betroffenen Anlegern, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Diese könnten durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Im Rahmen einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken von Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen aufgeklärt werden müssen. ,,Die Praxis zeigt aber, dass dies häufig nicht geschehen ist. Vielmehr wurden Schiffsfonds häufig als renditestarke und sichere Kapitalanlagen für die Altersvorsorge angepriesen. Eine klare Falschberatung", so der Fachanwalt.

Denn bei Schiffsfonds handelt es sich keineswegs um sichere Kapitalanlagen wie die zahlreichen Insolvenzen in den vergangenen Jahren belegen. Für die Anleger steht regelmäßig der Totalverlust ihres investierten Geldes auf dem Spiel. ,,Schon alleine deshalb hätten sie auch über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Ist das nicht geschehen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Ein weiterer Aspekt für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen können die Rückvergütungen, die die Bank für die Vermittlung erhalten hat, sein. Cäsar-Preller: ,,Nach der Rechtsprechung des BGH müssen diese sog. Kick-Backs offen gelegt werden. Wurden sie verschwiegen, hat sich die Bank schadensersatzpflichtig gemacht." Ob die Bank gegen ihre Beratungspflicht verstoßen hat, muss allerdings immer im Einzelfall geprüft werden. Da Anleger sich seit 2005 an dem HCI Schiffsportfolio X beteiligen konnten, sollten sie mit der Durchsetzung ihrer Forderungen nicht mehr lange warten, da schon bald Verjährung eintreten könnte.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ HCI Schiffsportfolio X". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Beitrag gibt den Sachstand und die Rechtslage vom 16.03.2015 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können insbesondere die Rechtslage und auf die Einschätzung verändern.
cp

Freitag, März 13, 2015

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Shedlin Capital AG ist eröffnet

Am 01.03.2015, 09.00 Uhr, wurde vor dem Amtsgericht Nürnberg das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SHEDLIN Capital AG, vertreten durch den Vorstand, eröffnet. Anmeldeschluss für Anmeldungen von Forderungen zur Insolvenztabelle ist bereits der 02.04.2015.


Die insolvente Shedlin Capital AG hat privaten Anlegern die Möglichkeit geboten, ihr Kapital in verschiedene Publikumsfonds zu platzieren. Insofern können auch die Anleger dieser geschlossenen Fonds betroffen sein, da aufgrund der Insolvenz der Emittentin auch die Zukunft dieser Gesellschaften fraglich ist. Hierbei handelt es sich um Fonds, die weltweit in die Wirtschafts- und Immobilienentwicklungen beispielsweise in Brasilien, China und Osteuropa investieren, soShedlin Middle East Health Care Fonds I und II (Abu Dhabi), Shedlin Chinese Property I (China), Shedlin Latin American Property I (Brasilien), Shedlin Infrastructure I und II (Solarkraft in Bulgarien), Shedlin New European Frontiers III (Rumänien, Bulgarien, Russland).

Trotz der Eröffnung des Insolvenzverfahrens stehen die Betroffenen nicht chancenlos da. Im Raum stehen in Einzelfällen Ansprüche gegen die Anlagevermittler oder -Berater bzw. Vertriebspartner der Gesellschaften. Zu prüfen kann insbesondere sein, ob Ansprüche aus Falschberatung oder Prospektfehlern durchgesetzt werden können, um den entstehenden oder entstandenen Schaden zu begrenzen. ,,Dies gilt insbesondere dann, wenn die jeweiligen Anlageberater ihren Aufklärungspflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind", so BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Ulrike Pfeifer. ,,Da nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof  der Anlageberater verpflichtet ist, die konkreten Anlageziele des Anlegers sowie seine individuelle Risikoneigung bei einer Empfehlung zu beachten, macht er sich schadensersatzpflichtig, wenn er dieser Pflicht nicht oder nur teilweise nachkommt. Aufgrund der von der Rechtsprechung aufgestellten Maßstäbe, hat der Berater vollständig und ausführlich über die bestehenden Risiken der Anlage aufzuklären. Kommt er dem nicht nach, macht er sich schadensersatzpflichtig gegenüber dem Anleger." Die Anleger können für diese Fälle neben der Rückabwicklung ihrer Beteiligungen auch Rückzahlung des investierten Kapitals geltend machen.

Sofern die Anlage über einen für Banken tätigen Berater erfolgte, kann auch die sog. ,,kick-back"-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Anwendung finden. Danach sind diese Anlagerberater grundsätzlich verpflichtet auf den Erhalt der Rückvergütungen unaufgefordert hinzuweisen.

Die  BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte raten daher betroffenen Anlegern etwaige Ansprüche gegen sämtliche in Betracht kommenden Anspruchsgegner, insbesondere die konkreten Anlageberater, sowie gegenüber Vertriebspartnern, Verantwortliche und die persönlich haftende Gesellschafterin aller Fonds, die Shedlin Management GmbH sowie die Treuhänderin Aureus Treuhand GmbH prüfen zu lassen. Auch eine Interessenvertretung im Insolvenzverfahren sollte geprüft werden.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Shedlin Capital AG beizutreten.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Ulrike Pfeifer

Dieser Beitrag gibt den Sach- und Rechtsstand zum 13.03.2015 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen, können zu einer anderen Einschätzung führen.
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Öl- und Gasfonds / Müssen Anleger handeln?

Wie die Wirtschaftswoche in ihrer aktuellen Ausgabe mitteilt, sieht diese bei einigen Anlagemodellen die Gefahr, auf  dem Öl- und Gasmarkt  zu scheitern und  Anleger erhebliche Verluste erleiden könnten.


Es wird seitens der Wirtschaftswoche über Firmen wie Energy Capital Invest (ECI), Nordic Oil, Texxol, Proven Oil und New Capital Invest (NCI) berichtet.

Bezüglich der Proven Oil hatte der BSZ e. V. erst kürzlich eine Mitteilung veröffentlicht, wonach die Proven Oil Canada ihren Anlegern mitgeteilt hat, dass die prognostizierten Ausschüttungen auf unabsehbare Zeit ausgesetzt werden. Anleger derartiger Öl- & Gas Fonds befürchten daher Verluste. Diese Mitteilung fügt sich in bereits seit geraumer Zeit gehegte Vermutungen ein, wonach die Fondsmodelle bezüglich Öl- und Gasfonds mehr als fraglich zu sein scheinen.

Über prominente Anleger, welche offensichtlich erhebliches Vermögen in einige Öl- & Gasfonds investiert haben, berichtete die Wirtschaftswoche. Es geht insgesamt um Anleihen und Fondsbeteiligungen in Höhe von EUR 800 Millionen bis EUR 900 Millionen. Die Risiken in solche geschlossenen Öl- und Gasfonds zu investieren sind teilweise kaum überschaubar, da die Anwerbung neuer Anlegergelder teils über mehrgliedrige Fondsstrukturen ausgestattet ist und der Anleger am oberen Ende offensichtlich nur noch ,,der Geldgeber" ist.

So sind einige Anbieter dazu übergegangen, stille Gesellschaftsbeteiligungen anzubieten, Namensschuldverschreibungen als ,,Vehikel" zu nutzen und zahlreiche Gesellschaften zwischenzuschalten, wobei seitens des Anlegers keinerlei Einflussrechte mehr auf die tatsächlichen Förder- oder Fondsgesellschaften zusteht. Die Geldflüsse der Anlagegelder sind somit bis zur ersten Untergesellschaft eventuell noch nachzuvollziehen.

So offensichtlich auch bei dem bereits seit längerem fragwürdigen Modell der New Captial Invest Gruppe, welche mehrere Fonds in Sachen Öl und Gas aufgelegt hatte. Wie und wo dann die Anlagegelder auf der zweiten und dritten etc. Eben investiert werden, erschließt sich Anlegern ja nach Fondsstruktur dann aber teilweise nicht mehr. Wie der Presse zu entnehmen war, wird gegen Verantwortliche der NCI seitens der Staatsanwaltschaft ermittelt.

In einigen Anlegerforen und Fachkreisen wird vermutet, dass durch neu aufgelegte Anlagemodelle/Fonds ,,frisches Geld" eingeworben werden soll um möglicherweise Vorgängerfonds mit Kapital ausstatten zu können. Sollte sich dies bewahrheiten, könnte dies mit Verlusten für Anleger verbunden sein.

In einige der fragwürdigen Öl- & Gasfonds und Gesellschaften sind teils auf dem grauen Kapitalmarkt bekannte Initiatoren und Verantwortliche involviert. Oft bleibt im Unklaren, ob die geplanten Ölförderungs- und Gasförderungsprojekte erfolgreich sein werden oder nicht. Teils wird mit Gutachten gearbeitet, teils mit Prognosen. Unklar bleibt in jedem Fall, ob die Projekte erfolgversprechend laufen oder ob überhaupt  Gas und Öl gefördert werden wird.

Anleger sollten hinterfragen, wenn z.B. über Proven Oil Canada oder ECI Fonds oder Nordic Oil Fonds berichtet wird, dass aussagekräftige Bilanzen nicht vorliegen und nach Meinung einiger Experten auf dem Gebiet geschlossener Fonds geäußert wird, dass z. B. fehlende Gewinn- und Verlustrechnungen durchaus den Rückschluss darauf zulassen, dass die Geschäfte nicht gut laufen.

Betroffene Anleger von Öl- und Gasfonds sollten handeln und ihre Gesellschafterrechte geltend machen. Ob und inwieweit bisher Verluste bei den Anlegern eingetreten sind oder mit Verlust zu rechnen ist, steht nicht fest. Bereits die Fondskonstruktionen und auch die aktuellen Mitteilungen über Öl- und Gasfonds sollten Anleger jedoch dazu veranlassen, ihr Beteiligungsmodell überprüfen zu lassen. Möglicherweise stehen einzelnen Anlegern im Einzelfall Kündigungsrechte oder Widerrufsrechte zu. Auch ist es nicht selten, dass bezüglich geschlossener Fondsbeteiligungen die Anlageberatung nicht den Vorgaben des Bundesgerichtshofs entsprach und eine anleger- und anlagegerechten Aufklärung erfolgte. Hieraus könnten sich Schadenersatzansprüche für die Anleger ergeben. Der BSZ e. V. hat daher die Interessengemeinschaft ,,Öl- und Gasfonds" gegründet.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Öl- und Gasfonds". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel

Dieser Beitrag gibt den Sachstand und die Rechtslage vom 13.03.2015 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können insbesondere die Rechtslage und auf die Einschätzung verändern.

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Donnerstag, März 12, 2015

Kammergericht Berlin beabsichtigt, Berufung der Sunrise Energy zu rückzuweisen.

Das Unternehmen Sunrise Energy schloss im Jahr 2007 Kaufverträge mit Anlegern der Debi Select ab. Diese veräußerten ihre Rechte an der Debi Select noch vor Bekanntwerden der finanziellen Schieflage der Debi Select Gruppe an die Sunrise Energy.


Der erheblich über dem Anlagebetrag liegende Kaufpreis sollte dabei in Raten verteilt über mehrere Jahre gezahlt werden. Nachdem offensichtlich wurde, dass das Kapital der Debi Select Funds durch riskante Beteiligungen verloren war, stellte die Sunrise Energy teilweise die Ratenzahlungen ein und kündigte an, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB reichte daraufhin im Jahr 2013 für einen Anleger Klage vor dem Landgericht Berlin ein. Das Landgericht gab der Klage statt und verurteilte die Sunrise Energy zur vertragsgemäßen Zahlung.

Hiergegen legte die Sunrise Energy Berufung ein.

Mit Verfügung vom 09.02.2015 erteilte das Kammergericht Berlin den Parteien nun den Hinweis, dass es beabsichtige, die Berufung der Sunrise Energy zurückzuweisen, da sie keine Aussicht auf Erfolg habe. Denn das Landgericht Berlin habe zutreffend festgestellt, dass zwischen den Parteien wirksame Kaufverträge abgeschlossen worden seien. Auch hätten sich der Kläger und die Sunrise Energy verbindlich auf einen Kaufpreis geeinigt.

,,Es ist erfreulich, dass sich sowohl das Landgericht als auch das Kammergericht Berlin unserer Rechtsansicht angeschlossen haben", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und  Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, LL.M., M.A.,. ,,Wir sind daher zuversichtlich, dass das Landgericht Berlin auch bei den weiteren von uns für unsere Mandanten geführten Verfahren bei seiner Linie bleibt und die Sunrise Energy verurteilen wird."

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Sunrise Energy". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.03. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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Mittwoch, März 11, 2015

Erste Euro-Wert Immobilienfonds KG Frank & Schüller (GmbH & Co). Erneute Klagewelle gegen Kommanditisten.

Wie die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB meldet, werden offensichtlich erneut zahlreiche Kommanditisten der ,,Erste Euro-Wert Immobilienfonds KG Frank & Schüller (GmbH & Co)" von der SEB AG als der Rechtsnachfolgerin der Mit-Gründungskommanditisten unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Kommanditistenhaftung in Anspruch genommen.


Die SEB AG begründet die geltend gemachten Ansprüche mit einer Wiederauflebung der Kommanditistenhaftung aufgrund vermeintlich haftungsschädlicher Ausschüttungen. Die Rechtsvorgängerin der Klägerin war sowohl Mit-Gründungskommanditistin, als auch Initiatorin der KG und darüber hinaus Darlehensgeberin.

In der Vergangenheit haben sich in Anspruch genommene Kommanditisten mit der Subsidiarität der Kommanditistenhaftung gegenüber Gesellschafter-Gläubiger gegen die Klagen verteidigt. Nach Auffassung der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte bestehen jedoch in konkreten Fällen noch weitere Einwendungen, die den Ansprüchen entgegengehalten werden können. Diese sind jeweils im Einzelfall zu prüfen.

Die BSZ e.V. Rechtsanwälte von CLLB, die in vergleichbaren Sachverhalten bereits Beklagte vertreten, raten allen in Anspruch genommenen Kommanditisten, den Sachverhalt durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen, sollten Forderungen gegen sie gestellt werden.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Liebl

Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.03. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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