Mittwoch, März 18, 2015

HCI Schiffsfonds VIII: Unruhige Zeiten für die Anleger

Den Anlegern des HCI Schiffsfonds VIII stehen wieder einmal unruhige Zeiten bevor. Ein Rechtsstreit mit der Bank, ein havariertes und arretiertes Schiff und ein Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken belasten den Fonds, wie das ,,fondstelegramm" berichtet. Die Anleger sollen nun offenbar einen Teil ihrer Ausschüttungen zurückzahlen, um das Schlimmste zu verhindern.


,,Sollten sich die Wogen nicht glätten, könnte der HCI Schiffsfonds VIII sich in die lange Liste insolventer Schiffsfonds einreihen", befürchtet der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Probleme sind beim im Jahr 2004 aufgelegten HCI Schiffsfonds VIII nicht neu. Ursprünglich hatte der Dachfonds in acht Schiffe investiert. Doch für die MS Maria Sibum, MS Pioneer und MS Pandora wurden bereits Insolvenzanträge gestellt. Die Schiffe MS Lake Erie und MT Nordamerika wurden verkauft. So bleiben nur noch die MS Ile de Molene, MS Lake Ontario und MS Ile de Batz übrig.

Wie das ,,fondstelegramm" berichtet, havarierte der Mehrzweckfrachter MS Ile de Molene im Dezember 2014 in einem Sturm. Damit nicht genug: Der Schiffsgesellschaft droht eine Mitschuld, da die Ladung nicht ausreichend befestigt gewesen sein könnte. Von den Versicherern wurde das Schiff arrestiert. Eine Insolvenz könnte drohen. Beim Bulker MS Lake Ontario drückt offenbar ein Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken und beim bereits verkauften Tanker MT Nordamerika hat die finanzierende Bank offenbar entgegen den Absprachen einen Kredit fällig gestellt. Die Schiffsgesellschaft hat dagegen geklagt.

,,Die Anleger des HCI Schiffsfonds VIII haben ja schon einiges mitgemacht, wenn man nur an die drei insolventen Schiffsgesellschaften denkt. Auch jetzt sieht die Lage alles andere als rosig aus. Bevor die Anleger einen Teil ihrer Ausschüttungen wieder zurückzahlen, sollten sie meiner Meinung nach überlegen, ob sie jetzt nicht besser die Notbremse ziehen und ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. Denn ob der Fonds tatsächlich wieder in ruhige Fahrwasser gelangen kann, ist ungewiss", so Cäsar-Preller.

Schadensersatzansprüche können aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Insbesondere über ihr Totalverlust-Risiko. ,,Das ist aber häufig nicht geschehen. Dann kann Schadensersatz geltend gemacht werden", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Außerdem hätten die vermittelnden Banken auch ihre Rückvergütungen offen legen müssen. Cäsar-Preller: ,,Wurden diese so genannten Kick-Backs verschwiegen begründet das nach Rechtsprechung des BGH ebenfalls den Schadensersatzanspruch."

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft " Schiffsfonds/ HCI Schiffsfonds VII ". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Dieser Beitrag gibt den Sachstand und die Rechtslage vom 18.03.2015 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können insbesondere die Rechtslage und auf die Einschätzung verändern.
cp

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