Mittwoch, März 18, 2015

DAB Bank zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt - Neue Hoffnung für Anleger

Rund 40.000 Anleger haben mit Finanzprodukten der Accessio AG (früher Driver & Bengsch AG) viel Geld verloren. In diesem Zusammenhang verurteilte das OLG München jetzt die DAB Bank zur Zahlung von Schadensersatz.


,,Das Urteil dürfte etlichen Anlegern Hoffnung machen, doch noch etwas von ihrem Geld wiederzusehen", begrüßt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, das Urteil des Oberlandesgerichts München. Das OLG ist zu der Auffassung gekommen, dass die DAB Bank nicht nur als Depotbank fungierte, sondern auch zumindest seit 2007 über die Falschberatung der Anleger durch die Accessio AG im Bilde war. Durch diese Kenntnis über die Falschberatung sei die Direktbank gegenüber den Anlegern auch schadensersatzpflichtig.

Damit knüpfte das OLG München an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 19. März 2013 an. Der BGH hatte festgestellt, dass die DAB Bank gegen ihre Warnpflicht verstoßen habe, wenn sie von der Falschberatung gewusst habe und die Anleger trotz dieser Kenntnis nicht vor den Finanzprodukten der Accessio AG gewarnt habe. Das OLG München kam nun zu der Überzeugung, dass die DAB Bank spätestens seit Mitte 2007 von der fehlerhaften Anlageberatung gewusst habe.

Die inzwischen insolvente Accessio AG hatte den Anlegern diverse spekulative Finanzprodukte angeboten ohne ausreichend über die Risiken der Kapitalanlagen aufzuklären. Etwa 40.000 Anleger sollen sich beteiligt haben und der Gesamtschaden bei rund 300 Millionen Euro liegen. Nachdem bei der insolventen Accessio AG aber nichts mehr zu holen war, haben viele Anleger ihr Geld in der Zwischenzeit wohl abgeschrieben. ,,Das war vielleicht zu voreilig. Denn jetzt können Schadensersatzansprüche gegen die DAB Bank geltend gemacht werden, wenn ihr der Verstoß gegen die Warnpflicht nachgewiesen werden kann. Das dürfte zumindest für Anlagen seit 2007 gelten. Allerdings kann die Bank auch noch Revision gegen das Urteil einlegen", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Accessio. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Bildquelle: I-vista / pixelio.de


Dieser Beitrag gibt den Sachstand und die Rechtslage vom 18.03.2015 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können insbesondere die Rechtslage und auf die Einschätzung verändern.
cp


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