Freitag, Januar 04, 2013

WGF: Das ist jetzt zu beachten!


Das Amtsgericht Düsseldorf (Az. 504 IN 269/12) hat dem Insolvenzantrag der WGF AG stattgegeben. Zahlreiche WGF-Anleger fragen sich seitdem, was das Insolvenzverfahren für sie bedeutet bzw. bringen wird. Die Interessengemeinschaft „WGF AG“ des BSZ e.V., welche die Interessen der Anleger bündelt, beantwortet die sich stellenden Fragen.


Fragwürdige „Insolvenz in Eigenverwaltung“
Die vom Amtsgericht Düsseldorf angeordnete „Insolvenz in Eigenverwaltung“ wurde von zahlreichen Anlegerschützern heftig kritisiert. Gleichwohl kündigte Bernd Depping, der sog. „Sanierungsvorstand“ der WGF AG am 19.12.2012 an, dass das Unternehmen über ein Insolvenzplanverfahren saniert und fortgeführt werden soll. Fraglich ist allerdings, ob dieser Plan im Interesse der WGF-Anleger realisiert werden kann. Denn es ist beabsichtigt, dass die WGF AG sich aus dem bisherigen Geschäft, dem Immobilienhandel, zurückzieht und stattdessen die Projektentwicklung weiter ausbaut.

Abfindungsangebot der Valora Effekten Handel AG
Für Verunsicherung bei den geschädigten WGF-Anlegern sorgt auch ein Abfindungsangebot der Valora Effekten Handel AG. Diese bietet Inhabern der WGF-Hypothekenanleihe (09/14) den Erwerb zu einem Preis von 15,25 % des Nennbetrags an. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel von der Interessengemeinschaft „WGF AG“ des BSZ e.V. rät hier eher zur Zurückhaltung und empfiehlt stattdessen die Einschaltung eines BSZ-Anlegerschutzanwaltes zur Sicherung der Anlegerrechte im Insolvenzverfahren.

Schadensersatzansprüche der WGF-Anleger
Es ist davon auszugehen, dass vielen WGF-Anlegern Schadensersatzansprüche zustehen. Die rechtlichen Möglichkeiten der Inhaber von WGF-Hypothekenanleihen unterscheiden sich aber erheblich von denen, die WGF-Genussscheine erworben haben. Nicht zuletzt deshalb empfiehlt auch die Stiftung Warentest den WGF-Anlegern, einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zur Überprüfung ihrer Ansprüche einzuschalten.

Registrierung auf der WGF-Homepage
Auf der WGF-Homepage werden die WGF-Anleihegläubiger aufgefordert, sich registrieren zu lassen. Nach Angaben des „Sanierungsvorstands“ Bernd Depping kennt die WGF AG weder die Namen noch die genaue Anzahl der WGF-Anleihegläubiger. Die Interessengemeinschaft „WGF AG“ des BSZ e.V. befürwortet, bereits die Registrierung von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vornehmen zu lassen. Auf diese Art und Weise ist die vollumfängliche Interessenwahrnehmung nicht nur im Insolvenzverfahren, sondern auch im Falle späterer Schadensersatzprozesse gesichert.

Der BSZ e.V. konnte für die Interessengemeinschaft WGF AG mit den Kanzleien Dr. Späth Rechtsanwälte, CLLB Rechtsanwälte und Dr. Steinhübel Rechtsanwälte inzwischen drei der führenden Kanzleien in Deutschland im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht, speziell im Bereich Inhaberschuldverschreibungs- und Anleiherecht, also in dem Anleger mit Anleihen geschädigt wurden, wie im gegenwärtigen Fall, für die Zusammenarbeit gewinnen.  Jede dieser Kanzleien ist bereits seit ca. 10 Jahren fast ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und konnte große Erfolge nicht nur allgemein im Bank- und Kapitalmarktrecht, sondern ganz speziell auch in Fällen, in denen Anleger mit Inhaberschuldverschreibungen Verluste erlitten haben, große Erfolge erzielen.

Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog.„Schrottimmobilien“ und (atypisch) stille Beteiligungen.  Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift „FOCUS“ (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift „Capital“(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.

  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „WGF-Anleihen" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 05. Januar  2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Weiteres Unheil bei der Reefer - Flottenfonds mbH & Co. KG

Mit Schreiben vom 12.12.2012 wurden die Anleger des Reefer Flottenfonds von der TVP Treuhand und Verwaltungsgesellschaft für Publikums Fonds mbH darüber informiert, dass eine Kapitalerhöhung in Höhe von 15 %! wohl unumgänglich ist, um die Liquidität der Schiffsfondsgesellschaften aufrecht zu erhalten.


Dies wird seitens der TVP damit begründet, dass angeblich ein nicht berechenbarer Markteinbruch im letzten Quartal des Jahres 2011 und zu Beginn des Jahres 2012 zu einem dramatischen Ratenverfall geführt habe und somit auskömmliche Einnahmen für die Schiffsfahrtgesellschaften nicht mehr erzielbar sind.

Es wird aber auch deutlich mitgeteilt, dass ohne die Einbringung von Neukapital die Schiffsgesellschaften in Zahlungsschwierigkeiten geraten und somit eine Insolvenz droht. Auch wird darauf abgestellt, dass ein "Notverkauf" der Schiffe derzeit fast ausgeschlossen ist, da das Preisniveau für gebrauchte Schiffe sich dem Preis für zu verschrottende Schiffe angenähert hat, mithin ein "Notverkauf" nicht dazu ausreichen würde, die gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaften zurückzuführen.

Folge ist in der Regel, dass bereits geleistete Ausschüttungen seitens des Fonds zurückgefordert werden. Dies entweder von der Gesellschaft selbst oder von einem Insolvenzverwalter. Den Anlegern droht daher nicht nur der Verlust des gesamten eingesetzten Kapitals sondern vielmehr auch die Rückzahlung der Ausschüttungen.

Eine Beteiligung an der Kapitalerhöhung bzw. Rückzahlung von Ausschüttungen wird zwar seitens der Treuhandgesellschaft mit attraktiven Konditionen angepriesen. So sollen Gesellschafter, die ihre bisher erhaltenen Auszahlungen in Höhe von 7,9 % an die Gesellschaft zurückzahlen einen Vorabgewinn in Höhe von 7 % erhalten. Gesellschafter, die über die Rückzahlung von Ausschüttungen hinaus neues Kapital in die Gesellschaft einzahlen, erhalten auf diese überschießenden Zahlungen einen jährlichen Vorabgewinn von 15 %. Zusätzlich ist der überschießende Teil bei Rückzahlung mit einem einmaligen Vorabgewinn in Höhe von 30 % (Bonus) ausgestattet.

Ob Anleger des Reefer Flottenfonds dieses Angebot annehmen sollten, ist fraglich. Vielmehr sollten Anleger zunächst durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sämtliche ihnen zustehenden Ansprüche überprüfen lassen.

So ist es nicht selten, dass im Rahmen der Beratung erhebliche Beratungsfehler begangen wurden. Gemäß dem BGH hat eine Beratung anleger- und anlagegerecht zu erfolgen. D. h. es sind die Anlageziele zu prüfen und es ist zu prüfen, ob die Kapitalanlage selbst zur Verwirklichung der Anlageziele geeignet ist. Haben Anleger z. B. die Beteiligung an dem Reefer Flottenfonds als Altersvorsorge gezeichnet, so kann hiergegen bereits der Einwand erbracht werden, dass eine derart risikoreiche unternehmerische Beteiligung an einem Schiffsfonds für die Altersvorsorge ungeeignet ist.

Zahlreiche Anleger berichten, dass ihnen gerade nicht mitgeteilt wurde, dass hier ein Totalverlustrisiko drohen könnte. Viele Mandanten berichten auch, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Aufgrund der unternehmerischen Beteiligung, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis hin zum Totalverlust führen können, ist diese als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Auch können Schiffsfondsbeteiligungen nicht auf einem geregelten Zweitmarkt veräußert werden. Dies nur unter erheblichen Verlusten. Entscheidend kommt hinzu, dass auch schwankenden Chaterraten dazu führen können, dass z. B. die Ausschüttungen völlig entfallen. Auch hierauf hätte hingewiesen werden müssen.

Wurde die Beteiligungen an Schiffsfonds über Banken vertrieben, greift auch die sogenannte "Kick-Back" Rechtsprechung, wonach Banken dazu verpflichtet sind zusätzlich erhaltene Provisionen offenzulegen.

Anleger, welche nunmehr aufgrund der Krise befürchten müssen, ihr gesamtes eingesetztes Kapital zu verlieren, sollten ihre möglicherweise bestehenden Schadenersatzansprüche sowohl gegenüber den Berater und Vermittlern, aber auch gegenüber der Fondsgesellschaft und den Prospektverantwortlichen prüfen lassen. Vertrauensanwälte des BSZ e.V., wie die Kanzlei Bouchon Hemmerich & Partner vertraten bereits zahlreiche geschädigte Anleger.

  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft  Schiffsfonds/ Reefer - Flottenfonds mbH & Co. KG " gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 04. 01. 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.

Donnerstag, Januar 03, 2013

Kapitalanlage in Not? Sollen Sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen?

Kapitalanleger sind nicht nur den Risiken die in den meisten Anlageprodukten stecken ausgesetzt, sondern auch den zusätzlichen Risiken, Opfer einer Falschberatung zu werden oder aber die eigene Sorgfaltspflicht sträflich zu vernachlässigen.


Es soll Anbieter von Finanzprodukten geben denen offensichtlich mehr daran gelegen ist, das eigene Provisionseinkommen zu maximieren, als für ein Wachstum des Kundenvermögens Sorge zu tragen. Viele Anleger haben so ihre Ersparnisse verloren, nur weil sie einem Anlageberater zu viel Vertrauen entgegengebracht haben. Die traurige Realität ist aber auch, dass die meisten Menschen mehr Zeit in die Planung ihres Urlaubs investieren, als sie bereit sind mit der Prüfung geplanter Investitionen zu verbringen.

Selbst bei gesicherten und seriös scheinenden Anlagen sollte man immer davon ausgehen, dass es möglicherweise doch eine Fehlinvestition sein könnte. Der beste Schutz vor Anlageverlust ist ein informierter und skeptischer Verbraucher. Deshalb ist Sorgfalt erforderlich. Schützen Sie sich vor unseriösen Anlageberatern, denn die haben ihre Hausaufgaben gemacht. Sie verfügen über Techniken, und eine Überzeugungskraft, mit der sie ihre Kunden dazu bringen ohne große Prüfungen sofort Entscheidungen zu treffen. Auf oft gestellte Fragen haben diese Herren gut einstudierte Antworten. Denken Sie daran, es sind Profis die ihnen da gegenüber sitzen. Anleger sollten sich dafür hüten eine emotionale Entscheidung zu treffen.

Wenn Verluste bei Ihrer Kapitalanlage - hierzu zählen auch die Versicherungsprodukte mit Kapitalanlagecharakter - eingetreten oder zu befürchten sind,  ist von entscheidender Bedeutung sofort die richtigen Schritte in die Wege zu  leiten. Da in vielen Rechtsfällen oft nicht nur ein einzelner Anleger betroffen ist,  sondern Hunderte oder gar Tausende,  ist das operative Netzwerk  unabhängiger Anlegerschutzanwälte welches  Ihnen  innerhalb von BSZ® Interessengemeinschaften die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleistet eine ideale Anlaufstelle.

Hunderttausende von Anlegern sitzen auf zweifelhaften Anlagen wie auf einer tickenden Zeitbombe ohne es auch nur zu ahnen. Ist die Bombe dann hoch gegangen, erzählen viele Berater ihren geprellten Anlegern gerne, dass sie selbst betrogen wurden. Da müssen sich die Berater  aber dann schon den Vorwurf - den man ja oft auch den geschädigten Anlegern macht - gefallen lassen, warum sie den elementaren Geschäftsgrundsatz, sich nur auf Geschäfte einzulassen, die man auch versteht, total ignoriert haben.

Das wichtigste Ziel für den geschädigten Anleger ist die Wiederbeschaffung seines investierten Geldes. Es ist diesem Ziel kaum dienlich, an den Anlagevermittler heranzutreten, mit ihm zu verhandeln oder sich mit ihm auf irgendein Arrangement einzulassen. Vermittler beherrschen oft meisterhaft ein Doppelspiel, und täuschen vor, selbst geschädigt worden zu sein. Lassen Sie sich weder durch Versprechungen noch durch angebotene Hilfeleistungen hinhalten.

Besser ist es sofort einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Anwalt  zu beauftragen. Es ist durchaus auch sinnvoll einer Interessengemeinschaft geschädigter Anleger beizutreten. Beachtet werden sollte dabei in jedem Falle, dass der Anwalt oder die Interessengemeinschaft nicht mit den Vermittlern kooperiert. In der Regel wird bei dieser Konstellation nämlich nicht gegen die Vermittler vorgegangen. Hintergrund ist dabei meist, dass der Vermittler seinen Kunden diese Helfer empfiehlt, die nicht gegen Ihn vorgehen.  Dem geschädigten Anleger können  jedoch Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der Kapitalanlage und gegen ihre Vermittler zustehen. Die Geltendmachung dieser Schadensersatzansprüche wäre dann nicht möglich.

In der Regel muss sich der Geschädigte Kapitalanleger um die Wiedererlangung  seines verlorenen Geldes selbst kümmern. Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind für eine eventuelle strafrechtliche Verfolgung zuständig. Um dem geschädigten Kapitalanleger sein investiertes Geld wieder beschaffen zu können, spielt der Faktor Zeit eine ganz wesentliche Rolle.

Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. veröffentlicht seit über zehn Jahren auf seinen Webseiten www.fachanwalt-hotline.eu     www.rechtsboerse.de   Berichte und Meldungen von Anlegerschutzanwälten. Diese Berichterstattung aus einer Vielzahl von Quellen hilft dem Verbraucher seine Entscheidungen auf der Grundlage vieler verfügbarer Informationen zu prüfen. Auch für viele Kanzleien, Behörden und die Medien sind die BSZ Berichte für eigene Untersuchungen von Geschäftspraktiken wertvoll und hilfreich.

Die Berichterstattung des BSZ e.V. ist in hohem Maße auch von Informationen aus Verbraucherkreisen und Mitarbeitern oder Ex-Mitarbeitern von Unternehmen angewiesen. Diese Informationen stellen sich sehr oft als sehr hilfreich dar und sind mitunter Auslöser dafür, dass Ermittlungen aufgenommen werden. Der BSZ e.V. garantiert seinen Informanten absolute Vertraulichkeit. Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben.

Der Zweck der BSZ e.V. Interessengemeinschaften ist die Prävention gegen unseriöse Kapitalanlagen, der Informationsaustausch unter Anlegern, die Unterstützung und die Empfehlung für den speziellen Fall geeigneter Rechtsanwälte und die Bündelung von Interessen bei einer Vielzahl von Geschädigten. Durch ein operatives Netzwerk unabhängiger Anlegerschutzanwälte, werden die Rechte der Anleger innerhalb der BSZ® e.V. Interessen-Gemeinschaften wesentlich gestärkt und die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleistet.

Der BSZ e.V. trägt mit seinem Anlegerschutzprogramm zur Stabilität des Finanzmarktes bei. Er stärkt das Vertrauen in einen seriösen Finanzmarkt und schützt die Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und Gesetze. Der BSZ® e.V. beobachtet permanent den Kapitalmarkt und vertritt in der Öffentlichkeit, kompetent und rechtzeitig die Interessen seiner Mitglieder bei unseriösen und für den Anleger nachteiligen Angeboten. Aufgrund erstklassiger Kontakte und guter Zusammenarbeit mit Behörden, Anlegerschutzanwälten und Informanten der Szene kommt unser Informationsvorsprung auf diesem Gebiet voll den geschädigten Anlegern zugute.

Zum Beispiel stellt sich für die Betroffenen Not leidender Kapitalanlagen häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sind weiterführende Informationen gefragt.

Der kompetente Anlegerschutzanwalt sollte Ihnen - bevor Sie Ihm eine Mandat erteilen- eine erste Einschätzung Ihres Falls vermitteln. Dazu gehören nach Meinung des BSZ e.V. folgende Punkte:
  • Kaufmännische und juristische Vorprüfung Ihres Falles
  • Prüfung ob Ansprüche bestehen
  • Prüfung ob bereits ein Schaden entstanden ist
  • Prüfung ob der Schaden bereits mit Erwerb der Anlage entstanden ist
  • Feststellung gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich diese Ansprüche        richten 
  • Prüfung der Erfolgsaussichten
  • Prüfung ob verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden müssen
  • Einholung der Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • Bündelung der Ansprüche mit anderen Betroffenen um eventuell eine außergerichtliche Einigung herbeiführen zu können.

  • Für geschädigte Kapitalanleger gibt es also gute Argumente, sich einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anzuschließen. Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V.  Interessengemeinschaften gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der betreffenden  Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.Januar  2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.


WGF AG: BSZ e.V.-IG wächst weiter stark! Interview mit Dr. Walter Späth!

Mehrere hunderte Geschädigte melden sich beim BSZ e.V. an! Interview mit BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth; Eile ist geboten, es droht Verjährung!


Die WGF AG musste kurz vor Weihnachten 2012 Insolvenz anmelden, tausende von Anlegern haben daher voraussichtlich mit hohen Verlusten zu rechnen. Inzwischen haben sich mehrere hundert Geschädigte der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft \u201eWGF AG" angeschlossen, der BSZ e.V. versucht daher, die Interessen der Anleger bestmöglich zu bündeln, der BSZ e.V. konnte inzwischen mit der Berliner und Hamburger Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte, der Berliner und Münchner Kanzlei CLLB sowie der Tübinger Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte drei der führenden Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland für eine Zusammenarbeit gewinnen.

Viele Anleger sind völlig frustriert und fragen sich, wie es 2013 nun mit der WGF AG weiter geht. Der BSZ e.V. führt daher aus aktuellem Anlass mit BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth ein Interview, um die wichtigsten Fragen zu beantworten.

BSZ e.V.: Herr Dr. Späth, wie ist die Situation der Anleger bei der WGF AG?

Dr. Walter Späth: Viele Anleger sind von der Insolvenz komplett überrascht worden, viele berichten uns, dass sie es nicht für möglich gehalten hätten, dass ein derartiges Unternehmen, dessen Anleihen teilweise als \u201emündelsicher" bezeichnet worden waren, überhaupt insolvent werden kann. Manche hatten schon fest mit der Auszahlung gerechnet, um für Weihnachten noch Geschenke kaufen zu können, für viele ist die Situation sehr frustrierend.

BSZ e.V.: Kann man denn schon sagen, wie hoch die Insolvenzquote ausfallen wird?

Dr. Späth: Nein, hierzu ist es gegenwärtig noch viel zu früh, schlimmstenfalls müssen die Anleger mit hohen Einbußen rechnen. Zumindestens dürfte aber mit einer veritablen Insolvenzquote zu rechnen sein. In einem anderen Fall von Hypothekenanleihen, dem Fall Deikon GmbH, in dem wir ebenfalls ca. 100 Anleger vertreten, könnte die Insolvenzquote zwischen 20 - 40 % liegen, hierbei handelte es sich aber nur um nachrangig abgesicherte Anleihen. Im günstigsten Fall könnte die Insolvenzquote daher im gegenwärtigen Fall sogar noch höher ausfallen, das hängt aber auch z.B. von der Bewertung der Immobilien ab. Schlimmstenfalls fällt die Insolvenzquote aber auch niedriger aus. Ein kompletter Totalverlust dürfte aber aufgrund der grundbuchlichen Absicherung ebenfalls unwahrscheinlich sein.

BSZ e.V.: Aktuell wurden und werden Anleger diverse Aufkaufangebote gemacht, in denen den Anlegern angeboten wird, ihre Anleihen zu verkaufen. Was ist hierzu zu sagen?

Dr. Späth: In der Tat liegen auch uns diverse Aufkaufangebote vor, in denen Anlegern angeboten wird, ihre Anleihen zum Abfindungsbetrag zwischen 1 % und 15,5 % je Nominalwert zu verkaufen. Diese Angebote wurden und werden gegenwärtig von diversen Depot-Banken an die Anleger versandt.

Grundsätzlich ist es natürlich die Entscheidung jedes einzelnen Anlegers, ob er diese Aufkaufangebote annehmen will oder nicht, wir raten gegenwärtig jedoch eher davon ab, diese Aufkauf-Angebote anzunehmen, und zwar aus folgendem Grund:

Eines dieser Aufkaufangebote kann meiner Meinung nach nur als \u201edubios" bezeichnet werden, wenn Anlegern geraten wird, ihre Anleihen für 1 % des Nennwertes zu verkaufen, hier versucht jemand meiner Meinung nach ganz klar, einen \u201eRiesenreibach" auf Kosten der Anleger zu machen. Andere Angebote sind seriöser, auch hier ist meiner Ansicht nach aber Vorsicht angebracht: Wenn Anleger ihre Anleihen verkaufen, können sie nämlich ihre Ansprüche nicht mehr im Insolvenzverfahren geltend machen, da sie keine Forderungsinhaber mehr sind, dies kann dann vielmehr nur noch der Aufkäufer tun.

Dies ist auch der Grund, weshalb manche Aufkäufer den Anlegern derartige Aufkaufangebote machen, weil sie z.B. die Anleihen für weniger Geld wie z.B. 1 % aufkaufen können, um dann im Insolvenzverfahren mehr Geld zu erhalten, nämlich z.B. 10, 20, 30 oder noch mehr %. Offensichtlich rechnet ein Teil der Aufkäufer selber mit einer höheren Insolvenzquote als dem Betrag, der den Anlegern geboten wird, denn sonst würden diese Aufkaufangebote nicht gemacht werden. Auch sollten Geschädigte berücksichtigen, dass sie nach einem Verkauf voraussichtlich keine Schadensersatzansprüche mehr geltend machen könnten, weil sie nicht mehr aktiv legitimiert sind.

BSZ e.V.: Wie geht es im Insolvenzverfahren nun weiter und was müssen Anleger hier berücksichtigen?

Dr. Späth: Anleger sollten auf jeden Fall dafür Sorge tragen, dass ihre Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden, da doch mit einer höheren Insolvenzquote zu rechnen sein könnte. Eine Forderungsanmeldung wird voraussichtlich in den nächsten Wochen bzw. Monaten möglich sein, wobei abzuwarten bleibt, ob eventuell ein sog. \u201eGemeinsamer Vertreter" eingesetzt werden wird.

Auch bleibt abzuwarten, ob die WGF AG das Insolvenzverfahren in Eigenregie wird durchführen können, wir sind hier sehr kritisch und fordern vielmehr eine lückenlose Aufklärung der Vorgänge, die unserer Ansicht nach nur mit einem neutralen Insolvenzverwalter möglich sein wird. Wir lehnen die geplante Eigenverwaltung daher ab.

BSZ e.V.: Was sollten Anleger noch beachten?

Dr. Späth: Wir prüfen auch gerade Schadensersatzansprüche der Anleger in jede Richtung und gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen, unter anderem aus Prospekthaftung im engeren und weiteren Sinne, z.B. gegen den Vorstand, den Aufsichtsrat, die Wirtschaftsprüfer, den Treuhänder, etc.

Auch prüfen wir gerade intensiv mögliche Ansprüche gegen die vermittelnden Banken aus möglicherweise in Betracht kommender Vermittlerhaftung, in zahlreichen Fällen wurden die WGF-Anleihen von diversen Banken an Anleger vermittelt, die auf der Homepage der WGF AG teilweise auch ausdrücklich als Kooperationspartner genannt wurden. In einigen Fällen berichten uns Anleger auch von regelrechten \u201eVerkaufsveranstaltungen" von Seiten einiger Banken. Dies stimmt zumindestens sehr nachdenklich.

BSZ e.V.: Wann sollten Anleger handeln?

Dr. Späth: Die Anleger sollten keine wertvolle Zeit verlieren, sondern umgehend handeln, denn in einigen Fällen, wie z.B. bei der Anleihe mit der WKN WGFH06 droht bereits in einigen Wochen die Verjährung möglicher Prospekthaftungsansprüche im engeren Sinne, auch in anderen Fällen könnte Verjährung eintreten. In anderen Fällen ist bereits Verjährung eingetreten, dies muss aber immer im Einzelfall geprüft werden.

BSZ e.V.: Herr Dr. Späth, wir danken Ihnen für das Gespräch.

Der BSZ e.V. konnte für die Interessengemeinschaft WGF AG mit den Kanzleien Dr. Späth Rechtsanwälte, CLLB Rechtsanwälte sowie Dr. Steinhübel inzwischen drei der führenden Kanzleien in Deutschland im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht, speziell im Bereich Inhaberschuldverschreibungs- und Anleiherecht, also in dem Anleger mit Anleihen geschädigt wurden, wie im gegenwärtigen Fall, für die Zusammenarbeit gewinnen.

Jede dieser Kanzleien ist bereits seit ca. 10 Jahren fast ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und konnte große Erfolge nicht nur allgemein im Bank- und Kapitalmarktrecht, sondern ganz speziell auch in Fällen, in denen Anleger mit Inhaberschuldverschreibungen Verluste erlitten haben, große Erfolge erzielen.

Die Kanzleien Dr. Späth Rechtsanwälte, CLLB Rechtsanwälte sowie Dr. Steinhübel waren bereits bei mehreren weiteren Skandalen im Bereich Inhaberschuldverschreibungen, nämlich DM Beteiligungen, WBG Leipzig-West AG, First Real Estate, EECH AG sowie GlobalSwissCapital AG auf Anlegerseite tätig (insgesamt wurden von den beiden Kanzleien dabei mehr als 1000  Anleger vertreten) und konnten hier bereits maßgebliche Erfolge für die Anleger erzielen:

First Real Estate Grundbesitz AG:
Hier konnten die Kanzleien Dr. Späth und CLLB als erste Kanzleien in Deutschland obsiegende und inzwischen rechtskräftige Urteile gegen die Verantwortlichen, den wirklichen Hintermann und sogar eine \u201eStrohfrau" vor Düsseldorfer Gerichten erstreiten, unter anderem aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.

EECH AG: Hier wurden von der Kanzlei CLLB zahlreiche rechtskräftige Urteile gegen den ehemaligen Vorstand erstritten.

DEIKON GmbH: Hier werden von der Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte inzwischen über 100 Anleger im Insolvenzverfahren vertreten, und auch Klagen gegen den dortigen Sicherheitentreuhänder geführt, der seinen Aufgaben nach Ansicht von Dr. Späth Rechtsanwälten nicht ordnungsgemäße nachgekommen ist.

Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG:
Hier wurden von den drei Kanzleien zahlreiche Mandanten im Insolvenzverfahren vertreten.
Auch konnten beide Kanzleien zahlreichen Anlegern der WBG Leipzig-West AG helfen, Rückforderungen des Insolvenzverwalters, die schlimmstenfalls auch im Fall WGF AG drohen könnten in Form des Rückzahlungsbegehrens eventuell ausbezahlter Ausschüttungen, erfolgreich abzuwehren. Zahlreiche, auch obergerichtliche Erfolge der Kanzlei Dr. Späth liegen hierzu vor, in denen die jeweiligen Klagen des Insolvenzverwalters abgewiesen wurden.

DM Beteiligungen AG:
Hier wurden von den drei Kanzleien mehr als hundert Mandanten im Insolvenzverfahren vertreten, außerdem konnten rechtskräftige Urteile gegen den Vorstand und die Alleinaktionärin erstritten werden.

GlobalSwissCapital AG:
Bei diesem Anlageskandal/mutmaßlichen Betrugsfall mit Inhaberschuldverschreibungen aus der Schweiz konnte die Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte zahlreiche obsiegende Urteile gegen die Vermittler der Anlage vor Gerichten in ganz Deutschland erstreiten, unter anderem wegen Vermittlerhaftung (Prospekthaftung im weiteren Sinne).

Solar Millenium AG: Hier werden zahlreiche Anleger von der Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte im Insolvenzverfahren vertreten, auch werden gerade Klagen gegen diverse Verantwortliche geführt aus Prospekthaftung im engeren und weiteren Sinne.
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Mittwoch, Januar 02, 2013

SiC Processing: Sprach die Bank Sarasin Empfehlungen für die Anleihen aus? Betroffene schließen sich dem BSZ e.V. an!


Frank Niehage wird sein Amt als Vorsitzender des Vorstands der Bank Sarasin AG, Deutschland zum Jahresende niederlegen, so das Schweizer Bankhaus in einer Pressemitteilung vom 31.12.2012. 


Das Handelsblatt berichtet in seiner Online-Ausgabe vom 1. Januar 2013, dass Grund für das Ausscheiden von Niehage u.a. Anlegerproteste wegen schlechter Anlageempfehlungen sein sollen.

Sarasin-Berater hatten demnach Investitionen in Solarunternehmen und Windparkbetreiber empfohlen, mit denen die Bank selbst über Anleihen und Kredite verbunden ist. Der BSZ e.V. hatte bereits berichtet, dass dies nach Angaben des Handelsblatts wohl auch das Unternehmen SiC Processing GmbH betreffen soll. Sollte sich dies bestätigen, so könnten Anleger wegen ihrer (Buch-) Verluste wohl auch Ersatzansprüche gegen die Sarasin-Bank haben. Betroffene Anleger von SiC Processing sollten sich daher an einen auf Bank- und Kapitalmarkrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, um ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen und sichern zu lassen.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte prüfen daher gerade mögliche Schadensersatzansprüche für SiC Processing-Anleger in jede Richtung. Der BSZ e.V. konnte mit der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte eine der führenden Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht für die Zusammenarbeit gewinnen.

Dr. Späth Rechtsanwälte sind bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und insbesondere mit Schuldverschreibungen, wie in den gegenwärtigen Fällen SiC Processing, bestens vertraut (z.B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom, DEIKON GmbH, WGF). Vertreten wurden hierbei mehrere 1000 Anleger, die Verluste mit Anleihen erlitten haben. Es konnten bereits zahlreiche Erfolge für Anleger erzielt werden, z.B. im Fall First Real Estate rechtskräftige Urteile gegen den Hintermann, Global Swiss Capital AG sowie gegen die jeweiligen Vermittler, etc.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft  "SIC Processing" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft   beizutreten.

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Ist der LF - Flottenfonds VII noch zu retten?


Kurz vor Jahresende wurde den Anlegern des LF-Flottenfonds VII mitgeteilt, dass diese neben der Rückforderung bereits gezahlter Ausschüttungen durch die Fondsgesellschaft auch noch einen neuen Kapitalbeitrag in Höhe von 10 % leisten sollen. 

Die Anleger des LF-Flottenfonds VII hatten sich an den beiden Schiffen "MT Hamburg Star" Schifffahrtgesellschaft mbH & Co. KG und "MS Patricia Schulte" Shipping GmbH & Co. KG beteiligt.

Mit Rundschreiben vom 14.12.2012 informierte die Lloyd Treuhand GmbH die Anleger darüber, dass eine vorzeitige Rückzahlung der als unverzinslich Darlehen gewährten Auszahlungen dringend erforderlich ist. Auch wird seitens der Treuhandgesellschaft mitgeteilt, dass die "MT Hamburg Star" nur dann weiter betrieben werden kann, wenn neues Eigenkapital seitens der Anleger aufgebracht werden wird.

Grund für diese Aufforderung ist, dass die finanzierenden Banken nun die zeitnahe Rückzahlung der Auszahlungen die als unverzinsliche Darlehen gewährt wurden, einfordert. Die beiden Fondsgesellschaften des LF-Flottenfond VII stehen daher aus finanzieller Sicht extrem unter Druck.

Neben diesen finanziellen Schwierigkeiten teilt die Treuhandgesellschaft aber auch noch mit, dass hier bezüglich der MT Hamburg Star Schifffahrgesellschaft mbH & Co. KG dringend finanzielle Unterstützung benötigt wird. Es deutet sich daher bezüglich dieser Fondsbeteiligung eine drohende Insolvenz an. Es wird diesbezüglich auch auf die drohende Zahlungsunfähigkeit hingewiesen. Sodann wird das gesamte "finanzielle Desaster" kurz angeschnitten, indem man den Anlegern mitteilt, dass die Chartereinnahmen seit September 2009 nicht mehr dazu verwandt werden konnten, Tilgungen an die Banken zu leisten. Vielmehr konnten seit 2009 wohl auch nicht einmal mehr die Betriebskosten eingefahren werden, sodass die Bank zahlreiche Stundungen gewähren musste.

Anleger werden daher aufgefordert, hier 10 % ihrer Beteiligungssumme am LF-Flottenfonds VII zur Verfügung zustellen.  Sollte das "Sanierungskonzept" scheitern, wird wohl hier die Insolvenz drohen. Dies wäre für die Anleger mit erheblichen Schäden und einem totalen Kapitalverlust verbunden. Auch würde die Rückzahlung sämtlicher Ausschüttungen drohen.

Aufgrund der Tatsache, dass zahlreiche Mandanten bezüglich der Risiken von Schiffsfondsbeteiligungen nicht ordnungsgemäß beraten wurden, bestehen auch heute noch Möglichkeiten, sich von der Anlage in den LF-Flottenfonds VII zu lösen bzw. Schadenersatz gegenüber den Beratern bzw. gegenüber den vermittelnden Banken geltend zu machen.

Zahlreiche Mandanten schilderten, dass über ein bestehendes Totalverlustrisiko nicht aufgeklärt wurde. Auch wurde zu keinem Zeitpunkt mitgeteilt, dass eine derartige unternehmerische Beteiligung für die Altersvorsorge nicht geeignet ist. Vielmehr wurde aufgrund der positiven Prognosen, welche zu hoch angesetzt waren, dargestellt, dass hohe Renditen zu erzielen seien und die Beteiligung dennoch als sehr sicher angesehen werden kann. Dies entspricht gerade nicht den Tatsachen. Vielmehr tragen die Anleger das gesamte unternehmerische Risiko des gesamten Fonds.

Sollte die Beteiligung von einer Bank oder Sparkasse vermittelt worden sein, wäre diese verpflichtet gewesen, über sogenannte Rückvergütungen aufzuklären. Auf die Rechtsprechung des BGH sei an dieser Stelle hingewiesen. Ein weiterer Punkt im Rahmen der fehlerhaften Beratung ist auch der unterlassene Hinweis auf die Höhe der sogenannten "weichen Kosten". Zahlreiche Schiffsfahrtgesellschaften haben in den Emissionsprospekten die Vermittlungs-, Vertriebs- und sonstigen weichen Kosten nur unzureichend angegeben. Folge ist, dass nur ein geringerer Teil des eingesetzten Kapitals tatsächlich in den Kauf des Schiffes investiert wurde. In einigen Fällen wurden nur ca. 70 % oder weniger des eingesetzten Kapitals tatsächlich für den Schiffskauf investiert. Die restlichen Kosten wurden als weiche Kosten schlichtweg zu Lasten der Anleger nicht investiert.

Anleger des LF-Flottenfonds VII ist daher anzuraten, die Beratungssituation und den Beitritt zu diesem Fonds durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen.  Aus den benannten Gründen bestehen gute Gründe, der Interessengemeinschaft des BSZ e. V. "LF-Flottenfonds VII, Schiffsfonds" beizutreten.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft  Schiffsfonds/ LF - Flottenfonds VII" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 02. 01. 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen
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Montag, Dezember 31, 2012

BSZ® e.V.: „Aktiver Aufklärer der Anleger“: Auch im Jahr 2012 gingen wieder Milliarden Euro Anlegergelder verloren.

BSZ® e.V.: „Aktiver Aufklärer der Anleger“: Auch im Jahr 2012 gingen wieder Milliarden Euro Anlegergelder  verloren.


Wer privat für das Alter vorsorgt, riskiert dabei viel Geld zu verlieren. Nach einer von der Grünen-Bundestagsfraktion in Auftrag gegebenen Studie ist  die Altersvorsorge ein  Milliardengrab. Danach entstehen Anlegern ein jährlicher Schaden von knapp 50 Milliarden Euro. Mindestens 30 Milliarden Euro pro Jahr schießen die Deutschen mit „grauen“ Finanzprodukten wie offenen Immobilienfonds in den Wind, die oft als langfristige Anlage zur Altersvorsorge verkauft werden. Mit Kapitallebens- und Rentenversicherungen würden 16 Milliarden Euro verbrannt, mit Riester-Produkten eine Milliarde. 

Durch Falschberatung entstehen gigantische Schadenssummen. Gerade die Banken nutzen Ihre starke Marktstellung oft gnadenlos aus. Im Immobilienbereich bedienen sich Banken gerne zwielichtiger Vermittler. Das können Tausende betrogener Anleger bestätigen. Ein gigantischer volkswirtschaftlicher Schaden zugunsten der Banken, Bauträger und Vertriebsstrukturen, auf Kosten der Anleger, Mieter und Steuerzahler.

Vor diesem Hintergrund erfüllt der BSZ® e.V. eine wichtige aufklärende Funktion im Bereich des Anleger- und Verbraucherschutzes: Der BSZ® e.V. hat im Jahr 2012 seinen gesamten Einsatz dem Dienst von Anlegern gewidmet, die Opfer unseriöser oder gar betrügerischer Machenschaften von Initiatoren, Vermittlern oder sonstigen Hintermännern von Kapitalanlagemodellen wurden. Der BSZ® konnte im Jahr 2012 etliche Anleger vor betrügerischen oder unseriösen Kapitalanlagemodellen warnen, durch die detektivische Kleinarbeit des BSZ® wurden dabei oftmals Informationen ans Tageslicht gefördert, die sich später als  absoluter Volltreffer erwiesen haben und viel Schaden von Anlegern abgewendet haben. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen.

Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig werden würde, ein weiterer Grund, weil der BSZ® mit Kanzleien zusammenarbeitet, die nach Ansicht von Marktführern wohl führend im Bereich des Kapitalanlagerechts in Deutschland sind. Alle Anwälte, mit denen der BSZ® e.V. zusammenarbeitet, sind spezialisiert auf den Bereich Kapitalanlage- und Anlegerschutz und haben darin jahrelange Erfahrung und ihre Kompetenz in etlichen gerichtlichen und außergerichtlichen Erfolgen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt.

Mehrmals wöchentlich werden in dem sog. „Kapitalanlegerecho“ www.kapitalanleger-echo.de und auf den Portalseiten www.fachanwalt-hotline.eu  und www.rechtsboerse.de  neue Beiträge zu den Themen Anleger- und Verbraucherschutz eingestellt und den Beteiligten somit wertvolle, hochaktuelle Top-Informationen an die Hand gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen aufbauen können – ein Service, der in Deutschland unter den Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!!  Mit der Suchmaschine www.geldfuchs.eu  steht eine Suchmaschine zur Verfügung in welcher der BSZ® e.V. sein Kapitalanlageschutz-Know-How einfließen lässt und dabei das Potential und die Technik der Suchmaschine Google nutzt.

Der BSZ® ist somit auch einer der „aktivsten“ Vereine im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz.

Auch im Jahr 2013 gibt es viel für den BSZ® e.V. zu tun: Unseriöse Anbieter von Kapitalanlagemodellen sind auf dem Vormarsch und versuchen, die Zukunfts- und Versorgungsängste der Menschen auszunutzen mit dubiosen Anlagemodellen und hohen Renditeversprechen.  Auch im Jahr 2013 wird der BSZ® e.V. seine Rolle als „aktiver Aufklärer der Anleger“ unermüdlich weiterverfolgen, und in diesem Jahr alles daran setzen, seiner Position als einer der führenden Vereine im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz gerecht zu werden.

Die geschädigten Anleger überlegen sich natürlich, wie sie wieder an ihr in den Sand gesetztes Geld herankommen. Hier bieten sich viele Helfer an. Die Gefahr vor Augen, nochmals Geld in den Sand zu setzen, lässt so manch geschädigten Kapitalanleger glauben, dass ihm nunmehr kostenlose Hilfe zuteil wird.  Unterstützt wird er in diesem Irrglauben, durch interessierte Kreise  die immer wieder von Abzockern sprechen, die den bereits geschädigten Anlegern noch den letzten Euro aus der Tasche ziehen wollen.

Natütlich gibt es viele Anbieter die geschädigten Kapitalanlegern ihre Dienste offerieren. Die Angebote klingen verlockend. Professionelle Hilfe für kleines Geld, beim Rechtsanwalt um die Ecke müsste man locker mehrere hundert Euro hinblättern.    Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. rät zur Vorsicht: Um keine teure Überraschung zu erleben, sollte man bedenken, dass renommierte Anlegerschutzanwälte in der Regel nicht zum Nulltarif arbeiten!  So ist es auch nicht verwunderlich, dass diese „Discount Helfer“ außer ihrer blumenreichen Beschreibung der eigenen guten Absichten und die der ach so schlechten Mitbewerber oft nichts anzubieten haben.

Bei den Abietern von Wundertaten zum Discounttarif, sind erstrittene Urteile, vorteilhafte Vergleiche zu Gunsten der geschädigten Anleger – Mangelware oder ganz Fehlanzeige. 

Es gibt Verbraucherschützer die warnen vor allem, nur nicht vor sich selbst. Oft geht man hier nicht vorurteilsfrei an den Sachverhalt heran und lässt sich durch scheinbar überzeugende Schilderungen angeblich Geschädigter blenden und unterstellt auch gelegentlich Sachverhalte, die schlicht unzutreffend sind. Häufig springen Verbraucherschützer auf angeblich überhöhte Renditeversprechungen an und sehen den zur Herausgabe einer Warnmeldung erforderlichen betrügerischen Sachverhalt schon deshalb als begründet an, weil den Anlegern eine unrealistisch erscheinende Rendite in Aussicht gestellt worden ist, die nicht zur Auszahlung kam.

Dies ist eine falsche, jedenfalls unzureichende Sicht der Dinge. Dass spekulative Anlagen hohe Renditen versprechen können, aber eben auch riskant sind, wird sicher in den meisten Fällen durch den Anlageberater dem Kunden gegenüber auch in aller Offenheit und Deutlichkeit dargelegt.  Nicht selten stellt sich im Nachhinein heraus, dass der angeblich betrogene Anleger äußerst geschäftserfahren und sich der Risiken des übrigens sauberen Geschäfts in vollem Umfang bewusst war. 

Die Sparbuchmentalität mancher Verbraucherschützer ("mehr als 3 % Zinsen kann es gar nicht geben") verstellt den Blick und kann den Initiator in grösste Schwierigkeiten bringen. Auch ist es so, dass in den Fällen in denen die Kapitalanlage in den Sand gesetzt wurde 50% der Anleger selbst schuld sind. Einfach weil sie zu unkritisch auf das Angebot angesprungen sind und noch nicht einmal dafür gesorgt haben, dass im Zweifelsfall für die Durchsetzbarkeit einer Schadensersatzforderung z.B. wegen Falschberatung gesorgt ist.

Anleger die sich mit ihrem Verlust einfach abfinden, haben keine Chance ihr Geld wieder zu bekommen. Anleger die das zwar gerne möchten, aber glauben, dass man gute Helfer zum Nulltarif findet, werden ihr Geld auch abschreiben müssen. Ohne einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt, der nicht über eine mit Beweisen gespickte Argumentationskette verfügt, ist der geschädigte Anleger vor Gericht ohne Chance seinen Anspruch durchzusetzen! Gerade solche Anwälte arbeiten oft mit Geschädigtengemeinschaften zusammen. Denn diese Experten wissen ganz genau, dass eine Informationsbündelung viele neue Erkenntnisse bringt und stets einen Wissensvorsprung garantiert.

Wenn der geschädigte Anleger versucht das verlorene Kapital ohne Rechtsanwalt wieder herein zu holen, wird er oft nochmals gnadenlos abgezockt. Das sind meist sogenannte Wirtschaftsdetekteien oder selbsternannte Wiederbeschaffer-Gurus die im Internet und in Kleinanzeigen ihre Dienste anbieten. Zum Anzeigentext gehört regelmäßig der Hinweis "Keine Rechtsberatung". Nach einer dicken Vorauszahlung ist dann meist von Wiederbeschaffung nichts mehr zu merken.

Man muss sich schon fragen, was da von Hilfe noch übrig bleibt wenn die Rechtsberatung ausdrücklich ausgeschlossen wird. Denn genau die braucht der geschädigte Anleger jetzt dringend. Aber Vorsicht! Anwälte gibt es viele. Aber leider nur wenige die sich mit dieser Materie auskennen und einem Geschädigten wirklich weiter zu helfen wissen. Auch hier wird manchmal die Not und die Ratlosigkeit der Geschädigten nur als Chance zum eigenen Profit begriffen. Einige (voraussichtlich erfolglose) Schreiben oder gar Gerichtsverfahren werden eingeleitet und dem Klienten laut  Gebührenordnung in Rechnung gestellt. Der damit angerichtete Schaden beim Geschädigten ist katastrophal. Eine Art Gnadenstoß in den absoluten Ruin des Geschädigten und irreparablen Vertrauensmissbrauch gegen das Empfinden der Rechtsstaatlichkeit. Aber auch ein erheblicher juristischer und volkswirtschaftlicher Schaden wird damit angerichtet. Mit schlecht geführten Verhandlungen werden Vergleichsurteile zu Gunsten der Betrüger geschaffen.

 Nach Erfahrung des BSZ® e.V. ist es für Geschädigte immer von Vorteil sich einer fallbezogenen Interessengemeinschaft anzuschließen oder eine solche selbst zu initiieren. Dies hat sich zum Informationsaustausch der Geschädigten und der Bündelung von Beweismaterial bewährt. Nur sollte man darauf achten wo man beitritt, damit man nicht den Bock zum Gärtner macht.

Der BSZ® e.V. ist eine geschützte Marke, kooperiert mit ausgewiesenen kompetenten Anlegerschutzkanzleien und hat sich mit seinen erfolgreich agierenden Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger bei Anlegern und Verbraucherschutzinstitutionen einen guten Ruf erworben. Anleger können in die Qualitätsstandards der Marke vertrauen und sich damit die schwierige Aufgabe, rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen wesentlich erleichtern.

Die Interessengemeinschaften im BSZ® e.V. bieten den geschädigten Kapitalanlegern die Möglichkeit von BSZ® -Anlegerschutzanwälten ihre Kapitalanlagen fachkundig bewerten zu lassen. Die Anwälte prüfen, ob die Ansprüche juristisch durchsetzbar wären, ob Schadensersatz zusteht und welche Maßnahmen eventuell sofort zu ergreifen sind. Die Ansprüche können dann über die Rechtsanwälte der Interessengemeinschaften durchgesetzt werden.

Der BSZ® e.V.  wird auch im Jahr 2013 durch eine offene Berichterstattung dazu beitragen, dass Anleger frühzeitig davon erfahren wenn Sie mit fragwürdigen Anlageprodukten um Millionen erleichtert werden sollen. Viele Anleger erfahren erst durch eine klare und unmissverständliche Berichterstattung, dass Sie Opfer eines Betrugs geworden sind. Ein dem BSZ® e.V., aber auch den Polizeidienststellen Staatsanwälten und Gerichten wohl bekanntes Phänomen ist die oft zwischen Tätern und Opfern bestehende Loyalität. Das erklärt die oft wütenden  verbalen Angriffe der Opfer dem BSZ e.V. gegenüber, wenn der über einen Anlagebetrug berichtet. Staatsanwälte die Betrügereien aufdecken, machen oft auch diese Erfahrung. Die betrogenen Anleger glauben nämlich, dass ja alles weiter funktioniert hätte, wenn die Staatsanwaltschaft nicht eingegriffen hätte. 

Immer wider gehen Betrogene bereitwillig auf das Angebot der Anlagebetrüger ein, die bestehenden Verträge abzuändern. In der Regel zum erheblichen Nachteil für die Anleger. Da die Hoffnung zuletzt stirbt, glauben die Kapitalanleger lieber den Versprechen der Betrüger, als den Warnungen und Erklärungen des BSZ e.V. bzw. Polizei oder Rechtsanwalt.

Der BSZ e.V. kann aber auch immer mehr auf die Unterstützung durch die Betrogenen zählen. Selbst aus den Reihen betrügerischer Anlagefirmen, werden dem BSZ® e.V. immer öfter Informationen von Insidern zugespielt. Auf der anderen Seite wird sich der BSZ® e.V. wohl auch weiterhin  mit  Anwälten die den Verein  mit kostenträchtigen Abmahnungen überziehen auseinandersetzen müssen. Besonders ärgerlich sind für den BSZ® e.V. Abmahnverfahren die vorrangig aus Gebühreninteresse angestrengt werden. Für den BSZ® e.V. handelt es sich immer dann um einen „Abmahnanwalt“  wenn er – was (leider) kaum zu beweisen ist-  im eigenen Kosteninteresse auftritt – und den Initiatoren zweifelhafter Kapitalanlageangebote für seine Abmahntätigkeit Kostenneutralität zusichert.

Fazit des BSZ e.V.
Mit dem richtigen Helfer ist auch der argloseste Kapitalanleger nicht rechtlos. Verträge hin, Unterschriften her- nur mit der richtigen Strategie und exzellenter Sachkenntnis wird er sein Recht durchsetzen können.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der betreffenden Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 31. Dezember  2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Samstag, Dezember 29, 2012

DFH BETEILIGUNGSANGEBOT 64 – CENTRAL PARK FRANKFURT AM MAIN

Schadensersatzforderungen gegen die Commerzbank AG, Verjährung 2013.


Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, hat die Vertretung von Anlegern des DFH Immobilienfonds Beteiligungsangebot 64 – Central Park Frankfurt am Main übernommen und Schadensersatzansprüche gegen die Commerzbank AG geltend gemacht, die zu dieser Investition geraten hatte.

Zahlreiche Anleger des 2003 platzierten Fonds sehen sich angesichts des unbefriedigenden Verlaufs der Anlage geschädigt. Ausschüttungen wurden reduziert und die wirtschaftliche Entwicklung der als „sicher“ angepriesenen Investition stellt sich als überaus problematisch dar. Eine Insolvenz wurde offen diskutiert.

Die gegen das Kreditinstitut erhobenen Vorwürfe sind umfangreich und beruhen auf immer wieder zu beobachtenden Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Anlage in geschlossenen Fonds. Kaum ein Anleger, der vor dem Anlageentschluss von einem Kreditinstitut beraten wurde, muss auf fehlgeschlagenen Fondsbeteiligungen sitzen bleiben. Denn sehr häufig haften Banken und Sparkassen, die z. B. Investment-, Immobilien-, Medien- und sonstige Fonds empfohlen haben, schon wegen verheimlichter Interessenkonflikte auf Schadensersatz.

Anlegern, die  den Fonds 2003 gezeichnet haben, droht 2013 Tag genau – also nicht erst zum 31.12.2013! - die absolute Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche. Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins. Neben dem Anspruch auf Rückabwicklung des Engagements, Erstattung von Rückzahlungen von Ausschüttungen und Ersatz von Folgekosten, besteht auch die Möglichkeit, entgangenen Gewinn einer Alternativanlage zu erhalten.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „DFH BETEILIGUNGSANGEBOT 64" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Fakten zur BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten nur die Anlegerseite. Mit mehr als 24 Jahren Erfahrung in der Person des Kanzleigründers ist die renommierte Kanzlei mit ihrem zentral gelegenen Standpunkt in Düsseldorf als einem der Zentren der inländischen Wirtschaftswelt gut aufgestellt und widmet sich mit Engagement und Kompetenz der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens insbesondere von Privatanlegern. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".

WGF AG: Anleger stellen Strafantrag! Eile ist geboten!

Mehr als 100 Mio. an Anlegergeldern stehen auf dem Spiel! Anleger stellen Strafantrag! BSZ e.V. fordert (vorläufigen) Insolvenzverwalter und wehrt sich gegen Eigenverwaltung!


Die insolvente WGF AG hatte eigenen Angaben zufolge ihren Jahresabschluss 2011 mit einem Bilanzverlust in Höhe von ca. 71 Mio. Euro vorgelegt! Einige Anleger, die sich an den BSZ e.V. gewandt haben, fragen sich, wie das sein kann, und haben daher inzwischen Strafantrag gegen diverse Verantwortliche des Unternehmens gestellt. Der BSZ e.V. befürwortet eine lückenlose Aufklärung um die Vorgänge bei der WGF AG, insbesondere, da bereits früher teilweise Zweifel an der Seriosität des Unternehmens geäußert wurden, weist aber selbstverständlich darauf hin, dass bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung gilt.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Späth empfiehlt auch auf jeden Fall, die Gläubigerinteressen zu bündeln und die Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden, da davon auszugehen ist, dass durch die grundbuchliche Absicherung mit einer Insolvenzquote zu rechnen sein dürfte. Wie hoch die grundbuchliche Absícherung letztendlich wirklich wert ist und die Insolvenzquote letztendlich wirklich ausfällt, bleibt jedoch abzuwarten. Wir sind auch ganz klar der Meinung, dass die Insolvenz in Eigenverwaltung nicht der richtige Weg ist, um die Interessen der Anleger ausreichend zu wahren und setzen uns daher für die Einsetzung eines (vorläufigen) Insolvenzverwalters ein.

Anleger sollten auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen. "Wir prüfen bereits Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen die WGF-Anleihen wurden den Anlegern teilweise als sichere Anlage, teilweise sogar als "emündelsicher" empfohlen," so Dr. Späth. Ob diese Bezeichnung zutreffend war, wird sich zeigen.

Dabei sollten Anleger berücksichtigen, dass unter Umständen "Director`s und officers-Versicherungen", sog. D & O-Versicherungen, bei den Verantwortlichen bestehen dürften, die für den Schaden aufkommen könnten, sofern sich hier ein Fehlverhalten nachweisen lässt.

Auch konnten die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte inzwischen heraus finden, dass einige Banken, insbesondere einige Direktanlagebanken, die Anlage als sicher vermittelt hatten und ausdrücklich bei der WGF AG als Kooperationspartner angegeben wurden, auch hier sollten mögliche Ansprüche als Vermittlerhaftung geprüft werden. \u201eIn einigen Fällen soll es, so berichten uns inzwischen Anleger, hier regelrechte Verkaufsveranstaltungen von diversen Banken gegeben haben," so Dr. Späth.

Allerdings sollten Anleger beachten, dass Prospekthaftungsansprüche im engeren Sinne schnell verjähren, nämlich 3 Jahre ab der ersten Veröffentlichung des Verkaufsprospektes und 1 Jahr kenntnisabhängig.  Für die am 14.12.2012 fällige Anleihe - WGFH06 könnte dabei bereits in einigen Wochen Verjährung eintreten.

Dem BSZ e.V. hat sich bereits eine dreistellige Anzahl an WGF-Anlegern angeschlossen, um die Interessen gemeinsam zu vertreten und konnte mit den Kanzleien Dr. Späth Rechtsanwälte aus Berlin und Hamburg, CLLB Rechtsanwälte aus München, Berlin und Zürich sowie Dr. Steinhübel aus Tübingen drei der führenden Kanzleien in Deutschland für Bank- und Kapitalmarktrecht für eine Zusammenarbeit gewinnen.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft \"WGF-Anleihen" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Freitag, Dezember 28, 2012

Lloyd Fonds Flottenfonds X "MS "Miami" und "MS Newark" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co.KG

105-%-Klausel bereitet den Schiffen große Probleme


Aktuelle Lage

Der Lloyd Fonds Flottenfonds X besteht aus den beiden Containerschiffen MS Miami und MS Newark.
Auch dieser Fonds hat die Krise im Schiffsfondsbereich deutlich zu spüren bekommen. Aus den bisher veröffentlichten Leistungsbilanzen wird ersichtlich, dass es dem Flottenfonds seit Inbetriebnahme der Schiffe nicht gelungen ist, die prospektierten Chartereinnahmen zu erwirtschaften. Statt der prospektierten Ausschüttungen wurden lediglich ca. 35 % ausgeschüttet!

Auch hinsichtlich der Kredittilgungen hinkt der Fonds den Prospektwerten deutlich hinterher. Gerade dieser Umstand kann dem Fonds zum Verhängnis werden.

Der Kurs auf dem Zweitmarkt liegt aktuell lediglich noch bei 26 %, obwohl der Fonds gerade mal seit 2006 existiert!

Wo liegen die Ursachen?


Die aktuellen Probleme vieler Schiffsbeteiligungen haben zum Großteil identische Ursachen: die Charterraten der Schiffe reichen nicht aus, um die Kosten abzudecken und nebenher noch die prospektierten Ausschüttungen zu sichern. Ein weiteres Problem ist die sog. 105 %-Klausel: tatsächlich ist es so, dass der Prospekt einen Hinweis auf die sog. 105%-Klausel enthält, die den finanzierenden Banken ermöglicht, die Auszahlung von Ausschüttungen zu verweigern.

Auf diese weitreichende Befugnisse der finanzierenden Banken und die daraus resultierenden Risiken hätten aber die Berater ebenso hinweisen müssen, wie auf etwaige Risiken, die entstehen können, wenn sich der Wechselkurs des Yen zum US-Dollar negativ entwickelt.

Dies ist bei dem Lloyd Fonds Flottenfonds X insoweit von besonderer Bedeutung, als dass erhebliche Teile der Einlagenzahlungen der Anleger für Vergütungen bzw. Provisionen an den Vertrieb gezahlt und nicht für Investitionen in die Zielobjekte, hier die zwei Schiffe, verwendet worden sein sollen.

Die Darlehen in US-Dollar bereiten Schwierigkeiten. Die MS Miami verstieß gegen die sog. 105-%-Klausel: da der Wert des Containerschiffs niedriger war als der Wert des Kredits, mußten Sondertilgungen geleistet werden. Auch in der Bilanz der MS Newark bilden US-Dollar und Yen-Kredite einen Risikofaktor wegen dieser 105-%-Klausel.

Zu Recht fürchten die Anleger deshalb um ihre Einlagen.

Was können Sie tun?

Den Betroffenen kann jedoch in aller Regel geholfen werden. So bestehen zumeist gleich mehrere Möglichkeiten, unternehmerische Beteiligungen wie Schiffsfonds-Anlagen rückabzuwickeln bzw. den entstandenen Schaden geltend zu machen.

Gerade die jüngere Entwicklung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat enorm verbesserte Möglichkeiten geschaffen, den Anlageberater/Anlagevermittler bzw. die beratende Bank auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. So kann bereits der Umstand, dass der Anleger vor dem Beitritt nicht über die konkrete Höhe der Vergütungen des Beraters bzw. des Beratungsunternehmens aufgeklärt wurde, zu einer Haftung wegen fehlerhafter Anlageberatung führen.

Generell gilt, daß ab 15 % Provisionshöhe wegen der Auswirkung auf die Rentabilität der Anlage ausdrücklich auf die Höhe der Provisionen hingewiesen werden muß, egal, ob Vermittler eine Bank oder ein freier Anlageberater war.

Eine Schiffsbeteiligung ist grundsätzlich eine unternehmerische Beteiligung, bei der ein Totalverlustrisiko besteht,  und ist daher zur Altersvorsorge nicht geeignet - so hat dies der Bundesgerichtshof entschieden!

Alle Anleger hätten darüber aufgeklärt werden müssen, daß Ausschüttungen möglicherweise zurückgezahlt werden müssen - was in der Regel auch nicht der Fall war. Auch wurden  die Anleger in der Regel nicht darüber aufgeklärt, daß die Fondsbeteiligung nicht ohne weiteres verkäuflich ist, und wenn, dann meistens mit großen Abschlägen.

Über all diese Punkte hätten die Anleger aufgeklärt werden müssen - sollte dies nicht der Fall gewesen sein, gehen wir davon aus, daß die Anleger eventuell Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche gegen die beratende Bank oder gegen den Anlageberater vor Gericht durchsetzen können.

Nach unserem Wissen sind viele Anleger vor Abschluß des Beteiligungsvertrages systematisch falsch bzw. unzureichend von ihren Beratern aufgeklärt worden. Hätten sie über all die o. g. Punkte Bescheid gewußt, hätten die Anleger in den meisten Fällen wahrscheinlich gar nicht unterschrieben.

Normalerweise gilt eine 3-jährige Verjährungsfrist, die ab dem Zeitpunkt beginnt, ab dem Sie Kenntnis von der Schieflage des Fonds erhalten haben. Beachten Sie, daß Ihre Ansprüche jedoch allerspätestens nach 10 Jahren, und zwar stichtagsgenau, verjähren. Dies bedeutet, daß, wenn Sie z. B. am 27.12.2002 den Fondsbeitritt unterschrieben haben, am 27.12.2012 Verjährung eintritt!

Es gibt darüber hinaus zahlreiche andere Ansatzpunkte, über die die Anleger nicht korrekt aufgeklärt worden sind.

Von Monat zu Monat steigt daher das Risiko, daß die Kapitalanleger am Ende ganz leer ausgehen.
Bevor das Kind endgültig in den Brunnen gefallen ist, sollten Sie handeln! Lassen Sie Schadensersatzansprüche gegen Ihre Berater prüfen, bevor es zu spät ist!
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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Inge Rötlich 

Dieser Text gibt den Beitrag vom 28. 12. 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
driröt

Windreich AG: Anleger in Sorge

Anleger, die in Anleihen der Windreich AG investiert haben, blicken auf einen unruhigen Jahresbeginn 2013. So berichtet die FAZ in ihrer Online-Ausgabe vom 19.12.2012 von erheblichen Finanzierungsproblemen beim Windparkentwickler:


"Nachdem Creditreform die Bonitätsnote um drei Stufen von "BBB+" auf "BB+" gesenkt hat, hat nun offenbar der langjährige Telekom-Finanzchef Karl-Gerhard Eick Abstand davon genommen, Finanzvorstand zu werden. Wie das "Handelsblatt" berichtet, hatte Windreich-Chef Willi Balz Eick im August gebeten, einen Börsengang des Unternehmens vorzubereiten und Finanzvorstand zu werden. Seit September war Eick Berater von Windreich. Am Montag beendete er laut Handelsblatt jedoch sein Mandat. "Ich sehe für einen erfolgreichen Börsengang der Windreich AG auf absehbare Zukunft keinen Weg", begründete er in einer E-Mail laut der Zeitung den Schritt. Windreich-Chef Willi Balz bestätigte, dass der Börsengang bis auf weiteres verschoben sei. Das Unternehmen kämpfe mit Finanzierungsproblemen bei seinen Offshore-Windparks."

Und weiter:
"Im ersten Halbjahr war der Umsatz von Windreich gegenüber dem Vorjahreszeitraum um knapp 19 Prozent auf 33,2 Millionen Euro gefallen. Vor allem fiel ein Verlust von knapp 27 Millionen Euro an, nachdem es im ersten Halbjahr 2011 noch einen Gewinn von 890.000 Euro gegeben hatte. Hauptgrund war die vollständige Abschreibung von 21 Millionen Euro auf die Beteiligung am Windrad-Bauer Fuhrländer, der Ende September in die Insolvenz ging und am dem Windreich knapp 10 Prozent hält. Aber auch das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit hatte sich von einem Minus von 3,5 auf ein Minus von 6,7 Millionen Euro verschlechtert. Grund war ein Finanzverlust von 13,4 Millionen Euro nach 7,4 Millionen im Vorjahreszeitraum. Ende Juni hatte Windreich knapp 480 Millionen Euro Schulden. Die Verbindlichkeiten seien aber auf nur noch 330 Millionen Euro abgebaut worden, hatte Balz im November verlauten lassen."

Zwar weist Windreich-Chef dem negativen Image der Erneuerbaren Energien die Schuld am schlechteren Rating zu. Offensichtlich ist allerdings, dass ein schlechteres Rating die Refinanzierungsbedingungen der Windreich schwieriger macht und damit im Ergebnis die Finanzierungssituation nicht besser wird. Anleger sollten ein wachsames Auge auf die Entwicklung beim Windparkbetreiber haben Die zwei Anleihen der Windreich AG notieren an der Börse Stuttgart kurz vor Heilig Abend 2012 mit einem Kassakurs von 52,7 % (Fälligkeit am 01.03.2015) bzw. von 41,75 % (Fälligkeit 15.07.2016). Ein freudiges Weihnachtsfest sieht anders aus.

Autor dieses Beitrags ist die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte. Bereits seit über 10 Jahren ist sie erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und insbesondere mit Schuldverschreibungen, wie im gegenwärtigen Fall, bestens vertraut (z.B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom, DEIKON GmbH, WGF AG). Vertreten wurden hierbei inzwischen mehrere 1000 Anleger, die Verluste mit Anleihen erlitten haben. Es konnten bereits zahlreiche Erfolge für Anleger erzielt werden, z.B. im Fall First Real Estate rechtskräftige Urteile gegen den Hintermann, Global Swiss Capital AG sowie gegen die jeweiligen Vermittler, etc.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Windreich-Anleihen" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 28. Dezember  2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drwspä

Donnerstag, Dezember 27, 2012

LLOYD FONDS LF 48 FLOTTENFONDS IV: Ausstieg statt Insolvenz! Freistellung bei Rückforderung von Ausschüttungen

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, vertritt Anleger des Schiffsbeteiligungs-Fonds LLOYD FONDS LF 48 FLOTTENFONDS IV, die sich angesichts des unbefriedigenden Verlaufs der Anlage geschädigt sehen.


Mit "Zwischeninformation zum LF - Flottenfonds IV" vom 21.Dezember 2012, vielen Gesellschaftern ausgerechnet zum Weihnachtsfest übermittelt, unterrichtet die Fondsgeschäftsführung über eine drohende Insolvenz der MS "MANHATTAN" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG und verlangt Rückzahlung der erhaltenen Auszahlungen der MS "FERNANDO" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG möglichst weiträumig vor Fälligkeit eines angebliche Anspruchs. Für den 11. Januar 2013 kündigt man eine Informationsveranstaltung an. Krasser kann man den Schiffbruch einer angeblich werthaltigen und ertragreichen Beteiligung, zu deren Finanzierung auch die Aufnahme eines Darlehns empfohlen wurde, schwerlich kommunizieren.

Ob die Rückforderung von Ausschüttungen überhaupt gerechtfertigt ist, berührt die Mandanten der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte nur in zweiter Linie. Denn bekanntlich muss kaum ein Anleger, der vor dem Anlageentschluss von einem Kreditinstitut beraten wurde, auf fehlgeschlagenen Fondsbeteiligungen sitzen bleiben. Gefloppte Anlagen können, wie es hunderte zufriedene ehemalige Mandanten in vergleichbarer Lage schon erfahren konnten, vollständig rückabgewickelt werden. Denn sehr häufig haften Banken und Sparkassen, die zu Anlagen in Schiffs -, Investment-, Immobilien-, Medien-  und sonstigen Fonds geraten haben, wegen verheimlichter Interessenkonflikte auf Schadensersatz.

Dazu gehört auch die hier besonders willkommene Verpflichtung, Rückzahlungen an Fonds übernehmen zu müssen. Das schadensersatzpflichtige Kreditinstitut hat den mit solchen Forderungen konfrontierten Anleger davon freizustellen oder Aufwendungen dafür, auch wenn sie schon vor einiger Zeit anfielen, zu erstatten. Neben dem Anspruch auf Rückabwicklung des Engagements und Ersatz von Folgekosten besteht auch die Möglichkeit, entgangenen Gewinn für eine Alternativanlage zu erhalten. Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft  "Schiffsfonds/ LLOYD FONDS LF 48 FLOTTENFONDS IV"  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  beizutreten.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens Graf

Dieser Text gibt den Beitrag vom 27. 12. 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
jegra