Das Amtsgericht Düsseldorf (Az. 504 IN 269/12) hat dem Insolvenzantrag der WGF AG stattgegeben. Zahlreiche WGF-Anleger fragen sich seitdem, was das Insolvenzverfahren für sie bedeutet bzw. bringen wird. Die Interessengemeinschaft „WGF AG“ des BSZ e.V., welche die Interessen der Anleger bündelt, beantwortet die sich stellenden Fragen.
Fragwürdige
„Insolvenz in Eigenverwaltung“
Die vom Amtsgericht Düsseldorf angeordnete
„Insolvenz in Eigenverwaltung“ wurde von zahlreichen Anlegerschützern heftig
kritisiert. Gleichwohl kündigte Bernd Depping, der sog. „Sanierungsvorstand“
der WGF AG am 19.12.2012 an, dass das Unternehmen über ein
Insolvenzplanverfahren saniert und fortgeführt werden soll. Fraglich ist
allerdings, ob dieser Plan im Interesse der WGF-Anleger realisiert werden kann.
Denn es ist beabsichtigt, dass die WGF AG sich aus dem bisherigen Geschäft, dem
Immobilienhandel, zurückzieht und stattdessen die Projektentwicklung weiter
ausbaut.
Abfindungsangebot
der Valora Effekten Handel AG
Für Verunsicherung bei den geschädigten
WGF-Anlegern sorgt auch ein Abfindungsangebot der Valora Effekten Handel AG.
Diese bietet Inhabern der WGF-Hypothekenanleihe (09/14) den Erwerb zu einem
Preis von 15,25 % des Nennbetrags an. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel von der
Interessengemeinschaft „WGF AG“ des BSZ e.V. rät hier eher zur Zurückhaltung
und empfiehlt stattdessen die Einschaltung eines BSZ-Anlegerschutzanwaltes zur
Sicherung der Anlegerrechte im Insolvenzverfahren.
Schadensersatzansprüche
der WGF-Anleger
Es ist davon auszugehen, dass vielen
WGF-Anlegern Schadensersatzansprüche zustehen. Die rechtlichen Möglichkeiten
der Inhaber von WGF-Hypothekenanleihen unterscheiden sich aber erheblich von
denen, die WGF-Genussscheine erworben haben. Nicht zuletzt deshalb empfiehlt
auch die Stiftung Warentest den WGF-Anlegern, einen Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht zur Überprüfung ihrer Ansprüche einzuschalten.
Registrierung
auf der WGF-Homepage
Auf der WGF-Homepage werden die
WGF-Anleihegläubiger aufgefordert, sich registrieren zu lassen. Nach Angaben
des „Sanierungsvorstands“ Bernd Depping kennt die WGF AG weder die Namen noch
die genaue Anzahl der WGF-Anleihegläubiger. Die Interessengemeinschaft „WGF AG“
des BSZ e.V. befürwortet, bereits die Registrierung von einem Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht vornehmen zu lassen. Auf diese Art und Weise ist
die vollumfängliche Interessenwahrnehmung nicht nur im Insolvenzverfahren,
sondern auch im Falle späterer Schadensersatzprozesse gesichert.
Der BSZ e.V. konnte für die
Interessengemeinschaft WGF AG mit den Kanzleien Dr. Späth Rechtsanwälte, CLLB
Rechtsanwälte und Dr. Steinhübel Rechtsanwälte inzwischen drei der führenden
Kanzleien in Deutschland im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht, speziell im
Bereich Inhaberschuldverschreibungs- und Anleiherecht, also in dem Anleger mit
Anleihen geschädigt wurden, wie im gegenwärtigen Fall, für die Zusammenarbeit
gewinnen. Jede dieser Kanzleien ist
bereits seit ca. 10 Jahren fast ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht
tätig und konnte große Erfolge nicht nur allgemein im Bank- und
Kapitalmarktrecht, sondern ganz speziell auch in Fällen, in denen Anleger mit
Inhaberschuldverschreibungen Verluste erlitten haben, große Erfolge erzielen.
Über
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist
schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren
vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer
Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische
Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene)
Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog.„Schrottimmobilien“
und (atypisch) stille Beteiligungen. Rechtsanwalt
Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen
Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift „FOCUS“ (24/2000) nahm ihn bereits im
Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die
Zeitschrift „Capital“(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.
- Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „WGF-Anleihen" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine
BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Heinz Steinhübel
Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.
Januar 2013 wieder. Hiernach eintretende
Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer
anderen Einschätzung führen.
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