Donnerstag, Januar 03, 2013

WGF AG: BSZ e.V.-IG wächst weiter stark! Interview mit Dr. Walter Späth!

Mehrere hunderte Geschädigte melden sich beim BSZ e.V. an! Interview mit BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth; Eile ist geboten, es droht Verjährung!


Die WGF AG musste kurz vor Weihnachten 2012 Insolvenz anmelden, tausende von Anlegern haben daher voraussichtlich mit hohen Verlusten zu rechnen. Inzwischen haben sich mehrere hundert Geschädigte der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft \u201eWGF AG" angeschlossen, der BSZ e.V. versucht daher, die Interessen der Anleger bestmöglich zu bündeln, der BSZ e.V. konnte inzwischen mit der Berliner und Hamburger Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte, der Berliner und Münchner Kanzlei CLLB sowie der Tübinger Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte drei der führenden Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland für eine Zusammenarbeit gewinnen.

Viele Anleger sind völlig frustriert und fragen sich, wie es 2013 nun mit der WGF AG weiter geht. Der BSZ e.V. führt daher aus aktuellem Anlass mit BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth ein Interview, um die wichtigsten Fragen zu beantworten.

BSZ e.V.: Herr Dr. Späth, wie ist die Situation der Anleger bei der WGF AG?

Dr. Walter Späth: Viele Anleger sind von der Insolvenz komplett überrascht worden, viele berichten uns, dass sie es nicht für möglich gehalten hätten, dass ein derartiges Unternehmen, dessen Anleihen teilweise als \u201emündelsicher" bezeichnet worden waren, überhaupt insolvent werden kann. Manche hatten schon fest mit der Auszahlung gerechnet, um für Weihnachten noch Geschenke kaufen zu können, für viele ist die Situation sehr frustrierend.

BSZ e.V.: Kann man denn schon sagen, wie hoch die Insolvenzquote ausfallen wird?

Dr. Späth: Nein, hierzu ist es gegenwärtig noch viel zu früh, schlimmstenfalls müssen die Anleger mit hohen Einbußen rechnen. Zumindestens dürfte aber mit einer veritablen Insolvenzquote zu rechnen sein. In einem anderen Fall von Hypothekenanleihen, dem Fall Deikon GmbH, in dem wir ebenfalls ca. 100 Anleger vertreten, könnte die Insolvenzquote zwischen 20 - 40 % liegen, hierbei handelte es sich aber nur um nachrangig abgesicherte Anleihen. Im günstigsten Fall könnte die Insolvenzquote daher im gegenwärtigen Fall sogar noch höher ausfallen, das hängt aber auch z.B. von der Bewertung der Immobilien ab. Schlimmstenfalls fällt die Insolvenzquote aber auch niedriger aus. Ein kompletter Totalverlust dürfte aber aufgrund der grundbuchlichen Absicherung ebenfalls unwahrscheinlich sein.

BSZ e.V.: Aktuell wurden und werden Anleger diverse Aufkaufangebote gemacht, in denen den Anlegern angeboten wird, ihre Anleihen zu verkaufen. Was ist hierzu zu sagen?

Dr. Späth: In der Tat liegen auch uns diverse Aufkaufangebote vor, in denen Anlegern angeboten wird, ihre Anleihen zum Abfindungsbetrag zwischen 1 % und 15,5 % je Nominalwert zu verkaufen. Diese Angebote wurden und werden gegenwärtig von diversen Depot-Banken an die Anleger versandt.

Grundsätzlich ist es natürlich die Entscheidung jedes einzelnen Anlegers, ob er diese Aufkaufangebote annehmen will oder nicht, wir raten gegenwärtig jedoch eher davon ab, diese Aufkauf-Angebote anzunehmen, und zwar aus folgendem Grund:

Eines dieser Aufkaufangebote kann meiner Meinung nach nur als \u201edubios" bezeichnet werden, wenn Anlegern geraten wird, ihre Anleihen für 1 % des Nennwertes zu verkaufen, hier versucht jemand meiner Meinung nach ganz klar, einen \u201eRiesenreibach" auf Kosten der Anleger zu machen. Andere Angebote sind seriöser, auch hier ist meiner Ansicht nach aber Vorsicht angebracht: Wenn Anleger ihre Anleihen verkaufen, können sie nämlich ihre Ansprüche nicht mehr im Insolvenzverfahren geltend machen, da sie keine Forderungsinhaber mehr sind, dies kann dann vielmehr nur noch der Aufkäufer tun.

Dies ist auch der Grund, weshalb manche Aufkäufer den Anlegern derartige Aufkaufangebote machen, weil sie z.B. die Anleihen für weniger Geld wie z.B. 1 % aufkaufen können, um dann im Insolvenzverfahren mehr Geld zu erhalten, nämlich z.B. 10, 20, 30 oder noch mehr %. Offensichtlich rechnet ein Teil der Aufkäufer selber mit einer höheren Insolvenzquote als dem Betrag, der den Anlegern geboten wird, denn sonst würden diese Aufkaufangebote nicht gemacht werden. Auch sollten Geschädigte berücksichtigen, dass sie nach einem Verkauf voraussichtlich keine Schadensersatzansprüche mehr geltend machen könnten, weil sie nicht mehr aktiv legitimiert sind.

BSZ e.V.: Wie geht es im Insolvenzverfahren nun weiter und was müssen Anleger hier berücksichtigen?

Dr. Späth: Anleger sollten auf jeden Fall dafür Sorge tragen, dass ihre Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden, da doch mit einer höheren Insolvenzquote zu rechnen sein könnte. Eine Forderungsanmeldung wird voraussichtlich in den nächsten Wochen bzw. Monaten möglich sein, wobei abzuwarten bleibt, ob eventuell ein sog. \u201eGemeinsamer Vertreter" eingesetzt werden wird.

Auch bleibt abzuwarten, ob die WGF AG das Insolvenzverfahren in Eigenregie wird durchführen können, wir sind hier sehr kritisch und fordern vielmehr eine lückenlose Aufklärung der Vorgänge, die unserer Ansicht nach nur mit einem neutralen Insolvenzverwalter möglich sein wird. Wir lehnen die geplante Eigenverwaltung daher ab.

BSZ e.V.: Was sollten Anleger noch beachten?

Dr. Späth: Wir prüfen auch gerade Schadensersatzansprüche der Anleger in jede Richtung und gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen, unter anderem aus Prospekthaftung im engeren und weiteren Sinne, z.B. gegen den Vorstand, den Aufsichtsrat, die Wirtschaftsprüfer, den Treuhänder, etc.

Auch prüfen wir gerade intensiv mögliche Ansprüche gegen die vermittelnden Banken aus möglicherweise in Betracht kommender Vermittlerhaftung, in zahlreichen Fällen wurden die WGF-Anleihen von diversen Banken an Anleger vermittelt, die auf der Homepage der WGF AG teilweise auch ausdrücklich als Kooperationspartner genannt wurden. In einigen Fällen berichten uns Anleger auch von regelrechten \u201eVerkaufsveranstaltungen" von Seiten einiger Banken. Dies stimmt zumindestens sehr nachdenklich.

BSZ e.V.: Wann sollten Anleger handeln?

Dr. Späth: Die Anleger sollten keine wertvolle Zeit verlieren, sondern umgehend handeln, denn in einigen Fällen, wie z.B. bei der Anleihe mit der WKN WGFH06 droht bereits in einigen Wochen die Verjährung möglicher Prospekthaftungsansprüche im engeren Sinne, auch in anderen Fällen könnte Verjährung eintreten. In anderen Fällen ist bereits Verjährung eingetreten, dies muss aber immer im Einzelfall geprüft werden.

BSZ e.V.: Herr Dr. Späth, wir danken Ihnen für das Gespräch.

Der BSZ e.V. konnte für die Interessengemeinschaft WGF AG mit den Kanzleien Dr. Späth Rechtsanwälte, CLLB Rechtsanwälte sowie Dr. Steinhübel inzwischen drei der führenden Kanzleien in Deutschland im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht, speziell im Bereich Inhaberschuldverschreibungs- und Anleiherecht, also in dem Anleger mit Anleihen geschädigt wurden, wie im gegenwärtigen Fall, für die Zusammenarbeit gewinnen.

Jede dieser Kanzleien ist bereits seit ca. 10 Jahren fast ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und konnte große Erfolge nicht nur allgemein im Bank- und Kapitalmarktrecht, sondern ganz speziell auch in Fällen, in denen Anleger mit Inhaberschuldverschreibungen Verluste erlitten haben, große Erfolge erzielen.

Die Kanzleien Dr. Späth Rechtsanwälte, CLLB Rechtsanwälte sowie Dr. Steinhübel waren bereits bei mehreren weiteren Skandalen im Bereich Inhaberschuldverschreibungen, nämlich DM Beteiligungen, WBG Leipzig-West AG, First Real Estate, EECH AG sowie GlobalSwissCapital AG auf Anlegerseite tätig (insgesamt wurden von den beiden Kanzleien dabei mehr als 1000  Anleger vertreten) und konnten hier bereits maßgebliche Erfolge für die Anleger erzielen:

First Real Estate Grundbesitz AG:
Hier konnten die Kanzleien Dr. Späth und CLLB als erste Kanzleien in Deutschland obsiegende und inzwischen rechtskräftige Urteile gegen die Verantwortlichen, den wirklichen Hintermann und sogar eine \u201eStrohfrau" vor Düsseldorfer Gerichten erstreiten, unter anderem aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.

EECH AG: Hier wurden von der Kanzlei CLLB zahlreiche rechtskräftige Urteile gegen den ehemaligen Vorstand erstritten.

DEIKON GmbH: Hier werden von der Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte inzwischen über 100 Anleger im Insolvenzverfahren vertreten, und auch Klagen gegen den dortigen Sicherheitentreuhänder geführt, der seinen Aufgaben nach Ansicht von Dr. Späth Rechtsanwälten nicht ordnungsgemäße nachgekommen ist.

Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG:
Hier wurden von den drei Kanzleien zahlreiche Mandanten im Insolvenzverfahren vertreten.
Auch konnten beide Kanzleien zahlreichen Anlegern der WBG Leipzig-West AG helfen, Rückforderungen des Insolvenzverwalters, die schlimmstenfalls auch im Fall WGF AG drohen könnten in Form des Rückzahlungsbegehrens eventuell ausbezahlter Ausschüttungen, erfolgreich abzuwehren. Zahlreiche, auch obergerichtliche Erfolge der Kanzlei Dr. Späth liegen hierzu vor, in denen die jeweiligen Klagen des Insolvenzverwalters abgewiesen wurden.

DM Beteiligungen AG:
Hier wurden von den drei Kanzleien mehr als hundert Mandanten im Insolvenzverfahren vertreten, außerdem konnten rechtskräftige Urteile gegen den Vorstand und die Alleinaktionärin erstritten werden.

GlobalSwissCapital AG:
Bei diesem Anlageskandal/mutmaßlichen Betrugsfall mit Inhaberschuldverschreibungen aus der Schweiz konnte die Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte zahlreiche obsiegende Urteile gegen die Vermittler der Anlage vor Gerichten in ganz Deutschland erstreiten, unter anderem wegen Vermittlerhaftung (Prospekthaftung im weiteren Sinne).

Solar Millenium AG: Hier werden zahlreiche Anleger von der Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte im Insolvenzverfahren vertreten, auch werden gerade Klagen gegen diverse Verantwortliche geführt aus Prospekthaftung im engeren und weiteren Sinne.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft \u201eWGF-Anleihen" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
                           
Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.Januar  2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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