Mit Schreiben vom 12.12.2012 wurden die Anleger des Reefer Flottenfonds von der TVP Treuhand und Verwaltungsgesellschaft für Publikums Fonds mbH darüber informiert, dass eine Kapitalerhöhung in Höhe von 15 %! wohl unumgänglich ist, um die Liquidität der Schiffsfondsgesellschaften aufrecht zu erhalten.
Dies wird seitens der TVP damit begründet, dass angeblich ein nicht berechenbarer Markteinbruch im letzten Quartal des Jahres 2011 und zu Beginn des Jahres 2012 zu einem dramatischen Ratenverfall geführt habe und somit auskömmliche Einnahmen für die Schiffsfahrtgesellschaften nicht mehr erzielbar sind.
Es wird aber auch deutlich mitgeteilt, dass ohne die Einbringung von Neukapital die Schiffsgesellschaften in Zahlungsschwierigkeiten geraten und somit eine Insolvenz droht. Auch wird darauf abgestellt, dass ein "Notverkauf" der Schiffe derzeit fast ausgeschlossen ist, da das Preisniveau für gebrauchte Schiffe sich dem Preis für zu verschrottende Schiffe angenähert hat, mithin ein "Notverkauf" nicht dazu ausreichen würde, die gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaften zurückzuführen.
Folge ist in der Regel, dass bereits geleistete Ausschüttungen seitens des Fonds zurückgefordert werden. Dies entweder von der Gesellschaft selbst oder von einem Insolvenzverwalter. Den Anlegern droht daher nicht nur der Verlust des gesamten eingesetzten Kapitals sondern vielmehr auch die Rückzahlung der Ausschüttungen.
Eine Beteiligung an der Kapitalerhöhung bzw. Rückzahlung von Ausschüttungen wird zwar seitens der Treuhandgesellschaft mit attraktiven Konditionen angepriesen. So sollen Gesellschafter, die ihre bisher erhaltenen Auszahlungen in Höhe von 7,9 % an die Gesellschaft zurückzahlen einen Vorabgewinn in Höhe von 7 % erhalten. Gesellschafter, die über die Rückzahlung von Ausschüttungen hinaus neues Kapital in die Gesellschaft einzahlen, erhalten auf diese überschießenden Zahlungen einen jährlichen Vorabgewinn von 15 %. Zusätzlich ist der überschießende Teil bei Rückzahlung mit einem einmaligen Vorabgewinn in Höhe von 30 % (Bonus) ausgestattet.
Ob Anleger des Reefer Flottenfonds dieses Angebot annehmen sollten, ist fraglich. Vielmehr sollten Anleger zunächst durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sämtliche ihnen zustehenden Ansprüche überprüfen lassen.
So ist es nicht selten, dass im Rahmen der Beratung erhebliche Beratungsfehler begangen wurden. Gemäß dem BGH hat eine Beratung anleger- und anlagegerecht zu erfolgen. D. h. es sind die Anlageziele zu prüfen und es ist zu prüfen, ob die Kapitalanlage selbst zur Verwirklichung der Anlageziele geeignet ist. Haben Anleger z. B. die Beteiligung an dem Reefer Flottenfonds als Altersvorsorge gezeichnet, so kann hiergegen bereits der Einwand erbracht werden, dass eine derart risikoreiche unternehmerische Beteiligung an einem Schiffsfonds für die Altersvorsorge ungeeignet ist.
Zahlreiche Anleger berichten, dass ihnen gerade nicht mitgeteilt wurde, dass hier ein Totalverlustrisiko drohen könnte. Viele Mandanten berichten auch, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Aufgrund der unternehmerischen Beteiligung, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis hin zum Totalverlust führen können, ist diese als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Auch können Schiffsfondsbeteiligungen nicht auf einem geregelten Zweitmarkt veräußert werden. Dies nur unter erheblichen Verlusten. Entscheidend kommt hinzu, dass auch schwankenden Chaterraten dazu führen können, dass z. B. die Ausschüttungen völlig entfallen. Auch hierauf hätte hingewiesen werden müssen.
Wurde die Beteiligungen an Schiffsfonds über Banken vertrieben, greift auch die sogenannte "Kick-Back" Rechtsprechung, wonach Banken dazu verpflichtet sind zusätzlich erhaltene Provisionen offenzulegen.
Anleger, welche nunmehr aufgrund der Krise befürchten müssen, ihr gesamtes eingesetztes Kapital zu verlieren, sollten ihre möglicherweise bestehenden Schadenersatzansprüche sowohl gegenüber den Berater und Vermittlern, aber auch gegenüber der Fondsgesellschaft und den Prospektverantwortlichen prüfen lassen. Vertrauensanwälte des BSZ e.V., wie die Kanzlei Bouchon Hemmerich & Partner vertraten bereits zahlreiche geschädigte Anleger.
- Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Reefer - Flottenfonds mbH & Co. KG " gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel
Dieser Text gibt den Beitrag vom 04. 01. 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
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