BSZ® e.V.: „Aktiver Aufklärer der Anleger“: Auch
im Jahr 2012 gingen wieder Milliarden Euro Anlegergelder verloren.
Wer privat für das Alter vorsorgt, riskiert
dabei viel Geld zu verlieren. Nach einer von der Grünen-Bundestagsfraktion in
Auftrag gegebenen Studie ist die
Altersvorsorge ein Milliardengrab. Danach
entstehen Anlegern ein jährlicher Schaden von knapp 50 Milliarden Euro. Mindestens
30 Milliarden Euro pro Jahr schießen die Deutschen mit „grauen“ Finanzprodukten
wie offenen Immobilienfonds in den Wind, die oft als langfristige Anlage zur
Altersvorsorge verkauft werden. Mit Kapitallebens- und Rentenversicherungen
würden 16 Milliarden Euro verbrannt, mit Riester-Produkten eine Milliarde.
Durch Falschberatung entstehen gigantische
Schadenssummen. Gerade die Banken nutzen Ihre starke Marktstellung oft
gnadenlos aus. Im Immobilienbereich bedienen sich Banken gerne zwielichtiger Vermittler.
Das können Tausende betrogener Anleger bestätigen. Ein gigantischer
volkswirtschaftlicher Schaden zugunsten der Banken, Bauträger und
Vertriebsstrukturen, auf Kosten der Anleger, Mieter und Steuerzahler.
Vor diesem Hintergrund erfüllt der BSZ® e.V.
eine wichtige aufklärende Funktion im Bereich des Anleger- und
Verbraucherschutzes: Der BSZ® e.V. hat im Jahr 2012 seinen gesamten Einsatz dem
Dienst von Anlegern gewidmet, die Opfer unseriöser oder gar betrügerischer
Machenschaften von Initiatoren, Vermittlern oder sonstigen Hintermännern von
Kapitalanlagemodellen wurden. Der BSZ® konnte im Jahr 2012 etliche Anleger vor
betrügerischen oder unseriösen Kapitalanlagemodellen warnen, durch die
detektivische Kleinarbeit des BSZ® wurden dabei oftmals Informationen ans
Tageslicht gefördert, die sich später als
absoluter Volltreffer erwiesen haben und viel Schaden von Anlegern
abgewendet haben. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im
Bereich Anlegerschutz verweisen.
Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung
von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte
wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger
alleine tätig werden würde, ein weiterer Grund, weil der BSZ® mit Kanzleien
zusammenarbeitet, die nach Ansicht von Marktführern wohl führend im Bereich des
Kapitalanlagerechts in Deutschland sind. Alle Anwälte, mit denen der BSZ® e.V.
zusammenarbeitet, sind spezialisiert auf den Bereich Kapitalanlage- und
Anlegerschutz und haben darin jahrelange Erfahrung und ihre Kompetenz in
etlichen gerichtlichen und außergerichtlichen Erfolgen für ihre Mandanten unter
Beweis gestellt.
Mehrmals wöchentlich werden in dem sog.
„Kapitalanlegerecho“ www.kapitalanleger-echo.de und auf den Portalseiten
www.fachanwalt-hotline.eu und
www.rechtsboerse.de neue Beiträge zu den
Themen Anleger- und Verbraucherschutz eingestellt und den Beteiligten somit
wertvolle, hochaktuelle Top-Informationen an die Hand gegeben, auf denen sie
ihre Entscheidungen aufbauen können – ein Service, der in Deutschland unter den
Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!! Mit der Suchmaschine www.geldfuchs.eu steht eine Suchmaschine zur Verfügung in
welcher der BSZ® e.V. sein Kapitalanlageschutz-Know-How einfließen lässt und
dabei das Potential und die Technik der Suchmaschine Google nutzt.
Der BSZ® ist somit auch einer der „aktivsten“
Vereine im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz.
Auch im Jahr 2013 gibt es viel für den BSZ®
e.V. zu tun: Unseriöse Anbieter von Kapitalanlagemodellen sind auf dem
Vormarsch und versuchen, die Zukunfts- und Versorgungsängste der Menschen
auszunutzen mit dubiosen Anlagemodellen und hohen Renditeversprechen. Auch im Jahr 2013 wird der BSZ® e.V. seine
Rolle als „aktiver Aufklärer der Anleger“ unermüdlich weiterverfolgen, und in
diesem Jahr alles daran setzen, seiner Position als einer der führenden Vereine
im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz gerecht zu werden.
Die geschädigten Anleger überlegen sich
natürlich, wie sie wieder an ihr in den Sand gesetztes Geld herankommen. Hier
bieten sich viele Helfer an. Die Gefahr vor Augen, nochmals Geld in den Sand zu
setzen, lässt so manch geschädigten Kapitalanleger glauben, dass ihm nunmehr
kostenlose Hilfe zuteil wird.
Unterstützt wird er in diesem Irrglauben, durch interessierte
Kreise die immer wieder von Abzockern
sprechen, die den bereits geschädigten Anlegern noch den letzten Euro aus der
Tasche ziehen wollen.
Natütlich gibt es viele Anbieter die
geschädigten Kapitalanlegern ihre Dienste offerieren. Die Angebote klingen
verlockend. Professionelle Hilfe für kleines Geld, beim Rechtsanwalt um die
Ecke müsste man locker mehrere hundert Euro hinblättern. Der BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewusstsein e.V. rät zur Vorsicht: Um keine teure Überraschung zu
erleben, sollte man bedenken, dass renommierte Anlegerschutzanwälte in der
Regel nicht zum Nulltarif arbeiten! So
ist es auch nicht verwunderlich, dass diese „Discount Helfer“ außer ihrer
blumenreichen Beschreibung der eigenen guten Absichten und die der ach so
schlechten Mitbewerber oft nichts anzubieten haben.
Bei den Abietern von Wundertaten zum
Discounttarif, sind erstrittene Urteile, vorteilhafte Vergleiche zu Gunsten der
geschädigten Anleger – Mangelware oder ganz Fehlanzeige.
Es gibt Verbraucherschützer die warnen vor
allem, nur nicht vor sich selbst. Oft geht man hier nicht vorurteilsfrei an den
Sachverhalt heran und lässt sich durch scheinbar überzeugende Schilderungen
angeblich Geschädigter blenden und unterstellt auch gelegentlich Sachverhalte,
die schlicht unzutreffend sind. Häufig springen Verbraucherschützer auf
angeblich überhöhte Renditeversprechungen an und sehen den zur Herausgabe einer
Warnmeldung erforderlichen betrügerischen Sachverhalt schon deshalb als
begründet an, weil den Anlegern eine unrealistisch erscheinende Rendite in
Aussicht gestellt worden ist, die nicht zur Auszahlung kam.
Dies ist eine falsche, jedenfalls
unzureichende Sicht der Dinge. Dass spekulative Anlagen hohe Renditen
versprechen können, aber eben auch riskant sind, wird sicher in den meisten Fällen
durch den Anlageberater dem Kunden gegenüber auch in aller Offenheit und
Deutlichkeit dargelegt. Nicht selten
stellt sich im Nachhinein heraus, dass der angeblich betrogene Anleger äußerst
geschäftserfahren und sich der Risiken des übrigens sauberen Geschäfts in
vollem Umfang bewusst war.
Die Sparbuchmentalität mancher Verbraucherschützer
("mehr als 3 % Zinsen kann es gar nicht geben") verstellt den Blick
und kann den Initiator in grösste Schwierigkeiten bringen. Auch ist es so, dass
in den Fällen in denen die Kapitalanlage in den Sand gesetzt wurde 50% der
Anleger selbst schuld sind. Einfach weil sie zu unkritisch auf das Angebot
angesprungen sind und noch nicht einmal dafür gesorgt haben, dass im
Zweifelsfall für die Durchsetzbarkeit einer Schadensersatzforderung z.B. wegen
Falschberatung gesorgt ist.
Anleger die sich mit ihrem Verlust einfach
abfinden, haben keine Chance ihr Geld wieder zu bekommen. Anleger die das zwar
gerne möchten, aber glauben, dass man gute Helfer zum Nulltarif findet, werden
ihr Geld auch abschreiben müssen. Ohne einen auf Kapitalmarktrecht
spezialisierten Anwalt, der nicht über eine mit Beweisen gespickte
Argumentationskette verfügt, ist der geschädigte Anleger vor Gericht ohne
Chance seinen Anspruch durchzusetzen! Gerade solche Anwälte arbeiten oft mit
Geschädigtengemeinschaften zusammen. Denn diese Experten wissen ganz genau,
dass eine Informationsbündelung viele neue Erkenntnisse bringt und stets einen
Wissensvorsprung garantiert.
Wenn der geschädigte Anleger versucht das
verlorene Kapital ohne Rechtsanwalt wieder herein zu holen, wird er oft
nochmals gnadenlos abgezockt. Das sind meist sogenannte Wirtschaftsdetekteien
oder selbsternannte Wiederbeschaffer-Gurus die im Internet und in Kleinanzeigen
ihre Dienste anbieten. Zum Anzeigentext gehört regelmäßig der Hinweis
"Keine Rechtsberatung". Nach einer dicken Vorauszahlung ist dann
meist von Wiederbeschaffung nichts mehr zu merken.
Man muss sich schon fragen, was da von Hilfe
noch übrig bleibt wenn die Rechtsberatung ausdrücklich ausgeschlossen wird.
Denn genau die braucht der geschädigte Anleger jetzt dringend. Aber Vorsicht!
Anwälte gibt es viele. Aber leider nur wenige die sich mit dieser Materie
auskennen und einem Geschädigten wirklich weiter zu helfen wissen. Auch hier wird
manchmal die Not und die Ratlosigkeit der Geschädigten nur als Chance zum
eigenen Profit begriffen. Einige (voraussichtlich erfolglose) Schreiben oder
gar Gerichtsverfahren werden eingeleitet und dem Klienten laut Gebührenordnung in Rechnung gestellt. Der
damit angerichtete Schaden beim Geschädigten ist katastrophal. Eine Art
Gnadenstoß in den absoluten Ruin des Geschädigten und irreparablen
Vertrauensmissbrauch gegen das Empfinden der Rechtsstaatlichkeit. Aber auch ein
erheblicher juristischer und volkswirtschaftlicher Schaden wird damit
angerichtet. Mit schlecht geführten Verhandlungen werden Vergleichsurteile zu
Gunsten der Betrüger geschaffen.
Nach
Erfahrung des BSZ® e.V. ist es für Geschädigte immer von Vorteil sich einer
fallbezogenen Interessengemeinschaft anzuschließen oder eine solche selbst zu
initiieren. Dies hat sich zum Informationsaustausch der Geschädigten und der
Bündelung von Beweismaterial bewährt. Nur sollte man darauf achten wo man
beitritt, damit man nicht den Bock zum Gärtner macht.
Der BSZ® e.V. ist eine geschützte Marke,
kooperiert mit ausgewiesenen kompetenten Anlegerschutzkanzleien und hat sich
mit seinen erfolgreich agierenden Interessengemeinschaften für geschädigte
Kapitalanleger bei Anlegern und Verbraucherschutzinstitutionen einen guten Ruf
erworben. Anleger können in die Qualitätsstandards der Marke vertrauen und sich
damit die schwierige Aufgabe, rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen
wesentlich erleichtern.
Die Interessengemeinschaften im BSZ® e.V.
bieten den geschädigten Kapitalanlegern die Möglichkeit von BSZ®
-Anlegerschutzanwälten ihre Kapitalanlagen fachkundig bewerten zu lassen. Die
Anwälte prüfen, ob die Ansprüche juristisch durchsetzbar wären, ob
Schadensersatz zusteht und welche Maßnahmen eventuell sofort zu ergreifen sind.
Die Ansprüche können dann über die Rechtsanwälte der Interessengemeinschaften
durchgesetzt werden.
Der BSZ® e.V.
wird auch im Jahr 2013 durch eine offene Berichterstattung dazu
beitragen, dass Anleger frühzeitig davon erfahren wenn Sie mit fragwürdigen
Anlageprodukten um Millionen erleichtert werden sollen. Viele Anleger erfahren
erst durch eine klare und unmissverständliche Berichterstattung, dass Sie Opfer
eines Betrugs geworden sind. Ein dem BSZ® e.V., aber auch den
Polizeidienststellen Staatsanwälten und Gerichten wohl bekanntes Phänomen ist
die oft zwischen Tätern und Opfern bestehende Loyalität. Das erklärt die oft
wütenden verbalen Angriffe der Opfer dem
BSZ e.V. gegenüber, wenn der über einen Anlagebetrug berichtet. Staatsanwälte
die Betrügereien aufdecken, machen oft auch diese Erfahrung. Die betrogenen Anleger
glauben nämlich, dass ja alles weiter funktioniert hätte, wenn die
Staatsanwaltschaft nicht eingegriffen hätte.
Immer wider gehen Betrogene bereitwillig auf
das Angebot der Anlagebetrüger ein, die bestehenden Verträge abzuändern. In der
Regel zum erheblichen Nachteil für die Anleger. Da die Hoffnung zuletzt stirbt,
glauben die Kapitalanleger lieber den Versprechen der Betrüger, als den
Warnungen und Erklärungen des BSZ e.V. bzw. Polizei oder Rechtsanwalt.
Der BSZ e.V. kann aber auch immer mehr auf
die Unterstützung durch die Betrogenen zählen. Selbst aus den Reihen
betrügerischer Anlagefirmen, werden dem BSZ® e.V. immer öfter Informationen von
Insidern zugespielt. Auf der anderen Seite wird sich der BSZ® e.V. wohl auch
weiterhin mit Anwälten die den Verein mit kostenträchtigen Abmahnungen überziehen
auseinandersetzen müssen. Besonders ärgerlich sind für den BSZ® e.V.
Abmahnverfahren die vorrangig aus Gebühreninteresse angestrengt werden. Für den
BSZ® e.V. handelt es sich immer dann um einen „Abmahnanwalt“ wenn er – was (leider) kaum zu beweisen
ist- im eigenen Kosteninteresse auftritt
– und den Initiatoren zweifelhafter Kapitalanlageangebote für seine
Abmahntätigkeit Kostenneutralität zusichert.
Fazit
des BSZ e.V.
Mit dem richtigen Helfer ist auch der
argloseste Kapitalanleger nicht rechtlos. Verträge hin, Unterschriften her- nur
mit der richtigen Strategie und exzellenter Sachkenntnis wird er sein Recht
durchsetzen können.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus
Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ
e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen
zu bündeln und prüfen zu lassen und der betreffenden Interessengemeinschaft
beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine
BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 31.
Dezember 2012 wieder. Hiernach
eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und
können zu einer anderen Einschätzung führen.