Freitag, Dezember 21, 2012

Kapitalanlage gescheitert? So Maximieren Sie Ihre Chance auf Schadensersatz!

Anlegerschutz ist eines der wichtigsten Elemente eines florierenden Finanzmarkts. Der Anlegerschutz soll dafür sorgen, dass diejenigen, die ihr Geld in die Produkte der Finanzbranche investieren nicht betrogen werden. 


 Anleger sollten stets darüber informiert werden, dass eine Anlage nicht nur einer Wertsteigerung unterliegen kann, sondern auch einem Wertverlust ausgesetzt sein kann. Anleger die bereit sind Gewinne zu kassieren müssen auch bereit sein die Risiken ihrer Anlage mit zu tragen.
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Aber was ist, wenn  Anleger bei ihrer Anlageentscheidung getäuscht werden?  Die Anbieter unterliegen zwar  bestimmten gesetzlichen  Regeln und  Vorschriften, dass diese aber nicht immer integraler Bestandteil einer Anlageberatung sind, dürfte wohl kaum bestritten werden können. Für den BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. im hessischen Dieburg ist es somit keine Überraschung wenn jedes Jahr Anlegergelder wegen falsch/schlecht Beratung vernichtet werden. Auffällig ist, dass zunehmend Senioren Opfer solcher "Beratungen" werden. So sind viele Rentner von ihren Hausbanken in die Lehmann Brothers Papiere oder in Schiffsfonds gedrängt worden.
 
Es gibt viele Anleger die glauben Sie hätten aufgrund ihrer Investments eine sichere Alterversorgung. Dabei wird es nicht wenige Anleger geben die dann umsonst auf ihr Geld warten. Hunderttausende von Anlegern sitzen nämlich auf zweifelhaften Anlagen wie auf einer tickenden Zeitbombe ohne es auch nur zu ahnen.

So Maximieren Sie Ihre Chance auf Schadensersatz!

Die typische erste Reaktion eines Kapitalanlegers der Opfer einer Anlagepleite wurde,  ist eine Kombination aus Wut und eigener Schuldzuweisung. Es nutzt nichts den Vorfall zu verdrängen und die Angelegenheit   unter den Teppich  zu kehren.

Der betroffene Anleger ist wahrscheinlich nicht das einzige Opfer von Falsch bzw. Schlechtberatung und je länger er seine gemachte Erfahrung verschweigt umso länger bleiben die Verantworlichen  unentdeckt und produzieren Tag für Tag neue Opfer. Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft oder der Polizei bringt die ersten Ermittlungen ins rollen. Um die eigenen Chancen, das verloren gegangene Geld wieder zurück zu bekommen zu erhöhen, muss der zivilrechtlichen Seite  besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Es muss ein fachkundiger Anwalt mit der Durchsetzung der Rechtsansprüche beauftragt werden. Ideal ist es, wenn sich bereits eine Interessengemeinschaft  betroffener Anleger gebildet hat.

Anlegerschutzvereine wie der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.  tragen dazu bei, dass die wirtschaftsstarken Hintermänner und Initiatoren, Vorstände von Vertriebsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige Berater, die für die rechtliche Gestaltung, Prospektgestaltung und in bestimmten Fällen auch für den Vertrieb des Kapitalanlageproduktes verantwortlich oder mitverantwortlich sind, als Verursacher der Anlagepleiten, nicht mehr so oft unbekannt bleiben oder ungeschoren davonkommen und schon am nächsten Geldvermehrungssystem stricken können.

Die Anlegerschutzvereine tragen  mit ihrer Tätigkeit zur Stabilität des Finanzmarktes Deutschland bei, stärken das Vertrauen in einen seriösen deutschen Finanzmarkt und schützen Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und Gesetze. Ob ein einzelner Anwalt - mit oder ohne eines von ihm selbst gegründeten Anlegerschutzvereins oder Interessengemeinschaft -  diese Aufgabe so wahrnehmen will oder kann, darf angezweifelt werden. Zumal sich die Initiatoren zweifelhafter Kapitalanlagemodellen sehr wohl wehren und oft mit kostenträchtigen Abmahnungen die Aufdeckung ihrer Machenschaften verhindern wollen. 

Fazit des BSZ® e.V.
Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten mit einer windigen Kapitalanlage  vorerst weiteres Kapital  einzuschießen, um nicht alles zu verlieren, widerstehen. Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen. Allerdings sollte man allzu aufdringlichem  anwaltlichem Marketingverhalten mit der notwendigen Skepsis begegnen. Denn wer seine hervorragenden Fähigkeiten mit solchen Methoden künftigen Mandanten nahe zu bringen versucht, wird seine vollmundigen Versprechen selten dem Geschädigten gegenüber erfolgreich einlösen  können.

Im Anlegerschutzbereich gibt es immer wieder "Soforthilfe Kampagnen" die mit grossem Tamtam angekündigt werden und nach einiger Zeit heimlich still und leise versanden. Der BSZ® e.V. bietet seit Jahren auf seiner Homepage www.fachanwalt-hotline.eu   eine aktuelle Berichterstattung über Fälle im Kapitalanlagebereich. Teilweise auch gegen den erheblichen Widerstand der in das Visier geratenen Initiatoren. Die Beweislast liegt bei den Anlegern, die Prozesshürden sind hoch, also ist es wichtig, dass Erkenntnisse gebündelt werden. Dafür gibt es die BSZ® e.V. Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger.

Der BSZ® e.V.  arbeitet innerhalb der Interessengemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger  mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.  Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen: Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig werden würde.

Der BSZ® wird auch weiterhin mit seiner Öffentlichkeitsarbeit zu der Aufklärung und Verhinderung von unnötigen Kapitalverlusten beitragen. Die rasche, ungehinderte, von keiner Zentralstelle gelenkte Verbreitung und Kommentierung von Informationen, ist das strategische Erfolgspotential des BSZ® e.V. Wer fragwürdige Angebote anprangert um Anleger vor finanziellem Schaden zu bewahren, wird von den Betroffenen keineswegs mit aufklärendem Material versorgt, sondern reihenweise zur Abgabe von strafbewehrten Unterlassungserklärungen aufgefordert. Die Streitwerte  oft als juristischer Maulkorb missbraucht und in utopischer Höhe festgelegt. Das kostet!  Selbst wenn die Staatsanwaltschaft schon wegen Kapitalanlagebetrugs ermittelt, werden die Anlegerschützer noch mit Unterlassungserklärungen eingedeckt. Auch wenn die Kapitalvernichter die Keule der juristischen Unterlassungsaufforderung der sachlichen Auseinandersetzung vorziehen, bleibt der BSZ® e.V. weiterhin am Ball.

Zum Schluß die gute Nachricht:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung  dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Betroffene Anleger können sich gerne einer bestimmten BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 21. Dezember 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Donnerstag, Dezember 20, 2012

MPC Capital Versicherungsfonds: Was Anleger bei Verlusten tun sollten

Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Jens-Peter Gieschen (KWAG) beschreibt in diesem Gastbeitrag, welche Ansprüche er bei verlustreichen Versicherungsfonds der MPC Capital für möglich hält. 

Inhaltsübersicht:
1. In was haben Fonds wie MPC Rendite-Fonds Leben plus Anleger-Geld investiert?
2. Was sind die Gründe für die Krise bei den Lebensversicherungsfonds von MPC Capital?
3. Von wem wurden MPC-Capital-Lebensversicherungsfonds vermittelt?
4. Hilft das Kick-back-Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) bei Lebensversicherungsfonds?
5. Wann verjähren mögliche Schadenersatzansprüche bei Lebensversicherungsfonds von MPC Capital ?

Lebensversicherungsfonds von MPC Capital sollten für Anleger gute Rendite mit hoher Sicherheit bringen - ähnlich wie eine Lebensversicherung selbst. Doch nun drohen hohe Millionenverluste. In einem Gastbeitrag beschreibt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Jens-Peter Gieschen hier, welche Anleger wie Schadenersatz geltend machen können und was bei der Verjährung zu beachten ist:

Rund 350 Anleger haben sich getroffen, und ihnen ist nicht ganz wohl. Sie kommen vor allem aus Deutschland, vereinzelt auch aus Österreich. Und sie alle hatten sich, wie weitere mehr als 20.000 Investoren, in den vergangenen Jahren an insgesamt rund einem Dutzend Lebensversicherungsfonds des Hamburger Anbieters MPC Capital mit nach unseren Schätzungen rund 700 Millionen Euro Eigenkapital beteiligt.

In was haben Fonds wie MPC Rendite-Fonds Leben plus Anleger-Geld investiert?
Die Geschlossenen Fonds, die Bezeichnungen tragen wie "MPC Rendite-Fonds Leben plus" oder "MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus", sollten durch den Ankauf gebrauchter Lebenversicherungen und vereinzelt auch mit deren Weiterverkauf auf Dauer Renditen von spürbar mehr als fünf Prozent im Jahresschnitt für ihre Anleger einfahren.
Tun sie aber nicht und werden es wohl auch in den nächsten Jahren nicht tun, wie ich glaube. Je nach Fondsgesellschaft werden die Investoren nach heutigem Stand höchstens 60 bis 90 Prozent ihres Kapitaleinsatzes zurückerhalten. Da viele Fonds noch einige Jahre laufen werden, könnten sich die Verluste noch ausweiten.

Was sind die Gründe für die Krise bei den Lebensversicherungsfonds von MPC Capital?

Ich sehe die Verantwortung dafür, dass die Lebensversicherungsfonds insbesondere von MPC für Investoren zu einem denkbar schlechten Geschäft werden, weniger bei MPC selbst. Denn dort wird offenbar viel unternommen, um die Verluste einzudämmen - etwa durch die Verringerung der Verwaltungskosten und indem mit den fremdfinanzierenden Banken über die Senkung der Zinsen verhandelt wird.
Die Begründung des Fondsinitiators MPC für die wirtschaftlich schlechte Entwicklung der Beteiligungen ist plausibel. Entscheidend sei die seit Jahren rückläufige laufende Verzinsung bei den Lebensversicherungspolicen. So sei im Jahr 2012 die durchschnittliche laufende Verzinsung von Lebenspolicen von 4,05 im Jahr 2011 auf nur noch 3,91 Prozent gesunken. Von einer schnellen Erholung der Überschussbeteiligung sei derzeit nicht auszugehen. Ich erwarte, dass sich der Abwärtstrend bei der Policen-Verzinsung auch in den nächsten Jahren fortsetzt.

Von wem wurden MPC-Capital-Lebensversicherungsfonds vermittelt?
Aber wer trägt die Verantwortung dafür, dass zehntausende Investoren vielleicht nur die Hälfte ihres Einsatzes zurückbekommen? Von einer - wie prognostiziert - sehr guten Verzinsung ganz zu schweigen. Zumindest für mich ist die Sache klar. Denn verantwortlich sind in der Hauptsache die Banken, die bei der Beratung ihrer Kunden schlechte Arbeit abgeliefert haben, weil sie vor allem die hohen Provisionen im Sinn hatten und nicht die Bedürfnisse ihrer Kunden. Die MPC-Fonds in Deutschland sind vor allem von der Commerzbank und den Sparkassen vertrieben worden. Überdies hatte MPC Capital auch zwei Spezialfonds aufgelegt, die exklusiv über die Hamburger Sparkasse oder. die Stadtsparkasse KölnBonn verkauft wurden.

Hilft das Kick-back-Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) bei Lebensversicherungsfonds?
Fehlerhafte Anlageberatung, die zum Schadenersatz für den Bank- oder Sparkassenkunden führen kann, liegt oft vor, falls der Berater dem Anleger nachweislich verschwieg, dass das Institut für die erfolgreiche Vermittlung der Fondsbeteiligung eine Rückvergütung, auch Kick-back genannt, des Fondsanbieters erhalten hat. Nach dem grundlegenden Kick-back-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. Januar 2009 müssen Banken und Sparkassen ihre Kunden über den Erhalt solcher Rückvergütungen informieren (Az.: XI ZR 510/07).

Bei der Veranstaltung Ende November im Hamburg, an der ich in Vertretung von rund 260 KWAG-Mandaten teilgenommen habe, wurden die Investoren darüber informiert, dass der Vertrieb eine - je nach Fonds - Rückvergütung zwischen sieben und neun Prozent erhalten hat. Zusätzlich zum Ausgabeaufschlag von fünf Prozent der Investitionssumme.

Wann verjähren mögliche Schadenersatzansprüche bei Lebensversicherungsfonds von MPC Capital ?
Doch selbst wenn Investoren in diesen Lebensversicherungsfonds von ihren Banken oder Sparkassen nachweislich falsch beraten wurden - eine Garantie auf die erfolgreiche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen vor Gericht gibt es - leider - nicht. Hintergrund: Einige MPC-Lebensversicherungsfonds sind bereits in den Jahren 2002 und 2003 vertrieben worden. Folge: Spätestens im Jahr 2013 verjähren die Schadenersatzansprüche. Bei solchen Sachverhalten gilt nämlich die taggenaue, kenntnisunabhängige zehnjährige Verjährungsfrist. Sobald diese abgelaufen ist, haben Investoren keine Chance mehr, ihre Ansprüche durchzusetzen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft MPC Capital anschließen.

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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810 
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de                         

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen                        

Dieser Text gibt den Beitrag vom 20. Dezember 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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Aktiva Verwaltungs GmbH & Co. Dritte Vermögensanlage KG - Schadensersatz für Anleger!

Für die Anleger der verlustreichen Aktiva Verwaltungs GmbH & Co. Dritte Vermögensanlage KG bestehen nach Auskunft des Fachanwaltes für Bank- und Kapitalmarktrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwalt  Herrn Rechtsanwalt Steffen Hielscher, gute Aussichten, ihren Schadensersatz erfolgreich gerichtlich geltend machen zu können.


So hat das Landgericht Gera in einem aktuellen Urteil vom 06.12.2012  (noch nicht rechtskräftig) die Treuhänderin der Aktiva Verwaltungs GmbH & Co. Dritte Vermögensanlage KG zu Schadensersatz gegenüber einem Anleger verurteilt. Das Urteil wurde von der auf Bank- und Kapitalmarktrecht fokussierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  aus Jena erstritten.

Hintergrund ist eine Haftung von Treuhändern, die Kapitalbeteiligungen für Anleger treuhänderisch verwalten. So hat der Bundesgerichtshof mehrfach geurteilt, dass diese Treuhänder bei Kenntnis von besonderen Umständen, die für die Anlagebeteiligung wesentlich sind, die Anleger vor Beitritt der Fondsgesellschaft von diesen Umständen informieren müssen.

Das Landgericht Gera sah im vorliegenden Fall der Aktiva Verwaltungs GmbH & Co. Dritte Vermögensanlage KG eine solche Aufklärungspflichtverletzung der Treuhänderin und verurteilte diese deshalb zum Schadensersatz.

Damit bestehen nach Ansicht des BSZ Vertrauensanwalt Herrn RA Steffen Hielscher für die Anleger Aktiva Verwaltungs GmbH & Co. Dritte Vermögensanlage KG begründete Hoffnungen auf Schadensersatz, um die erlittenen Verluste wieder ausgleichen zu können.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Anlegerschutzgemeinschaft "Aktiva Verwaltungs GmbH  & Co. Dritte Vermögensanlage KG" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

Mitgeteilt durch:
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Mittwoch, Dezember 19, 2012

SIC-Processing insolvent - Nordic Capital Fund VII Mehrheitseigner!

SIC Processing GmbH insolvent! Anleger sollten Ansprüche prüfen! SIC Processing GmbH  stellt Antrag auf Schutzschirmverfahren. Dutzende Mio. Euro Anlegergelder stehen auf dem Spiel!


Die SIC Processing GmbH hat heute beim Amtsgericht Amberg einen Antrag auf ein Schutzschirmverfahren gestellt und Herrn Dr. Hubert Ampferl als vorläufigen Sachwalter vorgeschlagen. Mit diesem Schritt plant die Gesellschaft, sich in Eigenverwaltung zu sanieren. Sie hätte dann anschließend drei Monate Zeit, einen Insolvenzplan vorzulegen. Eine Entscheidung des Amtsgerichtes Amberg über den Antrag steht noch aus. Das "Schutzschirmverfahren" erlaubt eine Sanierung schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Die Gesellschaft hat sich deshalb bereits jetzt zu dieser Maßnahme entschlossen.

Würde dem Antrag stattgegeben, bestünde Gläubigerschutz. Die zum 1. März 2013 fälligen Zinsen aus der 2011 begebenen Anleihe müssten dann nicht bedient werden.
Die Unternehmensanleihe der SIC Processing GmbH (ISIN DE000A1H3HQ1, WKN A1H3HQ) notierte heute in Bondm bei nur noch 15,00%.

Die Creditreform Rating AG hat die Ratingnote der SIC Processing GmbH heute mittlerweile von C auf die schlechteste Stufe D ("Insolvenz") heruntergestuft.

Nachdem dem Unternehmen früher noch Ambitionen auf einen Börsengang nachgesagt worden waren, ist die aktuelle Entwicklung nur als "katastrophal" zu bezeichnen, so die BSZ e.V. Vertrauensanwälte Dr. Walter Späth und Christian-Albrecht Kurdum von der Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte aus Berlin.

Nachdem erst in der letzten Woche die WGF Insolvenz angemeldet hatte, hat mit der heutigen Meldung die Krise am Solarmarkt und auch der Markt für Mittelstandsanleihen nun ein weiteres Opfer gefunden, dessen Rechnung nun wohl viele Anleger zahlen werden müssen. Mehrheitseigner an der Gesellschafter ist dabei der Nordic Capital Fund VII, dessen Anleger durch die Insolvenz auch mittelbar betroffen sein dürften.

Das Emissionsvolumen der 2011er-Anleihe der SIC Processing GmbH weist einen Kupon von 7,125% und ein Zielvolumen von 80 Mio. EUR auf. Rechtsanwalt Kurdum empfiehlt "prüfen zu lassen, ob die Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden sollten, um im Fall einer Insolvenzquote berücksichtigt zu werden." Anleger sollten nach Ansicht von Rechtsanwalt Kurdum von Dr. Späth Rechtsanwälte auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen. "Wir prüfen bereits Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen. Auch fordern Dr. Späth Rechtsanwälte eine lückenlose Aufklärung um die Vorgänge bei der SIC Processing GmbH. "Wir fordern in jedem Fall die Einrichtung eines Gläubigerausschusses, um die Gläubigerrechte ausreichend zu wahren.

Bekanntermaßen nutzen viele in Insolvenz gegangene Unternehmen die jüngst vom Gesetzgeber eröffnete Möglichkeit, die Abwicklung der Insolvenz in Eigenregie durchzuführen. Mit anderen Worten: Dieselben Verantwortlichen, die für das Unternehmen in die Pleite geführt haben, sollen es dann wieder fit machen. Wir haben große Bedenken, ob dies hier zielführend ist." Hier sollten Anleger aber beachten, dass teilweise kurze Verjährungsfristen laufen, was immer im Einzelfall geprüft werden muss.

Die BSZ e.V.-Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte ist bereit seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig uns insbesondere mit Schuldverschreibungen, wie im gegenwärtigen Fall, bestens vertraut (z.B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom, DEIKON GmbH, WGF), vertreten wurden hierbei mehrere 1000 Anleger, die Verluste mit Anleihen erlitten haben, es konnten bereits zahlreiche Erfolge für Anleger erzielt werden, z.B. im Fall First Real Estate rechtskräftige Urteile gegen den Hintermann, Global Swiss Capital AG gegen die jeweiligen Vermittler, etc.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "SIC-Processing" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dienstag, Dezember 18, 2012

MONTRANUS Medienfonds: BGH lässt Helaba Dublin abblitzen

Die Helaba Dublin muss einem Anleger des Filmfonds MONTRANUS II endgültig sein Eigenkapital zuzüglich Zinsen zurückbezahlen. 


Nach der heutigen mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 67/12) hat die Helaba Dublin die Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts München (Az. 5 U 2167/11) zurück genommen. Der Mandant der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte war damit in allen drei Instanzen erfolgreich.

Erfolg für alle betroffenen Anleger

Das Verfahren hat Signalwirkung für die mehr als 2.500 Anleger des 240 Mio. Euro schweren Filmfonds, der 2004 von dem Initiator HANNOVER LEASING aufgelegt wurde. Etwas mehr als die Hälfte der Einlage mussten die Anleger durch eigenes Geld finanzieren. Die restliche Einlage stammte aus einem obligatorisch bei der Helaba Dublin aufzunehmenden Darlehen. Die Karlsruher Richter haben in der mündlichen Verhandlung am 18.12.2012 klargestellt, dass die Bank für ihren Darlehensvertrag keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung verwendet hat. Dies hat zur Folge, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen hat und der Darlehensvertrag deswegen auch Jahre später noch widerrufen werden konnte.

Da bei allen Darlehensverträgen die gleiche Widerrufsbelehrung verwendet wurde, können alle Anleger, die zugleich Verbraucher sind, auch heute noch den Widerruf erklären. Das ist ein guter Tag für alle MONTRANUS-Anleger.

Aktuelle wirtschaftliche Situation

Die wirtschaftliche Situation des Fonds ist nach wie vor enttäuschend. Die Ausschüttungen bleiben weit hinter den Prognosen zurück und betragen bislang nur ca. 20 % der eigenfinanzierten Einlage. Auch die in Aussicht gestellte Schlussausschüttung wird den bereits eingetretenen wirtschaftlichen Schaden nur teilweise kompensieren können. Im Klartext: Die betroffenen Anleger werden einen erheblichen Teil des eingesetzten Kapitals abschreiben müssen.

Lösung der wirtschaftlichen Probleme

Der Widerruf hat zur Folge, dass der Verbraucher von der Bank seine eigenfinanzierte Einlage abzüglich der erhaltenen Barausschüttungen erstattet verlangen kann. Außerdem muss er das Darlehen nicht zurückbezahlen. Im Gegenzug muss der Anleger den Fondsanteil an die Bank übertragen. Die steuerlichen Ergebniszuweisungen für die Vergangenheit werden durch den Widerruf nicht verändert.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte betreut mittlerweile über fünfhundert Gesellschafter der Medienfonds MONTRANUS I bis III. Dies ist das Ergebnis intensiver und beharrlicher Arbeit über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren. Dabei haben die Rechtsanwälte eine Vielzahl obsiegender Urteile erstritten und zudem für ihre Mandanten aufgrund gerichtlicher Vergleiche Kompensationszahlungen in Millionenhöhe erreicht. Die heutige Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof unterstreicht den positiven Trend der von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte gegen die Helaba Dublin erstrittenen Urteile. Dass jetzt erstmals der Bundesgerichtshof deren Argumentation gefolgt ist, hilft nicht nur ihren eigenen Mandanten, sondern allen betroffenen Anlegern.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in Film und Medienfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Montranus Medienfonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

Mitgeteilt durch:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Reefer Flottenfonds I: Freiwillige Kapitalerhöhung gefordert

Ist der Fonds nach zwei Kapitalerhöhungsrunden noch zu retten?


Aktuelle Lage

Die globale Finanzkrise 2008 hat sich auf viele Schiffsfonds negativ ausgewirkt. Auch die aktuelle Entwicklung der Weltwirtschaft gibt keinen Grund zur Annahme, dass sich die Situation in absehbarer Zeit verbessern wird. Im Gegenteil: Bei den Schiffsfonds hat der weltweite Rückgang des Containerumschlags sowie der Charterraten bereits zu zahlreichen Insolvenzen geführt. Die Experten sind sich einig, dass weitere Insolvenzen folgen werden.

Mitunter kann eine Insolvenz nur durch finanzielle Sanierungsbeiträge der Anleger abgewendet werden. Diese stehen dann vor der Frage, ob sie weitere Geldmittel in ein möglicherweise nicht mehr zu rettendes Unternehmen einlegen sollen. Bis auf wenige Ausnahmefälle sind die angedachten Sanierungskonzepte aber nicht in der Lage, die Fondsgesellschaften dauerhaft zu stabilisieren. Die Fondsanleger sollten deshalb bedenken, dass ein Insolvenzverwalter  Ausschüttungen zurückfordern kann, die sie erhalten haben.

Auch der "Reefer-Flottenfonds", bestehend aus 14 Kühlschiffen, hat die Krise deutlich zu spüren bekommen. So gab es gerade einmal für die Jahre 2006 und 2007 Ausschüttungen. Seither sind die Anleger leer ausgegangen. Seit Auflegung der Fondsgesellschaft konnten die geplanten Chartereinnahmen nicht ein einziges Mal erreicht werden. Insgesamt ist ersichtlich, dass deutlich gesunkenen Chartereinnahmen überhöhte Ausgaben gegenüber stehen. Verschärfend kommt hinzu, dass sich der Reefer-Flottenfonds erheblichen Darlehensverbindlichkeiten ausgesetzt sehen muss. Die Fremdkapitalquote liegt immerhin bei ca. 65%. Hinzu kommt, dass die Kredite in japanischen Yen aufgenommen wurden. Es besteht damit ein erhebliches Währungsrisiko, auf welches die Anleger in der Regel nicht hingewiesen worden sind.

Die Einnahmen der Kühlschiffe reichen nicht mehr aus, um die Schiffsbetriebskosten und die fälligen Darlehensraten zu bedienen. So wurde es den Anlegern kürzlich mitgeteilt. Die Banken fordern offenbar die Sanierung des Fonds. Die Anleger haben bislang statt der prospektierten Ausschüttungen von ca. 40 % wesentlich weniger erhalten, nämlich ca. 14 %. Nun werden "freiwillige" Kapitalerhöhungen gefordert. Auf dem Zweitmarkt lag der Wert des Fonds schon vor dieser Mitteilung nur noch bei ca. 10 %, dies dürfte sich weiter reduziert haben.

Zu Recht fürchten die Anleger deshalb um ihre Einlagen.

Wo liegen die Ursachen?


Beim Schiffsfonds "Reefer Flottenfonds I" wurden erhebliche Teile des Anlagekapitals für Vergütungen bzw. Provisionen des Vertriebs verwendet. Nach der einschlägigen BGH-Rechtsprechung hätten Sie hierauf vom Berater explizit hingewiesen werden müssen, egal, ob dies eine Bank oder ein freier Anlageberater war. In den uns bekannten Fällen ist dies regelmäßig nicht geschehen, weshalb schon allein deshalb Schadensersatzansprüche bestehen können.

Die Beteiligung wurde den Anlegern als sichere Anlage angeboten. Nicht aufgeklärt wurde darüber, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung immer um eine unternehmerische Beteiligung handelt, die ein Totalverlustrisiko in sich trägt.

Inzwischen haben viele Gerichte entschieden, dass geschlossene Fonds grundsätzlich nicht zur Altersvorsorge geeignet sind, weil sie hochspekulativ sind.

Beim Schiffsfonds Reefer Flottenfonds I wurden erhebliche Teile des Anlagekapitals für Vergütungen bzw. Provisionen des Vertriebs verwendet. Nach der einschlägigen BGH-Rechtsprechung hätten die Anleger hierauf vom Berater explizit hingewiesen werden müssen, egal, ob dies eine Bank oder ein freier Anlageberater war. In den uns bekannten Fällen ist dies regelmäßig nicht geschehen, weshalb schon allein deshalb Schadensersatzansprüche bestehen können.

Beteiligungen an geschlossenen Fonds sind nach der Rechtsprechung grundsätzlich für die Altersvorsorge und Alterssicherung ungeeignet, außerdem handelt es sich nach Ansicht vieler Gerichte um eine hochspekulative Anlage, die das Totalverlustrisiko bereits in sich trägt.

Auf diese weitreichende Befugnisse der finanzierenden Banken und die daraus resultierenden Risiken hätten aber die Berater hinweisen müssen.

Viele Anleger hatten in den Beratungen den Eindruck gewonnen, dass es sich bei einem Schiffsfonds um eine sichere Sache handeln würde. Die Anleger wurden nicht über die lange Kapitalbindung aufgeklärt, und die meisten wissen auch nicht, dass die Fondsgesellschaft bereits ausgeschüttete Gelder wieder zurückfordern kann.

Was können Sie tun?

Gerade die jüngere Entwicklung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und auch der Oberlandes- und Landgerichte hat enorm verbesserte Möglichkeiten geschaffen, den Anlageberater bzw. die beratende Bank auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. So kann bereits der Umstand, dass der Anleger vor dem Beitritt nicht über die konkrete Höhe der Provisionen des Beraters bzw. des Beratungsunternehmens aufgeklärt wurde, zu einer Haftung wegen fehlerhafter Anlageberatung führen.

Es gibt darüber hinaus zahlreiche andere Ansatzpunkte, über die die Anleger nicht korrekt aufgeklärt worden sind.

Von Monat zu Monat steigt daher das Risiko, dass die Kapitalanleger am Ende ganz leer ausgehen.  Vorgeschlagene Sanierungskonzepte sollten die Anleger gut prüfen, bevor sie schlechtes Geld dem guten hinterherwerfen. Bevor das Kind endgültig in den Brunnen gefallen ist, sollten Sie handeln! Lassen Sie Schadensersatzansprüche gegen Ihre Berater prüfen, bevor es zu spät ist!
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Reefer Flottenfonds1 gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Inge Rötlich

Dieser Text gibt den Beitrag vom 18. 12. 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.

Nach der Insolvenz müssen die Anleger retten, was noch zu retten ist!


Aktuelle Lage:

Der HC Container Flottenfonds musste Anfang 2012 Insolvenz anmelden. Fast 40 Millionen Euro haben knapp 1200 Anleger in diesen Fonds investiert. Schon 2009 konnten die geplanten Tilgungen der Hypothekendarlehen nicht mehr gezahlt werden. Das Sanierungskonzept, welches beschlossen wurde, scheiterte letztlich am dramatischen Rückgang der Charterraten.

Die globale Finanzkrise 2008 hat sich auf viele Schiffsfonds negativ ausgewirkt. Auch die aktuelle Entwicklung der Weltwirtschaft gibt keinen Grund zur Annahme, dass sich die Situation in absehbarer Zeit verbessern wird. Im Gegenteil: Bei den Schiffsfonds hat der weltweite Rückgang des Containerumschlags sowie der Charterraten bereits zu zahlreichen Insolvenzen geführt. Die Experten sind sich einig, dass weitere Insolvenzen folgen werden.

Die Fondsschiffe wurden versteigert. Der Insolvenzverwalter hatte angekündigt, daß es wahrscheinlich weder zu einer Rückzahlung des Eigenkapitals der Anleger kommen wird, noch zur Rückzahlung der Kapitalerhöhung.

Wo liegen die Ursachen?

Beim Schiffsfonds "HC Container Flottenfonds" wurden erhebliche Teile des Anlagekapitals für Vergütungen bzw. Provisionen des Vertriebs verwendet. Nach der einschlägigen BGH-Rechtsprechung hätten Sie hierauf vom Berater explizit hingewiesen werden müssen, egal, ob dies eine Bank oder ein freier Anlageberater war. In den uns bekannten Fällen ist dies regelmäßig nicht geschehen, weshalb schon allein deshalb Schadensersatzansprüche bestehen können.

Die Beteiligung wurde den Anlegern als sichere Anlage angeboten. Nicht aufgeklärt wurde darüber, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung immer um eine unternehmerische Beteiligung handelt, die ein Totalverlustrisiko in sich trägt.

Inzwischen haben viele Gerichte entschieden, dass geschlossene Fonds grundsätzlich nicht zur Altersvorsorge geeignet sind, weil sie hochspekulativ sind.

Beim Schiffsfonds HC Container Flottenfonds wurden erhebliche Teile des Anlagekapitals für Vergütungen bzw. Provisionen des Vertriebs verwendet. Nach der einschlägigen BGH-Rechtsprechung hätten die Anleger hierauf vom Berater explizit hingewiesen werden müssen, egal, ob dies eine Bank oder ein freier Anlageberater war. In den uns bekannten Fällen ist dies regelmäßig nicht geschehen, weshalb schon allein deshalb Schadensersatzansprüche bestehen können.

Beteiligungen an geschlossenen Fonds sind nach der Rechtsprechung grundsätzlich für die Altersvorsorge und Alterssicherung ungeeignet, außerdem handelt es sich nach Ansicht vieler Gerichte um eine hochspekulative Anlage, die das Totalverlustrisiko bereits in sich trägt.

Auf diese weitreichende Befugnisse der finanzierenden Banken und die daraus resultierenden Risiken hätten aber die Berater hinweisen müssen.

Viele Anleger hatten in den Beratungen den Eindruck gewonnen, dass es sich bei einem Schiffsfonds um eine sichere Sache handeln würde. Die Anleger wurden nicht über die lange Kapitalbindung aufgeklärt, und die meisten wissen auch nicht, dass die Fondsgesellschaft bereits ausgeschüttete Gelder wieder zurückfordern kann.

Was können Sie tun?

Gerade die jüngere Entwicklung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und auch der Oberlandes- und Landgerichte hat enorm verbesserte Möglichkeiten geschaffen, den Anlageberater bzw. die beratende Bank auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. So kann bereits der Umstand, dass der Anleger vor dem Beitritt nicht über die konkrete Höhe der Provisionen des Beraters bzw. des Beratungsunternehmens aufgeklärt wurde, zu einer Haftung wegen fehlerhafter Anlageberatung führen.

Es gibt darüber hinaus zahlreiche andere Ansatzpunkte, über die die Anleger nicht korrekt aufgeklärt worden sind.

Die Forderungen können zur Insolvenztabelle angemeldet werden.

Bevor das Kind endgültig in den Brunnen gefallen ist, sollten Sie handeln! Lassen Sie Schadensersatzansprüche gegen Ihre Berater prüfen, bevor es zu spät ist!

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18. 12. 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
dringröt

WGF AG: BSZ e.V.-Anwälte prüfen Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche! Eile ist geboten!

Mehr als 200 Mio. Euro Anlegergelder stehen auf dem Spiel! Achtung: Es droht Verjährung! BSZ e.V. fordert (vorläufigen) Insolvenzverwalter!


Die WGF AG hatte vor einigen Tagen vor dem Amtsgericht Düsseldorf Antrag auf Eigeninsolvenz gestellt. Damit sind mehr als zweihundert Millionen an Anlegergeldern gefährdet, die in Form von Anleihen und Genussscheinen bei der WGF AG investiert wurden.

Die WGF AG hatte eigenen Angaben zufolge ihren Jahresabschluss 2011 mit einem Bilanzverlust in Höhe von ca. 71,3 Mio. Euro vorgelegt!

Insgesamt dürfte sich das Emissionsvolumen bei der WGF AG auf ca. 380 Mio. -450 Mio. Euro belaufen, eventuell wurde aber ein Teil der Anleihen bereits zurück bezahlt, so dass noch ca. 200 Mio. Euro zur Rückzahlung anstehen dürften.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Späth empfiehlt "auf jeden Fall, die Gläubigerinteressen zu bündeln und die Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden, da davon auszugehen ist, dass durch die grundbuchliche Absicherung mit einer Insolvenzquote zu rechnen sein dürfte. Wie hoch die grundbuchliche Absícherung letztendlich wirklich wert ist und die Insolvenzquote letztendlich wirklich ausfällt, bleibt jedoch abzuwarten."

Anleger sollten auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen. "Wir prüfen bereits Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen wie Vorstand, Aufsichtsrat, Wirtschaftsprüfer, Treuhänder, Hintermänner, die WGF-Anleihen wurden den Anlegern teilweise als sichere Anlage, teilweise sogar als "mündelsicher" empfohlen," so Dr. Späth.

Dabei sollten Anleger berücksichtigen, dass unter Umständen "Director`s und officers-Versicherungen", sog. D & O-Versicherungen, bei den Verantwortlichen bestehen dürften, die für den Schaden aufkommen könnten, sofern sich hier ein Fehlverhalten nachweisen lässt.

Auch konnten die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte inzwischen heraus finden, dass einige Banken, insbesondere einige Direktanlagebanken, die Anlage als sicher vermittelt hatten und ausdrücklich bei der WGF AG als Kooperationspartner angegeben wurden, auch hier sollten mögliche Ansprüche als Vermittlerhaftung geprüft werden.

Auch berichten Geschädigte davon, dass sie sich teilweise aufgrund des recht positiven Ratings einer renommierten Rating-Agentur zum Kauf entschlossen haben, auch hierbei sollten möglicherweise in Betracht kommende Schadensersatzansprüche geprüft werden.

Allerdings sollten Anleger beachten, dass Prospekthaftungsansprüche im engeren Sinne schnell verjähren, nämlich 3 Jahre ab der ersten Veröffentlichung des Verkaufsprospektes und 1 Jahr kenntnisabhängig.
Für die am 14.12.2012 fällige Anleihe WGFH06 könnte dabei bereits in einigen Wochen Verjährung eintreten.

Der BSZ e.V. fordert eine lückenlose Aufklärung um die Vorgänge bei der WGF AG. "Wir sind daher auch gegen die von der WGF AG beantragte Insolvenz in Eigenverwaltung, bei der kein Insolvenzverwalter die Sanierung übernimmt. Wir fordern stattdessen die Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters, um die Vorgänge bei um die WGF AG lückenlos aufzuklären. Auch machen wir uns für die Einrichtung eines Gläubigerausschusses stark, um die Gläubigerrechte ausreichend zu wahren," so Dr. Walter Späth.

Dem BSZ e.V. hat sich bereits eine dreistellige Anzahl an WGF-Anlegern angeschlossen, um die Interessen gemeinsam zu vertreten.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "WGF-Anleihen" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18. Dezember  2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drwspä

Montag, Dezember 17, 2012

Erneut bundesweite Razzien gegen Steuersünder auf Grund aufgekaufter Steuer-CD`s

Wie Stern.de  und Tagesthemen.de  schon vor einiger Zeit berichteten, hat die Bochumer Staatsanwaltschaft erneut Durchsuchungsaktionen gegen Steuersünder eingeleitet. 


So sollen Steuerfahnder bundesweit Firmen und Privathäuser von deutschen Kunden der Schweizer Großbank UBS durchsucht haben. Daran beteiligt gewesen waren Staatsanwälte und ca. 50 Steuerfahnder aus mehreren Bundesländern. Die Bochumer Behörde verfügt über eine Schwerpunktabteilung für überörtliche Wirtschaftsstrafsachen und hat im Zuge dessen bereits mehrere Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit aufgekauften Datenträgern eingeleitet.

Laut Mitteilung des Finanzministeriums in Düsseldorf sollen seit 2010 ungefähr 6 Datenträger aus der Schweiz mit den Daten mutmaßlicher deutscher Steuerhinterzieher gekauft worden sein. Da die rot-grüne Landesregierung in Düsseldorf sich gegen das Steuerabkommen mit der Schweiz stellt, ist es kein Wunder, wenn trotz erheblicher juristischer Bedenken Daten weiter massiv aufgekauft werden. Der Bundesrat hat jüngst das geplante Abkommen im Vermittlungsausschuss scheitern lassen und es dürfte auf längere Sicht hin so nicht in Kraft treten.

Wen wundert es dann, wenn Mitarbeiter diverser Schweizer Banken sehr stark der Versuchung unterliegen, sich Daten zu beschaffen, um diese an die deutschen Behörden zu veräußern. Es sind mittlerweile mehrere Bankhäuser davon betroffen, u. a. die Credit Suisse, die Luxemburger Tochter der Britischen Bank HSBC, die Cautts Bank und nunmehr die UBS. Es bleibt abzuwarten, welche Banken noch ins Visier geraten werden, denn die Ausspähung von Daten lohnt sich offensichtlich stellt der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. im Hessischen Dieburg fest.

Steuerpflichtige, welche noch nicht deklariertes Geld bei ausländischen Banken unterhalten, sollten aufgrund dieser Ereignisse sich ganz dringend überlegen, ob sie nicht doch den Weg über eine Nacherklärung (Selbstanzeige nach § 371 AO) in die Steuerehrlichkeit suchen. Letztendlich ist es nur eine Frage der Zeit, welche Daten noch den Behörden angedient werden. Da rot-grüne Landesregierungen offensichtlich davon beseelt sind, sich ganz besonders als Steuersünderjäger (die bevorstehende Wahl mag eine Erklärung sein) hervorzutun und rechtliche und moralische Bedenken einfach beiseite schieben, kann damit gerechnet werden, dass diese fragwürdigen Methoden so schnell kein Ende finden werden. Leider wird dabei nur zu gerne vergessen, dass einige Parteien in diesem Lande bei Jahre zurückliegenden Skandalen wegen unzulässiger Parteienfinanzierung u.a die Schweizer Banken sehr nützlich fanden. Dann ist es für Parteien jetzt leichter, gegen andere vorzugehen, da man selbst diese Schlupflöcher nicht mehr nutzen kann. Auch ist zu befürchten, dass im Falle eines Wahlsieges der rot-grünen Koalition § 371 AO wahrscheinlich ganz fallen oder zumindest in der jetzigen Fassung nicht mehr erkennbar sein wird.   

Das Deutsch-Schweizer Abkommen hat sich also bis auf weiteres erledigt und es gilt, ggf. zu handeln, um noch zu retten, was zu retten ist. Besonders problematisch in diesem Zusammenhang ist immer die Frage, wann die Tat entdeckt worden ist. Zumindest wenn die Daten aus einer solchen gekauften CD ausgewertet wurden, kann es zu spät sein, zumindest aber dann, wenn das Veranlagungsfinanzamt informiert worden ist, dürfte es vorbei sein.

Da auch keine verlässlichen Erkenntnisse darüber bestehen, wann genau nun die Daten von den Behörden erworben wurden, sollte man nicht darauf spekulieren und warten, ob die Bank, die man selbst ausgesucht hat, nun ins Visier kommt oder nicht. Dies wäre ein sehr riskantes Spiel.

Leider muss man anmerken, dass letztendlich die Gewinner dieser Sache ohnehin die Banken waren, denn auf Grund der Erfahrungen des Verfassers (Fachanwalt für Steuerrecht) waren die Erträgnisse der Betroffenen über die Jahre hinweg nicht so üppig gewesen, dass sich das Ganze in toto gelohnt hätte (ein wichtiger Faktor waren die immensen Gebühren der Banken und diese hatten im Zweifel freie Hand).   

Betroffene sollten sich daher unbedingt Rechtsrat einholen, um nicht doch letzten Endes eine unliebsame Überraschungen zu erleben. Der Verfasser dieses Beitrages selbst hat über die Jahre hinweg eine Vielzahl solcher Verfahren für Betroffene mit den Steuerbehörden abgewickelt. Seit 1995 ist der Verfasser des Artikels als Fachanwalt für Steuerrecht tätig.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.12.2012 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

Samstag, Dezember 15, 2012

Telefon-Hotline am 22.12.2012: Verjährungseintritt bei „Schrottanlagen“ aufhalten!


Eine Information des BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.  


Durch ein Gütestellenverfahren kann eine schnelle, kostengünstige und nicht öffentlich verhandelte Lösung herbeigeführt werden, wenn die Gegenseite sich auf das Verfahren vor der staatlich anerkannten Gütestelle einlässt. Falls nicht, bleibt es bei der Hemmung der Verjährung durch den rechtzeitigen Antragseingang.

In welchen Fällen sollte ein Antrag bei einer staatlich anerkannten Gütestelle eingereicht werden?

Sofern für eine Prüfung der Verjährung und/oder für eine Klageeinreichung zur Hemmung der Verjährung bis 31.12.2012 nicht mehr genügend Zeit vorhanden sein sollte, bietet sich die Geltendmachung dieser Ansprüche bei einer staatlich anerkannten Gütestelle an.

Die Inanspruchnahme einer staatlich anerkannten Gütestelle empfiehlt sich:

- bei Forderungen, deren Verjährung am 01.01.2010 zu laufen begonnen hat,
- wenn in 2013 positive obergerichtliche Rechtsprechung erwartet wird,
- oder wenn noch weitere Informationen eingeholt werden müssen,
- wenn ein Sachverständigengutachten noch nicht fertiggestellt ist,
- nicht geklärt werden konnte, ob der Gegner insolvent ist,
- und/oder eben auch in den Fällen, die anwaltlich wegen der allgemeinen Arbeitsüberlastung zum Jahresende hin bzw. wegen ihrer Komplexität nicht mehr rechtzeitig in Form einer Klage vor Gericht gebracht werden können.

Daher stellen übrigens auch viele Anwälte sozusagen zur Verjährungsverlängerung für ihre Mandanten solche Gütestellenanträge. Die Antragstellung bei einer staatlich anerkannten Gütestelle ist gegenüber einer gerichtlichen Klage nämlich wesentlich vereinfacht und -wenn die Gegenseite in das Verfahren eintritt- meist erheblich preiswerter.

Was sind typische Fälle für das Gütestellenverfahren?

- Das sind einerseits Zertifikate-Fälle
und dann vor allem lang laufende Geldanlagen wie
- geschlossene Fondsbeteiligungen aller Art, insbesondere Schiffsfonds
- Investmentfonds
- offene Immobilienfonds
- stille Beteiligungen
- Investments in Lebensversicherungsmänteln
- finanzierte Lebensversicherungspolicen
- Private-Equity-Investments.

In all diesen Fällen von möglicherweise eintretender Verjährung empfiehlt der BSZ e.V. die staatlich anerkannte Gütestelle Staudenmayer.

Für Fragen zum Gütestellenverfahren steht Ihnen Rechtsanwalt Staudenmayer unter 0711 / 89 66 03 70 auch am Samstag, den 22.12.2011 von 11-15 Uhr zur Verfügung.

Staatlich anerkannte Gütestelle Staudenmayer
Rechtsanwalt Michael Staudenmayer
Steiermärker Str. 3-5, 70469 Stuttgart
Telefon: 0711 / 89 66 03 70
Telefax: 0711 / 89660371
E-Mail: info@ra-staudenmayer.de 

Der BSZ e.V. sorgt mit seinen verschiedenen Interessengemeinschaft dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen. Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. eine Vielzahl von Interessengemeinschaften gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der betreffenden  Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 15. Dezember  2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Freitag, Dezember 14, 2012

WGF AG insolvent! Interview mit Dr. Walter Späth!


Anlegern drohen erhebliche Verluste! BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen! Interview mit BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth


Die WGF AG hatte vor einigen Tagen vor dem Amtsgericht Düsseldorf Antrag auf Eigeninsolvenz gestellt. Damit sind etliche Millionen an Anlegergeldern gefährdet, die in Form von Anleihen bei der WGF AG investiert wurden. Die WGF AG hatte eigenen Angaben zufolge ihren Jahresabschluss 2011 mit einem Bilanzverlust in Höhe von ca. 71,3 Mio. Euro vorgelegt! Beim BSZ e.V. hat sich inzwischen eine dreistellige Anzahl von Anlegern der Interessengemeinschaft WGF AG angeschlossen.

Der BSZ e.V. führt daher aus aktuellem Anlass ein Interview mit BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Immobilienökonom (ebs) Dr. Walter Späth, MSc von der Berliner Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte:

BSZ e.V.: Herr Dr. Späth, wie sieht die Situation der Betroffenen gegenwärtig aus?

Dr. Späth: Viele Anleger sind extrem verunsichert, vor allem auch die Anleger der Anleihe WGFH06, die am 15.12.2012 zur Rückzahlung fällig werden sollte. Es besteht auch große Unsicherheit, wie hoch die Verluste denn nun wirklich ausfallen werden.

BSZ e.V: Was können Anleger denn jetzt tun?

Dr. Späth: Anleger müssen unbedingt darauf achten, dass ihre Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden, denn ich rechne noch aufgrund der grundbuchlichen Absicherung mit einer Insolvenzquote.
Auch sollten Anleger auf jeden Fall ihre Interessen bündeln, wir setzen uns hierbei für die Einsetzung eines Gläubigerausschusses ein, um die Interessen der Gläubiger optimal zu vertreten.

BSZ e.V.: Kann man schon etwas zu einer möglichen Insolvenzquote sagen?

Dr. Späth: Nein, hierzu ist es noch viel zu früh. Die gute Nachricht ist die, dass wohl aufgrund der grundbuchlichen Absicherung mit einer Insolvenzquote gerechnet werden kann. Die schlechte Nachricht ist die, dass abzuwarten bleibt, wie viel die grundbuchliche Absicherung letztendlich wirklich wert ist. Unter Umständen könnte, aufgrund der Tatsache, dass nur 90 % des Verkehrwertes mit erstrangigen Grundschulden abgesichert wurde, die Insolvenzquote niedriger ausfallen als von vielen Anlegern erhofft. Allerdings muss dies, wie gesagt, abgewartet werden.

BSZ e.V.: Was halten Sie von der beantragten Insolvenz in Eigenverwaltung?

Dr. Späth: Ehrlich gesagt, nicht viel, weil dann auch zum Teil dieselben bisherigen Verantwortlichen in das Insolvenzverfahren involviert sind.  Da hier bereits in der Vergangenheit Zweifel an der Seriosität des Unternehmens und seiner Verantwortlichen aufgekommen waren, sehe ich hier die große Gefahr, dass die Gläubigerinteressen nicht ausreichend berücksichtigt werden. Wir fordern vielmehr die Einsetzung eines unabhängigen (vorläufigen) Insolvenzverwalters, der die Umstände bei der WGF AG unabhängig aufklärt.
Wir fordern lückenlose Aufklärung im Sinne der Anleger!

BSZ e.V.: Was sollten Anleger noch tun?

Dr. Späth: Anleger sollten auch unbedingt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Verantwortlichen prüfen, da alleine über die Insolvenzquote eine Regulierung des Schadens nicht möglich sein dürfte. Wir prüfen bereits Ansprüche z.B. aus Prospekthaftung im engeren Sinne gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen wie Vorstand, Aufsichtsrat, Wirtschaftsprüfer, Treuhänder, Hintermänner. Auch konnten wir inzwischen heraus finden, dass die WGF-Anleihen teilweise von einigen Banken vertrieben wurden. Auch hier sollten Ansprüche aus Beraterhaftung geprüft werden. Bei der Beratung wurden die WGF-Anleihen den Anlegern teilweise als sichere Anlage, teilweise sogar als "mündelsicher" empfohlen, -  so Dr. Späth.

BSZ e.V: Wann droht hier Verjährung einzutreten:

Dr. Späth: Anleger sollten unbedingt beachten, dass Prospekthaftungsansprüche im engeren Sinne schnell verjähren, nämlich 3 Jahre ab der ersten Veröffentlichung des Verkaufsprospektes und 1 Jahr kenntnisabhängig. Unter Umständen könnten daher diverse Ansprüche bereits, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, in den nächsten Wochen verjähren. Bei einer Anleihe droht z.B., wie wir heraus gefunden haben, bereits in einigen Wochen Verjährung einzutreten. Dabei kann die Verjährung auch z.B. durch die Einleitung eines kostengünstigen Güteantrages gehemmt werden. Dies sollte immer im Einzelfall geprüft werden.

BSZ e.V.: Welche Erfahrung hat Ihre Kanzlei mit diesen Fällen?

Dr. Späth: Unsere Kanzlei ist seit mehr als zehn Jahren fast ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig.

Gerade bei Fällen mit Anleihen/Inhaberschuldverschreibungen, wie im gegenwärtigen Fall, hat unsere Kanzlei als eine der ersten Kanzleien in Deutschland zahlreiche Anleger erfolgreich vertreten.
Z.B: in folgenden Fällen mit Anleihen:

In den Fällen Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG sowie DM Beteiligungen konnten ca. 800 Geschädigte ab dem Jahr 2006 vertreten werden.

Im Fall First Real Estate konnte unsere Kanzlei ca. 50 Anleger vertreten und hat als erste Kanzlei rechtskräftige Urteile gegen die Hintermänner erstritten.

Im Fall Global Swiss Capital AG konnten wir ca. 50 Anleger vertreten und rechtskräftige obergerichtliche Urteile gegen diverse Vermittler erstreiten.

Im Fall Deikon Hypothekenanleihen, ein Fall von grundbuchlich abgesicherten Anleihen wie im gegenwärtigen Fall, vertreten wir gerade eine dreistellige Anlegerzahl und haben inzwischen Klagen gegen den dortigen Sicherheitentreuhänder eingereicht.

Im Fall Solar Millenium haben wir gerade für ca. 50 Anleger Prospekthaftungsklagen gegen diverse Verantwortliche laufen, unter anderem gegen den Aufsichtsrat eines Vertriebsunternehmens.

BSZ e.V.: Herr Dr. Späth, wir danken Ihnen für das Gespräch.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "WGF-Anleihen" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth 
                          
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drwspä

Offene Immobilienfonds werden zu Notverkäufen gezwungen

Investoren in offene Immobilienfonds könnten durch eine Verordnung der BaFin bis zu 25.000.000.000 Euro verlieren.


Der Hintergrund hierfür ist eine Auslegungsentscheidung zum Investmentgesetz der BaFin. Dort wird im einzelnen geregelt wie die Auflösung von offenen Immobilienfonds zu erfolgen hat. Dies kann dazu führen, dass betroffene, abzuwickelnde Fonds herbe Verluste erleiden werden.

Alle Fonds, welche wegen mangelnder Liquidität aufgelöst werden, müssen nach dieser Entscheidung bis zu einem bestimmten Stichtag ihre Immobilienbestände zu angemessenen Bedingungen verkaufen. Gelingt dies zum Stichtag nicht, zwingt die BaFin zum Verkauf ohne Preisuntergrenze binnen drei Jahren. Betroffen sind derzeit 14 Fonds mit einem Gesamtvermögen von etwa 24.000.000.000 Euro und vor allem die etwa 1 Million Kapitalanleger. 

Aufgrund der derzeitigen Marktlage ist zu befürchten, dass Verkäufe nach dem Stichtag zu Dumping-Preisen erfolgen werden und betroffene Anleger sehr hohe Verluste erleiden können. Für die Käuferseite ist dies andererseits natürlich von Vorteil, denn Käufer können teilweise zu Billigstpreisen betroffene Objekte aufkaufen.

Aussteigungswillige Anleger, welche den Verkauf ihrer Anteile an der Börse versucht haben, mussten schmerzhaft erfahren, dass Abschläge beim Preis gemacht werden mussten.

Nach Angaben der Scope Group befinden sich derzeit folgende offene Immobilienfonds in der Abwicklung:

"    KanAm US Grundinvest Fonds
"    Morgan Stanley P2 Value
"    Degi Europa
"    SEB ImmoInvest
"    Degi International
"    CS Euroreal
"    KanAm Grundinvest Fonds
"    TMW Immobilien Weltfonds
"    Axa Immoselect
"    Degi Global Business
"    Hansa Immobilia
"    UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe
"    Degi German Business


Betroffene Anleger sind gut beraten zu prüfen, ob sie sich auf andere Weise von ihrem Investment lösen können. Der größeren Zahl von Anlegern wurden von Banken beziehungsweise freien Finanzberatern solche Anlagen angedient. Häufig wurde dabei nicht über die bestehenden Risiken, insbesondere das Totalverlustrisiko und die nun eingetretene schwierige Verwertbarkeit auf dem Zweitmarkt aufgeklärt. Nach der Rechtsprechung wäre dies jedoch zwingend erforderlich gewesen.

In Fällen von unzureichende Beratung können sich Anleger gegebenenfalls noch heute von ihrer Anlage lösen und Schadenersatz verlangen. Eine wenig bekannte und häufig unterschätzte Möglichkeit bietet auch ein Widerruf der Beteiligung. Dieser kann je nach Einzelfall häufig noch Jahre nach dem Beitritt erklärt werden.

Gefährlich ist für Anleger allerdings, wie das Kaninchen vor der Schlange zu sitzen und abzuwarten, welchen Erlös ein Verkauf bringt. Hier treten oft sehr erhebliche Schäden bis hin zum Totalverlust auf.

Dem BSZ ist es gelungen, zwei der in Kapitalanlagefällen renommiertesten deutschen Rechtsanwälte für die Betreuung betroffener Anleger zu gewinnen. Die BSZ Vertrauensanwälte  Widmaier und Seelig vereinen 30 Jahre anwaltliche Erfahrung im Bereich Anlegerschutz und den damit zusammenhängenden steuerrechtlichen Fragen. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Seelig ist einer der erfahrensten Anlegerschützer der ersten Stunde. Er hat mittlerweile über 1500 Anleger in Kapitalanlagefällen bundesweit vertreten und zahlreiche, im Bereich des Anlegerschutzes teils wegweisende Entscheidungen vor dem höchsten deutschen Gericht, dem Bundesgerichtshof, für Anleger erstritten. (So ist es einem von Herrn Rechtsanwalt Seelig vor dem Bundesgerichtshof umstrittenen Urteil zu verdanken, dass Schadensersatzansprüche von Fällen, welche sich vor 2001 angebahnt haben, überhaupt über die Dreijahresverjährungsfrist hinaus bis zum 31.12.2011 geltend gemacht werden konnten).

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Widmaier berät geschädigte Anleger seit vielen Jahren über die steuerlichen Konsequenzen, insbesondere bei der Rückabwicklung eines Vertragsver-hältnisses bzw. im Falle der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Rechtsanwalt Widmaier ist seit über 15 Jahren als Fachanwalt für Steuerrecht tätig und hat im Rahmen der steu-erberatenden Tätigkeit sich mit den steuerlichen Auswirkungen verschiedener Anlageprodukte eingehend beschäftigt.

  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Offene Immobilienfonds"  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 14. Dezember 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen  Beurteilung führen.
awrs


WGF AG insolvent! Geschädigte schließen sich dem BSZ e.V. an!

WGF AG stellt Antrag auf Eigeninsolvenz. Mehr als 200 Mio. Euro Anlegergelder stehen auf dem Spiel! Achtung: Es droht Verjährung! BSZ e.V. fordert (vorläufigen) Insolvenzverwalter!


Die WGF AG hatte vorgestern vor dem Amtsgericht Düsseldorf Antrag auf Eigeninsolvenz gestellt. Damit sind mehr als zweihundert Millionen an Anlegergeldern gefährdet dadurch, die in Form von Anleihen bei der WGF AG investiert wurden.

Die WGF AG hatte eigenen Angaben zufolge ihren Jahresabschluss 2011 mit einem Bilanzverlust in Höhe von ca. 71,3 Mio. Euro  vorgelegt!

Für BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von der Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte ist die Insolvenz der WGF AG "ein Schlag ins Gesicht für viele Anleger, viele von ihnen sind total verunsichert" so Dr. Späth, "vor allem, weil am 14. Dezember auch eine weitere Anleihe WGFH06 mit einem Emissionsvolumen in Höhe von ca. 50 Mio. Euro zur Rückzahlung fällig werden sollte."

Insgesamt dürfte sich das Emissionsvolumen bei der WGF AG auf ca. 380 Mio. -450 Mio. Euro belaufen, eventuell wurde aber ein Teil der Anleihen bereits zurück bezahlt.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Späth empfiehlt "auf jeden Fall, die Gläubigerinteressen zu bündeln und die Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden, da davon auszugehen ist, dass durch die grundbuchliche Absicherung mit einer Insolvenzquote zu rechnen sein dürfte. Wie hoch die grundbuchliche Absícherung letztendlich wirklich wert ist und die Insolvenzquote letztendlich wirklich ausfällt, bleibt jedoch abzuwarten."

Anleger sollten auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen. "Wir prüfen bereits Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen wie Vorstand, Aufsichtsrat, Wirtschaftsprüfer, Treuhänder, Hintermänner, die WGF-Anleihen wurden den Anlegern teilweise als sichere Anlage, teilweise sogar als "mündelsicher" empfohlen," so Dr. Späth.

Allerdings sollten Anleger beachten, dass Prospekthaftungsansprüche im engeren Sinne schnell verjähren, nämlich 3 Jahre ab der ersten Veröffentlichung des Verkaufsprospektes und 1 Jahr kenntnisabhängig. Unter Umständen könnten daher diverse Ansprüche bereits, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, in den nächsten Wochen verjähren."

Letztendlich ist jetzt erst einmal abzuwarten, ob der WGF die Eigenverwaltung gewährt wird, der BSZ e.V. fordert eine lückenlose Aufklärung um die Vorgänge bei der WGF AG. "Wir sind daher auch gegen die von der WGF AG beantragte Insolvenz in Eigenverwaltung, bei der kein Insolvenzverwalter die Sanierung übernimmt. Wir fordern stattdessen die Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters, um die Vorgänge bei um die WGF AG lückenlos aufzuklären. Auch machen wir uns für die Einrichtung eines Gläubigerausschusses stark, um die Gläubigerrechte ausreichend zu wahren," so Dr. Walter Späth.

Dem BSZ e.V. hat sich bereits eine dreistellige Anzahl an WGF-Anlegern angeschlossen, um die Interessen gemeinsam zu vertreten.

  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "WGF-Anleihen" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
                           
Dieser Text gibt den Beitrag vom 14. Dezember  2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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