Eine Information des BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Durch ein Gütestellenverfahren kann eine
schnelle, kostengünstige und nicht öffentlich verhandelte Lösung herbeigeführt
werden, wenn die Gegenseite sich auf das Verfahren vor der staatlich
anerkannten Gütestelle einlässt. Falls nicht, bleibt es bei der Hemmung der
Verjährung durch den rechtzeitigen Antragseingang.
In welchen Fällen sollte ein Antrag
bei einer staatlich anerkannten Gütestelle eingereicht werden?
Sofern für eine Prüfung der Verjährung
und/oder für eine Klageeinreichung zur Hemmung der Verjährung bis 31.12.2012
nicht mehr genügend Zeit vorhanden sein sollte, bietet sich die Geltendmachung
dieser Ansprüche bei einer staatlich anerkannten Gütestelle an.
Die Inanspruchnahme einer staatlich
anerkannten Gütestelle empfiehlt sich:
- bei Forderungen, deren Verjährung am
01.01.2010 zu laufen begonnen hat,
- wenn in 2013 positive obergerichtliche
Rechtsprechung erwartet wird,
- oder wenn noch weitere Informationen
eingeholt werden müssen,
- wenn ein Sachverständigengutachten noch
nicht fertiggestellt ist,
- nicht geklärt werden konnte, ob der Gegner
insolvent ist,
- und/oder eben auch in den Fällen, die
anwaltlich wegen der allgemeinen Arbeitsüberlastung zum Jahresende hin bzw.
wegen ihrer Komplexität nicht mehr rechtzeitig in Form einer Klage vor Gericht
gebracht werden können.
Daher stellen übrigens auch viele Anwälte
sozusagen zur Verjährungsverlängerung für ihre Mandanten solche
Gütestellenanträge. Die Antragstellung bei einer staatlich anerkannten
Gütestelle ist gegenüber einer gerichtlichen Klage nämlich wesentlich
vereinfacht und -wenn die Gegenseite in das Verfahren eintritt- meist erheblich
preiswerter.
Was sind typische Fälle für das
Gütestellenverfahren?
- Das sind einerseits Zertifikate-Fälle
und dann vor allem lang laufende Geldanlagen
wie
- geschlossene Fondsbeteiligungen aller Art,
insbesondere Schiffsfonds
- Investmentfonds
- offene Immobilienfonds
- stille Beteiligungen
- Investments in Lebensversicherungsmänteln
- finanzierte Lebensversicherungspolicen
- Private-Equity-Investments.
In all diesen Fällen von möglicherweise
eintretender Verjährung empfiehlt der BSZ e.V. die staatlich anerkannte
Gütestelle Staudenmayer.
Für
Fragen zum Gütestellenverfahren steht Ihnen Rechtsanwalt Staudenmayer unter
0711 / 89 66 03 70 auch am Samstag, den 22.12.2011 von 11-15 Uhr zur Verfügung.
Staatlich anerkannte Gütestelle Staudenmayer
Rechtsanwalt Michael Staudenmayer
Steiermärker Str. 3-5, 70469 Stuttgart
Telefon: 0711 / 89 66 03 70
Telefax: 0711 / 89660371
E-Mail: info@ra-staudenmayer.de
Der BSZ
e.V. sorgt mit seinen verschiedenen Interessengemeinschaft dafür, dass Sie
nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu
haben, Schadenersatz zu bekommen. Für die Prüfung von Ansprüchen aus
Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ
e.V. eine Vielzahl von Interessengemeinschaften gegründet. Es bestehen gute
Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der betreffenden
Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Michael Staudenmayer
Dieser Text gibt den Beitrag vom 15.
Dezember 2012 wieder. Hiernach
eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und
können zu einer anderen Einschätzung führen.
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