Mehr als 200 Mio. Euro Anlegergelder stehen auf dem Spiel! Achtung: Es droht Verjährung! BSZ e.V. fordert (vorläufigen) Insolvenzverwalter!
Die WGF AG hatte vor einigen Tagen vor dem Amtsgericht Düsseldorf Antrag auf Eigeninsolvenz gestellt. Damit sind mehr als zweihundert Millionen an Anlegergeldern gefährdet, die in Form von Anleihen und Genussscheinen bei der WGF AG investiert wurden.
Die WGF AG hatte eigenen Angaben zufolge ihren Jahresabschluss 2011 mit einem Bilanzverlust in Höhe von ca. 71,3 Mio. Euro vorgelegt!
Insgesamt dürfte sich das Emissionsvolumen bei der WGF AG auf ca. 380 Mio. -450 Mio. Euro belaufen, eventuell wurde aber ein Teil der Anleihen bereits zurück bezahlt, so dass noch ca. 200 Mio. Euro zur Rückzahlung anstehen dürften.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Späth empfiehlt "auf jeden Fall, die Gläubigerinteressen zu bündeln und die Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden, da davon auszugehen ist, dass durch die grundbuchliche Absicherung mit einer Insolvenzquote zu rechnen sein dürfte. Wie hoch die grundbuchliche Absícherung letztendlich wirklich wert ist und die Insolvenzquote letztendlich wirklich ausfällt, bleibt jedoch abzuwarten."
Anleger sollten auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen. "Wir prüfen bereits Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen wie Vorstand, Aufsichtsrat, Wirtschaftsprüfer, Treuhänder, Hintermänner, die WGF-Anleihen wurden den Anlegern teilweise als sichere Anlage, teilweise sogar als "mündelsicher" empfohlen," so Dr. Späth.
Dabei sollten Anleger berücksichtigen, dass unter Umständen "Director`s und officers-Versicherungen", sog. D & O-Versicherungen, bei den Verantwortlichen bestehen dürften, die für den Schaden aufkommen könnten, sofern sich hier ein Fehlverhalten nachweisen lässt.
Auch konnten die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte inzwischen heraus finden, dass einige Banken, insbesondere einige Direktanlagebanken, die Anlage als sicher vermittelt hatten und ausdrücklich bei der WGF AG als Kooperationspartner angegeben wurden, auch hier sollten mögliche Ansprüche als Vermittlerhaftung geprüft werden.
Auch berichten Geschädigte davon, dass sie sich teilweise aufgrund des recht positiven Ratings einer renommierten Rating-Agentur zum Kauf entschlossen haben, auch hierbei sollten möglicherweise in Betracht kommende Schadensersatzansprüche geprüft werden.
Allerdings sollten Anleger beachten, dass Prospekthaftungsansprüche im engeren Sinne schnell verjähren, nämlich 3 Jahre ab der ersten Veröffentlichung des Verkaufsprospektes und 1 Jahr kenntnisabhängig.
Für die am 14.12.2012 fällige Anleihe WGFH06 könnte dabei bereits in einigen Wochen Verjährung eintreten.
Der BSZ e.V. fordert eine lückenlose Aufklärung um die Vorgänge bei der WGF AG. "Wir sind daher auch gegen die von der WGF AG beantragte Insolvenz in Eigenverwaltung, bei der kein Insolvenzverwalter die Sanierung übernimmt. Wir fordern stattdessen die Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters, um die Vorgänge bei um die WGF AG lückenlos aufzuklären. Auch machen wir uns für die Einrichtung eines Gläubigerausschusses stark, um die Gläubigerrechte ausreichend zu wahren," so Dr. Walter Späth.
Dem BSZ e.V. hat sich bereits eine dreistellige Anzahl an WGF-Anlegern angeschlossen, um die Interessen gemeinsam zu vertreten.
- Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "WGF-Anleihen" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Dieser Text gibt den Beitrag vom 18. Dezember 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drwspä
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