Freitag, Dezember 14, 2012

Offene Immobilienfonds werden zu Notverkäufen gezwungen

Investoren in offene Immobilienfonds könnten durch eine Verordnung der BaFin bis zu 25.000.000.000 Euro verlieren.


Der Hintergrund hierfür ist eine Auslegungsentscheidung zum Investmentgesetz der BaFin. Dort wird im einzelnen geregelt wie die Auflösung von offenen Immobilienfonds zu erfolgen hat. Dies kann dazu führen, dass betroffene, abzuwickelnde Fonds herbe Verluste erleiden werden.

Alle Fonds, welche wegen mangelnder Liquidität aufgelöst werden, müssen nach dieser Entscheidung bis zu einem bestimmten Stichtag ihre Immobilienbestände zu angemessenen Bedingungen verkaufen. Gelingt dies zum Stichtag nicht, zwingt die BaFin zum Verkauf ohne Preisuntergrenze binnen drei Jahren. Betroffen sind derzeit 14 Fonds mit einem Gesamtvermögen von etwa 24.000.000.000 Euro und vor allem die etwa 1 Million Kapitalanleger. 

Aufgrund der derzeitigen Marktlage ist zu befürchten, dass Verkäufe nach dem Stichtag zu Dumping-Preisen erfolgen werden und betroffene Anleger sehr hohe Verluste erleiden können. Für die Käuferseite ist dies andererseits natürlich von Vorteil, denn Käufer können teilweise zu Billigstpreisen betroffene Objekte aufkaufen.

Aussteigungswillige Anleger, welche den Verkauf ihrer Anteile an der Börse versucht haben, mussten schmerzhaft erfahren, dass Abschläge beim Preis gemacht werden mussten.

Nach Angaben der Scope Group befinden sich derzeit folgende offene Immobilienfonds in der Abwicklung:

"    KanAm US Grundinvest Fonds
"    Morgan Stanley P2 Value
"    Degi Europa
"    SEB ImmoInvest
"    Degi International
"    CS Euroreal
"    KanAm Grundinvest Fonds
"    TMW Immobilien Weltfonds
"    Axa Immoselect
"    Degi Global Business
"    Hansa Immobilia
"    UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe
"    Degi German Business


Betroffene Anleger sind gut beraten zu prüfen, ob sie sich auf andere Weise von ihrem Investment lösen können. Der größeren Zahl von Anlegern wurden von Banken beziehungsweise freien Finanzberatern solche Anlagen angedient. Häufig wurde dabei nicht über die bestehenden Risiken, insbesondere das Totalverlustrisiko und die nun eingetretene schwierige Verwertbarkeit auf dem Zweitmarkt aufgeklärt. Nach der Rechtsprechung wäre dies jedoch zwingend erforderlich gewesen.

In Fällen von unzureichende Beratung können sich Anleger gegebenenfalls noch heute von ihrer Anlage lösen und Schadenersatz verlangen. Eine wenig bekannte und häufig unterschätzte Möglichkeit bietet auch ein Widerruf der Beteiligung. Dieser kann je nach Einzelfall häufig noch Jahre nach dem Beitritt erklärt werden.

Gefährlich ist für Anleger allerdings, wie das Kaninchen vor der Schlange zu sitzen und abzuwarten, welchen Erlös ein Verkauf bringt. Hier treten oft sehr erhebliche Schäden bis hin zum Totalverlust auf.

Dem BSZ ist es gelungen, zwei der in Kapitalanlagefällen renommiertesten deutschen Rechtsanwälte für die Betreuung betroffener Anleger zu gewinnen. Die BSZ Vertrauensanwälte  Widmaier und Seelig vereinen 30 Jahre anwaltliche Erfahrung im Bereich Anlegerschutz und den damit zusammenhängenden steuerrechtlichen Fragen. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Seelig ist einer der erfahrensten Anlegerschützer der ersten Stunde. Er hat mittlerweile über 1500 Anleger in Kapitalanlagefällen bundesweit vertreten und zahlreiche, im Bereich des Anlegerschutzes teils wegweisende Entscheidungen vor dem höchsten deutschen Gericht, dem Bundesgerichtshof, für Anleger erstritten. (So ist es einem von Herrn Rechtsanwalt Seelig vor dem Bundesgerichtshof umstrittenen Urteil zu verdanken, dass Schadensersatzansprüche von Fällen, welche sich vor 2001 angebahnt haben, überhaupt über die Dreijahresverjährungsfrist hinaus bis zum 31.12.2011 geltend gemacht werden konnten).

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Widmaier berät geschädigte Anleger seit vielen Jahren über die steuerlichen Konsequenzen, insbesondere bei der Rückabwicklung eines Vertragsver-hältnisses bzw. im Falle der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Rechtsanwalt Widmaier ist seit über 15 Jahren als Fachanwalt für Steuerrecht tätig und hat im Rahmen der steu-erberatenden Tätigkeit sich mit den steuerlichen Auswirkungen verschiedener Anlageprodukte eingehend beschäftigt.

  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Offene Immobilienfonds"  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
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Telefon: 06071-9816810  
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                                                        
                                                                                                                                   
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3                                                         

Dieser Text gibt den Beitrag vom 14. Dezember 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen  Beurteilung führen.
awrs


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