Wie Stern.de und Tagesthemen.de schon vor einiger Zeit berichteten, hat die Bochumer Staatsanwaltschaft erneut Durchsuchungsaktionen gegen Steuersünder eingeleitet.
So sollen Steuerfahnder bundesweit Firmen und Privathäuser von deutschen Kunden der Schweizer Großbank UBS durchsucht haben. Daran beteiligt gewesen waren Staatsanwälte und ca. 50 Steuerfahnder aus mehreren Bundesländern. Die Bochumer Behörde verfügt über eine Schwerpunktabteilung für überörtliche Wirtschaftsstrafsachen und hat im Zuge dessen bereits mehrere Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit aufgekauften Datenträgern eingeleitet.
Laut Mitteilung des Finanzministeriums in Düsseldorf sollen seit 2010 ungefähr 6 Datenträger aus der Schweiz mit den Daten mutmaßlicher deutscher Steuerhinterzieher gekauft worden sein. Da die rot-grüne Landesregierung in Düsseldorf sich gegen das Steuerabkommen mit der Schweiz stellt, ist es kein Wunder, wenn trotz erheblicher juristischer Bedenken Daten weiter massiv aufgekauft werden. Der Bundesrat hat jüngst das geplante Abkommen im Vermittlungsausschuss scheitern lassen und es dürfte auf längere Sicht hin so nicht in Kraft treten.
Wen wundert es dann, wenn Mitarbeiter diverser Schweizer Banken sehr stark der Versuchung unterliegen, sich Daten zu beschaffen, um diese an die deutschen Behörden zu veräußern. Es sind mittlerweile mehrere Bankhäuser davon betroffen, u. a. die Credit Suisse, die Luxemburger Tochter der Britischen Bank HSBC, die Cautts Bank und nunmehr die UBS. Es bleibt abzuwarten, welche Banken noch ins Visier geraten werden, denn die Ausspähung von Daten lohnt sich offensichtlich stellt der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. im Hessischen Dieburg fest.
Steuerpflichtige, welche noch nicht deklariertes Geld bei ausländischen Banken unterhalten, sollten aufgrund dieser Ereignisse sich ganz dringend überlegen, ob sie nicht doch den Weg über eine Nacherklärung (Selbstanzeige nach § 371 AO) in die Steuerehrlichkeit suchen. Letztendlich ist es nur eine Frage der Zeit, welche Daten noch den Behörden angedient werden. Da rot-grüne Landesregierungen offensichtlich davon beseelt sind, sich ganz besonders als Steuersünderjäger (die bevorstehende Wahl mag eine Erklärung sein) hervorzutun und rechtliche und moralische Bedenken einfach beiseite schieben, kann damit gerechnet werden, dass diese fragwürdigen Methoden so schnell kein Ende finden werden. Leider wird dabei nur zu gerne vergessen, dass einige Parteien in diesem Lande bei Jahre zurückliegenden Skandalen wegen unzulässiger Parteienfinanzierung u.a die Schweizer Banken sehr nützlich fanden. Dann ist es für Parteien jetzt leichter, gegen andere vorzugehen, da man selbst diese Schlupflöcher nicht mehr nutzen kann. Auch ist zu befürchten, dass im Falle eines Wahlsieges der rot-grünen Koalition § 371 AO wahrscheinlich ganz fallen oder zumindest in der jetzigen Fassung nicht mehr erkennbar sein wird.
Das Deutsch-Schweizer Abkommen hat sich also bis auf weiteres erledigt und es gilt, ggf. zu handeln, um noch zu retten, was zu retten ist. Besonders problematisch in diesem Zusammenhang ist immer die Frage, wann die Tat entdeckt worden ist. Zumindest wenn die Daten aus einer solchen gekauften CD ausgewertet wurden, kann es zu spät sein, zumindest aber dann, wenn das Veranlagungsfinanzamt informiert worden ist, dürfte es vorbei sein.
Da auch keine verlässlichen Erkenntnisse darüber bestehen, wann genau nun die Daten von den Behörden erworben wurden, sollte man nicht darauf spekulieren und warten, ob die Bank, die man selbst ausgesucht hat, nun ins Visier kommt oder nicht. Dies wäre ein sehr riskantes Spiel.
Leider muss man anmerken, dass letztendlich die Gewinner dieser Sache ohnehin die Banken waren, denn auf Grund der Erfahrungen des Verfassers (Fachanwalt für Steuerrecht) waren die Erträgnisse der Betroffenen über die Jahre hinweg nicht so üppig gewesen, dass sich das Ganze in toto gelohnt hätte (ein wichtiger Faktor waren die immensen Gebühren der Banken und diese hatten im Zweifel freie Hand).
Betroffene sollten sich daher unbedingt Rechtsrat einholen, um nicht doch letzten Endes eine unliebsame Überraschungen zu erleben. Der Verfasser dieses Beitrages selbst hat über die Jahre hinweg eine Vielzahl solcher Verfahren für Betroffene mit den Steuerbehörden abgewickelt. Seit 1995 ist der Verfasser des Artikels als Fachanwalt für Steuerrecht tätig.
- Betroffene können sich für weitere Informationen und Hilfe durch fachkundige Rechtsanwälte dem BSZ ® e.V. Aktionsbündnis " Steueropfer" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Axel Widmaier
Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.12.2012 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.