Sonntag, Dezember 09, 2012

Auch die CPO Venezia in schwierigen Gewässern: CFB-Fonds Nr. 167, Containerriesen der Zukunft


Ausschüttungen hinken den Prognosen bei weitem hinterher! Aufforderung zum freiwilligen Kapitalnachschuß kommt vermutlich.


Bei den Schiffsfonds hat der weltweite Rückgang des Containerumschlages sowie der Charterraten bereits zu zahlreichen Insolvenzen geführt. Die Experten sind sich einig, dass in den nächsten Monaten weitere Insolvenzen folgen werden. Die Lage hat sich weiter verschlechtert: bedingt durch die 105-%-Klausel wird momentan nicht ausgeschüttet, und dies wird sich wohl auch so schnell nicht ändern.

Zu Recht fürchten die Anleger deshalb um ihre Einlagen. Die Anleger sollen nun in naher Zukunft aufgefordert werden, sich freiwillig an einem Kapitalnachschuß zu beteiligen, der ca. 20 % der nominalen Beteiligungssumme des jeweiligen Kommanditisten betragen soll.

Beim Schiffsfonds CFB 167 wurden erhebliche Teile des Anlagekapitals für Vergütungen bzw. Provisionen des Vertriebs verwendet. Nach der einschlägigen BGH-Rechtsprechung hätten Sie hierauf vom Berater explizit hingewiesen werden müssen, egal, ob dies eine Bank oder ein freier Anlageberater war. In den uns bekannten Fällen ist dies regelmäßig nicht geschehen, weshalb schon allein deshalb Schadensersatzansprüche bestehen können.

Geschädigte Kapitalanleger haben aber wegen ihrer Beteiligung am CFB 167 auch schon erste Prozesse geführt. Der erfolgreiche Ausgang dieser Prozesse sollte weiteren Fondsbeteiligten Mut machen. So hat z. B. das Landgericht Essen entschieden, daß eine Beteiligung am CFB-Fonds grundsätzlich für die Altersvorsorge und Alterssicherung ungeeignet sind, und daß es sich um eine hochspekulative Anlage handelt, die das Totalverlustrisiko bereits in sich trägt.

Auf diese weitreichende Befugnisse der finanzierenden Banken und die daraus resultierenden Risiken hätten aber die Berater der Commerzbank ebenso hinweisen müssen, wie auf etwaige Risiken, die entstehen können, wenn sich der Wechselkurs des Yen zum US-Dollar negativ entwickelt. In keinem der uns bekannten Fälle wurden die Anleger über diese Fragen aufgeklärt.

Viele Anleger hatten in den Beratungen den Eindruck gewonnen, daß es sich bei einem Schiffsfonds m eine sichere Sache handeln würde. Die Anleger wurden nicht über die lange Kapitalbindung aufgeklärt, und die meisten wissen auch nicht, daß die Fondsgesellschaft bereits ausgeschüttete Gelder wieder zurückfordern kann.

Gerade die jüngere Entwicklung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und auch der Oberlandes- und Landgerichte hat enorm verbesserte Möglichkeiten geschaffen, den Anlageberater bzw. die beratende Bank auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. So kann bereits der Umstand, dass der Anleger vor dem Beitritt nicht über die konkrete Höhe der Provisionen des Beraters bzw. des Beratungsunternehmens aufgeklärt wurde, zu einer Haftung wegen fehlerhafter Anlageberatung führen.

Es gibt darüber hinaus zahlreiche andere Ansatzpunkte, über die die Anleger nicht korrekt aufgeklärt worden sind.

Von Monat zu Monat steigt daher das Risiko, daß die Kapitalanleger am Ende ganz leer ausgehen.

Vorgeschlagene Sanierungskonzepte sollten die Anleger gut prüfen, bevor sie schlechtes Geld dem guten hinterherwerfen.

Bis auf wenige Ausnahmefälle sind bei geschlossenen Fonds die angedachten Sanierungskonzepte meistens nicht in der Lage, die Fondsgesellschaften dauerhaft zu stabilisieren. Die Fondsanleger sollten bedenken, dass spätestens ein Insolvenzverwalter die erhaltenen Ausschüttungen zurückfordern kann und dies in der Regel auch macht.

Das Risiko eines Totalverlustes ist durch die bekannt schlechte Entwicklung in greifbare Nähe gerückt.

Bevor das Kind endgültig in den Brunnen gefallen ist, sollten Sie handeln! Lassen Sie Schadensersatzansprüche gegen Ihre Berater prüfen, bevor es zu spät ist!

  • Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „CFB 167"   anzuschließen.


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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 09. Dezember 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

driröt

Samstag, Dezember 08, 2012

DS-Rendite Fonds Nr. 101: Life Value KG – die Wette auf den Tod

Ausschüttungen hinken den Prognosen bei weitem hinterher! Als die Anleger den "Life Value" gezeichnet haben, hatten Sie sicher andere Erwartungen: bis heute hätten 46,89 % des Kommanditkapitals ausgeschüttet werden sollen – faktisch waren es nur 12,5 %!


Die globale Finanzkrise seit Anfang 2000 hat sich auf die meisten Lebensversicherungsfonds ebenfalls negativ ausgewirkt, die weitere Krise seit 2008 hat ihr übriges dazu beigetragen. Die aktuelle Entwicklung der Weltwirtschaft gibt keinen Grund zur Annahme, dass sich die Situation in absehbarer Zeit verändern wird.

Bereits im Jahr 2003 hatte die Allianz für den deutschen Bereich im Geschäftsbericht für 2002 mitgeteilt, daß aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus auf den Rentenmärkten die Überschußbeteiligungen deutlich zu senken waren, da nach dem Einbruch der Börsen nicht mehr damit zu rechnen war, daß die Verluste durch Aktienkursgewinne ausgeglichen werden können. Ebenso reagierte die Victoria Versicherung in ihrem Geschäftsbericht für 2002.

Eine stark abgeschwächte Konjunktur und eine hohe pessimistische Grundhaltung gegenüber der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung hatten für starke Kurseinbrüche auf dem Aktien- und Rentenmarkt gesorgt. Seit dem Ende des 2. Weltkriegs geschah es zum ersten Mal, daß mit der Aktienlage drei Jahre hintereinander eine Negativgesamtrendite erzielt wurde. (Victoria Geschäftsbericht 2002, S. 23). Im August 2002 war in Focus Money bereits zu lesen, daß außer den Garantien nichts mehr sicher war, und die Gewinnbeteiligungen lediglich eine variable Hochrechnung darstellten.

Spätestens seit der Darstellung im "Spiegel" am 24.02.2003 war klar: fast alle Lebensversicherer hatten ihre Überschußbeteiligungen für 2003 massiv gesenkt. Davon ließen sich aber die Initiatoren nicht abschrecken, obwohl sie sich der negativen Marktentwicklung sehr genau bewußt waren! Auch Ihr Fonds wurde zu einem Zeitpunkt aufgelegt, als der Markt sich schon längst in einer Abwärtsentwicklung befand. In keinem einzigen Prospekt findet sich aber hierzu ein Hinweis!

Von attraktiven Wertzuwächsen kann leider keine Rede sein, und diese Entwicklung hätte den Initiatoren des Fonds Life Value I bekannt sein müssen bzw. war ihnen bekannt.

Die Risiken für Fonds, die in amerikanische  Lebensversicherungen investierten, ergaben sich zusätzlich daraus, daß bei den amerikanischen Versicherungen von vornherein feststeht, welche Summe zur Auszahlung gelangt. Offen ist, wann die Auszahlung erfolgt und wie lange die Prämien gezahlt werden müssen. Es handelt sich also um eine "Wette auf den Tod", denn die versicherte Person muß sterben, bevor die Versicherungssumme zur Auszahlung gelangt. Lebt die versicherte Person zu lange, übersteigt die Summe aus Kaufpreis und Prämienzahlung die Ablaufleistung.

Und dies ist flächendeckend das Problem, so makaber es klingt: die versicherten Personen leben zu lange. Die amerikanischen Lebensversicherungen haben – im Vergleich zu den deutschen oder britischen Versicherungen – sehr kurze Laufzeiten, in der Regel 7 – 11 Jahre. Die Fondskalkulationen bei US-Versicherungen basieren also auf der Annahme, daß die versicherten Personen maximal noch ca. 10 Jahre leben. Die Realität sieht anders aus.

Auch diese Umstände waren damals schon bekannt, der Anleger erfuhr davon aber nichts. Denn schon 2003 wurde im Internet auf genau diese Problematik hingewiesen, den Fondsinitiatoren und den sonstigen Beteiligten war die Lage bekannt.

Die Gebühren der amerikanischen Partner wurden in den meisten Fällen in den Prospekten nicht ausgewiesen, obwohl sie exorbitant hoch waren. Darauf von den Beratern hingewiesen wurden die Anleger schon gar nicht!

Den Anlegern des Fonds Life Value I droht der Verlust ihres gesamten Kapitals! Der Fonds verfügt über ein Volumen von ca.  81 Millionen Euro. Davon wurden über Anleger knapp 50 Millionen Dollar als Eigenkapital eingesammelt, der Rest wurde finanziert. Der Fonds wurde im Jahr 2003 aufgelegt und platziert. Investiert haben rund 1400 Anleger. Für das Jahr 2015 ist die Auflösung des Fonds vorgesehen. Damals wurde mit hohen Auszahlungen an die Anleger geworben; ab 2005 sollten regelmäßige Ausschüttungen erfolgen.

Bis heute wurden aber nur 12,5 % ausgeschüttet!

Wie mit den Anlegern umgegangen wird, kam schon auf der außerordentlichen Gesellschafterversammlung vom 07. März diesen Jahres in Dortmund zum Ausdruck: "Altanleger, die nicht an der Kapitalerhöhung teilnehmen, werden "rasiert" " – so drohte Dr. Anselm Gehling, Chief Operating Officer der Dr. Peters Group. Allein die Ausdrucksweise war haarsträubend.

Die Gesellschafterversammlung vom 28.09.2012 brachte nur weiteres Ungemach: der Fonds befindet sich in einer massiven wirtschaftlichen Schieflage. Die momentanen Liquiditätsreserven reichen nur bis Ende des Jahres, dann droht die Insolvenz! Trotz der im März beschlossenen Kapitalerhöhung reicht diese also nicht aus. Weiteres Geld nachzuschießen ist den Anlegern daher nicht anzuraten.

Von Monat zu Monat steigt daher das Risiko, daß die Kapitalanleger am Ende ganz leer ausgehen. Vorgeschlagene Sanierungskonzepte sollten die Anleger gut prüfen, bevor sie schlechtes Geld dem guten hinterherwerfen.

Bis auf wenige Ausnahmefälle sind bei geschlossenen Fonds die angedachten Sanierungskonzepte meistens nicht in der Lage, die Fondsgesellschaften dauerhaft zu stabilisieren. Die Fondsanleger sollten bedenken, dass spätestens ein Insolvenzverwalter die erhaltenen Ausschüttungen zurückfordern kann und dies in der Regel auch macht.

Das Risiko eines Totalverlustes ist durch die bekannt schlechte Entwicklung in greifbare Nähe gerückt.
Bevor das Kind endgültig in den Brunnen gefallen ist, sollten Sie handeln! Lassen Sie Schadensersatzansprüche gegen Ihre Berater prüfen, bevor es zu spät ist!

Für betroffene Anleger bestehen somit gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DS-Rendite-Fonds Nr. 101 Life Value I beizutreten.

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 08. Dezember 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Wie Sie bei „Schrottanlagen“ noch 2012 den Eintritt der Verjährung über eine staatlich anerkannte Gütestelle aufhalten !

Warum geschädigte Anleger noch in 2012 aktiv werden sollten: Für Anleger stellt sich auch dieses Jahr wieder zum Jahresende vermehrt die Frage, ob man erlittene Schäden aus „Schrottanlagen“ geltend machen soll, oder noch einmal abwarten soll bis Präzedenzfälle bekannt werden, die wie der eigene Fall gelagert sind, oder bis in sogenannten „Musterverfahren“ die wichtigen Punkte geklärt sind.

Manch einer will einfach auch nur abwarten um später ggf. gegen Nachforderungen mit den eigenen Schadensersatzansprüchen aufzurechnen. Das wird in vielen Konstellationen wie z.B. bei Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht funktionieren, weil keine Aufrechnungslage besteht.  Dies gilt besonders auch für Schiffsfonds. Aufgrund von stagnierender Nachfrage von Transportkapazitäten, dem Schwächeln des chinesischen Marktes sowie einer steigenden Zahl von Schiffszulassungen sinken die Charterraten für Schiffe und bringen viele Schiffsfonds in Seenot. Auch hier ist häufig die Devise „Abwarten und Tee trinken“ ungeeignet, um seine Rechte zu wahren.

Abwarten kann in vielerlei Hinsicht nachteilig sein

In all diesen Fällen ist es also nicht sachgerecht, einfach nur abzuwarten, denn wer nur abwartet nimmt in Kauf, dass die eigenen Ansprüche verjähren, d.h., dass sie nicht mehr durchgesetzt werden können. Vielmehr sollten all diejenigen, die seit Ende 2002/2003 eine Schrottanlage erworben haben, prüfen ob die Einleitung verjährungshemmender Maßnahmen noch möglich ist.

Welche wichtigen Verjährungsregeln gibt es?

Auch der Anwalt muss bei Mandatsannahme in jedem Einzelfall prüfen, ob etwa schon Verjährung eingetreten sein könnte, bzw. wann dies erfolgen wird. Für die Prüfung der Verjährung sind hier hauptsächlich folgende Regeln wichtig:

1. Die allgemeine dreijährige Verjährungsfrist nach dem BGB läuft erst zum Ende des Jahres an, zu dem der Anleger von dem eingetretenen Schaden, allen schadensbegründenden Umständen sowie der Person des Schädigers positiv Kenntnis erlangt. Von Beraterseite muss also bewiesen werden, dass die so zu berechnenden 3 Jahre abgelaufen sind, wenn von Beraterseite aus Verjährung eingewandt werden soll. Die kenntnisabhängige Verjährungsfrist beginnt dabei für jeden Beratungsfehler gesondert zu laufen.
Achtung:
-Gerichte nehmen teilweise Kenntniserlangung bzgl. einer Falschberatung an, wenn in den Jahresberichten, mit den Jahresabschlüssen oder in „Brandbriefen“ auf die Hintergründe von wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Beteiligung eingegangen worden ist.
- Können vorsätzliche Pflichtverletzungen bewiesen werden, so beginnt die Verjährung nicht mit Schadenseintritt zum Kaufzeitpunkt zu laufen, sondern erst mit Kenntniserlangung, d.h., meistens durch die Beratung eines Anwalts oder auch mit Erhalt eines in der Sache angefertigten Sachverständigengutachtens. Zusätzlich ist jedoch auch hier die zu 2. Erläuterte Regelung zu beachten.

2. Die allgemeine Verjährungsfrist des BGB (s.o.) ist ab 2002 durch eine Gesetzesänderung auf eine Höchstgrenze von maximal 10 Jahre „gekappt“ worden.
Achtung: diese 10jährige Obergrenze endet nicht zum Jahresende, sondern taggenau 10 Jahre nach Entstehung des Anspruchs, d.h., mit Kauf oder Zeichnung der Anlage!

3. Daneben gibt es noch die Verjährung nach § 37a WpHG a.F.  von 3 Jahren bzgl. Ansprüchen, die im Zeitraum zwischen dem 01.04.1998 und 04.08.2009 entstanden sind. Diese Ansprüche gegen ein Wertpapierdienst-leistungsunternehmen wegen Verletzung einer Pflicht zur Information und wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit der Wertpapierdienstleistung verjähren in drei Jahren ab dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch entstanden ist. Seit 05.08.2009 gelten hier die o.g. allgemeinen Verjährungsregeln.
Achtung: diese Verjährung endet(e) ebenfalls nicht zum Jahresende, sondern taggenau 3 Jahre nach Entstehung des Anspruchs


4. Außerdem gibt es im Bereich des Anlageschutzrechts noch spezielle Verjährungsregeln für die Prospekthaftung.

Hemmen Sie die Verjährung durch rechtzeitigen Antrag bei einer staatlich anerkannten Gütestelle

Sofern für eine Prüfung der Verjährung und/oder für eine Klageeinreichung zur Hemmung der Verjährung nicht mehr genügend Zeit vorhanden sein sollte, bietet sich die Geltendmachung dieser Ansprüche bei einer staatlich anerkannten Gütestelle an.

Die Inanspruchnahme einer staatlich anerkannten Gütestelle empfiehlt sich z.B.:
- bei Forderungen, deren Verjährung am 01.01.2010 zu laufen begonnen hat,
- wenn in 2013 positive obergerichtliche Rechtsprechung erwartet wird,
- oder wenn noch weitere Informationen eingeholt werden müssen,
- wenn ein Sachverständigengutachten noch nicht fertiggestellt ist,
- nicht geklärt werden konnte, ob der Gegner insolvent ist,
- und/oder eben auch in den Fällen, die anwaltlich wegen der allgemeinen Arbeitsüberlastung zum Jahresende hin bzw. wegen ihrer Komplexität nicht mehr rechtzeitig in Form einer Klage vor Gericht gebracht werden können.

Daher stellen übrigens auch viele Anwälte zur Verjährungsverlängerung für ihre Mandanten solche Gütestellenanträge. Die Antragstellung bei einer staatlich anerkannten Gütestelle ist gegenüber einer gerichtlichen Klage nämlich wesentlich vereinfacht und -wenn die Gegenseite in das Verfahren eintritt- meist erheblich preiswerter.

Was sind typische Fälle für das Gütestellenverfahrens?

- Das sind einerseits Zertifikate-Fälle
und dann vor allem lang laufende Geldanlagen wie
- geschlossene Fondsbeteiligungen aller Art, insbesondere Schiffsfonds
- Investmentfonds
- offene Immobilienfonds
- stille Beteiligungen
- Investments in Lebensversicherungsmänteln
- finanzierte Lebensversicherungspolicen
- Private-Equity-Investments.

In all diesen Fällen von möglicherweise eintretender Verjährung empfiehlt der BSZ e.V. die staatlich anerkannte Gütestelle Staudenmayer.

Für Fragen zum Gütestellenverfahren steht Ihnen Rechtsanwalt Staudenmayer unter 0711 / 89 66 03 70 auch am Samstag, den 15.12.2011 von 11-15 Uhr zur Verfügung.

Für weitere Informationen können sich Betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Verjährung" oder auch jeder anderen BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 08. Dezember 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

„MPC Renditefonds Leben plus“ und andere LV-Beteiligungen: Investoren von hohen Verlusten bedroht.


Hohe Kick-back Zahlungen für den Bankvertrieb. Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung prüfen. Bei einigen Fonds läuft in 2013 die zehnjährige Verjährungsfrist ab.


Nach den Schiffsfonds, die bei Investoren bis heute Vermögensschäden von – geschätzt – mehreren Milliarden Euro verursacht haben, bahnt sich mit den Geschlossenen Lebensversicherungsfonds ein zweites Investment-Fiasko an. Allein den rund 22.000 Anlegern, die den LV-Fonds des Initiators MPC rund 700 Millionen Euro Eigenkapital zur Verfügung gestellt haben, drohen bereits nach heutigem Stand und je nach Fonds Vermögenseinbußen von mindestens zehn bis 40 Prozent. Die auf die Interessenvertretung von Investoren spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht rät betroffenen Investoren dringend, Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung prüfen zu lassen.

Am Freitag, 30. November 2012, fand in Hamburg eine Informationsveranstaltung für die Investoren in die Lebensversicherungsfonds des Hamburger Anbieters MPC statt. „Den Anlegern wurde ein realistisches und deshalb ungeschöntes Bild ihrer Fondsbeteiligungen vermittelt“, erklärt BSZ e.V. Vertrauensanwalt  Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner, der in Vertretung rund 260 Investoren an der Veranstaltung teilnahm. Nach derzeitigem Stand erhalten die Anleger, abhängig von der jeweiligen Fondsbeteiligung, lediglich 60 bis 90 Prozent ihres Kapitals nach Steuern zurück. „Das kann aber bis zur Auflösung der Fonds noch deutlich weniger werden“, befürchtet Gieschen.

Offenbar leisten auch die einzelnen Fondsgesellschaften einen Beitrag, um Verluste für Investoren zu begrenzen – etwa durch eine Verringerung der Verwaltungskosten und indem sie sich bemühen, das Zinsniveau für die Fremdfinanzierung zu senken. „Leider kann die Muttergesellschaft, die MPC Investment AG, wegen eigener dünner Kapitalausstattung nicht in die Bresche springen. Eine Insolvenz der Mutter soll, so die Zusicherung des Vorstands, den Bestand der einzelnen Fondsgesellschaften jedoch nicht gefährden“, sagt Fachanwalt Jens-Peter Gieschen.

Die Lebensversicherungsfonds wurden in der Hauptsache durch die Commerzbank AG und zahlreiche Sparkassen vertrieben. Überdies „hat MPC zwei Fonds im Exklusivvertrieb über die Hamburger Sparkasse sowie die Stadtsparkasse KölnBonn aufgelegt“, erklärt Gieschen. Und daran sehr gut verdient. Denn „neben dem Agio bekamen die Vertriebsbanken weitere Provisionen, so genannte Kick-backs, von sieben bis neun Prozent“, fügt Gieschen hinzu.

Genau hier sei der Ansatzpunkt für geschädigte Investoren, indem diese Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung prüfen (lassen). „Wir wissen von unseren Mandanten, dass die Fonds fälschlicherweise sehr oft als genauso sicher wie Fest- oder Tagesgeld angepriesen wurden, zugleich eine weitaus höhere Rendite erzielen würden“, erklärt BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen. Überdies sei den Anlegern fast immer verschwiegen worden, dass die Banken und Sparkassen als Vertriebspartner für die erfolgreiche Vermittlung Rückvergütungen, so genannte Kick-backs, erhalten hätten. „Eine eindeutige Verletzung der Aufklärungspflichten und deshalb Falschberatung, die in der Regel die erfolgreiche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen begründet“, erklärt Gieschen.

Zu den größten Risiken geschädigter Anleger gehört, dass die ersten Fonds bereits in den Jahren 2002 und 2003 vertrieben wurden. Folge: Spätestens im Jahr 2013 endet bei diesen Fondsbeteiligungen die taggenaue, kenntnisunabhängige zehnjährige Verjährungsfrist. Nach deren Ablauf erhalten Investoren keinen Schadenersatz mehr, selbst wenn seinerzeit nachweislich fehlerhafte Anlageberatung vorgelegen hat.

Auf KWAG-Bitte hin wird der MPC-Vorstand klären, ob seitens des Unternehmens ein so genannter Verjährungsverzicht abgegeben werden kann. „Noch wichtiger ist, dass der MPC-Vorstand bei seinen Vertriebspartnern, insbesondere der Commerzbank und den Sparkassen, ebenfalls einen Verjährungsverzicht erreicht“, betont KWAG-Partner und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen.

  • Demnach bestehen für Geschädigte Anleger  gute Gründe sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt über die ihm zustehenden Ansprüche beraten zu lassen und sich der BSZ e.V. Interessengemeinsacht „MPC Renditefonds Leben plus“  anzuschließen.


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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 08. Dezember  2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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Freitag, Dezember 07, 2012

GEBAB Ocean Shipping I GmbH & Co. KG : Postbank-Tochter auf Schadenersatz verklagt.


Fehlerhafte Anlageberatung bei Vermittlung einer Schiffsbeteiligung: Eine Klägerin aus Norddeutschland hat jetzt beim Landgericht Kiel die Postbank Finanzberatung AG auf Schadenersatz verklagt. Der Vorwurf: fehlerhafte Anlageberatung bei der Vermittlung einer Beteiligung am Schiffsfonds GEBAB Ocean Shipping I GmbH & Co. KG.


Vertreten wird die Klägerin durch die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht.  Die Klägerin hatte sich seinerzeit mit 20.000 Euro plus fünf Prozent Ausgabeaufschlag am Schiffsfonds GEBAB Ocean Shipping I GmbH & Co. KG beteiligt. „Heute sieht sich unsere Mandantin erheblichen finanziellen Verlusten gegenüber. Wie übrigens Zehntausende andere Investoren auch, die sich in den vergangenen Jahren an solchen Schiffsfonds beteiligt haben“, sagt BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner. Nach KWAG-Schätzungen haben derzeit weit mehr als 300 Schiffsfonds erhebliche wirtschaftliche Probleme. „Um diese zu lösen fordern die finanzierenden Banken Sanierungskonzepte insbesondere zulasten der Investoren. Immer mehr Fonds gehen in die Insolvenz. Schon heute liegt der wirtschaftliche Schaden für Anleger bei mehreren Milliarden Euro“, schätzt Fachanwalt Ahrens.

Die Klägerin im vorliegenden Fall ist Kundin der Postbank. Aus einem Erbe hatte sie einen höheren Geldbetrag in einem Sparvertrag der Postbank angelegt. Durch eine Mitarbeiterin ließ die Postbank telefonisch anfragen, ob eine Vermögensberatung „ gern daheim bei der Klägerin „ gewünscht werde. Begründung: Eine andere Anlagestrategie führe zu einer besseren Rendite. Die Klägerin stimmte zu und bekam Besuch von einem Mitarbeiter der Postbank Finanzberatung AG. „Dieser war selbstverständlich über die finanzielle Situation unserer Mandantin bestens informiert, da er Einsicht in deren Konten und Kundendaten hatte“, erklärt Jan-Henning Ahrens.

Nach einem Beratungsgespräch, das „nachweislich diese Bezeichnung nicht verdient“, so Fachanwalt Ahrens, zeichnete die Klägerin eine Beteiligung am Schiffsfonds GEBAB Ocean Shipping I GmbH & Co. KG in Höhe von 20.000 Euro plus fünf Prozent Agio. „Hätte der Postbank-Berater ehrlich über die Risiken einer solchen Beteiligung aufgeklärt, wäre das nicht passiert“, ist sich Ahrens sicher.

So sei der Fonds - in Anwesenheit des Ehemanns der Klägerin - als sichere Geldanlage mit attraktiven Renditen dargestellt worden. Deshalb, so der Postbank-Berater, bestens geeignet zur Sicherung des Kapitalvermögens im Rahmen einer konservativen Anlagestrategie. „Tatsächlich aber gibt es grundsätzlich bei solchen unternehmerischen Beteiligungen keine Absicherung des Kapitalstocks“, widerspricht Ahrens. Stattdessen zahlreiche Risiken, sodass der Fonds für die gewünschte konservative Anlagestrategie mit dem unbedingten Ziel der Absicherung des Kapitalvermögens denkbar ungeeignet sei.

Überdies wurde die Anlegerin nicht darüber informiert, dass die Postbank Finanzberatung AG, vertreten durch ihren Mitarbeiter, eine erhebliche Rückvergütung, den so genannten Kick-back, vom Fondsinitiator für die erfolgreiche Vermittlung einer Beteiligung erhalten hat. „Gerichtlich zu klären ist nun, ob der Berater als Vertreter der Postbank aufgetreten ist“, erläutert Ahrens. Hintergrund: Nach dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BHG) muss ein Investor genau darüber durch seinen Bankberater aufgeklärt werden. „Passiert das nicht, liegt eindeutig fehlerhafte Anlageberatung vor, die in der Regel zu einer erfolgreichen Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen führt“, erläutert Fachanwalt Ahrens.

Grundsätzlich rät er davon ab, Sanierungskonzepten bei Schiffsbeteiligungen allgemein bedenkenlos zuzustimmen. Denn „solche Konzepte sehen in der Regel erhebliche zusätzliche Belastungen, etwa Kapitalerhöhungen und/oder die Rückzahlung von bereits erhaltenen Ausschüttungen, für Anleger vor. Niemand sollte gutes Geld schlechtem hinterherwerfen“, so KWAG-Partner Jan-Henning Ahrens. Weitaus erfolgversprechender, um Vermögenseinbußen zu begrenzen oder zu vermeiden, sei die erfolgreiche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen fehlerhafte Anlageberatung und/oder Prospektgestaltung.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft  „Schiffsfonds“  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V.Interessengemeinschaft  „SchiffsfondsGEBAB Ocean Shipping I GmbH & Co. KG“ beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07. 12. 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
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Berichtstermin im Insolvenzverfahren der Deikon GmbH - BSZ e.V. bündelt geschädigte Anleihegläubiger

Am 05.12.2012 fand in den Räumen des Amtsgerichts in Köln der Berichtstermin des Insolvenzverwalters Dr. Ringstmeier zur Insolvenz der Deikon GmbH statt.


Neben den Vertretern der Banken nahmen vor allem betroffene Inhaber der  börsennotierten Hypothekenanleihen (SIN DE000AOEPM 07, WKN AOEPMO und ISIN DE000AOJQAG2, WKN AOJQAG, sowie der SIN DE000A0KAHL9, WKN A0KAHL) der Deikon GmbH (vormals Boetzelen) statt. Auch BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. André Gerhard Morgenstern LL.M. (taxation) von der auf das Bank- und Kapitalmarkt-, sowie Steuerrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Dr. Morgenstern & Kollegen vertrat die Interessen geschädigter Anleihegläubiger.

Die Versammlung wurde von der zuständigen Rechtspflegerin Frau Wittiger geleitet. Der Insolvenzverwalter Herr Dr. Ringstmeier selbst stand den Gläubigern für ihre Fragen zur Verfügung. Laut offizieller Mitteilung der Insolvenzschuldnerin wurde hierbei folgendes verlautbart: (Quelle: Deikon GmbH i.L. Ad hoc Mitteilung vom 04.12.2012)

Der Insolvenzverwalter strebt an, das Immobilienportfolio der DEIKON GmbH i.I. im Einvernehmen mit den grundpfandrechtlich gesicherten Gläubigern insgesamt zu veräußern.

Der Insolvenzverwalter kann gegenwärtig naturgemäß die Höhe des zu erwartenden Verwertungserlöses nicht prognostizieren. In dem Bericht zur Gläubigerversammlung wird - entsprechend einer fachkundigen Plausibilisierung der Immobilienwerte durch eingeschaltete Berater - ein Wert und damit ein möglicher Veräußerungserlös in Höhe von EUR 175 Mio. zugrunde gelegt. Dieser Wert ist auch in die (Insolvenz-)Eröffnungsbilanz zum 28. September 2012 übernommen worden. Die Insolvenzeröffnungsbilanz ist vorläufig, ungeprüft und unverbindlich.

Diesen Veräußerungserlös als realisiert unterstellt, könnte auf die vorgenannten Unternehmensanleihen (nach Abzug anfallender Kosten sowie der Befriedigung der erstrangig gesicherten Darlehensgläubiger (immobilienfinanzierende Kreditinstitute)) eine Gesamtbefriedigung in Höhe von ca. 40 % des Nominalwerts der Anleihen entfallen. Bei einem Veräußerungserlös in Höhe von EUR 160 Mio. könnte nach derzeitigem Stand mit einer Gesamtbefriedigung der vorgenannten Unternehmensanleihen in Höhe von ca. 20 % des Nominalwerts der Anleihen zu rechnen sein.

Diese Gesamtbefriedigung umfasst sowohl die Erlöse aus der Sicherheitenverwertung, als auch die Befriedigung im Rahmen der Insolvenzquote.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vorgenannten Quotenerwartungen - je nach tatsächlicher Entwicklung und dem Wegfall einzelner oder mehrerer Prämissen bzw. dem Hinzutreten einzelner oder mehrerer bislang unberücksichtigter Umstände - stark schwanken können. Es ist insbesondere nicht ausgeschlossen, dass sich die vorgenannten Quotenerwartungen erheblich - bis auf niedrige einstellige Prozentzahlen und ggf. sogar auf Null - reduzieren.

Der Berichtstermin zeigt, dass eine Schadenskompensation allein über das Insolvenzverfahren nicht möglich sein wird, daher sollten Anleger auch unbedingt mögliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen. BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. André Gerhard Morgenstern hierzu: "In seinem Vortrag hat der Insolvenzverwalter auf Nachfrage die anwesenden Gläubiger insbesondere darauf hingewiesen, dass eventuell mögliche Ansprüche gegen den Treuhänder der Anleihen nicht durch ihn geltend gemacht werden könnten. Hieraus resultierende Ansprüche würden Individualschäden darstellen, zu deren Geltendmachung nur der einzelne Anleger berufen wäre. Wir prüfen daher mögliche Schadensersatzansprüche gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. André Gerhard Morgernstern

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 07. Dezember  2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

MONTRANUS MEDIENFONDS: mit Erfahrung zum Erfolg - Prozessfinanzierung ermöglicht Klagen ohne Risiko

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte betreut mittlerweile über fünfhundert Gesellschafter der Medienfonds MONTRANUS I bis III. Dies ist das Ergebnis intensiver und beharrlicher Arbeit über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren. Dabei haben die Anwälte der Kanzlei eine Vielzahl obsiegender Urteile erstritten und zudem für ihre Mandanten mittels gerichtlicher Vergleiche Kompensationszahlungen in Millionenhöhe erreicht.


Aktuelle wirtschaftliche Situation

Die wirtschaftliche Situation der Fonds ist nach wie vor enttäuschend. Die Ausschüttungen bleiben bei allen drei Fonds weit hinter den Prognosen zurück. Auch die in Aussicht gestellten Schlussausschüttungen werden den bereits eingetretenen wirtschaftlichen Schaden nur teilweise kompensieren können. Im Klartext: Die betroffenen Anleger werden einen erheblichen Teil des eingesetzten Kapitals abschreiben müssen.

Gute Erfolgsaussichten

Dennoch ist die enttäuschende wirtschaftliche Entwicklung kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. Die Erfolgsaussichten, den Schaden über den Rechtsweg zu beheben, sind nämlich gut. Die vielen Urteile sowohl gegen die finanzierende Bank als auch gegen beratende Sparkassen belegen die Erfolgsaussichten eindrucksvoll. Ein Fall konnte zwischenzeitlich sogar erfolgreich vor dem Bundesgerichtshof abgeschlossen werden.

Was ist zu beachten?

Wer seine Verluste von der finanzierenden Bank ersetzt haben will, sollte nicht zu lange warten. Der in diesem Fall mögliche verbraucherrechtliche Widerruf verjährt zwar nicht. Es werden aber zunehmend Stimmen laut, wonach das Widerrufsrecht verwirkt sein könnte, wenn der Widerruf erst längere Zeit nach der Rückzahlung des Darlehens erklärt wird. So hat jedenfalls das OLG Köln am 25.01.2012, Az. 13 U 30/11, bei einem anderen Medienfonds, der ähnlich konzipiert ist wie die MONTRANUS Fonds, entschieden.

Bedeutung für MONTRANUS II

Bedeutung erlangt diese Entscheidung aktuell für den Fonds MONTRANUS II. Die Fremdfinanzierung dieses Fonds läuft am 20. Dezember 2012, also in wenigen Wochen, aus. Es ist damit zu rechnen, dass die finanzierende Bank sich bei zunehmendem Zeitablauf zwischen Darlehenstilgung und Widerruf auf Verwirkung berufen wird. Allen MONTRANUS II Anlegern wird daher dringend empfohlen, möglichst zeitnah die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

Prozessfinanzierung

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte arbeitet mit einer Prozessfinanzierungsgesellschaft zusammen, die sich bereit erklärt, die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen aus den Beteiligungen MONTRANUS II und III zu finanzieren. Die Einschaltung einer solchen Gesellschaft ermöglicht den betroffenen Anlegern ein gerichtliches Vorgehen ohne eigenes Kostenrisiko. Es bietet sich für alle Anleger an, welche dem schlechten Geld kein Gutes hinterher werfen wollen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in Film und Medienfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Montranus Medienfonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07. Dezember 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Filesharing : Bei angeblichen Urheberrechtsverletzungen nicht vorschnell zahlen!

Der Inhaber eines Internetanschlusses muss nur dartun dass er nicht als Täter einer Urheberrechtsverletzung in Betracht kommt, beweisen muss ER dies nicht!


Das Landgericht Düsseldorf legte in seiner Entscheidung die vom BGH festgestellte Entlastung eines angeblichen Urheberrechtsverletzers im Bereich der sekundären Beweislast zugrunde. (Vergleiche BGH NJW 2010, Seite 2061 = GRUR 2012, 633).

Hiernach reicht es aus, wenn ein angeblicher Verletzer einen Sachverhalt substantiiert vorträgt, aus dem sich ergibt, dass er für angebliche Verletzungen von Urheberrechten Dritter nicht in Betracht kommt.

Wenn jemand nachvollziehbar vortragen kann, dass er aus gewissen Gründen nicht dafür verantwortlich ist, dass angeblich von seinem Internetanschluss über seine IP Nummer z.B. Musikdateien in größerem Umfang  zum kostenlosen Download und somit widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht wurden, dann scheidet seine Haftung aus.

LG Düsseldorf, Urteil vom 21.03.2012, Az. 12 O 579/10

Über diese Entscheidung informiert Sie unser auf Internetrecht spezialisierter Vertragsanwalt Dirk Witteck. Die BSZ e.V. Vertragsanwälte können Sie kompetent beraten und Ihnen bei Ihrer Rechtsverteidigung weiterhelfen. Unternehmen Sie vor einer entsprechenden Beratung nichts selbst, sondern lassen Sie sich erst beraten

Wer also von einer Abmahnkanzlei aufgefordert wird, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, verbunden mit einer Vergleichszahlung in einem 3 oder 4- stelligen Bereich, kann sich für weitere Informationen und Hilfe durch fachkundige Rechtsanwälte dem BSZ ® e.V. Aktionsbündnis  "Abmahnung" anschließen.

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Donnerstag, Dezember 06, 2012

Britische Leben I: Lebensversicherungsfonds steuern in die Krise!

Ausschüttungen hinken den Prognosen bei weitem hinterher! Als die Anleger den "Britische Leben I" von König & Cie. Gezeichnet haben, hatten Sie sicher andere Erwartungen: bis heute hätten 16,04 % des Kommanditkapitals ausgeschüttet werden sollen - faktisch waren es nur 1,6 %!


Bereits im Jahr 2003 hatte die Allianz für den deutschen Bereich im Geschäftsbericht für 2002 mitgeteilt, dass aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus auf den Rentenmärkten die Überschussbeteiligungen deutlich zu senken waren, da nach dem Einbruch der Börsen nicht mehr damit zu rechnen war, dass die Verluste durch Aktienkursgewinne ausgeglichen werden können. Ebenso reagierte die Victoria Versicherung in ihrem Geschäftsbericht für 2002.

Eine stark abgeschwächte Konjunktur und eine hohe pessimistische Grundhaltung gegenüber der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung hatten für starke Kurseinbrüche auf dem Aktien- und Rentenmarkt gesorgt.

Seit dem Ende des 2. Weltkriegs geschah es zum ersten Mal, dass mit der Aktienlage drei Jahre hintereinander eine Negativgesamtrendite erzielt wurde. (Victoria Geschäftsbericht 2002, S. 23). Im August 2002 war in Focus Money bereits zu lesen, dass außer den Garantien nichts mehr sicher war, und die Gewinnbeteiligungen lediglich eine variable Hochrechnung darstellten.

Spätestens seit der Darstellung im "Spiegel" am 24.02.2003 war klar: fast alle Lebensversicherer hatten ihre Überschussbeteiligungen für 2003 massiv gesenkt.

Davon ließen sich aber die Initiatoren nicht abschrecken, obwohl sie sich der negativen Marktentwicklung sehr genau bewusst waren! Auch der Fonds Britische Leben I Fonds wurde zu einem Zeitpunkt aufgelegt, als der Markt bereits in einer Abwärtsentwicklung war. In keinem Prospekt findet sich aber hierzu ein Hinweis!

Von attraktiven Wertzuwächsen kann leider keine Rede sein, und diese Entwicklung hätte den Initiatoren des Fonds Britische Leben I bekannt sein müssen bzw. war ihnen bekannt.

Die Zusatzrisiken für Fonds, die in britische Lebensversicherungen investierten, ergaben sich daraus, dass in Großbritannien die Renditen von Wertpapieren abhängig von der Inflationsrate sind. Diese Inflationsrate lag lange höher als in Deutschland. Auch diese Umstände waren damals schon bekannt, der Anleger erfuhr davon aber nichts.

Den Anlegern des Fonds Britische Leben I droht der Verlust des gesamten Kapitals! Der Fonds verfügt über ein Volumen von ca. 72,9 Millionen Euro. Davon wurden über die Anleger rund 35 Millionen Euro als Eigenkapital eingesammelt, der Rest wurde finanziert. Der Fonds wurde im Jahr 2004 aufgelegt und im Jahr 2006 platziert. Für das Jahr 2018 ist die Auflösung des Fonds vorgesehen. Damals wurde mit hohen Auszahlungen an die Anleger von insgesamt ca. 240 % geworben; ab 2008 sollten regelmäßige Ausschüttungen in Höhe von geplanten 10 % p.a. erfolgen. Angebliche Sicherheit sollte durch eine strenge behördliche Aufsicht der Versicherungsgesellschaften und gesetzlich geschützte Deckungsstöcke bestehen.

Ausschüttungen gab es konkret nur im Jahr 2008, danach nicht mehr. Von Monat zu Monat steigt das Risiko, dass die Kapitalanleger am Ende ganz leer ausgehen. Der britische Aktienindex ist im Jahr 2008 um 45 % eingebrochen und zog erhebliche Verluste der fünf größten Versicherer mit sich.

Vorgeschlagene Sanierungskonzepte sollten die Anleger gut prüfen, bevor sie schlechtes Geld dem guten hinterherwerfen.

Bis auf wenige Ausnahmefälle sind bei geschlossenen Fonds die angedachten Sanierungskonzepte meistens nicht in der Lage, die Fondsgesellschaften dauerhaft zu stabilisieren. Die Fondsanleger sollten auch bedenken, dass ein Insolvenzverwalter von ihnen die erhaltenen Ausschüttungen zurückfordern kann.

Bei britischen Versicherungen gibt es in der Regel keine dem deutschen Garantiezins vergleichbare Absicherung. Der Schlussbonus und Fälligkeitsbonus in der britischen Lebensversicherung sind dem Schlussgewinnanteil der deutschen Versicherung vergleichbar - beide Boni sind nicht garantiert, sondern hängen vom wirtschaftlichen Ergebnis der Versicherungsgesellschaft ab. Bei den Briten wird nach Ablauf eines jeden Jahres für dieses Jahr eine Gewinnbeteiligung ermittelt, die theoretisch auch bei Null liegen kann. Der Spielraum der britischen Versicherungen entsprach dem des Aktienmarktes - also deutlich mehr als bei deutschen Versicherungen. Intransparent wird die Gewinnentwicklung bei den britischen Lebensversicherungen durch das sog. "Smoothing". Soll heißen: in guten Geschäftsjahren können die britischen Versicherer einen Teil des Ertrags für schlechte Zeiten zurückstellen. In welchem Umfang sie dieses jedoch tun, bleibt ihnen überlassen, hier gibt es weder eine brancheninterne noch eine staatliche Kontrolle.

Das Risiko eines Totalverlustes ist durch die bekannt schlechte Entwicklung in greifbare Nähe gerückt.


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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Inge Rötlich

Dieser Text gibt den Beitrag vom 06. Dezember 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
driröt

Postbank (Finanzberatung) AG: Geschädigte schließen sich dem BSZ e.V. an!

Fachanwalt: "Betroffene wurden über Identität der Berater bewusst getäuscht". BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte reicht erste Klagen auf Rückabwicklung in Höhe von über 330.000,- Euro  ein. Gute Chancen für Geschädigte. Eile ist geboten, es droht Verjährung!


Die Postbank bzw. deren Tochtergesellschaft Postbank Finanzberatung AG steht weiterhin im Kreuzfeuer der Kritik. Nachdem inzwischen 25 geschädigte Anleger gegen den Vorstand der Postbank Finanzberatung AG Strafantrag wegen gewerbsmäßigen Betrugs bei der Staatsanwaltschaft Hannover gestellt haben, weil Anleger sich grob getäuscht fühlen, weil die Bankberater der Postbank Finanzberatung AG ihnen risikoreiche Anlagen verkauft haben sollen, obwohl sie eine sichere Anlage wünschten, wird nun z.B. im Hessentageblatt vom 06.12.2012 ein ehemaliger Berater der Postbank Finanzberatung AG mit den Worten zitiert, dass es sich bei der Postbank Finanzberatung AG um die größte Drückerkolonne Deutschlands gehandelt haben soll. Auch wird in dem Artikel erwähnt, dass die Postbank den Zugang zu den Konten durch Mitarbeiter der Postbank Finanzberatung AG ausdrücklich zugelassen haben soll.

Inzwischen haben sich zahlreiche Postbank-Finanzberatung AG-Opfer beim BSZ e.V. angemeldet, so dass die BSZ e.V:-Vertrauensanwälte die Fälle inzwischen prüfen konnten.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu:
"Schlimmer noch: Unserer Ansicht nach wurden zahlreiche Betroffene über die Identität ihrer Berater bewusst getäuscht. Viele Geschädigte schildern uns, dass sie davon ausgegangen sind, von Mitarbeitern der Deutschen Postbank AG beraten worden zu sein und eben gerade nicht von deren Tochtergesellschaft, der Postbank Finanzberatung AG. Auf  uns vorliegenden Visitenkarten von Mitarbeitern steht teilweise ausdrücklich nicht "Postbank Finanzberatung AG", sondern im Gegenteil "Postbank Vermögensberatung", so dass man hier davon ausgehen konnte, dass es sich um eine Abteilung der Postbank handelte. Auch waren in einigen Fällen, die wir betreuen, Mitarbeiter der Deutschen Postbank auch ausdrücklich für die Postbank Finanzberatung AG tätig, ohne dies den Kunden zu schildern. Die Anleger wurden daher teilweise bewusst im Glauben gelassen, dass sie von einem Mitarbeiter der Deutschen Postbank beraten wurden," so Dr. Späth. 

Dr.  Späth von Dr. Späth Rechtsanwälte kann bestätigen, "dass die Berater der Postbank Finanzberatung AG oftmals älteren Anlegern wie Rentnern, die teilweise zum Beratungszeitpunkt bereits über 70 Jahre alt waren, ihr Geld sicher zur Altersvorsorge anlegen wollten, teilweise spekulative Beteiligungen wie Schiffsfonds, wie z.B. Reefer-Flottenfonds, Spielfonds, geschlossene Immobilienfonds, Private Equity-Fonds, vermittelt haben."

Dr. Späth Rechtsanwälte haben daher in den letzten Wochen bereits Klagen gegen die Deutsche Postbank AG und deren Tochtergesellschaft, die Postbank Finanzberatung AG, in Höhe von über 330.000,- Euro eingereicht, weitere Klagen werden folgen. Begehrt wird die vollständige Rückabwicklung der Beteiligung.

In einem gegenwärtigen Fall, in dem am 26.11.2012 Klage mit einem Streitwert in Höhe von ca. 52.000,- Euro eingereicht wurde, wurde der dortigen Anlegerin, die in ihrem Risikoprofil ihre Risikobereitschaft ausdrücklich mit "konservativ" angab, ein Schiffsfonds, sowie ein Gamefonds vermittelt, die nach Ansicht von Dr. Walter Späth als spekulativ zu bezeichnen sind.

Rechtsanwalt Dr. Späth: "In den bisher von uns betreuten Fällen sehen wir gute Schadensersatzchancen für die geschädigten Anleger, da die Beratung oftmals nicht anleger- und objektgerecht war und sogar eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vorliegen könnte."

Doch Eile ist geboten: "In diversen Fällen, was immer im Einzelfall geprüft werden muss droht bereits zum Jahresende 2012 Verjährung. Zwar hat der Anleger drei Jahre kenntnisabhängig Zeit, um seine Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Allerdings gehen Gerichte in letzter Zeit verstärkt dazu über, sofern der Anleger z.B. in Geschäftsberichten über die negative Entwicklung informiert worden ist oder Ausschüttungen reduziert werden, bereits ab diesem Zeitpunkt sog. "grob fahrlässige" Unkenntnis anzunehmen, so dass bereits ab diesem Zeitpunkt die Verjährung ins Laufen gebracht werden kann."

Da somit zahlreiche Ansprüche zum Jahresende zu verjähren drohen, sollten geschädigte Anleger umgehend handeln.
Geschädigte der Deutschen Postbank AG sowie der Postbank Finanzberatung AG haben somit gute Gründe, sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft Postbank (Finanzberatung) AG anzuschließen.

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drwspä

WGF-Anleihen: Anleger in Sorge, Betroffene melden sich beim BSZ e.V. an!

Aussetzung vom Börsenhandel an der Börse Düsseldorf! Anleger sollten Entwicklung sorgfältig beobachten und mögliche Schadensersatzansprüche prüfen


Seit dem 03.12.2012 sind sechs Anleihen der WGF-Finanzgruppe nicht mehr über die Börse Düsseldorf handelbar, Anleger können ihre Anleihen daher zur  Zeit nicht an der Börse verkaufen. Grund ist laut Börse Düsseldorf das Fehlen eines testierten Jahresabschlusse der WGF AG für das Geschäftsjahr 2011. Hier hatte das Unternehmen eine letzte Nachfrist bis zum 30. November 2012 erhalten, auch dieser Termin konnte offenbar nicht eingehalten werden.

Auf der Homepage der WGF wird mitgeteilt, dass die Veröffentlichung des Jahresabschlusses am 10.12.2012 zu erwarten sei. Für BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von der Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte ist die Nichtvorlage des Jahresabschlusses "ein schlechtes Zeichen. Unter Umständen könnte dies ein Zeichen dafür sein, dass die wirtschaftliche Situation schlechter ist als bisher angenommen," so Dr. Späth.

WGF hatte bereits im Jahr 2010 in seinem Kerngeschäftsfeld, dem Immobilienhandel, Verluste erlitten.  Anleger sollten die weitere Situation bereits jetzt genau beobachten und ggf. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen.

Am 14. Dezember wird auch die Anleihe WGFH06 mit einem Platzierungsvolumen von ca. 43 Mio. Euro zur Rückzahlung fällig, hier sollten Anleger unbedingt genau überwachen, ob die Auszahlung rechtzeitig erfolgt.

Betroffene WGF-Anleger können sich dem BSZ e.V. anschließen.

Der BSZ e.V. konnte mit der Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte eine Kanzlei für die Zusammenarbeit gewinnen, die schon seit über 10 Jahren im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig ist und hierbei in großem Umfang mit Anleihen beschäftigt ist (z.B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom), vertreten wurden hierbei über 1000 Anleger, die Verluste mit Anleihen erlitten haben.

  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "WGF-Anleihen" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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BEMA/ OSPA: Die Ostseesparkasse verliert. Sie muss Anleger entschädigen.

Die Nachricht schlechthin für BEMA-Anleger. Mehrere Gerichte entlasten die Geschädigten. Die Ostseesparkasse hat keinen Rückzahlungsanspruch und muss die BEMA-Anleger auch noch entschädigen. Eine Infomation der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  Rechtsanwalt Andreas Köpke und Rechtsanwalt Matthias Gröpper.


Die Anleger der BEMA Beteiligungs- und Investitonsgesellschaft mbH können Mut schöpfen. Mehrere Gerichte wiesen die Forderungen der Rostocker Ostseesparkasse (OSPA) gegen BEMA-Geschädigte ab.  Und wendeten das Blatt.

Die Sparkasse finanzierte in vielen Fällen den Kaufpreis für die atypisch stillen Beteiligungen der BEMA. Vor einiger Zeit begann sie, die Anleger auf Rückzahlung der Kredite in Anspruch zu nehmen. Weil die Betroffenen die Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen konnten, die Beteiligungen weitestgehend wertlos sind und nicht mehr als Sicherheit für die Kredite verwendet werden konnten. Und verlor.

Das Gericht stellte in dem Fall fest, dass die BEMA und die OSPA beim (kreditfinanzierten) Verkauf der Beteiligungen institutionell zusammengewirkt haben. Deshalb muss sich die OSPA Fehlleistungen der BEMA und des Vertriebs zurechnen lassen. Zudem stellte ein Gericht fest, dass der Verkaufsprospekt der BEMA (in dem Fall die sechste Auflage, die Verfasser) irreführend gewesen ist und die BEMA Anleger durch die Verwendung des Prospekts arglistig getäuscht hat. Ein ganz schwerer Vorwurf, meint der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Vertrauensanwalt Andreas Köpke: "Das sieht so aus, als wenn viele BEMA-Anleger wissentlich falsch informiert wurden und so zum Beitritt zur Gesellschaft verleitet wurden. Das kann auch strafrechtliche Folgen für die Unternehmensverantwortlichen haben."

Zudem scheinen viele Anleger nach der Einschätzung des BSZ e.V. Vertrauensanwalts Matthias Gröpper nicht auf die dramatischen Risiken der Beteiligungsform "atypisch stille Beteiligung" hingewiesen worden zu sein: "Wir haben uns auf die Vertretung der BEMA-/ OSPA-Geschädigten spezialisiert , vertreten mittlerweile weit über hundert Betroffene und haben aus den Gesprächen mit den Geschädigten den Eindruck gewonnen, dass denen die Beteiligungen in den meisten Fällen als risikolose Altersvorsorge vermittelt wurde; die wurden nicht auf das Ausschüttungs-, Verlust und Kreditrisiko hingewiesen. Fast schon kriminell. In den meisten Fällen folgen daraus weitgehende Schadensersatzansprüche. Die Betroffenen können das eingesetzte Kapital zurückfordern und die Freistellung von den Kreditverbindlichkeiten verlangen."

Und noch etwas. Die Betroffenen sollten schnell handeln. In einigen Fällen droht die Verjährung der Ansprüche zum Jahresende. Und verjährte Ansprüche können nicht mehr durchgesetzt werden. Deshalb raten die Rechtsanwälte allen Anlegern, sich möglichst kurzfristig an einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden und alle in Betracht kommenden Ansprüche prüfen zu lassen. Mit guten Erfolgsaussichten.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "BEMA" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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