Donnerstag, Dezember 06, 2012

BEMA/ OSPA: Die Ostseesparkasse verliert. Sie muss Anleger entschädigen.

Die Nachricht schlechthin für BEMA-Anleger. Mehrere Gerichte entlasten die Geschädigten. Die Ostseesparkasse hat keinen Rückzahlungsanspruch und muss die BEMA-Anleger auch noch entschädigen. Eine Infomation der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  Rechtsanwalt Andreas Köpke und Rechtsanwalt Matthias Gröpper.


Die Anleger der BEMA Beteiligungs- und Investitonsgesellschaft mbH können Mut schöpfen. Mehrere Gerichte wiesen die Forderungen der Rostocker Ostseesparkasse (OSPA) gegen BEMA-Geschädigte ab.  Und wendeten das Blatt.

Die Sparkasse finanzierte in vielen Fällen den Kaufpreis für die atypisch stillen Beteiligungen der BEMA. Vor einiger Zeit begann sie, die Anleger auf Rückzahlung der Kredite in Anspruch zu nehmen. Weil die Betroffenen die Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen konnten, die Beteiligungen weitestgehend wertlos sind und nicht mehr als Sicherheit für die Kredite verwendet werden konnten. Und verlor.

Das Gericht stellte in dem Fall fest, dass die BEMA und die OSPA beim (kreditfinanzierten) Verkauf der Beteiligungen institutionell zusammengewirkt haben. Deshalb muss sich die OSPA Fehlleistungen der BEMA und des Vertriebs zurechnen lassen. Zudem stellte ein Gericht fest, dass der Verkaufsprospekt der BEMA (in dem Fall die sechste Auflage, die Verfasser) irreführend gewesen ist und die BEMA Anleger durch die Verwendung des Prospekts arglistig getäuscht hat. Ein ganz schwerer Vorwurf, meint der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Vertrauensanwalt Andreas Köpke: "Das sieht so aus, als wenn viele BEMA-Anleger wissentlich falsch informiert wurden und so zum Beitritt zur Gesellschaft verleitet wurden. Das kann auch strafrechtliche Folgen für die Unternehmensverantwortlichen haben."

Zudem scheinen viele Anleger nach der Einschätzung des BSZ e.V. Vertrauensanwalts Matthias Gröpper nicht auf die dramatischen Risiken der Beteiligungsform "atypisch stille Beteiligung" hingewiesen worden zu sein: "Wir haben uns auf die Vertretung der BEMA-/ OSPA-Geschädigten spezialisiert , vertreten mittlerweile weit über hundert Betroffene und haben aus den Gesprächen mit den Geschädigten den Eindruck gewonnen, dass denen die Beteiligungen in den meisten Fällen als risikolose Altersvorsorge vermittelt wurde; die wurden nicht auf das Ausschüttungs-, Verlust und Kreditrisiko hingewiesen. Fast schon kriminell. In den meisten Fällen folgen daraus weitgehende Schadensersatzansprüche. Die Betroffenen können das eingesetzte Kapital zurückfordern und die Freistellung von den Kreditverbindlichkeiten verlangen."

Und noch etwas. Die Betroffenen sollten schnell handeln. In einigen Fällen droht die Verjährung der Ansprüche zum Jahresende. Und verjährte Ansprüche können nicht mehr durchgesetzt werden. Deshalb raten die Rechtsanwälte allen Anlegern, sich möglichst kurzfristig an einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden und alle in Betracht kommenden Ansprüche prüfen zu lassen. Mit guten Erfolgsaussichten.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "BEMA" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810  
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                                          

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper                                                                                                                                   
                                
Dieser Text gibt den Beitrag vom 06. Dezember  2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
bgks

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