Hohe Kick-back Zahlungen für den Bankvertrieb. Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung prüfen. Bei einigen Fonds läuft in 2013 die zehnjährige Verjährungsfrist ab.
Nach den Schiffsfonds, die bei Investoren bis
heute Vermögensschäden von – geschätzt – mehreren Milliarden Euro verursacht
haben, bahnt sich mit den Geschlossenen Lebensversicherungsfonds ein zweites
Investment-Fiasko an. Allein den rund 22.000 Anlegern, die den LV-Fonds des
Initiators MPC rund 700 Millionen Euro Eigenkapital zur Verfügung gestellt
haben, drohen bereits nach heutigem Stand und je nach Fonds Vermögenseinbußen
von mindestens zehn bis 40 Prozent. Die auf die Interessenvertretung von
Investoren spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG Kanzlei für
Wirtschafts- und Anlagerecht rät betroffenen Investoren dringend,
Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung prüfen zu lassen.
Am Freitag, 30. November 2012, fand in
Hamburg eine Informationsveranstaltung für die Investoren in die Lebensversicherungsfonds
des Hamburger Anbieters MPC statt. „Den Anlegern wurde ein realistisches und
deshalb ungeschöntes Bild ihrer Fondsbeteiligungen vermittelt“, erklärt BSZ
e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter
Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner, der in
Vertretung rund 260 Investoren an der Veranstaltung teilnahm. Nach derzeitigem
Stand erhalten die Anleger, abhängig von der jeweiligen Fondsbeteiligung,
lediglich 60 bis 90 Prozent ihres Kapitals nach Steuern zurück. „Das kann aber
bis zur Auflösung der Fonds noch deutlich weniger werden“, befürchtet Gieschen.
Offenbar leisten auch die einzelnen
Fondsgesellschaften einen Beitrag, um Verluste für Investoren zu begrenzen –
etwa durch eine Verringerung der Verwaltungskosten und indem sie sich bemühen, das
Zinsniveau für die Fremdfinanzierung zu senken. „Leider kann die
Muttergesellschaft, die MPC Investment AG, wegen eigener dünner
Kapitalausstattung nicht in die Bresche springen. Eine Insolvenz der Mutter
soll, so die Zusicherung des Vorstands, den Bestand der einzelnen
Fondsgesellschaften jedoch nicht gefährden“, sagt Fachanwalt Jens-Peter
Gieschen.
Die Lebensversicherungsfonds wurden in der
Hauptsache durch die Commerzbank AG und zahlreiche Sparkassen vertrieben.
Überdies „hat MPC zwei Fonds im Exklusivvertrieb über die Hamburger Sparkasse
sowie die Stadtsparkasse KölnBonn aufgelegt“, erklärt Gieschen. Und daran sehr
gut verdient. Denn „neben dem Agio bekamen die Vertriebsbanken weitere
Provisionen, so genannte Kick-backs, von sieben bis neun Prozent“, fügt
Gieschen hinzu.
Genau hier sei der Ansatzpunkt für
geschädigte Investoren, indem diese Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter
Anlageberatung prüfen (lassen). „Wir wissen von unseren Mandanten, dass die
Fonds fälschlicherweise sehr oft als genauso sicher wie Fest- oder Tagesgeld
angepriesen wurden, zugleich eine weitaus höhere Rendite erzielen würden“,
erklärt BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen. Überdies sei den
Anlegern fast immer verschwiegen worden, dass die Banken und Sparkassen als
Vertriebspartner für die erfolgreiche Vermittlung Rückvergütungen, so genannte
Kick-backs, erhalten hätten. „Eine eindeutige Verletzung der
Aufklärungspflichten und deshalb Falschberatung, die in der Regel die
erfolgreiche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen begründet“, erklärt
Gieschen.
Zu den größten Risiken geschädigter Anleger
gehört, dass die ersten Fonds bereits in den Jahren 2002 und 2003 vertrieben
wurden. Folge: Spätestens im Jahr 2013 endet bei diesen Fondsbeteiligungen die
taggenaue, kenntnisunabhängige zehnjährige Verjährungsfrist. Nach deren Ablauf
erhalten Investoren keinen Schadenersatz mehr, selbst wenn seinerzeit
nachweislich fehlerhafte Anlageberatung vorgelegen hat.
Auf KWAG-Bitte hin wird der MPC-Vorstand
klären, ob seitens des Unternehmens ein so genannter Verjährungsverzicht
abgegeben werden kann. „Noch wichtiger ist, dass der MPC-Vorstand bei seinen
Vertriebspartnern, insbesondere der Commerzbank und den Sparkassen, ebenfalls
einen Verjährungsverzicht erreicht“, betont KWAG-Partner und BSZ e.V.
Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen.
- Demnach bestehen für Geschädigte Anleger gute Gründe sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt über die ihm zustehenden Ansprüche beraten zu lassen und sich der BSZ e.V. Interessengemeinsacht „MPC Renditefonds Leben plus“ anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen
Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag
vom 08. Dezember 2012 wieder. Eventuell
später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
und können zu einer anderen Einschätzung führen.
kwaggie
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