Ausschüttungen hinken den Prognosen bei weitem hinterher! Aufforderung zum freiwilligen Kapitalnachschuß kommt vermutlich.
Bei den Schiffsfonds hat der weltweite
Rückgang des Containerumschlages sowie der Charterraten bereits zu zahlreichen
Insolvenzen geführt. Die Experten sind sich einig, dass in den nächsten Monaten
weitere Insolvenzen folgen werden. Die Lage hat sich weiter verschlechtert:
bedingt durch die 105-%-Klausel wird momentan nicht ausgeschüttet, und dies
wird sich wohl auch so schnell nicht ändern.
Zu Recht fürchten die Anleger deshalb um ihre
Einlagen. Die Anleger sollen nun in naher Zukunft aufgefordert werden, sich
freiwillig an einem Kapitalnachschuß zu beteiligen, der ca. 20 % der nominalen
Beteiligungssumme des jeweiligen Kommanditisten betragen soll.
Beim Schiffsfonds CFB 167 wurden erhebliche
Teile des Anlagekapitals für Vergütungen bzw. Provisionen des Vertriebs
verwendet. Nach der einschlägigen BGH-Rechtsprechung hätten Sie hierauf vom
Berater explizit hingewiesen werden müssen, egal, ob dies eine Bank oder ein
freier Anlageberater war. In den uns bekannten Fällen ist dies regelmäßig nicht
geschehen, weshalb schon allein deshalb Schadensersatzansprüche bestehen
können.
Geschädigte Kapitalanleger haben aber wegen
ihrer Beteiligung am CFB 167 auch schon erste Prozesse geführt. Der
erfolgreiche Ausgang dieser Prozesse sollte weiteren Fondsbeteiligten Mut machen.
So hat z. B. das Landgericht Essen entschieden, daß eine Beteiligung am
CFB-Fonds grundsätzlich für die Altersvorsorge und Alterssicherung ungeeignet
sind, und daß es sich um eine hochspekulative Anlage handelt, die das
Totalverlustrisiko bereits in sich trägt.
Auf diese weitreichende Befugnisse der
finanzierenden Banken und die daraus resultierenden Risiken hätten aber die
Berater der Commerzbank ebenso hinweisen müssen, wie auf etwaige Risiken, die
entstehen können, wenn sich der Wechselkurs des Yen zum US-Dollar negativ
entwickelt. In keinem der uns bekannten Fälle wurden die Anleger über diese
Fragen aufgeklärt.
Viele Anleger hatten in den Beratungen den
Eindruck gewonnen, daß es sich bei einem Schiffsfonds m eine sichere Sache
handeln würde. Die Anleger wurden nicht über die lange Kapitalbindung
aufgeklärt, und die meisten wissen auch nicht, daß die Fondsgesellschaft
bereits ausgeschüttete Gelder wieder zurückfordern kann.
Gerade die jüngere Entwicklung in der
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und auch der Oberlandes- und
Landgerichte hat enorm verbesserte Möglichkeiten geschaffen, den Anlageberater
bzw. die beratende Bank auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. So kann
bereits der Umstand, dass der Anleger vor dem Beitritt nicht über die konkrete
Höhe der Provisionen des Beraters bzw. des Beratungsunternehmens aufgeklärt
wurde, zu einer Haftung wegen fehlerhafter Anlageberatung führen.
Es gibt darüber hinaus zahlreiche andere
Ansatzpunkte, über die die Anleger nicht korrekt aufgeklärt worden sind.
Von Monat zu Monat steigt daher das Risiko,
daß die Kapitalanleger am Ende ganz leer ausgehen.
Vorgeschlagene Sanierungskonzepte sollten die
Anleger gut prüfen, bevor sie schlechtes Geld dem guten hinterherwerfen.
Bis auf wenige Ausnahmefälle sind bei
geschlossenen Fonds die angedachten Sanierungskonzepte meistens nicht in der
Lage, die Fondsgesellschaften dauerhaft zu stabilisieren. Die Fondsanleger
sollten bedenken, dass spätestens ein Insolvenzverwalter die erhaltenen
Ausschüttungen zurückfordern kann und dies in der Regel auch macht.
Das Risiko eines Totalverlustes ist durch die
bekannt schlechte Entwicklung in greifbare Nähe gerückt.
Bevor das Kind endgültig in den Brunnen
gefallen ist, sollten Sie handeln! Lassen Sie Schadensersatzansprüche gegen
Ihre Berater prüfen, bevor es zu spät ist!
- Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „CFB 167" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Inge Rötlich
Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag
vom 09. Dezember 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen
Einschätzung führen.
driröt