SOS für Schiffsfonds: Einem Großteil droht die Pleite und Anlegern der Totalverlust! Achtung: Oftmals droht Verjährung! Die Situation bei Schiffsfonds wird immer dramatischer: Zahlreichen Schiffsfonds droht in den nächsten Monaten das Aus.
Im Handelsblatt vom 15.11.2012 wird darauf
hingewiesen, dass bereits 130 Schiffsfonds mit einem Investitionsvolumen von
zwei Milliarden Euro, in die Insolvenz geschlittert sind, 2013 droht sich die
Zahl der Insolvenzen noch zu verstärken, insgesamt stehen laut Handelsblatt vom
15.11.2012 38,5 Milliarden Euro Anlegergeld auf dem Spiel.
Zahlreichen Anlegern droht damit der
Totalverlust, doch oftmals müssen sich Anleger damit nicht abfinden:
„Während Ansprüche aus Prospekthaftung im
engeren Sinne bereits oftmals verjährt sind, sind Ansprüche aus Prospekthaftung
im weiteren Sinne gegen den jeweiligen Berater/Vermittler oftmals noch
durchsetzbar,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth Rechtsanwälte, denn viele
Anleger wurden von ihrem jeweiligen Berater nicht auf die erheblichen Risiken
wie das Totalverlustrisiko, die fehlende Veräußerbarkeit oder die Gefahr von
Nachschüssen hingewiesen, so dass sich oftmals erfolgreich
Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen.
Sofern die Beteiligung von einer Bank oder
Sparkasse vermittelt worden sein sollte, kommen, neben der gesicherten
Vollstreckung, noch weitere Vorteile hinzu: „In vielen Fällen sind, wie wir
inzwischen bei diversen Schiffsfonds heraus finden konnten, hierbei sog.
„Kick-backs“ geflossen, d.h., Provisionen und Rückvergütungen „hinter dem
Rücken“ des Anlegers. Sofern der Anleger von seiner Bank hierauf nicht
hingewiesen wurde, kann der Anleger hierbei von seiner Bank laut aktueller
BGH-Rechtsprechung die vollständige Rückabwicklung der Beteiligung verlangen,
teilweise konnten wir hierbei bereits, sofern „Kick-backs“ geflossen sind,
außergerichtlich Vergleiche mit diversen Banken schließen.“
Auch, sofern Ausschüttungen von der
Fondsgeschäftsführung oder dem Insolvenzverwalter zurück gefordert werden
sollten, sollten Anleger immer im Einzelfall überprüfen lassen, ob die
Rückforderung gerechtfertigt ist.
Doch Achtung, in zahlreichen Fällen
droht zum Jahresende 2012 Verjährung:
„Zwar haben Anleger grundsätzlich
kenntnisabhängig gem. §§ 195, 199 BGB 3 Jahre Zeit, um Schadensersatzansprüche
aus Beraterhaftung geltend zu machen. Allerdings ist hierbei zu
berücksichtigen, dass Gerichte in letzter Zeit verstärkt dazu übergehen, sofern
der Anleger die jährlichen Geschäftsberichte erhalten hat und hierbei auf
Probleme hingewiesen wurde, eine sog. „grob fahrlässige Unkenntnis“ anzunehmen,
so dass bereits dadurch die 3-jährige Verjährungsfrist in Gang gesetzt werden
könnte, was immer im Einzelfall geprüft werden muss,“ so Dr. Späth.
Da daher in zahlreichen Fällen Ende 2012
Verjährung einzutreten droht, sollten geschädigte Schiffsfondsanleger nicht
länger warten, sondern einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit der
Durchsetzung ihrer Ansprüche beauftragen. „Was viele Anleger nicht wissen, ist,
dass die Verjährung nicht nur durch Klage, sondern auch durch ein
kostengünstiges Güteverfahren bei einer staatlich anerkannten Gütestelle
wirksam gehemmt werden kann,“ so BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Späth.
- Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds“ gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine
BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 17. 11. 2012
wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen
Beurteilung führen.
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