Montag, Juli 23, 2012

Schiffsfonds - Rückforderung von Ausschüttungen, was tun?


Schadensersatz für Anleger von Schiffsfonds. Was tun bei Schiffsfonds, wenn der Fonds die Ausschüttungen, also die bisherigen jährlichen Auszahlungen an die Anleger, zurückbezahlt haben will? Diese Frage stellen sich viele Schiffsfonds Anleger in der Krise.


Für die Anleger ist es ein Alptraumszenario: Ihre Schiffsbeteiligung ist pleite, das investierte Geld ist oft verloren und im Hintergrund droht auch noch eine Haftung. Realisiert sich die Haftung, müssen die Anleger zu den Kapitalverlusten auch noch die erhaltenen Ausschüttungen zurück zahlen. Doch warum besteht überhaupt ein Haftungsrisiko für Anleger? Die Beteiligung an einem geschlossenen Schiffsfonds ist in rechtlicher Sicht eine Beteiligung an einem Unternehmen, das in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten kann. Nach der Pleite eines geschlossenen Schiffsfonds stellt sich meistens die Frage, wer für die Schulden des Schiffsfonds gegenüber den Gläubigern aufzukommen hat. Der Grund für das Haftungsrisiko der Anleger findet sich in einem unscheinbaren Verweis. In vielen Gesellschaftsverträgen geschlossener Schiffsfonds finden sich Sätze wie der folgende: "Auf § 172 Abs. 4 HGB wird verwiesen." Was verbirgt sich hinter diesem Satz?

Verweis auf § 172 HGB birgt Haftungsrisiken

In § 172 des Handelsgesetzbuchs (HGB) geht es um die Haftung des Kommanditisten. Geschlossene Schiffsfonds haben in Deutschland üblicherweise die Form einer Kommanditgesellschaft (KG). Als Kommanditist wird ein bestimmter Typ von Gesellschafter an einer solchen KG bezeichnet. Der Clou eines Kommanditisten ist die beschränkte Haftung gegenüber Gläubigern der Gesellschaft. Das bedeutet, dass ein Kommanditist nicht unbeschränkt mit dem Privatvermögen haftet, sondern nur mit dem Kapital, das er in die Kommanditgesellschaft einbringt (Kommanditeinlage). Zwar beteiligen sich Anleger selten als Direktkommanditisten, sondern meist mittelbar als Treugeber eines sog. Treuhandkommanditisten. Jedoch werden die Rechte und Pflichten des Treuhandkommanditisten meistens auf die Treugeber - also die Anleger - übertragen. Auf die Anleger der geschlossenen Schiffsfonds umgemünzt bedeutet das, dass sie mit dem Betrag haften, den sie in ihre Kapitalanlage investierten. Hat ein Anleger seine Kommanditeinlage vollständig eingezahlt, droht ihm "nur" der Verlust des investierten Geldes, aber er muss darüber hinaus nicht haften.

Ausschüttungen sind keine Renditen wie bei einem Sparbuch

Da die allermeisten Anleger das Geld, das sie investieren möchten, sofort vollständig in den Schiffsfonds eingezahlt haben, stellt sich die Frage, warum für sie dennoch ein Haftungsrisiko bestehen kann. Der Grund hierfür sind die Auszahlungen der geschlossenen Schiffsfonds an die Anleger. Meistens werden geschlossene Schiffsfonds als Steuersparmodelle mit attraktiven Ausschüttungen von 5 % p.a. und mehr ab dem ersten Beteiligungsjahr angepriesen. Nur in den seltensten Fällen kann ein Schiffsfonds jedoch soviel Geld erwirtschaften, um die Ausschüttungen aus echten Gewinnen finanzieren zu können. Vor allem in der Anlaufphase eines geschlossenen Schiffsfonds entstehen hohe Kosten für die Planung, Verwaltung, Garantien usw., die den erwirtschafteten Gewinn aufbrauchen. Um die Anleger trotzdem zufrieden zu stellen, wird auch das investierte Geld der Anleger für Ausschüttungen verwendet. Im Klartext heißt das, die Anleger bekommen Teile ihrer Kommanditeinlage zurückgezahlt. Der Knackpunkt ist also, dass Auszahlungen bei geschlossenen Schiffsfonds keine gewinngedeckten Ausschüttungen oder Zinsen wie bei einem klassischen Sparbuch sind, sondern dass auch das investierte Geld an die Anleger zurückgezahlt werden kann.

Wird die Kommanditeinlage nun durch die Ausschüttungen an die Anleger zurückgezahlt, lebt die Haftung des Kommanditisten - oder des Treugebers - wieder auf. Denn in § 172 Abs. 4 HGB heißt es: "Soweit die Einlage eines Kommanditisten zurückbezahlt wird, gilt sie den Gläubigern gegenüber als nicht geleistet." Erhält ein Anleger Auszahlungen von seiner Kapitaleinlage unter dem Deckmantel einer Ausschüttung, reduziert sich sein "Kapitalkonto". Der Anleger haftet dann für den Unterschiedsbetrag zwischen seiner ursprünglichen Investitionssumme und dem tatsächlichen Kontostand seines "Kapitalkontos", wenn Forderungen von Gläubigern an den Schiffsfonds herangetragen werden. Zwar spielt dies bei den meisten, alltäglichen Verbindlichkeiten eines Schiffsfonds keine besondere Rolle. Im Fall einer Insolvenz aber kann die Haftung des § 172 HGB für ein böses Erwachen sorgen. Denn im Notfall muss der Insolvenzverwalter zugunsten der Gläubiger alle geleisteten Ausschüttungen von den Anlegern zurückfordern.

Ein doppeltes Risiko tragen jene Anleger, die aus steuerlichen Gründen einen Kredit aufgenommen haben, um ihre Schiffsfondsbeteiligung zu finanzieren. Denn der Kredit muss unabhängig vom Schicksal des Schiffsfonds getilgt werden. Solche Anleger können in die Situation einer doppelten Belastung geraten. Einerseits müssen sie die Auszahlungen (mit denen das Darlehen bedient wurde) an die Gesellschaft zurückzahlen und gleichzeitig müssen sie weiterhin den Kredit tilgen.

Hilfe für Anleger

Schon allein diese kurze Zusammenfassung zeigt, dass sich hinter dem scheinbar harmlosen Verweis auf eine gesetzliche Vorschrift handfeste Risiken verbergen können. Daher müssen Anleger vor der Investition in einen geschlossenen Schiffsfonds über solche und ähnliche Risiken aufgeklärt werden. Wurden Haftungsrisiken verschwiegen, stehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Beratung im Raum. Anleger, die bezüglich ihrer Haftungsrisiken oder hinsichtlich ihres geschlossenen Schiffsfonds Fragen haben, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht oder einem Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht beraten lassen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/Rückforderungen" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst

Samstag, Juli 21, 2012

Santander Kapitalprotekt geschlossen – Was haben Anleger von Auszahlungen der Zielfonds?


Die Krise der offenen Immobilienfonds betrifft auch Dachfonds wie den Santander Kapitalprotekt. Hilfe für Anleger. Was haben die Anleger des Dachfonds Santander Kapitalprotekt vom Geldregen der Zielfonds SEB Immoinvest und CS Euroreal?


Die beiden Zielfonds wurden im Mai 2012 aufgelöst. Kürzlich erhielten die Anleger – zu denen auch Fonds wie der Santander Kapitalprotekt gehören – die erste Auszahlung. 10,25 Euro je Anteil beim SEB Immoinvest und 4,30 Euro bei CS Euroreal. Da Anteile dieser beiden offenen Immobilienfonds immerhin gut ein Viertel des Vermögens des Santander Kapitalprotekt ausmachen, fragen sich dessen Anleger, was mit diesem Geld passiert ist. Von der Fondsgesellschaft erhielten sie bislang noch keine Informationen.

Was können Anleger des Santander Kapitalprotekt, die sich von ihren Anteilen trennen möchten,  in dieser Situation unternehmen? Ein Verkauf der Anteile an der Börse ist für viele Anleger nicht die erste Wahl, da der Kurs der Anteile des Santander Kapitalprotekt sich bei der Hälfte des Anteilswerts bewegt. Alternativ können Anleger sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. So kann geklärt werden, wie gut die individuellen Chancen der Anleger der Santander Kapitalprotekt sind, dass sie sich verlustfrei von ihren Anteilen trennen können. Hierfür kann überprüft werden, ob die Anlageberatung Fehler aufwies, die zum Schadensersatz führen können.

Fehler bei Anlageberatung können Schadensersatzansprüche auslösen

Zu den häufig auftretenden Fehlern einer Anlageberatung zählt, dass Anlegern erklärt wurde, dass Dachfonds wie der Santander Kapitalprotekt die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können. Daher ist gerade die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Kapitals nicht gegeben. Auch war nicht allen Anlegern bewusst, dass sich offene Immobilienfonds seit längerem in einer Krise befinden, die sich auch auf die Zielfonds des Santander Kapitalprotekt auswirkte. Auch ist zu überprüfen, ob die Anlage- oder Bankberater Vermittlungsprovisionen (kick backs) erhielten, über die Anleger aufgeklärt werden mussten. Bei der Anlageberatung muss den Anlegern ein Prospekt übergeben werden, in dem der Santander Kapitalprotekt ausführlich beschrieben wird.

Im Fall, dass die Berater gegen eine der obigen Pflichten verstießen, bestehen für Anleger des Santander Kapitalprotekt gute Chancen, dass sie Schadensersatz fordern können. So können Anleger ihr eingezahltes Geld zurückerhalten und müssen sich nicht die zeitlich unbegrenzte Schließung einlassen. Erste Urteile zu offenen Immobilienfonds bestätigen dies. Anleger des Santander Kapitalprotekt sollten nun dringend handeln und sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen, der sich speziell mit offenen Immobilienfonds auskennt. Die zuständigen BSZ e.V. Vertrauensanwälte haben ausgewiesene Kenntnisse bei offenen Immobilienfonds und Dachfonds. Die Anlegerschutzkanzleien führen bundesweit Prozesse und Verfahren für Anleger, die Schadensersatz einfordern. Das Landgericht Berlin sprach jüngst einem Anleger Schadensersatz wegen Falschberatung zu und auch vor dem Landgericht Mosbach zeichnet sich nach der mündlichen Verhandlung ein Erfolg ab.

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drst

Solar Millennium AG: Insolvenzquote steigt an, erste Klagen eingereicht, Eile ist geboten!


BSZ e.V.-Vertrauensanwälte reichen erste Prospekthaftungsklagen ein. Interview mit BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth. Der BSZ e.V. interviewt den BSZ e.V.-Vertrauenswalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc, zu den aktuellen Vorkommnissen um die Solar Millenium AG


BSZ e.V.: Herr Dr. Späth, was gibt es Neues zu berichten in Sachen Solar Millenium AG?

Dr. Späth: Zunächst ist sehr positiv, dass es dem Insolvenzverwalter offensichtlich gelungen ist, Teile des Unternehmens zu verkaufen. Pressemeldungen der letzten Tage zufolge konnten zweit der größten US-Projekte des Unternehmens für rund 80 Mio. € verkauft werden. Zumindestens Teile des erlösten Geldes sollen die geschädigten Anleger erhalten. Auch konnte Pressemeldungen der letzten Tage zufolge über den Verkauf der Andasol 3 Kraftwerks GmbH der 13-prozentige Anteil der Solar Millenium AG am Andasol 3-Projekt veräußert werden. Allein hierüber sollen nach dem Insolvenzverwalter Volker Böhm den Anlegern bis zu 36 Mio. € zusätzlich zufließen.

BSZ e.V.: Was bedeutet dies nun für die Anleger, auch hinsichtlich der möglichen Insolvenzquote?

Dr. Späth: Es ist sehr positiv zu werten, dass Teile des Unternehmens verkauft wurden. Die Insolvenzquote dürfte somit doch höher ausfallen, als erwartet. Wie hoch sie letztendlich ausfällt, kann man aber noch nicht mit Sicherheit sagen. Wenn man den Schaden von über 300 Mio. € ins Verhältnis setzt zu den oben genannten Verkaufserlösen, zeigt sich, dass die Insolvenzquote mit Glück vielleicht sogar bei um die 30 % liegen dürfte, genaue Zahlen können aber noch nicht genannt werden, dies muss der Insolvenzverwalter tun. Diverse Geschädigte haben sich auch bei uns in den letzten Tagen gemeldet und ihren Unmut darüber bekundet, dass Zinserträge, die bereits auf ihren Konten gutgeschrieben wurden, wieder storniert wurden.

BSZ e.V.: Sie haben inzwischen auch erste Klagen für Geschädigte eingereicht und gegen wen, warum?

Dr. Späth: Wenn man sich die obigen Zahlen ansieht, ist zwar äußerst positiv, dass die Insolvenzquote wohl höher ausfallen könnte als erwartet. Eines fällt aber auch auf: Die Anleger werden auf jeden Fall auf erheblichen Verlusten sitzen bleiben, selbst wenn die Insolvenzquote bei um die 30 % liegen dürfte, was noch nicht feststeht, würden die Anleger immer noch auf ca. 70 % ihres Schadens sitzen bleiben. Wir haben Klagen gegen diverse Personen, die unserer Ansicht nach als Prospektverantwortliche anzusehen sind, wegen mutmaßlicher Prospekthaftung verklagt. Namen werden wir aber noch nicht nennen.

BSZ e.V: Welche Chancen rechnen Sie den Klagen aus?

Dr. Späth: Wir sehen vernünftige Chancen für die Klagen. Hierzu möchte ich sagen, dass die Verantwortlichen der Solar Millenium AG, die wir verklagt haben, dies offensichtlich anders zu sehen scheinen, denn in den letzten Tagen wurden diverse Schreiben unter dem Logo „Solar Millenium“ oder „Insolvenzverfahren der Solar Millenium AG“ versandt, in dem die Verantwortlichen speziell unsere Kanzlei in ein schlechtes Licht gerückt haben. Hier wurden leider im Zusammenhang mit unserer Kanzlei Begriffe wie „Wald- und Wiesenkanzlei“ bzw. „Internet-Scharlatanerie“ verwandt. Um es klar zu sagen: Meiner Ansicht nach wurde hierbei die Grenze zur Beleidigung bzw. üblen Nachrede überschritten, so dass wir leider strafrechtliche Schritte prüfen müssen. Viele unserer Mandanten haben uns mitgeteilt, dass sie dieses Schreiben für völlig inakzeptabel halten. Bemerkenswert ist auch, dass bei Solar Millenium offensichtlich keiner die Verantwortung für dieses Schreiben übernehmen will, denn unterschrieben wurde es von niemandem und es ist auch nicht erkennbar, wer dahinter steckt. Offensichtlich steigt die Nervosität bei den Verantwortlichen der Solar Millenium AG durch unsere- meiner Ansicht nach vollkommen berechtigten- Klagen, deutlich an. Wir werden uns aber leider nicht verbieten lassen, hier –meiner Ansicht nach berechtigte- Klagen einzureichen.

BSZ e.V: Welche Anleger sollten klagen?

Dr. Späth: Wir reichen, auch dies haben die Verantwortlichen der Schreiben offensichtlich nicht erkannt, nur für rechtsschutzversicherte Personen Klage ein, für die kein Kostenrisiko besteht. Die Drohkulisse, die in den Schreiben aufgebaut wurde, unter anderem mit dem hohen Kostenrisiko, muss somit leider komplett ins Leere gehen.
Personen, die nicht rechtsschutzversichert sind, raten wir gegenwärtig ausdrücklich von einer Klage ab, vor allem auch wegen des bestehenden Vollstreckungsrisikos.

BSZ e.V: Wie schätzen Sie die Chancen einer erfolgreichen Vollstreckung, sofern die Klagen erfolgreich sein sollten, ein?

Dr. Späth: Dies kann man nicht sicher sagen. Einige der Beklagten sollten aber noch solvent sein. Sehr positiv ist auch, dass nach Angaben des Insolvenzverwalters sog. D & O-Versicherungen in Höhe von ca. 20 Mio. € zu bestehen scheinen, auf die wir versuchen werden, für die Geschädigten zuzugreifen.

BSZ e.V: Welche Erfahrung hat Ihre Kanzlei mit derartigen Klagen?

Dr. Späth: Wir sind nicht nur seit 10 Jahren auf den Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisiert, sondern ganz speziell in dem Bereich der Unternehmens-Anleihen, also wie im Fall Solar Millenium AG, konnte unsere Kanzlei als eine der ersten Kanzleien in Deutschland diverse Erfolge verzeichnen. In den Fällen Wohnungsbaugesellschaft Leizig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate GmbH, GlobalSwissCapital AG hat unsere Kanzlei insgesamt mehr als 1.000 Geschädigte vertreten und beachtliche Erfolge gegen die Verantwortlichen erzielt, z.B. im Fall First Real Estate GmbH als erste Kanzlei rechtskräftige Urteile gegen die verantwortlichen Hintermänner erzielt oder im Fall GlobalSwissCapital AG gegen diverse Vermittler der Anlage.

BSZ e.V: Herr Dr. Späth, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.

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drws




Freitag, Juli 20, 2012

CONTI Schiffsfonds und die Krise der Schifffahrt – Was können betroffene Anleger unternehmen?


Über 100 Schiffsfonds sind der Schifffahrtskrise bereits zum Opfer gefallen. Was können Anleger, deren Schiffsbeteiligung mit Problemen kämpft, unternehmen?


Schiffsfonds um Schiffsfonds gerät in den Sog der Krise der Schifffahrt. Die vielen Schreckensmeldungen für Anleger passen so überhaupt nicht zum Konzept einer sicheren Kapitalanlage. Dennoch ist der für Schiffsfonds problematische Sommer 2012 bittere Realität. Bereits über 100 Schiffsfonds ereilte in den vergangen 12 Monaten das Aus. Es gibt also angenehmere Aussichten für die Anleger der über 120 CONTI Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen als die Krise jetzt zulässt. Zumal die Krise wie ein Flächenbrand den gesamten Markt der Transportschifffahrt heimsucht. Die CONTI Schiffsfonds investierten wie fast alle Schiffsfonds bevorzugt in Transportschiffe, welche massiv von der Krise betroffen sind.

Überkapazitäten belasten den Schifffahrtsmarkt

Die Gründe für die dramatische Schieflage der Transportschifffahrt sind so einfach zu begreifen wie schwierig zu bekämpfen: Wegen der weltweit stagnierenden Konjunktur hat sich die Nachfrage nach Schiffstransporten nicht so entwickelt, wie viele Anbieter von Schiffsfonds annahmen. Gleichzeitig wurde (gerade durch Schiffsfonds) in den vergangenen Jahren eine Überangebot an Transportkapazitäten aufgebaut, da immer neue Schiffe vom Stapel liefen. Heute konkurrieren (zu) viele Schiffe um die vorhandenen Aufträge. Die gezahlten Preise für Schiffstransporte (Charter) können nicht allen Schiffen das wirtschaftliche Überleben sichern. Für jene Schiffsfonds, deren Schiff der Konkurrenz nicht gewachsen war, bedeutete das oft schwere wirtschaftliche Schieflagen.

Das Umfeld der Schifffahrt ist für die Conti Schiffsfonds ist also durch eine außerordentlich schwierige Marktlage gekennzeichnet. Besonderen Sprengstoff birgt die Krise aber für jene Anleger, die ihre CONTI Schiffsbeteiligung durch einen Kredit finanzierten. Im schlimmsten Fall droht ihnen neben dem Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals auch die weitere Bezahlung des Darlehens. Daher sollten betroffene Anleger, deren  CONTI Schiffsfonds von der Krise erfasst wurde, jetzt handeln und sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Was können Anleger kriselnder CONTI Schiffsfonds unternehmen?

Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, was Anleger der CONTI Schiffsfonds, deren Fonds von der Krise heimgesucht wurde, unternehmen können. Beispielsweise kann geprüft werden, ob Anleger Schadensersatz wegen Beratungsfehlern fordern können. Die Anlageberatung vor der Investition in einen Schiffsfonds ließ oft zu wünschen übrig, sodass Anleger über die nicht zu unterschätzenden Risiken einer Schiffsbeteiligung nicht ausreichend aufgeklärt wurden. Oft wurden Schiffsfonds als sichere Geldanlagen angepriesen. Dass einem Schiffsfonds Risiken wie das Totalverlustrisiko oder auch Nachschusspflichten innewohnen können, musste so mancher Anleger bereits erfahren. Angesichts der aktuellen Lage des gesamten Schifffahrtsmarkts sollten Anleger der CONTI Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, um ihre individuellen Möglichkeiten abklären zu lassen.

 Von Conti wurden u. a. folgende Schiffsfonds auf den Markt gebracht:

CONTI Beteiligungsfonds I, CONTI Beteiligungsfonds II, CONTI Beteiligungsfonds III, CONTI Beteiligungsfonds IV, CONTI Beteiligungsfonds V, CONTI Beteiligungsfonds VI, CONTI Beteiligungsfonds VII, CONTI Beteiligungsfonds VIII, CONTI Beteiligungsfonds IX/X, CONTI MS CONTI Alexandrit, CONTI MS CONTI Almandin, CONTI MS CONTI Amazonit, CONTI MS CONTI Amethyst, CONTI MS CONTI Annapurna, CONTI MS CONTI Arabella, CONTI MS CONTI Ariadne, CONTI MS CONTI Basel, CONTI MT CONTI Benguela, CONTI MS CONTI Daphne, CONTI MS CONTI Equator, CONTI MS CONTI Everest, CONTI MT CONTI Greenland, CONTI MT CONTI Guinea, CONTI MS CONTI Helsinki, CONTI MT CONTI Madagaskar, CONTI MS CONTI Madrid, CONTI MS CONTI Makalu, CONTI MS CONTI Selenit, CONTI MS CONTI Taipeh

 Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in CONTI Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/CONTI“ gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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drst


Prorendita Fonds Schadensersatz für Anleger


Lebensversicherungsfonds, die in britische Kapitallebensversicherungen investierten, kämpfen mit Problemen.  Lebensversicherungsfonds wurden als rentable, aber dennoch sichere Kapitalanlagen angepriesen und war dementsprechend beliebt.


Auch das Emissionshaus Ideenkapital, eine Tochter des Versicherungskonzerns ERGO,  entwickelte Lebensversicherungsfonds und brachte die Fonds Prorendita 1-5 auf den Markt. Rund 16.500 Kunden von Banken und Sparkassen legten Geld in den 5 Lebensversicherungsfonds an. Die Prorendita-Fonds investierten in „gebrauchte“ Policen britischer Kapitallebensversicherungen. Die Fonds bezahlen für die Versicherten die Versicherungsbeiträge und können im Gegenzug mit den Policen handeln oder im Sterbefall die Versicherungssumme kassieren.

Gravierende Veränderungen auf britischem Versicherungsmarkt machten Lebensversicherungsfonds einen dicken Strich durch die Rechnung

Allerdings entwickelten die Prorendita-Lebensversicherungsfonds sich nicht so gut wie erwartet. Dies ist auf Veränderungen des britischen Versicherungsmarkts zurückzuführen. Die Finanzkrise zwang die britischen Lebensversicherer dazu, die Rückkaufwerte der Policen zu reduzieren und die Zahlungen am Ende der Laufzeit zu verringern. Auch der Handel mit den Policen erlahmte. Dies erschütterte die Kalkulationen etlicher Fonds, da sich Lebensversicherungsfonds wie die Prorendita 1 - 5 über die Erlöse aus dem Policenhandel und den Schlusszahlungen finanzieren. Wie sich die zukünftige Entwicklung der Prorendita-Fonds angesichts dieser erheblichen Marktänderungen gestalten wird, bleibt abzuwarten.

Anleger der Prorendita Lebensversicherungsfonds, die ihr Kapital angesichts der Entwicklung des Lebensversicherungsmarkts keinen weiteren Gefahren aussetzen möchten, sollten erwägen, ihre Beteiligung an den Lebensversicherungsfonds von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen zu lassen. In der rechtlichen Beratung von Anlegern zeigt sich immer wieder, dass die Beratung vor der Investition in die Prorendita 1 - 5 oft zu wünschen übrig ließ. Beispielsweise versäumten die Berater der Banken und Sparkassen oft, die Anleger über  die Funktionsweise eines Lebensversicherungsfonds aufzuklären. Auch wussten nicht alle Anleger über den unternehmerischen Charakter eines Lebensversicherungsfonds und die damit verbundenen Risiken Bescheid. Dabei vertragen sich unternehmerische Risiken wie das Totalverlustrisiko nicht mit dem Konzept einer sicheren Geldanlage!

Anleger der Prorendita Lebensversicherungsfonds, die das Gefühl haben, dass ihr Anlageberatungsgespräch sie im Unklaren über die Funktionsweise und die Risiken ihrer Kapitalanlage ließ, sollten sich an eine Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage kann ermittelt werden, welche individuellen Schadensersatzansprüche die Anleger der Prorendita 1 – 5 geltend machen können.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus der Anlage Prorendita Fonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft " Prorendita Fonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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SEB Immoinvest – Hilfe für Anleger, die nicht jahrelang auf ihre Geld warten möchten:


Schadensersatzklagen und Anlegergemeinschaft: Hilfe für Anleger des SEB Immoinvest, die nicht jahrelang auf ihr Geld warten möchten. BSZ e.V. organisiert mit  Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht Anlegergemeinschaft. Anleger können auch klären lassen, wie gut ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz sind.


Auf die einst angepriesene jederzeitige Verfügbarkeit ihres Geldes müssen die Anleger des offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest schon lange Zeit verzichten. Und sie werden während der 5 Jahre andauernden Abwicklung SEB Immoinvest noch weiter auf ihr Geld warten müssen. Denn nach Angaben der SEB Asset Management wird die Abwicklung nicht so erfreulich weitergehen, wie sie mit der ersten Auszahlung in Höhe von 10,25 Euro im Juni 2012 begonnen hat. Denn das Management hat bereits angekündigt, dass die Auszahlung im Dezember 2012 geringer ausfallen wird, weil Darlehen zurückgeführt werden müssen.

Die Anleger, die an der Abwicklung teilnehmen, werden also noch eine Weile auf ihr restliches, noch im SEB Immoinvest befindliches Geld warten müssen. Welche Alternativen gibt es für Anleger, die nicht an der langwierigen Abwicklung teilnehmen möchten? Zum einen können Anleger ihre Anteile des SEB Immoinvest trotz der Abwicklung weiterhin an der Börse verkaufen. Hierbei müssen sie allerdings einkalkulieren, dass sich der Kurs der Anteile momentan unter dem – jetzt um 10,25 Euro reduzierten - Ausgabepreis bewegt, sodass Verluste augenblicklich unumgänglich sind.  Auch werden bei einem Börsenverkauf Gebühren fällig, die ebenfalls bedacht werden müssen.

Anlegergemeinschaft und Klagen auf Schadensersatz

Doch das Abenteuer Börse oder das monate- und jahrelange Warten auf das übrige Geld entspricht nicht den Vorstellungen jedes Anlegers. Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern des SEB Immoinvest verschiedene Alternativen hierzu aufzeigen. Eine Möglichkeit ist die Beteiligung an einer Anlegergemeinschaft. Hier geht es um Ansprüche gegenüber der SEB direkt, die den SEB Immoinvest auf den Markt brachte. Es wandten sich bereits zahlreiche Anleger an den BSZ e.V. um der Anlegergemeinschaft beizutreten.

Des Weiteren kann über die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte geprüft werden, wie erfolgreich Anleger des SEB Immoinvest gegen die Banken oder Berater auf Schadensersatz klagen können. Hierfür muss geklärt werden, ob die Beratung durch die Postbank, Volksbank, Sparkassen, Deutsche Vermögensberatung (DVAG), Volkswagen Bank, Santander Bank, Apo Bank oder die Sparkassen ordnungsgemäß ablief oder ob Fehler passierten. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien reichten bereits Klagen für Anleger des SEB Immoinvest bei verschiedenen Gerichten ein, da in den meisten der Kanzleien vorliegenden Fällen Schadensersatz wegen Fehlern bei der Anlageberatung gefordert werden kann. Die Anlegerschutzkanzleien haben viel Erfahrung mit offenen Immobilienfonds wie dem SEB Immoinvest und deren speziellen Problematiken. Es gibt bereits verschiedene Gerichtsurteile, die Anlegern offener Immobilienfonds Schadensersatz wegen Falschberatung zusprechen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus der Anlage SEB Immoinvest durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "SEB Immoinvest" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Nordkontor Schiffsfonds und die Krise der Schifffahrt - Was können Anleger tun?


Die Krise der Schifffahrt wütet im Sommer 2012 mit bislang unbekannter Intensität. Hilfe für Anleger, deren Schiffsbeteiligung von der Krise heimgesucht wurde.


Die Meldungen über die Misere der Schifffahrt reißen nicht ab. Der Sommer 2012 lehrt Anlegern, die in Schiffsbeteiligungen und Schiffsfonds investierten, das Gruseln. Bereits über 100 Schiffsfonds ereilte in den vergangenen 12 Monaten das Aus. Auch Schiffsfonds des Emissionshauses Nordkontor AG blieben nicht unberührt von der Krise. Anleger von 3 der 6 Nordkontor Schiffsbeteiligungen mussten im Jahr 2011 von der Insolvenz der Reederei Beluga erfahren. Die Reederei hatte die Schiffe, die einst MS Beluga Fantastic, MS Beluga Fiction und MS Beluga Formation hießen, gechartert.

Transportschifffahrt durch Krise belastet

Die Gründe für die dramatische Schieflage der Transportschifffahrt sind so einfach zu begreifen wie schwierig zu bekämpfen: Wegen der weltweit stagnierenden Konjunktur hat sich die Nachfrage nach Schiffstransporten nicht so entwickelt, wie viele Anbieter von Schiffsfonds annahmen. Gleichzeitig wurde (gerade durch Schiffsfonds) in den vergangenen Jahren eine Überangebot an Transportkapazitäten aufgebaut, da immer neue Schiffe vom Stapel liefen. Heute konkurrieren (zu) viele Schiffe um die vorhandenen Aufträge. Die gezahlten Preise für Schiffstransporte (Charter) können nicht allen Schiffen das wirtschaftliche Überleben sichern. Für jene Schiffsfonds, deren Schiff der Konkurrenz nicht gewachsen war, bedeutete das oft schwere wirtschaftliche Schieflagen.

Das Umfeld der Schifffahrt ist für die Nordkontor Schiffsfonds ist also durch sehr schwierige Marktbedingungen gekennzeichnet. Besonderen Sprengstoff birgt die Krise aber für jene Anleger, die ihre Nordkontor Schiffsbeteiligung durch einen Kredit finanzierten. Im schlimmsten Fall droht ihnen neben dem Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals auch die weitere Bezahlung des Darlehens. Daher sollten betroffene Anleger, deren Nordkontor Schiffsfonds von der Krise erfasst wurde, jetzt handeln und sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Schadensersatz bei fehlerhafter Anlageberatung

Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten Anlegern der Nordkontor Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen offen stehen. Beispielsweise kann geprüft werden, ob Anleger Schadensersatz wegen Beratungsfehlern fordern können. Die Anlageberatung vor der Investition in einen Schiffsfonds ließ oft zu wünschen übrig, sodass Anleger über die nicht zu unterschätzenden Risiken einer Schiffsbeteiligung nicht ausreichend aufgeklärt wurden. Oft wurden Schiffsfonds als sichere Geldanlagen angepriesen. Dass einem Schiffsfonds Risiken wie das Totalverlustrisiko oder auch Nachschusspflichten innewohnen können, musste so mancher Anleger bereits erfahren. Angesichts der aktuellen Lage des gesamten Schifffahrtsmarkts sollten Anleger der Nordkontor Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, um ihre individuellen Möglichkeiten abklären zu lassen.

Die Nordkontor AG brachte bislang die folgenden 6 Schiffsfonds auf den Markt:

Nordkontor MS Alexander B, Nordkontor MS Hohebank, Nordkontor MS Michigan Trader, Nordkontor MS O. M. Humorum, Nordkontor MS O. M. Imbrium, Nordkontor MS Victoria Trader.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in Nordkontor Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/Nordkontor gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll

Dieser Text gibt den Beitrag vom 20. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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Donnerstag, Juli 19, 2012

MPC Santa P Schiffe, MPC Reefer Flotte 1, GEBAB Ocean Shipping - Drei weitere Schiffsfonds mit Problemen


Ausschüttungen bisher jeweils deutlich mehr als 50 Prozent unter Plan. Auch den Investoren der drei Schiffsfonds MPC Santa P Schiffe, MPC Reefer Flotte 1 und GEBAB Ocean Shipping I drohen unliebsame finanzielle Überraschungen.


Denn nach Erkenntnissen der auf Investorenschutz spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht liegen die Ausschüttungen dieser Schiffsbeteiligungen derzeit weit mehr als 50 Prozent unter Plan.

Um Vermögenseinbußen zu vermeiden oder zu begrenzen, sollten Anleger Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung prüfen.

Die drei Schiffsfonds zählen mit Volumina zwischen knapp 60 und gut 150 Millionen Euro zu den größeren ihrer Art. Die Schiffsinvestitionen wurden überwiegend mit Eigenkapital, also den Einlagen der Anleger, getätigt. Der Fremdfinanzierungsanteil ist mit jeweils nur rund 5 Prozent vergleichsweise gering. Die aktuellen Probleme resultieren zum einen aus den negativen ökonomischen Rahmenbedingungen mit einer eher schwächeren Nachfrage nach Ladekapazitäten, einem anhaltend hohen Schiffsangebot sowie sinkenden oder stetig niedrigen Charterraten.

„Insbesondere aber machen sich Fehleinschätzungen des jeweiligen Fondsmanagements im Hinblick auf die Wechselkursentwicklung speziell bei Euro und US-Dollar negativ bemerkbar", erläutert BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Und fügt hinzu: „Bei zwei der Schiffsbeteiligungen hatte das Management seit Fondsauflage bis zum laufenden Jahr einen zum Euro tendenziell oder gar deutlich stärkeren Dollar unterstellt. Dieses Kalkül ist aber bis vor einigen Monaten nicht aufgegangen, eher im Gegenteil.“

Folge: Die Charterraten, die weltweit in US-Dollar abgerechnet werden, mussten bis dato zu einem für in Euro rechnende Investoren ungünstigen Wechselkurs umgetauscht werden. „Dies belastet zwangsläufig die Wirtschaftlichkeit der Schiffsfonds“, sagt Ahrens. Erhebliche Probleme bereitet allen drei Schiffsbeteiligungen, dass die sogenannte 105 %- Klausel gegriffen hat. „Diese hat einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung eines Fonds, sobald dieser teils in einer Fremdwährung wie dem Japanischen Yen oder dem Schweizer Franken finanziert wurde“, erklärt Fachanwalt Ahrens. Die Klausel besagt, dass der Wert des Fremdwährungsdarlehens in Euro gerechnet nicht 105 % des zu tilgenden Darlehenswertes (ebenfalls in Euro) übersteigen darf. Falls dies aber, wegen der Euroschwäche, wie den vorliegenden Fällen passiert, „treten in der Regel die Banken auf den Plan und drücken Sanierungskonzepte zu Lasten der Investoren durch“, weiß Ahrens.

Die Details:
MPC Santa P Schiffe. Dieser Fonds wurde im Jahr 2003 aufgelegt und im Jahr 2005 platziert sowie vertrieben von der Deutsche Apotheker- und Ärztebank. Investoren konnten sich mit mindestens 15.000 Euro plus 5 Prozent Ausgabeaufschlag beteiligen. Die Auflösung des Fonds ist für das Jahr 2021 vorgesehen. Das Fondsmanagement unterstellte einen Wechselkurs von 1,15 US-Dollar je Euro über die gesamte Fondslaufzeit. Tatsächlich schwankte der Wechselkurs in den Jahren 2003 bis 2012 zwischen 1,15 und 1,47 US-Dollar je Euro. Gemäß Prospekt hätten Anleger bis heute Ausschüttungen in Höhe von gut 56 Millionen Euro erhalten müssen. Überwiesen wurden nur knapp 21 Millionen Euro – mehr als 60 Prozent unter Plan also. „Nach unseren Erkenntnissen werden die Investoren, unter der Voraussetzung, dass der Fonds ab dem Jahr 2012 wie projektiert läuft, frühestens im Jahr 2015 wieder Ausschüttungen erhalten“, sagt Fachanwalt Ahrens. Besonders auffällig „und nachteilig für Investoren“, so Fachanwalt Ahrens: Nur 66,4 Prozent des Anlegerkapitals flossen in die Schiffsinvestition, 33,6 Prozent waren so genannte Weichkosten inklusive des Agios.

MPC Reefer Flotte 1. Der Fonds, bestehend aus 14 Kühlcontainerschiffen, wurde im Jahr 2006 aufgelegt und platziert. Der Vertrieb erfolgte hauptsächlich über Volks- und Raiffeisenbanken. Auch hier beträgt die Mindestbeteiligung 15.000 Euro plus 5 Prozent Agio. Die Fondsauflösung ist für das Jahr 2020 vorgesehen. Auch bei dieser Schiffsbeteiligung macht die – gegenüber den Annahmen im Verkaufsprospekt – unvorteilhafte Wechselkursentwicklung zwischen US-Dollar und Euro den Investoren einen Strich durch die Rechnung. Folge: „Statt, wie geplant, 40 Prozent des Kommanditkapitals, sind bislang nur 14 Prozent an Investoren ausgeschüttet worden. Somit knapp 65 Prozent weniger als geplant“, erläutert BSZ e.V. Vertrauensanwalt  Jan-Henning Ahrens. Bis auf Weiteres sei keine Besserung in Sicht, weil noch Darlehenstilgungen aus den Vorjahren nachgeholt werden müssten. Auch dieser Fonds hat einen hohen Weichkostenanteil von 25,4 Prozent (inklusive Agio) des von Anlegern eingebrachten Kapitals.

GEBAB Ocean Shipping I. Mit dem Emissionsjahr 2007 und dem Platzierungsjahr 2008 ist dieser der jüngste der drei Krisen-Schiffsfonds. Auch hier betrugen die Mindestbeteiligungen 15.000 Euro, der Ausgabeaufschlag 5 Prozent. Die Fondskündigung ist erstmals zum 31.12. 2026 möglich. Bis dato hätte der Fonds an seine Investoren rund 14,5 Millionen Euro ausschütten müssen. „Tatsächlich waren es nur knapp 2,8 Millionen Euro – somit 80 Prozent weniger als vorgesehen“, erläutert Fachanwalt Jan-Henning Ahrens. Wahrscheinlich werden auch im Jahr 2012 nicht die prospektierten Ausschüttungen vollständig an die Investoren überwiesen werden können, weil die laufenden Einnahmen nicht reichen, um die Sondertilgungen für das Jahr 2011 zu begleichen.

Investoren wird nicht empfohlen, Sanierungskonzepten grundsätzlich und bedenkenlos zuzustimmen. Denn „in jedem Fall sollte sorgfältig geprüft werden, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Probleme dauerhaft gelöst werden können“, betont KWAGPartner Jan-Henning Ahrens. Erfolg versprechender sei es hingegen häufiger, Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung oder mangelhafter Prospektgestaltung anzumelden.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in MPC Santa P Schiffe/ MPC Reefer Flotte 1/ GEBAB Ocean Shipping I. durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ MPC Santa P Schiffe/ MPC Reefer Flotte 1/ GEBAB Ocean Shipping I. gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens

Dieser Text gibt den Beitrag vom 19. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
jha