Freitag, Juli 20, 2012

SEB Immoinvest – Hilfe für Anleger, die nicht jahrelang auf ihre Geld warten möchten:


Schadensersatzklagen und Anlegergemeinschaft: Hilfe für Anleger des SEB Immoinvest, die nicht jahrelang auf ihr Geld warten möchten. BSZ e.V. organisiert mit  Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht Anlegergemeinschaft. Anleger können auch klären lassen, wie gut ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz sind.


Auf die einst angepriesene jederzeitige Verfügbarkeit ihres Geldes müssen die Anleger des offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest schon lange Zeit verzichten. Und sie werden während der 5 Jahre andauernden Abwicklung SEB Immoinvest noch weiter auf ihr Geld warten müssen. Denn nach Angaben der SEB Asset Management wird die Abwicklung nicht so erfreulich weitergehen, wie sie mit der ersten Auszahlung in Höhe von 10,25 Euro im Juni 2012 begonnen hat. Denn das Management hat bereits angekündigt, dass die Auszahlung im Dezember 2012 geringer ausfallen wird, weil Darlehen zurückgeführt werden müssen.

Die Anleger, die an der Abwicklung teilnehmen, werden also noch eine Weile auf ihr restliches, noch im SEB Immoinvest befindliches Geld warten müssen. Welche Alternativen gibt es für Anleger, die nicht an der langwierigen Abwicklung teilnehmen möchten? Zum einen können Anleger ihre Anteile des SEB Immoinvest trotz der Abwicklung weiterhin an der Börse verkaufen. Hierbei müssen sie allerdings einkalkulieren, dass sich der Kurs der Anteile momentan unter dem – jetzt um 10,25 Euro reduzierten - Ausgabepreis bewegt, sodass Verluste augenblicklich unumgänglich sind.  Auch werden bei einem Börsenverkauf Gebühren fällig, die ebenfalls bedacht werden müssen.

Anlegergemeinschaft und Klagen auf Schadensersatz

Doch das Abenteuer Börse oder das monate- und jahrelange Warten auf das übrige Geld entspricht nicht den Vorstellungen jedes Anlegers. Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern des SEB Immoinvest verschiedene Alternativen hierzu aufzeigen. Eine Möglichkeit ist die Beteiligung an einer Anlegergemeinschaft. Hier geht es um Ansprüche gegenüber der SEB direkt, die den SEB Immoinvest auf den Markt brachte. Es wandten sich bereits zahlreiche Anleger an den BSZ e.V. um der Anlegergemeinschaft beizutreten.

Des Weiteren kann über die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte geprüft werden, wie erfolgreich Anleger des SEB Immoinvest gegen die Banken oder Berater auf Schadensersatz klagen können. Hierfür muss geklärt werden, ob die Beratung durch die Postbank, Volksbank, Sparkassen, Deutsche Vermögensberatung (DVAG), Volkswagen Bank, Santander Bank, Apo Bank oder die Sparkassen ordnungsgemäß ablief oder ob Fehler passierten. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien reichten bereits Klagen für Anleger des SEB Immoinvest bei verschiedenen Gerichten ein, da in den meisten der Kanzleien vorliegenden Fällen Schadensersatz wegen Fehlern bei der Anlageberatung gefordert werden kann. Die Anlegerschutzkanzleien haben viel Erfahrung mit offenen Immobilienfonds wie dem SEB Immoinvest und deren speziellen Problematiken. Es gibt bereits verschiedene Gerichtsurteile, die Anlegern offener Immobilienfonds Schadensersatz wegen Falschberatung zusprechen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus der Anlage SEB Immoinvest durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "SEB Immoinvest" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49 
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810   
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                                            
                                                                                                                                     
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3                                             

Bildquelle: siepmannH / PIXELIO    www.pixelio.de

Dieser Text gibt den Beitrag vom 20. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst

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