Der MPC Indien 1 ist der erste Immobilienfonds des Emissionshauses MPC, welcher in Objekte auf dem indischen Subkontinent investiert. Es gibt bei dem 2007 aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds 2 Anteilsklassen, die sich hinsichtlich ihrer Beteiligung an Gewinnen und Verlusten unterschieden. Der Fonds beteiligt sich an einem Projekt, welche 3 Appartementhäuser in Ludhaina, Mohali und Bangalore entwickelt. Die Häuser sollen gebaut und anschließend gewinnbringend veräußert werden.
Immobilienfonds MPC Indien 1 war von Anfang an mit Problemen
belastet
Daher hat der MPC Indien 1 auch eine ungewöhnlich kurze
Laufzeit: 4 Jahre waren bei der Auflage im Jahr 2007 veranschlagt. Ob diese
Prognose angesichts der mannigfaltigen Schwierigkeiten ausreicht, wird sich
zeigen müssen. Denn gleich zu Beginn musste der MPC Indien 1 einen Rückschlag
hinnehmen, da ein der Projektentwickler nicht seinen Verpflichtungen nachkam
und ein langwieriger Prozess angestrengt werden musste. Und auch die Finanzen
bereiten Sorgen. Die Einnahmen entsprachen von Anfang an nicht den
Kalkulationen, während die Ausgaben höher als geplant waren.
Anleger, die sich angesichts dieser Schwierigkeiten von
ihrer Beteiligung am MPC Indien 1 jetzt trennen möchten, stehen vor einem
Problem. Ein Verkauf der Fondsanteile auf dem Zweitmarkt ist mit erheblichen
Verlusten verbunden. Aktuell werden Anteile des MPC Indien 1 zu etwa 1/5 ihres
Werts gehandelt. Bei einer Mindestbeteiligungssumme von 10.000 Euro kann dies
empfindliche Einbußen für verkaufswillige Anleger bedeuten. Ein Ausweg aus
diesem Dilemma kann die rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Bank-
und Kapitalmarktrecht eröffnen.
Alternative zu einem verlustreichen Verkauf am Zweitmarkt
Bei einer rechtlichen Überprüfung der Kapitalanlage kann
geklärt werden, ob Anleger des MPC Indien 1 Schadensersatz beanspruchen können.
Ein immer wieder erfolgversprechender Ansatzpunkt ist die Überprüfung des
Anlageberatung, da bei den Beratungsgesprächen oft Fehler passieren. So musste
Anleger des MPC Indien 1 genau erklärt werden, was ein geschlossener
Immobilienfonds ist und welche Risiken einem solchen Fonds innewohnen. Denn ein
Immobilienfonds ist ein Unternehmen und daher bestehen große Chancen, aber auch
große Risiken. Auch musste den Anlegern des MPC Indien 1 gegenüber offengelegt
werden, ob die Berater Provisionen (kick backs) erhielten.
Anleger des MPC Indien 1, die das Gefühl haben, dass ihr
Anlageberatungsgespräch solche oder ähnliche Defizite aufwies, sollten zögern,
sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Wurden
Anleger nicht richtig beraten, stehen Schadensersatzansprüche wegen
Falschberatung im Raum. Anleger des MPC Indien 1, die wissen möchten, wie gut
ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz sind, sollten sich von einem Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.
Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "MPC Indien" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
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Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll
Dieser Text gibt den Beitrag vom 06. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 06. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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