Die Krise der Schifffahrt schlug bei dem Schiffsfonds HCI Shipping Select 26 gleich mehrfach zu. Anfang des Jahres mussten 4 Tanker des Fonds Insolvenz anmelden. Und auch um die Zukunft der restlichen 4 Schiffe des Fonds müssen die Anleger jetzt mehr denn je bangen. Bereits im Frühjahr 2012 wurden finanzielle Schwierigkeiten des Charterers The Sanko Steamship bekannt.
Die Charterraten wurden gekürzt, was geminderte Einnahmen für den HCI Shipping Select 26 bedeutete. Im Juli 2012 folgt die nächste Hiobsbotschaft: The Sanko Steamship ist zahlungsunfähig. Wie es mit den 4 übrigen Schiffen des HCI Shipping Select 26 weiter gehen wird, wird sich zeigen. Auf ein günstiges Marktumfeld treffen sie auf jeden Fall nicht – wegen der Krise der Schifffahrt sind die Charterraten gering und die Konkurrenz durch andere Schiffe ist groß.
Insolvenzen, Einnahmeausfälle - 2012 ist ein schlechtes Jahr für den HCI Shipping Select 26
Der 2008 aufgelegte Dachschiffsfonds HCI Shipping Select 26 investierte nicht direkt in konkrete Schiffe, sondern in andere Zielschiffsfonds. Die 65 Mio. Euro, die die Anleger in den HCI Shipping Select 26 investierten, wurden auf 8 Schiffsfonds verteilt. Die Hälfte der Schiffe sind Produkten- und Chemikalientanker namens Hellespont Centurion, Hellespont Challenger, Hellespont Charger und Hellespont Chieftain. Diese Schiffe mussten bereits Insolvenz anmelden. Daneben gibt es noch 4 Plattformversorger namens Hellespont Daring, Hellespont Dawn, Hellespont Defiance und Hellespont Drive, welche jetzt ebenfalls einer ungewissen Zukunft entgegensehen.
Fachanwalt kann prüfen, ob Anlegern ein verlustfreier Ausstieg möglich ist
Die weiteren Aussichten sind für die Anleger des HCI Shipping Select 26 alles andere als rosig. Doch auch die Vergangenheit des Dachschiffsfonds war wenig erquicklich für die Anleger, da die Ausschüttungen bislang ausblieben. Ob der HCI Shipping Select 26 jemals erwartungsgemäß ausschütten wird, ist momentan fraglicher als je zuvor. Anleger des HCI Shipping Select 26, die sich angesichts der geballten Schreckensnachrichten von ihrer Kapitalanlage lösen möchten, können von einem im Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Möglichkeiten eines verlustfreien Ausstiegs überprüfen lassen.
Ein Ansatzpunkt kann beispielsweise die Überprüfung der Anlageberatung sein. Häufig versäumten Banken und Anlageberater, die Anleger über den unternehmerischen Charakter und die Risiken eines Dachschiffsfonds aufzuklären. Viele Anleger waren im Unklaren darüber, dass den Zielschiffsfonds wie jedem Unternehmen das Risiko der Insolvenz innewohnt und dass deshalb auf Ebene des Dachschiffsfonds das Risiko eines Totalverlusts besteht. Weiterhin versäumten Banken und Anlageberater oft, die Anleger über Vermittlungsprovisionen aufzuklären.
Sollten Banken oder Anlageberater falsch beraten haben, bestehen für die Anleger des HCI Shipping Select 26 gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Dachschiffsfonds lösen können und Schadensersatz von Banken oder Anlageberatern fordern können. Da die weitere Entwicklung des HCI Shipping Select 26 offen ist, sollten Anleger nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, um ihre Beteiligung an dem Dachschiffsfonds HCI Shipping Select 26 überprüfen zu lassen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät bereits Anleger, die in den HCI Shipping Select-Fonds investierten.
Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ HCI Shipping Select 26" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de/
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Bildquelle: © Gabi Schoenemann / PIXELIO http://www.pixelio.de/
Dieser Text gibt den Beitrag vom 06. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 06. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst
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