Dienstag, Juli 03, 2012

Weitere Erfolge für GFE-Geschädigte.


Oberlandesgericht München geht von Schadensersatzansprüchen gegen den Vermittler eines Blockheizkraftwerkes aus. Auch das Landgericht Stuttgart und das Amtsgericht Stuttgart haben zwischenzeitlich Vermittler zum Schadensersatz verurteilt.


Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte prüft Ansprüche gegen Berater und Vermittler.

Wie die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB Rechtsanwälte meldet, konnten im Jahr 2012 weitere Urteile zu Gunsten von GFE-Anlegern erstritten werden. Bereits im Januar hat das Oberlandesgericht München den Schadensersatzanspruch eines geschädigten GFE-Anlegers gegen den damaligen Vermittler der Anlage bestätigt.

Am 14.10.2011 hat das Landgericht Landshut den Vermittler eines sogenannten Blockheizkraftwerkes zum Schadensersatz verurteilt. Gegen dieses Urteil hat der Vermittler über seine Rechtsanwälte Berufung einlegen lassen. Mit Beschluss vom 20.01.2012 hat das Oberlandesgericht München die Berufung des Vermittlers zurückgewiesen und damit den Schadensersatzanspruch des Anlegers bestätigt.

Es bestehen somit gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft GFE Group beizutreten.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Liebl

Dieser Text gibt den Beitrag vom 03. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
SL

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