Die japanische Reederei The Sanko Steamship ist pleite. Bereits im März 2012 mussten verschiedene Schiffsfonds gekürzte Charterraten hinnehmen. Was kann auf die Anleger der von der Pleite betroffenen Schiffsfonds unternehmen? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern helfen.
Der japanische Reederei The Sanko Steamship fehlte die Handbreit Wasser unter dem Kiel. Die Reederei lief auf Grund. Einer Pressemitteilung des Unternehmens ist zu entnehmen, dass die seit Monaten bestehenden finanziellen Probleme der Reederei nicht bewältigt werden konnten und dass eine betriebliche Reorganisation anstehe. Der Branchendienst Fondstelegramm bringt es auf den Punkt: „Sanko ist zahlungsunfähig.“ Als einen der Gründe für die Insolvenz gibt Sanko Steamship an, dass der Schifffahrtsmarkt durch die Finanzkrise ein schwieriges Terrain geworden sei. So habe zwischen dem Angebot und der Nachfrage eine Lücke bestanden.
Bereits im März 2012 kürzte Reederei Charterraten
Die Schwierigkeiten der Sanko Steamship wurden erstmals Ende März 2012 publik. Damals kürzte die Reederei die Charterraten verschiedener Schiffe. Auch Boote deutscher Schiffsfonds waren von den Kürzungen betroffen. Zum Beispiel die Schiffsfonds Dr. Peters DS-Fonds 102 MT Stena Venture, Dr. Peters DS-Fonds 103 MT Sunlight Venture, König & Cie. Renditefonds 76 MS King Robert und HCI Shipping Select 26 hatten damals unter verringerten Einnahmen zu leiden. Besonders hart traf es die Anleger des HCI Shipping Select 26, da dieser Schiffsfonds bereits Anfang des Jahres 2012 mit massiven Problemen zu kämpfen hatte, da Schiffe des Fonds Insolvenz anmelden mussten. Die weiteren Perspektiven dieser sowie weiterer von der Pleite der Sanko Steamship betroffener Schiffsfonds sind inmitten der Schifffahrtskrise eher dürftig. Die Preise für Schiffstransporte bewegen sich auf einem recht niedrigen Niveau und die Konkurrenz durch andere Schiffe ist groß.
Für die Anleger der betroffenen Fonds könnte das im schlimmsten Fall bedeuten, dass sie von der Insolvenz ihres Schiffsfonds erfahren müssen. Aber auch wenn der Insolvenz der Sanko Steamship keine Insolvenz eines Schiffsfonds folgt, müssen die Anleger der betroffenen Fonds sich vermutlich dennoch auf weitere empfindliche finanzielle Einschnitte einstellen. Die Schifffahrtskrise hält die Transportschifffahrt fest im Griff und Experten gehen davon aus, dass die Krise im kommenden halben Jahr nicht abflauen wird.
Was können die Anleger der betroffenen Schiffsfonds jetzt tun?
Anleger, die für ihre Beteiligung an einem der betroffenen Schiffsfonds das Schlimmste befürchten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Durch eine rechtliche Überprüfung der Kapitalanlage kann geklärt werden, welche Möglichkeiten den Anlegern offen stehen und welche Ansprüche sie geltend machen können. In Frage kommen zum Beispiel Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung, wenn Anleger nicht ausreichend über die Risiken, die mit einer Investition in einen Schiffsfonds einhergehen, aufgeklärt wurden. Da die betroffenen Schiffsfonds durch die Insolvenz der Reederei Sanko Steamships einer ungewissen Zukunft entgegensteuern, sollten Anleger nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden.
Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ Sanko Steamship" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de/
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Bildquelle: © bbroianigo / PIXELIO http://www.pixelio.de/
Dieser Text gibt den Beitrag vom 03. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 03. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst
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