Mittwoch, Juli 04, 2012

König & Cie. Schiffsfonds und die Schifffahrtskrise


Die Schifffahrtskrise hat die Märkte fest im Griff. Von den Auswirkungen sind auch Anleger verschiedener König & Cie. Schiffsfonds betroffen. Ein Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht kann betroffenen Anlegern helfen.


Seit geraumer Zeit befindet sich die Transportschifffahrt in einer Krise. Die Treibstoffkosten steigen, während gleichzeitig die Einnahmen stagnieren, da ein Überangebot an Transportkapazität vorhanden ist. Unter diesen schwierigen Marktbedingungen kann nicht jedes Schiff rentabel fahren. Dies bekam auch Anleger, die in Schiffsfonds des Emissionshauses König & Cie. investierten, zu spüren. Binnen weniger Monate wurden etliche Schiffsfonds von König & Cie.  von dem Sog der Krise erfasst und befinden sich seitdem in schwierigem Fahrwasser. Daher mussten Anleger sich bereits mit Insolvenzen, Sanierungsplänen, Kapitalerhöhungen und ausfallenden Ausschüttungen auseinandersetzen.

Zu den neusten Opfern der Schifffahrtskrise gehört der Schiffsfonds König & Cie. MT King Edwin. Im Mai 2012 musste der Tanker Insolvenz anmelden. Noch zu Anfang des Jahres wurde versucht, den in finanzieller Schieflage befindlichen Tanker MT King Edwin durch eine Kapitalerhöhung zu retten. Letztendlich waren diese Bemühungen vergeblich und die Insolvenzanmeldung unumgänglich. Ähnliches widerfuhr den Anlegern des Fonds König & Cie. MS Stadt Lübeck. Der Schiffsfonds musste im Jahr 2010 erstmals saniert werden. Doch bereits zwei Jahre später war der Fonds König & Cie. MS Stadt Lübeck schon wieder sanierungsbedürftig. Auch hier mussten die Anleger dieses Jahr die Insolvenzanmeldung zur Kenntnis nehmen.

Schifffahrtskrise wütet 2012 unvermindert weiter

Im Frühjahr 2012 wirkten sich die Geldprobleme der japanischen Reederei Sanko Steamships negativ auf den Schiffsfonds König & Cie. MT King Robert aus. Die Charterraten des Tankers MT King Robert wurden gekürzt. Das Emissionshaus musste deswegen sogar die Platzierung des Fonds aussetzen. Auch beim dem Tanker MT Cape Ray  des König & Cie. MT Cape Ray fielen die Chartereinnahmen gering aus.  Probleme auf der Einnahmenseite hatte auch der Schiffsfonds König & Cie. MS Stadt Wismar. Bereits 2009 musste das Schiffe des Fonds durch ein Betriebsfortführungskonzept vor dem Aus gerettet werden.

Die Krise der Schifffahrt ist bei den Anlegern angekommen. Sind Anleger eines krisengeschüttelten König & Cie. Schiffsfonds unzufrieden, sollten sie sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. So kann geprüft werden, welche Möglichkeiten betroffenen Anleger offen stehen. Beispielsweise ließ die Anlageberatung vor der Investition in den Schiffsfonds oft zu wünschen übrig, sodass Anleger über die nicht zu unterschätzenden Risiken einer Schiffsbeteiligung nicht ausreichend aufgeklärt wurden. Dass einem Schiffsfonds Risiken wie das Totalverlustrisiko oder auch Nachschusspflichten innewohnen, musste so mancher Anleger bereits erfahren. Wurden Anleger falsch beraten, können sie Schadensersatz fordern. Anleger, die in Schiffsfonds von Dr. König & Cie. investierten und im Angesicht der Krise nicht tatenlos abwarten wollen, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Zumal Experten davon ausgehen, dass die Schifffahrtskrise in den nächsten Monaten nicht abflauen wird und weiteren Schiffsfonds schwierige Zeiten bevorstehen könnten.

Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ König & Cie." gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten. 

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49 
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810   
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de/         
                                                                                                                                    
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Bildquelle: © Harald Wanetschka / PIXELIO    http://www.pixelio.de/

Dieser Text gibt den Beitrag vom 04. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst

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