Containerfonds ConRendit 2, 5, 6, 7 und 8 – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern helfen. Schwierigkeiten bei den Containerfonds ConRendit 2, 5, 6,7 und 8. Was können Anleger tun? Hilfe vom Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Goldgräberstimmung in der Containerfondsbranche ist vorüber.
Für Anleger, die in ConRendit Containerfonds investierten, brachte das Jahr 2012 bislang keine besonders erfreulichen Neuigkeiten mit sich. Die Fondszeitung 09/2012 berichtete im Mai, dass zahlreiche ConRendit-Fonds den „Planzahlen hinterher hinkten“ und teilweise mit erheblichen finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen hätten. Ein Teil der Gesellschaft sei gar in Existenznöte geraten. Die Zukunftsaussichten für die Anleger sind angesichts solcher Nachrichten eher düster.
Schwierigkeiten bei etlichen ConRendit-Containerfonds
Zu den problembehafteten Fonds gehören die 2005 bzw. 2007 aufgelegten Containerfonds ConRendit 6 und ConRendit 8. Bei diesen beiden Fonds stellten die finanzierenden Banken Kredite fällig, weswegen Notverkäufe von Containern durchgeführt werden sollen. Für die Anleger des ConRendit 6 und 8 könnte das auf erhebliche Kapitalverluste hinauslaufen. In den ConRendit 6 investierten 882 Anleger 18 Mio. Euro. Am ConRendit 8 beteiligten sich 473 Anleger, die insgesamt 11 Mio. Euro in den Containerfonds einbrachten.
Auch die Containerfonds ConRendit 5 und 7 haben nach Recherchen der Fondszeitung „erhebliche Probleme“. Der Fonds ConRendit 5 wurde im Jahr 2005 aufgelegt und verfügt über 438 Anleger, die 20 Mio. Euro in den Containerfonds einbrachten. In den 2007 aufgelegten ConRendit 7 wurden von den 789 Anlegern des Fonds rund 11,2 Mio. Euro investiert. Und als ob das noch nicht genug wäre, kämpfte noch ein weiterer Fonds des Emissionshauses mit finanziellen Schwierigkeiten. Die Anleger des ConRendit 2 wurden bereits im Herbst letzten Jahres mit Nachschussforderungen konfrontiert. Auch beim 2002 aufgelegten ConRendit 2 hatten Banken die Kredite des Containerfonds fällig gestellt.
Schadensersatz bei Falschberatung
Anleger der Fonds ConRendit 2, 5, 6, 7 und 8, die sich angesichts solcher Hiobsbotschaften von ihren Beteiligungen an den Containerfonds trennen möchten, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. So können geklärt werden, ob Anlegern ein verlustfreier Ausstieg möglich ist. So kann das Anlageberatungsgespräch auf Fehler wie die unzureichende Risikoaufklärung überprüft werden. Anleger mussten beispielsweise darauf hingewiesen, dass einem Containerfonds ein Totalverlustrisiko – wie es sich jetzt möglicherweise realisiert – innewohnt. Im Fall einer Falschberatung stehen Anlegern der Containerfonds ConRendit 2, 5, 6, 7 und 8 (und auch anderer Fonds des Emissionshauses) Schadensersatzansprüche zu. Anleger der ConRendit Containerfonds sollten daher nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden.
Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Containerfonds“ gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de/
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll
Dieser Text gibt den Beitrag vom 05. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 05. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst