Die Zahl der im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwaltskanzleien steigt stetig, die Qualität der Bearbeitung der Fälle nimmt dagegen weiter ab, berichtet der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. im Hessischen Dieburg. Für die betroffenen Anleger wird es immer schwieriger, den richtigen Rechtsanwalt zu finden, der seine Interessen seriös und vor allem erfolgreich vertritt. Denn was nützt ein Anwalt, wenn am Ende nichts dabei herauskommt?
Um so bei der Vielzahl der in diesem Bereich tätigen
Rechtsanwälte wahrgenommen zu werden gehen nun neben manchen Vereinen etc.
inzwischen auch einige Rechtsanwälte dazu über, sich als selbsternannte
Anlegerschützer aufzuspielen und vor dem Mandantenfang durch Vereine oder
andere Rechtsanwälte zu warnen. Wir haben uns hierzu speziell einige
Rechtsanwaltskanzleien näher angesehen, die von sich behaupten, seit Jahren mit
großem Erfolg für Anleger tätig zu sein. Die Kanzleien stehen wohl beispielhaft
für eine einige wenige Anwaltskanzleien, die in erster Linie durch massenhafte
Presseveröffentlichungen auf sich aufmerksam machen, ohne jedoch in der Regel
Erfolge für ihre Mandanten zu erzielen. Denn Erfolge konnten wir dort meist
nicht entdecken, und oft finden sich nur landgerichtliche Urteile, die ab und
an wohl eher zufällig gewonnen wurden. Fragen Sie immer, wie ein solches
Verfahren in letzte Instanz ausgegangen ist. Sie werden viele Überraschungen
erleben, wenn Sie denn eine ehrliche Antwort erhalten. Wohlgemerkt: wir
sprechen hier von wenigen Kanzleien in Deutschland, die aber zahllose Kunden im
Kapitalanlagebereich vertreten.
Wir haben natürlich auch gefragt, wie es denn überhaupt
möglich ist, dass manche Anwälte fast täglich zahlreiche Presseveröffentlichungen
über immer neue Kapitalanlageprodukte im Internet platzieren, bei denen Sie
offenkundig noch kein Mandat haben. Hier sollte man zunächst erwarten, dass der
Rechtsanwalt in erster Linie die ihm übertragenen Mandate bearbeitet.
Offensichtlich gibt es aber Rechtsanwälte, die entweder viel Zeit haben, weil
sie keine Mandate erhalten oder ihre Mandate dann schlampig bearbeiten, weil
ihnen die Zeit fehlt, die sie lieber in vielfältige Pressearbeit stecken.
Wie können Sie sich als Anleger nun vor solch unseriösen
Angeboten schützen? Wir haben versucht, Ihnen hierzu einige Möglichkeiten an
die Hand zu geben:
1. Jeder Anwalt behauptet von sich, seriös und erfolgreich
zu sein. Verschaffen Sie sich durch ein persönliches Gespräch einen Eindruck
von dem Rechtsanwalt, dem Sie Ihr Vertrauen schenken möchten. Ein seriös
tätiger Rechtsanwalt wird im Bereich des Kapitalanlagerechts ein erstes
persönliches Gespräch im Rahmen einer richtigen Beratung nicht nach 5-10
Minuten beenden oder ein solches gar ablehnen. In kurzer Zeit wird er Ihnen
sicher keine auf Ihren Fall zugeschnittene individuelle Beratung zu Teil lassen
werden können, jedenfalls nicht bei den üblichen komplexen Fragestellungen in
dem Bereich.
2. Bitte bedenken Sie immer, dass Ihr Fall individuell
gelagert ist. Wenn Sie den Eindruck haben, dass der Rechtsanwalt Sie nicht
individuell berät, sollten Sie auf jeden Fall zu einem anderen Rechtsanwalt
gehen.
3. Wenn Sie einen hohen Geldbetrag (über 100.000 Euro und
mehr) investiert haben, sollten Sie durchaus überlegen, sich zunächst von zwei
oder drei Rechtsanwälten unabhängig beraten zu lassen, um dann zu entscheiden,
wem sie das Mandat erteilen. Eine Erstberatung ist in der Regel nicht teuer,
und eine erste Einschätzung der Möglichkeiten ist z.B. über den BSZ nach
Zahlung eines Mitgliedsbeitrages von 75,00 Euro sogar kostenlos. Dennoch
empfehlen wir auch hier durchaus auch noch eine weitere kostenpflichtige
Beratung, gerade wenn es sich um einen komplexen Fall handelt oder viel Geld
auf dem Spiel steht.
4. Ob eine Rechtsanwaltskanzlei erfolgreich ist, darf der
Anleger nicht daran messen, ob er ständig im Internet von dieser
Rechtsanwaltskanzlei Artikel liest, vor allem solche, in denen nur allgemeine
Aussagen zu Kapitalanlageprodukten getroffen werden, ohne das Erfolge für die
Mandanten erkennbar sind. Zu beachten ist, dass es viele Möglichkeiten im
Internet gibt, als Anwalt selbst Artikel einzustellen. In dem Sinne gilt meist:
Masse statt Klasse (in Anlehnung an einen Artikel der Wirtschaftswoche).
5. Anhaltspunkte für die Seriosität einer Anwaltskanzlei
finden Sie natürlich auch auf deren Homepage. Eine Kanzlei mit fünf oder zehn
Anwälten, die sich mit 200 oder 300 verschiedenen Anlageprodukten beschäftigt,
bei der angeblich stets eine große Vielzahl von Anlegern vertreten werden, kann
unseres Erachtens ihre Arbeit kaum seriös verrichten. Ein Anwalt wird nach
Mitteilung von uns befragter Anwälte im Kapitalanlagerecht meist kaum mehr als
200 Mandate im Jahr richtig und umfassend bearbeiten können. Gibt also eine
Kanzlei an, tausende von Anlegern zu vertreten, sollten Sie zumindest
nachfragen, wie viele Anwälte bei einem bestimmten Anlageprodukt die Mandanten
vertreten. Lassen Sie sich dabei auch die Namen der jeweiligen Anwälte nennen.
Weicht man Ihren Fragen aus oder beantwortet man diese nicht zufriedenstellend,
gehen Sie lieber zu einer anderen Kanzlei.
6. Vertritt eine Anwaltskanzlei bezüglich eines
Kapitalanlageproduktes nur ein oder zwei Mandaten, muss das nicht heißen, dass
das für Sie konkret ein Nachteil ist. Sie sind dort vielleicht viel besser
aufgehoben als bei einer Kanzlei, die erklärt, fünfhundert Mandanten in dem
Bereich zu vertreten, denn dann muss man die Befürchtung haben, dass Ihr
individueller Fall überhaupt nicht gesehen wird und damit automatisch die
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall erheblich schlechter werden, wenn Ihre Sache
dann nicht richtig bearbeitet wird.
Der BSZ bietet immer wieder durch von Anwälten selbst
verfasste Artikel Anlegern die Möglichkeit, sich über deren Kanzlei, Tätigkeit
und Erfolge kundig zu machen. Beachten Sie immer, dass die meisten Kanzleien
über Misserfolge nicht sprechen, die es aber bei jeder Kanzlei gibt, denn jeden
Prozess kann niemand gewinnen. Hat eine Kanzlei bei einem Produkt einen Prozess
gewonnen, aber 20 verloren, dann ist eine solche Information für Sie wichtig.
Der BSZ ist im Gegensatz zu praktisch allen
Interessengemeinschaften und Anlegerschutzvereinen nicht an eine konkrete
Anwaltskanzlei gebunden, sondern bietet Ihnen eine große Auswahl von
Rechtsanwaltskanzleien, von denen einige im Rahmen der öffentlichen Wahrnehmung
zu den besten in Deutschland zählen. Nutzen Sie über den BSZ die Möglichkeit,
einen ersten Kontakt zu einer spezialisierten Anwaltskanzlei zu erhalten. Haben
Sie das Gefühl, dort nicht richtig aufgehoben zu sein, bietet Ihnen der BSZ
e.V. auch gerne eine Alternative an.
Denken Sie aber immer daran, dass eine seriös tätige
Rechtsanwaltskanzlei, die erfolgreich ist, sicherlich nicht mit günstigen
Gebühren etc. werben wird (so halten wir viele Erstberatungen für Minigebühren für
reine Lockangebote). Nur wenn der Anleger am Ende seinen Prozess gewinnt
(besser noch der Anwalt schon außergerichtlich erfolgreich ist), erhält er alle
Gerichts- und Rechtsanwaltskosten von der Gegenseite erstattet. Haben Sie den
falschen Rechtsanwalt, dann bringt es Ihnen auch nichts, wenn der im Vorfeld
"günstiger" gearbeitet hat, wenn Sie am Ende sämtliche Rechtsanwalts-
und Gerichtskosten in einem Prozessverfahren tragen müssen und vor allem ihr
Geld und ihren Schaden nicht zurückerhalten. Daher gilt: Geiz ist nicht immer
geil. Sie "Kaufen" nicht das gleiche Produkt, wenn Sie zu einem
Anwalt gehen, da der eine Anwalt vielleicht besser ist als der andere. Das
wirkt sich erheblich auf die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall aus.
Insoweit warnen wir abschließend auch vor manchen
dilettantisch angelegten "Sammelklagen", die es zum einen in
Deutschland nicht gibt und zum anderen in der Regel dazu dienen, für einige
Anwälte Mandate zu akquirieren, mit denen nur viel Geld verdient werden soll.
Die uns bekannten "Sammelklagen" haben alle zu einem großen
finanziellen Schaden für die Anleger, nicht aber für die Anwälte, die das
propagiert haben, geführt. Daher unser Rat: Lassen Sie lieber die Finger von
solchen Lockangeboten.
Fazit:Für die geschädigten Anleger sind oft sofort konkrete Maßnahmen erforderlich. Der BSZ® e.V. bietet Betroffenen die Aufnahme in eine "BSZ® Interessengemeinschaft“ und eine entsprechende Prüfung durch die BSZ® Vertragsanwälte. Geschädigte können sich mit der BSZ® Interessengemeinschaft ausgewiesene Anlage-Schutz-Experten leisten und somit Ihre Chancen wirkungsvoll verbessern!
Grundsätzlich ist zu sagen, Anleger die sich mit ihrem
Verlust einfach abfinden, haben auch keine Chance ihr Geld wieder zu bekommen.
Anleger die das zwar gerne möchten, aber glauben, dass man gute Helfer zum
Null- oder Spartarif findet, werden ihr Geld auch abschreiben müssen. Ohne einen auf Kapitalmarktrecht
spezialisierten Anwalt, der nicht über eine mit Beweisen gespickte
Argumentationskette verfügt, ist der geschädigte Anleger vor Gericht ohne
Chance seinen Anspruch durchzusetzen! Gerade solche Anwälte arbeiten oft mit
Geschädigtengemeinschaften zusammen. Denn diese Experten wissen ganz genau,
dass eine Informationsbündelung viele neue Erkenntnisse bringt und stets einen
Wissensvorsprung garantiert.
Auf den BSZ® e.V.
Internetplattformen www.fachanwalt-hotline.eu
und www.rechtsboerse.de
stellen viele Rechtsanwälte Beiträge zu
den Themen Anleger- und Verbraucherschutz und Kapitalanlagerecht ein.
Betroffenen Kapitalanlegern werden somit wertvolle, hochaktuelle
Top-Informationen verschiedener Anwaltskanzleien an die Hand gegeben, auf denen
sie ihre Entscheidungen aufbauen können – ein Service, der in Deutschland unter
den Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: +49 (6071) 9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ®
Anlegerschutzgemeinschaft:
Bildquelle: © Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / PIXELIO www.pixelio.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.06.2012 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.06.2012 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.