Dienstag, Juni 19, 2012

MS "K-Breeze": Ein Rohrkrepierer


Das MS „K-Breeze“, ein Schiffsfonds aus dem Hause Ownership, wird zur Belastungsprobe für die Anleger. Eine missglückte Emissionsphase und ein Zusatzkredit könnten dem Fonds schon bald das Genick brechen.


MS „K-Breeze“
Bei dem MS „K-Breeze“ handelt es sich um ein kleines Containerschiff mit einer Containerstellkapazität von gerade einmal 972 TEU. Seit Inbetriebnahme fährt das Schiff im sog. „Sietas 168 Einnahmenpool“. Laut Prospekt soll es sich bei den Beteiligungen der Ownership Emissionshaus GmbH um innovative Fondskonzepte handeln, verbunden mit einem „hohen Anspruch an Sicherheit und Rendite des Investments“. Die Realität sieht anders aus.

Verpatzter Start
Schon in der Emissionsphase zeichnete sich ein Drama ab. Es ließen sich bei weitem nicht so viele Anleger für dieses Investment gewinnen wie erwartet. Laut Prospekt plante man mit einem Eigenkapital in Höhe von € 8,425 Mio. Tatsächlich ließen sich aber nur € 6,352 Mio., mithin rd. 25 % weniger einwerben. Das Gesamtinvestitionsvolumen lag damit gerade einmal bei € 20,656 Mio., obwohl der Baupreis des Schiffes laut Investitionsplan schon bei € 20 Mio. lag und im Rahmen eines solchen Schiffsfonds noch zahlreiche weitere Kosten anfallen. Aufgrund des äußerst knapp berechneten Investitions- und Finanzierungsplans und der damals schon sich anbahnenden Krise in der Containerschifffahrt war klar, dass das MS „K-Breeze“ einen sehr schweren Start haben wird.

Ein Fass ohne Boden
Seit Inbetriebnahme des Schiffes im Jahre 2008 schaffte es die Fondsgesellschaft nicht ein einziges Mal, ihre prospektierten Chartereinnahmen zu erwirtschaften. Insgesamt hinkt das MS „K-Breeze“ insoweit um über 50 % seinen Planwerten hinterher. Bei der Tilgung des Schiffshypothekendarlehens sind es sogar rd. 90 %. Ausschüttungen hat es bis heute kein einziges Mal gegeben. Stattdessen mussten die Anleger im Rahmen eines Betriebsfortführungskonzeptes der Fondsgesellschaft neues Kapital zur Verfügung stellen. Zusätzlich musste der Schiffsfonds einen weiteren Kredit aufnehmen. Die kreditfinanzierende Bank dürfte dieses Spiel nicht mehr lange mitmachen, weshalb Anleger der MS „K-Breeze“ mit dem Schlimmsten rechnen sollten. Eine Verbesserung der Lage wird auch nicht zu erwarten sein, dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass Neubauablieferungen größerer und moderner Schiffsklassen auf den Markt drängen.

„Ich bin dann mal weg“
Betroffene Anleger haben nach Einschätzung der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte gute Chancen, sich von Ihrer Fondsbeteiligung zu trennen. Eine unterlassene Risikoaufklärung im Rahmen der Anlageberatung berechtigt zum Schadensersatz und im Weiteren zur Rückabwicklung der Fondsbeteiligung, ebenso die unterlassene Aufklärung über geflossene Rückvergütungen („Kick-Backs“) zugunsten der beratenden Bank. Erste Erfolge hat es schon gegeben.

Für Betroffene Anleger gibt es gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds/ MS K-Breeze"  anzuschließen.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Heinz-O. Steinhübel

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 19. Juni 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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