Montag, Juni 18, 2012

HT-Flottenfonds V: Eine Flotte flott im Keller?


Der erst im Jahre 2007 emittierte Schiffsfonds gerät bereits im Jahre 2009  aus dem Ruder. Niedrige Charter- und Poolraten sowie eine Havarie der MT “HS Elektra“ verheißen nichts Gutes.


HT-Flottenfonds V
Das MS „HS BERLIOZ“, MS „HS SCOTT“ und der MT „HS ELEKTRA“ machen den HT-Flottenfonds V aus. Es handelt sich hierbei um zwei Vollcontainerschiffe mit einer Containerkapazität von 3.586 bzw. 2.846 TEU und einen mittlerweile 14 Jahre alten Rohöltanker mit einer Tragfähigkeit von 106.000 tdw. Trotz relativ kurzer Charterverträge zu Beginn der Inbetriebnahme der Schiffe erhoffte man sich im Weiteren ein blühendes Geschäft.

Kein guter Start
Bereits 2008, das Jahr, in welchem die gesamte Flotte das erste Mal in Betrieb genommen wurde, konnte keines der drei Schiffe seine prospektierten Chartereinnahmen erwirtschaften. Im Juni 2009 erlitt dann auch noch der MT „HS ELEKTRA“ durch eine sog. Grundberührung einen großflächigen Schaden am Unterboden sowie am Ruder. Ein sechsmonatiger Betriebsausfall war die Folge. Zwar soll der Charterausfall versichert gewesen sein, allerdings dürfte die Havarie den Marktwert des zum damaligen Zeitpunkt schon 11 Jahre alten Rohöltankers deutlich gedrückt haben. Empfindliche Auswirkungen kann dies auf die Vercharterung während und den Veräußerungserlös nach der Betriebslaufzeit haben.

Ohne Moos ...
Verschärfend kommt nun hinzu, dass durch den Rückgang des Containerumschlags und der zunehmenden Konkurrenz durch Neubauablieferungen modernerer und größerer Schiffsklassen die Charter- und Poolraten älterer Fonds häufig kein kostendeckendes Niveau mehr erreichen können. Auch der HT-Flottenfonds V befindet sich zwischenzeitlich in einem Liquiditätsengpass, weshalb Anleger Anfang 2012 mit einem Betriebsfortführungskonzept konfrontiert worden sein sollen. 16 % des Kommanditkapitals sollen benötigt werden, obwohl nur 7 % hiervon an die Anleger ausgeschüttet wurden. Andernfalls drohe dem Fonds die Insolvenz. Anleger hätten dann mit schmerzhaften Verlusten zu rechnen. Bereits erhaltene Ausschüttungen wären aller Wahrscheinlichkeit nach zurückzuzahlen.

Die Zeit zurückdrehen
Betroffenen Anlegern kann aber in vielen Fällen geholfen werden. So zeigt die Erfahrung, dass häufig nicht ordnungsgemäß über sämtliche Risiken aufgeklärt wurde, obwohl Anlageberater hierzu verpflichtet sind. Banken müssen darüber hinaus informieren, ob und in welcher Höhe sie Rückvergütungen („Kick-Backs“) erhalten haben. Die Verletzung solcher Aufklärungspflichten löst Schadensersatzansprüche aus, die den Anleger zur Rückabwicklung seiner Fondsbeteiligung berechtigen können, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Schönfleisch von der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich  der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds/ HT-Flottenfonds V"  anzuschließen.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Felix Schönfleisch

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 18. Juni 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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