Am 03.04.2012 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen des seit langem um ein Sanierungskonzept kämpfenden Unternehmens Q-Cells aus Bitterfeld-Wolfen vom zuständigen Amtsgericht Dessau-Roßlau , Az.: 2 IN 121/12, eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henning Schorisch aus der Kanzlei hww in Halle (Saale) bestellt worden.
Q-Cells hatte zuvor die Insolvenzantragsstellung angekündigt und begründet.
„Nach intensiver Prüfung von alternativen Konzepten zur Umsetzung der Finanzrestrukturierung ist das Management zu der Einschätzung gelangt, dass die Fortführungsprognose für das Unternehmen nicht mit hinreichender rechtlicher Sicherheit wiederhergestellt werden kann.“ Daher sei die Stellung eines Insolvenzantrags rechtlich geboten“ teilte Q-Cells mit.
Maßgeblich für den Insolvenzantrag war, dass Q-Cells sein Sanierungskonzept aufgeben musste. Hiergegen hatte zuvor ein Gläubiger am OLG Frankfurt am Main geklagt.
Das Oberlandesgericht hatte am Dienstag in einem gleichgelagerten Fall die Sanierungspläne des Holzverarbeiters Pfleiderer gekippt, die ähnlich wie bei Q-Cells zur Rettung unter anderem den Verzicht der Anleihegläubiger auf ihre Ansprüche vorsahen. Nach der Entscheidung des Gerichtes meldete Pfleiderer Insolvenz an.
Aus den Entscheidungsgründen des Gerichtes lässt sich ablesen, dass das Sanierungskonzept an der rechtlichen Lage scheiterte, da das Schuldverschreibungsgesetz vom 04.08.2009 nicht auf die betroffenen Inhaberteilschuldverschreibungen anwendbar sei.
Nach der alten Rechtslage (SchVG von 1899) hätten dagegen alle Anleihegläubiger einem Umtausch der Anleihe zustimmen müssen, was nicht der Fall gewesen sei. Zudem sei ein Auslandsbezug vorhanden, der eine Anwendung des SchVG 2009 ausschließe.
Die Frage, ob das Unternehmen erfolgreich aus der Insolvenz geführt werden kann, sowie der drohende Verlust von ca. 1.300 Arbeitsplätzen am Stammsitz in Bitterfeld-Wolfen ruft nun auch die Politik auf den Plan. Die Meinungen zu Staatshilfen sind jedoch geteilt. Dies auch, weil bereits in den vergangenen Jahren ca. 200 Mio. Euro an öffentlicher Förderung an das Unternehmen geflossen seien, die offensichtlich jedoch nicht dazu geführt hätten, die Krise abzuwenden.
Nun drohen den Gläubigern der Anleihe, wie bereits im Oktober letzten Jahres berichtet, erhebliche Verluste.
Der Solarzellenhersteller will in Eigenregie seine Schulden loswerden und sich mit einer Insolvenz von der erdrückenden Schuldenlast befreien. Die wesentliche Frage ist, ähnlich wie beim am 19.03.2012 in die Insolvenz gegangenen Unternehmen SIAG Schaaf, welchen Teil die Gläubiger zur Sanierung beitragen müssen.
Q-Cells erwirtschaftete 2011 wegen der Branchenkrise tief rote Zahlen. Bei einem Umsatz von rund 1 Mrd. Euro blieb unter dem Strich ein Verlust von 846 Mio. Euro.
Nun bangen die Anleger der von Q-Cells begebenen Inhaberteilschuldverschreibungen, von denen noch ca. 578 Mio. Euro ausstehen, um ihr Geld.
Betroffene Anleihezeichner sollten daher unbedingt prüfen lassen, ob nicht Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Zeichnung der Inhaberteilschuldverschreibung bestehen.
„Es besteht im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren und den besonderen gesetzlichen Regelungen für Schuldverschreibungen nach Meinung der BSZ e.V. Vertrauensanwälte erheblicher Beratungsbedarf bei den Anlegern.
„Gerade für die Frage, in welchem Maße die Anleihegläubiger an der Sanierung beteiligt werden sollen, ist ein möglichst gemeinsames Auftreten der Gläubiger erforderlich, um die erforderliche Mehrheiten gewährleisten zu können,“ führen die BSZ Vertrauensanwälte weiter aus.
Es bestehen daher gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Q-Cells" beizutreten.
Bildquelle: © Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes / PIXELIO www.pixelio.de
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 04.April 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.