Freitag, März 30, 2012

Ponaxis AG/ loginet3 AG ist zahlungsunfähig. Gericht bestellt vorläufigen Insolvenzverwalter.

Die Ponaxis AG (heute: loginet3 AG) ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht hat einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Anleger sind mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von bis zu Euro 35 Mio. betroffen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte vertritt rund 200 Investoren.

Das Amtsgericht Tostedt hat am 21.03.2012 um 12.00 Uhr im Insolvenzantragsverfahren der Ponaxis AG (jetzt: loginet3 AG die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet (22 IN 54/12). Der Hamburger Rechtsanwalt Frank Dreyer wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt. Die loginet3 AG darf jetzt nur noch mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Verfügungen durchführen.

Die Ponaxis AG wurde 2010 in die loginet3 AG umbenannt. Das Unternehmen hatte 2005 Inhaber-Teilschuldverschreibungen mit einem Nennwert in Höhe von Euro 5 Mio. (WKN A0EUCD) und 2008 Inhaber-Teilschuldverschreibungen mit einem Nennwert in Höhe von bis zu Euro 30 Mio. (WKN A0XXW3) emittiert. Die meisten Wertpapiere wurden über das mittlerweile insolvente Itzehoer Wertpapierhandelshaus ACCESSIO AG vermittelt. Damals hatten sich viele Kunden darüber beschwert, nicht richtig über die erheblichen Risiken des Investments aufgeklärt worden zu sein.

Jetzt scheint sich das wesentlichste Risiko, nämlich der Verlust des eingesetzten Kapitals zu realisieren. Das Unternehmen ist zahlungsunfähig. Die Anleihen werden nicht mehr bedient. Die Anleger müssen befürchten, dass sie einen Großteil der Gelder verlieren. Damit zeichnet sich ein neuer ganz großer Schadensfall für ACCESSIO-Kunden ab. Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte vertreten über 800 geprellte ACCESSIO-Kunden und führen für über 220 betroffene Anleger Schadensersatzprozesse gegen die ehemaligen Vorstände des Wertpapierhandelshauses, die Herren Andre Driver und Carsten Bengsch. "Wir vertreten die Meinung, dass die beiden Herren persönlich haften, weil sie die Anleger nicht richtig über die Annahme der Zuwendungen aus der Vermittlung der Wertpapiere aufgeklärt haben.", so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper, "das könnte unter bestimmten Voraussetzungen auch bei vielen Ponaxis-Geschädigten greifen."

Viele Anleihegläubiger hatten 2009 und 2010 auf Gläubigerversammlungen auf einen Teil ihrer Zinsen verzichtet und einer Stundung der Zinszahlungen zugestimmt. Zudem wurde die Endfälligkeit der Anleihen um ein Jahr verlängert. Mit dem Geld sollten die Tochterunternehmen der loginet3 AG, die intelis AG und die Arrivo Marketing GmbH & Co. KG mit einer Beteiligungsquote von ca. 83,5 % und die 100 %ige Tochter HDM Handels GmbH weiter entwickelt werden. Diese Ziele wurden verfehlt. Die intelis AG, die Arrivo Sales GmbH und die Arrivo Marketing GmbH & Co. KG haben 2010 Insolvenzanträge gestellt. 2011 geriet zudem die HDM Handels GmbH in die Krise; nach den Informationen der loginet3 AG konnte die Insolvenz nur noch durch die Veräußerung des gesamten Warenbestandes abgewendet werden. Die Beteiligungn an der intelis AG und an der HDM Handels GmbH wurden 2011 veräußert.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte prüft jetzt auch die Haftung des loginet3 AG-Vorstands. Zudem sollten die Anleger die Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden, wenn das Verfahren eröffnet wird. "Dabei kommt es allerdings entscheidend auf die richtige Begründung der Ansprüche an.", sagt Rechtsanwalt Matthias Gröpper und weiter "Es gelten strenge Regeln. Der Anspruch muss vollständig und richtig geltend gemacht werden. Sonst besteht das Risiko, dass an für sich bestehende Ansprüche bestritten werden und dann bekommt der Anleger nichts."

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Ponaxis AG" anzuschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 30.März 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.


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