Mittwoch, März 28, 2012

Pauly Biskuit AG: BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE reicht Klage gegen Keksfabrik ein.

Die Dessauer Keksfabrik (jetzt: 1. Dessauer Beteiligungs AG) zahlt die Zinsen auf die Inhaber-Teilschuldverschreibung nicht mehr. Die Anwälte fordern für mehrere Anleger jetzt ihr Geld zurück.

Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte haben für die ersten Pauly Biskuit AG-Geschädigten Klage eingereicht. Die Anleger fordern € 20.000,00.

Die Anleger hatten 2010 in zwei Tranchen die Inhaber-Teilschuldverschreibungen der Pauly Biskuit AG (jetzt: 1. Dessauer Beteiligungs AG) mit der amtlichen WKN A1A6AJ jeweils im Nennwert in Höhe von € 10.000,00 gezeichnet. Ihnen wurden Zinsen in Höhe von 7,25% pro Jahr versprochen. Die Zinsen waren am 18.01.2012 fällig. Geld haben sie nicht bekommen.

Das wollte die Anleger nicht hinnehmen. Sie beauftragten die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte mit der Kündigung und der Durchsetzung des Rückzahlungsanspruchs. Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Gröpper, der bereits mehrere Pauly-Anleger vertritt, sagt: "Zu recht. Wir haben die Anleihebedingungen geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Anleger ein Sonderkündigungsrecht haben, wenn die Emittentin die Zinsen mindestens 30 Tage zu spät zahlt."

Deshalb hat GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte die Keksfirma am 20.02.2012 das erste Mal in Anspruch genommen, das Sonderkündigungsrecht der Anleger ausgeübt und die Rückzahlung des Zeichnungsbetrags gefordert. Darauf hat das Unternehmen nicht reagiert. Rechtsanwalt Gröpper: "Wir haben heute Klage eingereicht. Wir rechnen mit einem schnellen Prozess. Die Sach- und Rechtslage ist klar. Pauly muss das Geld zurückbezahlen."

Betroffene sollten schnell handeln. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte hat die Erfahrung gemacht, dass der Zeitfaktor sehr wichtig ist: "Das Unternehmen hat nicht unendlich viel Geld und bei der Vollstreckung aus gerichtlichen Entscheidungen gilt vereinfacht gesagt der Grundsatz: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Zudem ist es auch nicht ausgeschlossen, dass Sonderkündigungsrechte durch neue Umstände erlöschen."


Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 28. März 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Keine Kommentare: